Abensberg
Adelsdorf
Adelsried
Adelzhausen
Adlkofen
Affing
Ahorn
Ahorntal
Aichach
Aindling
Ainring
Aiterhofen
Albaching
Aldersbach
Allersberg
Allershausen
Alling
Altdorf
Alteglofsheim
Altenbuch
Altenkunstadt
Altenmünster
Altenstadt
Altenstadt (Oberbayern)
Altenstadt an der Waldnaab
Altmannstein
Altomünster
Altötting
Alzenau
Amberg
Amerang
Ampfing
Ansbach
Apfeldorf
Aresing
Arnbruck
Arnschwang
Arnstein (Unterfranken)
Arnstorf
Arrach
Arzberg
Asbach-Bäumenheim
Aschaffenburg
Aschau im Chiemgau
Aschheim
Aßling
Au am Inn
Au in der Hallertau
Auerbach in der Oberpfalz
Aufseß
Augsburg
Auhausen
Aurach
Außernzell
Aying
Aystetten
Baar-Ebenhausen
Babenhausen
Bad Abbach
Bad Aibling
Bad Bayersoien
Bad Berneck im Fichtelgebirge
Bad Birnbach
Bad Bocklet
Bad Brückenau
Bad Endorf
Bad Feilnbach
Bad Füssing
Bad Griesbach im Rottal
Bad Grönenbach
Bad Hindelang
Bad Kissingen
Bad Kohlgrub
Bad Königshofen im Grabfeld
Bad Kötzting
Bad Neustadt an der Saale
Bad Reichenhall
Bad Rodach
Bad Staffelstein
Bad Steben
Bad Tölz
Bad Wiessee
Bad Windsheim
Bad Wörishofen
Baierbrunn
Baiersdorf
Balderschwang
Bamberg
Barbing
Bärnau
Baudenbach
Baunach
Bayerisch Eisenstein
Bayerisch Gmain
Bayreuth
Bayrischzell
Bechhofen
Beilngries
Bellenberg
Benediktbeuern
Beratzhausen
Berching
Berg
Berg (Oberfranken)
Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz
Bergen (Chiemgau)
Bergkirchen
Bergrheinfeld
Bergtheim
Bernau am Chiemsee
Bernbeuren
Bernhardswald
Bernried
Bessenbach
Betzenstein
Biberbach
Bibertal
Bidingen
Bindlach
Birkenfeld (Unterfranken)
Bischofsheim an der Rhön
Bischofsmais
Bischofswiesen
Bissingen
Blaibach
Blaichach
Bobingen
Bockhorn (Oberbayern)
Bodenkirchen
Bodenmais
Bodenwöhr
Bogen
Brannenburg
Breitengüßbach
Bruck in der Oberpfalz
Bruckberg (Niederbayern)
Bruckmühl
Brunnthal
Bubenreuth
Buch am Erlbach
Buchbach
Büchenbach
Büchlberg
Buchloe
Burgau
Burgberg im Allgäu
Burgbernheim
Burgebrach
Burghaslach
Burghausen
Burgheim
Burgkirchen
Burgkunstadt
Burglengenfeld
Burgthann
Burkardroth
Burtenbach
Buttenwiesen
Bütthard
Buxheim (Oberbayern)
Cadolzburg
Cham
Chamerau
Chieming
Coburg
Colmberg
Creußen
Dachau
Dammbach
Dasing
Deggendorf
Deining
Denkendorf
Dentlein am Forst
Dettelbach
Diedorf
Dießen am Ammersee
Diespeck
Dietfurt
Dietmannsried
Dietramszell
Dillingen an der Donau
Dingolfing
Dinkelsbühl
Dinkelscherben
Dittelbrunn
Döhlau
Donaustauf
Donauwörth
Donnersdorf
Dorfen
Dörfles-Esbach
Dorfprozelten
Drachselsried
Durach
Dürrwangen
Ebelsbach
Ebensfeld
Ebermannsdorf
Ebermannstadt
Ebern
Ebersberg
Ebersdorf bei Coburg
Ebrach
Eching
Eching (Landkreis Landshut)
Eckental
Eckersdorf
Ederheim
Eggenfelden
Eggenthal
Eggstätt
Eging am See
Egling
Egmating
Ehekirchen
Eibelstadt
Eichenau
Eichendorf
Eichstätt
Eiselfing
Eitting
Elchingen
Ellingen
Elsenfeld
Eltmann
Emmering
Engelthal
Erbendorf
Erding
Eresing
Ergersheim
Ering
Erkheim
Erlangen
Erlenbach am Main
Eschenbach in der Oberpfalz
Eschlkam
Eslarn
Essenbach
Estenfeld
Euerdorf
Eurasburg
Eußenheim
Fahrenzhausen
Falkenberg
