1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Bayreuth GmbH (Auftraggeber und Vergabestelle)
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Bauliche Erneuerung des Klinikums Bayreuth - Planungsleistungen für den 2. Bauabschnitt
Beschreibung: Gegenstand des auszuschreibenden Auftrags ist die Erstellung von Planungsleistungen für den sich aus der Zielplanung für den abschnittsweisen Neubau des Klinikums ergebenden 2. Bauabschnitt.
Kennung des Verfahrens: 6e14024d-73f5-47be-838c-8c51ee2212a9
Interne Kennung: Vergabenummer: 2906-2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Angebot ist unter vollständiger Berücksichtigung der Vergabeunterlagen zu erstellen, zu kalkulieren und einzureichen. Das eingereichte (Erst-)Angebot muss verbindlich und zuschlagsfähig sein. Es muss sich auf sämtliche anzubietenden Leistungen gemäß den Leistungsanforderungen der Vergabeunterlagen, insbesondere des Planungsvertrages, der Leistungsbilder sowie der Bewertungsmatrix erstrecken und hat sämtliche mit Angebotsabgabe geforderten Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen zu enthalten und diesen zu entsprechen. Der Auftraggeber hat sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vorbehalten, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne mit den Bietern in Verhandlungen einzutreten. Die Erstangebote werden daher vollständig gem. §§ 56 ff. VgV auf allen vier Wertungsstufen geprüft und bewertet. Mit Abgabe des verbindlichen Erstangebots hat der Bieter die Möglichkeit, Verhandlungsvorschläge (Änderungs-/Ergänzungswünsche, Verbesserungs-/Optimierungsvorschläge etc.) zu den folgenden Vergabeunterlagen: Planungsvertrag, Leistungsbilder und Preisblatt, in Textform mit dem Erstangebot unter Verwendung des Dokuments „Verhandlungsvorschläge“ einzureichen. Der Vergabestelle steht es frei, Verhandlungsvorschläge der Bieter aufzugreifen und ganz oder teilweise zum Gegenstand von Verhandlungen zu machen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass seine eingereichten Verhandlungsvorschläge verhandelt oder gar angenommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle von Verhandlungen ausschließlich die Vergabeunterlagen Planungsvertrag, Leistungsbilder und Preisblatt Gegenstand von Verhandlungen sein können. Darüberhinausgehende Inhalte der Vergabeunterlagen stellen Mindestanforderungen i.S.d. § 17 Abs. 10 S. 2 VgV dar, über die nicht verhandelt wird. Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 12 VgV ebenfalls vor, das Verhandlungsverfahren nach Abforderung zur Abgabe von verbindlichen Angeboten in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der angegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Der Auftraggeber wird dabei gewährleisten, dass in der Schlussphase des Vergabeverfahrens noch so viele Angebote vorliegen, dass ein echter Wettbewerb gewährleistet ist, sofern eine ausreichende Anzahl an Bietern vorhanden ist. Hierzu wird anhand der im verbindlichen Angebot dargestellten Leistung eine Wertungsreihenfolge anhand der angegebenen Zuschlagskriterien gebildet. Bieter, die nach diesem Maßstab die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben, werden jeweils zur Abgabe weiterer Folgeangebote bzw. finaler Angebote aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf einem der Ränge werden ggf. mehr Bieter aufgefordert. Die übrigen Bieter, deren Angebote nicht zu den wirtschaftlichsten gehören, werden als sog. „Reservebieter“ im Verfahren verbleiben. Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne Reservebieter wieder in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn im weiteren Verfahren Bieter von der Fortsetzung des Verfahrens Abstand nehmen oder kein oder ein auszuschließendes (Folge-)Angebot abgeben. Die Auftraggeberin wird in diesem Fall einzelne Reservebieter nachnominieren. Die Nachnominierung erfolgt anhand der Zuschlagskriterien, d.h. die Nachnominierung folgt der Rangfolge der Bewertung der Angebote. Die Auftraggeberin wird das Verfahren im Falle einer Nachnominierung so gestalten und fortsetzen, dass Reservebieter denselben Verfahrensstand erreichen und nicht diskriminiert werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bauliche Erneuerung des Klinikums Bayreuth - Planungsleistungen für den 2. Bauabschnitt
Beschreibung: Gegenstand des auszuschreibenden Auftrags ist die Erstellung von Planungsleistungen für den sich aus der Zielplanung für den abschnittsweisen Neubau des Klinikums ergebenden 2. Bauabschnitt.
