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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Starnberg
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Neubau Gymnasium Herrsching - Maler- und Lackierarbeiten (Staubb. Anstriche)
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg benötigte für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums in Herrsching mit Sporthalle und Freianlagen die Leistung Malerarbeiten staubbindende Anstriche. Es ist die Nachrüstung der Wegeführung notwendig, um eine sichere und zuverlässige Wegeführung zu gewährleisten. Dies ist z. B. bei der Abholung von erkrankten oder Ähnliches nötig. Zudem ist eine Leistung aufgrund von Vandalismus technisch erforderlich und aufgrund eines Mangels des Türbauers notwendig. Die fehlende Wegeführung ist auch aufgrund vorhandener Planungsfehler erforderlich. Zudem soll eine Einheitlichkeit im Wegesystem erfolgen und der Auftragnehmer hat schon Vorleistungen für das Wegesystem erbracht. Durch eine intakte Wegeführung wird der laufende Schulbetrieb nicht gestört. Auch sind keine Parkplätze zur Abholung von kranken Schülern vorhanden. Daher werden Parkplätze nun in der Tiefgarage bereitgestellt. Dort ist keine Wegeführung vorhanden und muss nachgerüstet werden, um den Besucherverkehr zu leiten.
Kennung des Verfahrens: 7d67ed37-448b-4131-b08e-057fe02b85df
Interne Kennung: NGH_EU_09/23
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herrsching am Ammersee
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Neubau Gymnasium Herrsching - Maler- und Lackierarbeiten (Staubb. Anstriche)
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg benötigte für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums in Herrsching mit Sporthalle und Freianlagen die Leistung Malerarbeiten staubbindende Anstriche. Anpassung des Formats des Taktilen Lageplans an das Digitale Schwarze Brett. Die Größe war zur Zeit der Planung und Ausschreibung noch nicht bekannt gewesen. Das Digitale Schwarze Brett wurde größer beschafft als geplant war.
Interne Kennung: NGH_EU_09/23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herrsching am Ammersee
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hirsch GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: NGH_EU_09/23_1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 16 719,70 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NGH_3262_MAL_33
Datum des Vertragsabschlusses: 26/06/2023
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 392459-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: NGH_3262_MAL_33
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Es sind zusätzliche Leistungen notwendig. Es ist die Nachrüstung der Wegeführung notwendig, um eine sichere und zuverlässige Wegeführung zu gewährleisten. Dies ist z. B. bei der Abholung von erkrankten oder Ähnliches nötig. Zudem ist eine Leistung aufgrund von Vandalismus technisch erforderlich und aufgrund eines Mangels des Türbauers notwendig. Die fehlende Wegeführung ist auch aufgrund vorhandener Planungsfehler erforderlich. Zudem soll eine Einheitlichkeit im Wegesystem erfolgen und der Auftragnehmer hat schon Vorleistungen für das Wegesystem erbracht. Durch eine intakte Wegeführung wird der laufende Schulbetrieb nicht gestört. Auch sind keine Parkplätze zur Abholung von kranken Schülern vorhanden. Daher werden Parkplätze nun in der Tiefgarage bereitgestellt. Dort ist keine Wegeführung vorhanden und muss nachgerüstet werden, um den Besucherverkehr zu leiten. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Im Hinblick auf die geplante Inbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Inbetriebnahme und durch die Ersatzvornahme handelt es sich um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Durch einen weiteren Auftragnehmer wäre ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Verzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Zudem kann kein Wechsel des Auftragnehmers technisch erfolgen, da der Auftragnehmer Vorleistungen erbracht hat und eine Einheitlichkeit im Wegesystem bestehen soll. Dies wäre bei einem Auftragnehmerwechsel nicht gewährleistet. Zudem wäre eine Absprache und Koordinierung zwischen Auftragnehmern nötig gewesen. Durch eine Absprache der Auftragnehmer wäre ein erhöhter Koordinierungsaufwand erforderlich. Dies ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Dies im Vergleich zum Auftragswert steht in keinem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zu einer Neuausschreibung und würde zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausführung führen. Im Hinblick auf die bevorstehende Inbetriebnahme war das der effizienteste und wirtschaftlichste Weg zur Umsetzung. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 130.153,08 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 16.719,70 EUR (brutto).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Es ist die Nachrüstung der Wegeführung notwendig, um eine sichere und zuverlässige Wegeführung zu gewährleisten. Dies ist z. B. bei der Abholung von erkrankten oder Ähnliches nötig. Zudem ist eine Leistung aufgrund von Vandalismus technisch erforderlich und aufgrund eines Mangels des Türbauers notwendig. Die fehlende Wegeführung ist auch aufgrund vorhandener Planungsfehler erforderlich. Zudem soll eine Einheitlichkeit im Wegesystem erfolgen und der Auftragnehmer hat schon Vorleistungen für das Wegesystem erbracht. Durch eine intakte Wegeführung wird der laufende Schulbetrieb nicht gestört. Auch sind keine Parkplätze zur Abholung von kranken Schülern vorhanden. Daher werden Parkplätze nun in der Tiefgarage bereitgestellt. Dort ist keine Wegeführung vorhanden und muss nachgerüstet werden, um den Besucherverkehr zu leiten.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Starnberg
Registrierungsnummer: 11711450175
Abteilung: Team 12.21
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Team 12.21
Telefon: +49 815114877985
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hirsch GmbH
Registrierungsnummer: DE129374626
Stadt: München
Postleitzahl: 81379
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9302bc93-4ea8-4b60-9de9-298f563c6874 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/06/2026 10:14:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 430234-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 119/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/06/2026