Interne Kennung: LOT-0001 2906-2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Neben der Eignungsprüfung erfolgt im Teilnahmewettbewerb die Prüfung über das Vorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe (gem. §§ 123, 124 GWB) (Vordruck 11 und Vordruck 12), Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1, §°21 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Vordruck 13), nach § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Vordruck 13), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (Vordruck 13), § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (Vordruck 13), § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) (Vordruck 13) bzw. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (Vordruck 13) sowie Ausschlussgründe nach den Russland-Sanktionen (gem. Art. 5k der Verordnung Nr. 833/2014 EU i.d.F Verordnung Nr. 2026/506 EU des Rates vom 23. April 2026) (Vordruck 14). Nur die geeigneten Bewerber, für welche auch keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen, werden dann von dem Auftraggeber förmlich zur Abgabe von (Erst-)Angeboten aufgefordert, vgl. § 17 Abs. 4 VgV. Dabei wird soweit erforderlich der Teilnehmerkreis beschränkt. Im Teilnahmewettbewerb werden mindestens drei nach der in der EU-Bekanntmachung dargestellten Eignungskriterien geeignete sowie nach der in der EU-Bekanntmachung dargestellten Auswahlkriterien besten Bewerber ausgewählt, die in der ersten Angebotsphase zur Abgabe eines verbindlichen (Erst-)Angebots nach § 17 Abs. 4 VgV aufgefordert werden. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von der Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist dieser EU-Bekanntmachung und dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen. Beschränkung der Zahl der Bewerber: Die Anzahl der Bewerber, die von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird gem. § 51 Abs. 1 S. 1 VgV auf begrenzt. Sofern nicht mehr als drei (3) Bewerber vorhanden sind, welche die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllen und zugleich für diese keine Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine Begrenzung der Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Sind mehr als drei (3) Bewerber vorhanden, die die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllen und zugleich für diese keine Ausschlussgründe vorliegen, wird die Vergabestelle mindestens die drei (3) am besten geeigneten Bewerber auswählen und zur Angebotsabgabe auffordern. Die Höchstzahl der am besten geeigneten Bewerber, die ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird von der Vergabestelle bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt gemäß § 51 i.V.m. § 75 Abs. 6 VgV anhand objektiver und nicht-diskriminierender Auswahlkriterien. Die Auswahlkriterien sind in der in der EU-Bekanntmachung und in der Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb definiert. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Maximal können 80 Punkte erreicht werden. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Sollten zwei oder mehrere Bewerber auf einem für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Rang eine gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, wird die Stichentscheidung wie folgt getroffen: In einem ersten Schritt werden die im Auswahlkriterium „Zusatzpunkte für Bettenanzahl" (maximal 3 Punkte je eingereichter, wertbarer Referenz) erzielten Punktzahlen der punktgleichen Unternehmen miteinander verglichen. Der Bewerber mit der höheren Punktzahl in diesem Auswahlkriterium wird vorrangig zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte auch in dem Auswahlkriterium „Zusatzpunkte für Bettenanzahl“ Punktgleichstand bestehen, werden beide Bewerber berücksichtigt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungskriterum (Vordruck 6): Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungskriterum (Vordruck 7): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt, einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz von mindestens EUR 7.000.000,- erzielt (Mindestanforderung). Der Gesamtumsatz in der vorstehenden Höhe ist eine Mindestanforderung. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über den geforderten durchschnittlichen Gesamtumsatz von mindestens EUR 7.000.000,- je Geschäftsjahr verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungskriterum (Vordruck 8): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 5.000.000,- für Personenschäden und von mindestens EUR 3.000.000,- für Sach- und Vermögenschäden verfügt, wobei die jeweilige Versicherungssumme pro Kalenderjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen muss (mindestens 2-fache Maximierung). Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche. Alternativ, für den Fall, dass eine entsprechende Versicherung nicht besteht, wird die Erklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zur Bereitschaft eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den vorstehenden Deckungssummen im Auftragsfall bis zur Vertragsunterzeichnung abzuschließen und den Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufrechtzuerhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche, gefordert. Der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Mindestanforderung. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über die geforderte Versicherung verfügen oder deren Bereitschaftserklärung diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungskriterum (Vordruck 9): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens drei und maximal fünf Unternehmensreferenzen (bei Nennung von mehr als fünf Unternehmensreferenzen werden die fünf besten bewertet) seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand vergleichbarer von ihm erbrachter Planungsleistungen für Neu- oder Umbauprojekte inkl. Anbindung an den Bestand für ein Akutkrankenhaus (d.h. eine stationäre Einrichtung der Gesundheitsversorgung, die der unmittelbaren Diagnostik und Therapie bei akuten Erkrankungen, Verletzungen oder medizinischen Notfällen dient und sich durch einen zeitlich begrenzten Behandlungsaufenthalt von Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen abgrenzt) mit folgenden Mindestanforderungen nachzuweisen: -- Auftraggeber: Der Auftraggeber des Referenzprojekts ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne der §§ 98, 99 GWB. -- Zeitraum der Leistungserbringung: Das Referenzprojekt ist aus dem Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge, das heißt die Leistungserbringung erfolgte zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2016. -- Leistungsumfang: Das Referenzprojekt umfasst mindestens die folgenden Leistungsbilder: Gebäude und Innenräume (Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI); Tragwerksplanung (Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI); Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 1 bis 6 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI); Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI, dort: Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebe und Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung, Lagerung, Aufbereitung oder Verteilung medizinischer oder technischer Gase, Flüssigkeiten oder Vakuum; Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagen); Wärmeschutz und Energiebilanz gemäß Nr. 23 der Schriftenreihe AHO, Stand: August 2022; Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß Nr. 17 der Schriftenreihe AHO, Stand: Dezember 2022. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat zudem bei den Referenzprojekten die Vertretung und die Projektleitung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber und die Koordination sowie die Integration sämtlicher projektbezogener Planungsleistungen (sowohl des eigenen Planungsteams als auch aller weiteren Planungsbüros-/teams) übernommen. -- Erbrachte Leistungsphasen: Bei dem Referenzprojekt ist Leistungsphase 8 mindestens begonnen, sog. "Ausbau in Ausführung"; d.h. der Rohbau muss weitestgehend abgeschlossen sein, die Gebäudehülle weitestgehend fertiggestellt und der Innenausbau muss mit den Gewerken: Estricharbeiten, haustechnische Rohinstallation, Trockenbauarbeiten oder vergleichbaren Gewerken begonnen sein. -- Baukosten: Die Referenzprojekte weisen Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2018-12 von mindestens EUR 50.000.000,- brutto auf. Mindestens ein Referenzprojekt weist Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2008-12 von mindestens EUR 70.000.000,- brutto auf. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft erfasst sind. -- Förderung: Die Referenzprojekte stellten geförderte Bauvorhaben dar, d.h. die Finanzierung der jeweiligs geplanten Bauvorhaben erfolgte ganz oder teilweise aus öffentlichen Fördermitteln. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die benannten Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungskriterum (Vordruck 10): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft weist nach (Eigenerklärung), dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder seit dem Gründungsdatum bzw. dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens jeweils eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens zwölf (12) Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt hat, die eine eintragungsfähige Ausbildung für die Berufsbezeichnung als Architekt oder Ingenieur absolviert haben oder sonst berechtigt sind, in diesen Berufsqualifikationen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Mindestanforderung). Als eintragungsfähig in diesem Sinne gelten Ausbildungen, die für eine Eintragung in die Architektenliste oder für die Berufsausübung als Ingenieur nach den in Bayern einschlägigen Vorschriften, dem Bayerischen Baukammergesetz (BayBauKaG) bzw. dem Bayerischen Ingenieurgesetz (BayIngG), vorausgesetzt werden. Als Vollzeitäquivalent (VZÄ) gilt eine Beschäftigung im Umfang der jeweils im Unternehmen geltenden regulären Vollzeitarbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig entsprechend ihrem Verhältnis zur Vollzeitstelle angerechnet (z. B. entspricht eine Teilzeitstelle mit 50 % der regulären Arbeitszeit 0,5 VZÄ). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über die geforderte durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auswahlkriterium (Vordruck 9): Für jede vorgelegte, wertbare Unternehmensreferenz erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft 1 Punkt. Das heißt, ein Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erhält: -- für die Einreichung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen: 3 Punkte -- für die Einreichung von vier vergleichbaren Referenzen: 4 Punkte -- für die Einreichung von fünf vergleichbaren Referenzen: 5 Punkte Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann bei Überschreiten der vorstehenden Mindestanforderungen hinsichtlich der nachzuweisenden Referenzen für jede vorgelegte, wertbare Unternehmensreferenz zudem weitere Zusatzpunkte erhalten, die bei der Wertung der Teilnahmeanträge berücksichtigt werden. Zusatzpunkte bekommt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft unter folgenden Voraussetzungen: -- Das Referenzprojekt umfasst Planungsleistungen für eine Allgemeine Pflegestation:1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz -- Das Referenzprojekt umfasst Planungsleistungen für eine IMC-Station (Intermediate Care; sog. mittlere Pflege): 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz -- Das Referenzprojekt umfasst Planungsleistungen für eine Komfortstation: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz -- Das Referenzprojekt umfasst folgende Bettenanzahl von 150 bis 200 Betten: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz von 201 bis 250 Betten: 2 Zusatzpunkte je vorgelegter Unternehmensreferenz ab 251 Betten: 3 Zusatzpunkte je vorgelegter Unternehmensreferenz -- Das Referenzprojekt hat Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2018-12 von EUR 50.000.000 ,- brutto bis EUR 70.000.000 ,- brutto: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz von EUR 70.000.000,01 brutto bis EUR 80.000.000 ,- brutto: 2 Zusatzpunkte je vorgelegter Unternehmensreferenz ab EUR 80.000.000,01 brutto: 3 Zusatzpunkte je vorgelegter Unternehmensreferenz -- Das Referenzprojekt wurde im ursprünglich vorgesehenen Kostenrahmen realisiert oder die Abweichung vom vorgesehenen Kostenrahmen war nicht vom Auftragnehmer des Referenzprojekts zu vertreten: 2 Zusatzpunkte je vorgelegter Unternehmensreferenz -- Das Referenzprojekt wurde im ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmen realisiert oder die Abweichung vom vorgesehenen Zeitrahmen war nicht vom Auftragnehmer des Referenzprojekts zu vertreten: 2 Zusatzpunkte je vorgelegter Unternehmensreferenz -- Das Referenzprojekt weist ein Verhältnis von Bruttogeschoßfläche (BGF) zu Nutzfläche (NF) von maximal 2,0 auf: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann bei Vorlage von fünf wertbaren Unternehmensreferenzen, die sämtliche Voraussetzungen im besten Maße erfüllen, in diesem Kriterium insgesamt maximal 75 Punkte erzielen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auswahlkriterium (Vordruck 10): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann bei Überschreiten der vorstehenden Mindestanforderung für die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Punkte erreichen, die bei der Wertung der Teilnahmeanträge berücksichtigt werden. Punkte bekommt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft unter folgenden Voraussetzungen: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl, im Sinne der Mindestanforderung, beträgt mindestens: -- 16 Beschäftigte: 1 Punkt -- 20 Beschäftigte: 3 Punkte -- 24 Beschäftigte: 5 Punkte Der Bewerber kann in diesem Kriterium maximal 5 Punkte erzielen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt: Leistung (mit einer Gewichtung von 60%), Preis (mit einer Gewichtung von 40%). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Basis der für ein Angebot anhand der Bewertungsmatrix ermittelten gewichteten Bewertungspunkte (GBP). Das wertungsfähige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte erhält den Zuschlag. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte für alle Zuschlagskriterien beträgt insgesamt 1.000 Punkte (600 für Leistung + 400 für Preis). Der für die Angebotswertung maßgebliche Angebotspreis (Gesamthonorar) ergibt sich aus der im Preisblatt angegebenen Position Reiter „Summenblatt“, Spalte „gewertetes Honar“, Zeile „Summe brutto“. Dieser Angebotspreis wird zur Berechnung der für das Zuschlagskriterium Preis erreichbaren Bewertungspunkte (BP) entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen herangezogen. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält 4 BP. Ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Gesamthonorars erhält 0 BP. Alle Angebote mit darüber (d.h. über dem 1,5-fachen des niedrigsten Gesamthonorars) liegendem Gesamthonorar erhalten ebenfalls 0 BP. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden angebotenen Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation. Dieser ermittelte Wert der BP wird anschließend durch eine in der Tabelle hinterlegte Formel auf sog. Gewichtete Bewertungspunkte (GBP) skaliert. Es sind in diesem Kriterium maximal 400,00 GBP erreichbar.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt: Leistung (Qualität) (mit einer Gewichtung von 60%), Preis (mit einer Gewichtung von 40%). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Basis der für ein Angebot anhand der Bewertungsmatrix ermittelten gewichteten Bewertungspunkte (GBP). Das wertungsfähige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte erhält den Zuschlag. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte für alle Zuschlagskriterien beträgt insgesamt 1.000 Punkte (600 für Leistung + 400 für Preis). 60 % entfallen auf die Leistung (Qualität), die in drei Teile gegliedert ist. Das Ausführungskonzept macht davon 30 % aus und umfasst fünf gleichgewichtig bewertete Unterkriterien, die wiederum Unter-Unterkriterien haben. Die Unterkriterien sind die Erbringung der weiteren Planungsleistungen, den Umgang mit projektspezifischen Schwierigkeiten und Krisensituationen, die Kosten- und Terminsicherheit, die Berücksichtigung förderrechtlicher Vorgaben sowie die Planung und Koordination unter den Bedingungen eines beengten Baufelds. Das Personalkonzept wird mit 20 % gewichtet und bewertet die beiden Unterkriterien: die Organisation des eingesetzten Personals sowie die Verfügbarkeit, Kontinuität und Personalrisikovorsorge, die sich jeweils auch aus Unter-Unterkriterien zusammensetzen. Die Erfahrung des Gesamtprojektleiters fließt mit 10 % ein und wird anhand von drei Unterkriterien beurteilt: der Erfahrung mit gefördertem Krankenhausbau in Bayern, der Erfahrung mit beengten Baufeldbedingungen sowie der Erfahrung mit der Planung und Koordination bei laufendem Krankenhausbetrieb. Alle Bewertungskriterien und die Gewichtung der einzelnen Kriterien einschließlich der definierten Punktzahl sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen (vgl. Dokument: BA2_Bewertungsmatrix).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber gem. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Sofern Unklarheiten oder Zweifel in den Teilnahmeanträgen enthalten sind, behält sich die Vergabestelle zudem in ihrem Ermessen vor, die betreffenden Bewerber zur Aufklärung über ihre Eignung entsprechend nach § 15 Abs. 5 VgV aufzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung, Nachreichung oder Aufklärung besteht nicht. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Bieter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Sofern Unklarheiten oder Zweifel in den Angeboten enthalten sind, behält sich die Vergabestelle zudem in ihrem Ermessen vor, die betreffenden Bieter zur Aufklärung über das Angebot oder ihre Eignung entsprechend nach § 15 Abs. 5 VgV aufzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung, Nachreichung oder Aufklärung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Diese Rügeobliegenheit trifft, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen insbesondere auch dann, wenn diese die dem späteren Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Ausführungsbestimmungen, Regelungen und Klauseln des Vertrags in rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf deren Wirksamkeit als beanstandungswürdig ansehen. Wenn und soweit entsprechende Rügen nicht rechtzeitig bereits im Vergabeverfahren vorgebracht werden, verwirken die Bieter damit insbesondere das Recht sich im Rahmen der späteren Vertragsausführung auf die vermeintliche Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vertraglichen Regelungen zu berufen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: RA Guido Bormann, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Bird & Bird LLP (Kontaktstelle für die am Verfahren beteiligten Bewerber und Bieter)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Klinikum Bayreuth GmbH (Auftraggeber und Vergabestelle)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Klinikum Bayreuth GmbH (Auftraggeber und Vergabestelle)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Klinikum Bayreuth GmbH (Auftraggeber und Vergabestelle)
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Bayreuth GmbH (Auftraggeber und Vergabestelle)
Registrierungsnummer: DE813850958
Postanschrift: Preuschwitzer Str. 101
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95445
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9 21 4 00-00
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0)981 53-1277
Fax: +49 (0)981 53-1837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: RA Guido Bormann, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Bird & Bird LLP (Kontaktstelle für die am Verfahren beteiligten Bewerber und Bieter)
Registrierungsnummer: DE815021337
Postanschrift: Carl-Theodor-Straße 6
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 211 2005 6330
Fax: +49 211 2005 6011
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f70ba65a-d3e4-4247-88ef-29a48a95a6c8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/06/2026 17:45:16 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 430902-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 119/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/06/2026