Falkenberg (Niederbayern)
Falkenstein (Oberpfalz)
Farchant
Faulbach
Feilitzsch
Feldafing
Feldkirchen
Feldkirchen-Westerham
Fensterbach
Feucht
Feuchtwangen
Finsing
Fischbachau
Fladungen (Rhön-Grabfeld)
Floß
Forchheim
Frammersbach
Frasdorf
Frauenau
Fraunberg
Freihung
Freilassing
Freising
Fremdingen
Frensdorf
Freudenberg
Freystadt
Freyung
Fridolfing
Friedberg
Friedenfels
Frontenhausen
Fuchstal
Fürstenfeldbruck
Fürstenstein
Fürstenzell
Fürth
Furth im Wald
Füssen
Gablingen
Gaimersheim
Gaißach
Gangkofen
Garching an der Alz
Garching bei München
Garmisch-Partenkirchen
Gars am Inn
Gaukönigshofen
Gauting
Gefrees
Geiselhöring
Geisenfeld
Geisenhausen
Geldersheim
Geltendorf
Gemünden am Main
Georgensgmünd
Gerbrunn
Geretsried
Gerhardshofen
Germaringen
Germering
Geroldsgrün
Gerolzhofen
Gersthofen
Gessertshausen
Giebelstadt
Gilching
Glattbach
Glonn
Gmund am Tegernsee
Gnotzheim
Goldbach (Unterfranken)
Goldkronach
Gößweinstein
Graben
Grabenstätt
Gräfelfing
Grafenau
Gräfenberg
Grafenrheinfeld
Grafenwöhr
Grafing bei München
Grafrath
Grainau
Grainet
Grasbrunn
Grassau
Greding
Greifenberg
Griesstätt
Gröbenzell
Großbardorf
Großhabersdorf
Großkarolinenfeld
Großlangheim
Großmehring
Großostheim
Großwallstadt
Grub am Forst
Grünwald
Gundelfingen an der Donau
Günzburg
Gunzenhausen
Gutenstetten
Haag in Oberbayern
Haar
Haarbach
Hahnbach
Haibach
Haidmühle
Haimhausen
Haiming
Haldenwang
Haldenwang (Günzburg)
Hallbergmoos
Hallerndorf
Hallstadt
Hammelburg
Happurg
Harburg (Schwaben)
Haßfurt
Hausen
Hausham
Hauzenberg
Hebertshausen
Heidenheim (Mittelfranken)
Heigenbrücken
Heiligenstadt
Heilsbronn
Heimenkirch
Heldenstein
Helmbrechts
Helmstadt
Hemau
Henfenfeld
Hengersberg
Hepberg
Heroldsbach
Heroldsberg
Herrieden
Herrsching am Ammersee
Hersbruck
Herzogenaurach
Heßdorf
Hilgertshausen-Tandern
Hilpoltstein
Himmelkron
Hirschaid
Hirschau
Höchberg
Höchstadt an der Aisch
Höchstädt an der Donau
Hof
Hofheim in Unterfranken
Hohenbrunn
Hohenburg
Hohenfels (Oberpfalz)
Hohenfurch
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hohenlinden
Hohenpeißenberg
Hohenroth
Hohenschäftlarn
Hohenthann
Hohenwart
Hollenbach
Hollfeld
Holzkirchen
Horgau
Hösbach
Huglfing
Hunderdorf
Hutthurm
Ichenhausen
Icking
Igensdorf
Igling
Ihrlerstein
Illertissen
Illschwang
Immenstadt im Allgäu
Ingenried
Ingolstadt
Inning am Ammersee
Iphofen
Ippesheim
Irchenrieth
Irschenberg
Isen
Ismaning
Jandelsbrunn
Jettingen-Scheppach
Johanniskirchen
Kahl am Main
Kaisheim
Kammeltal
Kammlach
Karlsfeld
Karlshuld
Karlskron
Karlstadt
Karlstein am Main
Kastl (bei Kemnath)
Kaufbeuren
Kaufering
Kelheim
Kemnath
Kempten (Allgäu)
Kiefersfelden
Kinding
Kinsau
Kipfenberg
Kirchanschöring
Kirchberg im Wald
Kirchdorf am Inn
Kirchdorf im Wald
Kirchehrenbach
Kirchenlamitz
Kirchensittenbach
Kirchenthumbach
Kirchham
Kirchheim bei München
Kirchheim in Schwaben
Kirchroth
Kirchseeon
Kirchweidach
Kissing
Kitzingen
Kleinheubach
Kleinlangheim
Kleinostheim
Knetzgau
Kochel am See
Kolbermoor
Kolitzheim
Königsberg in Bayern
Königsbrunn
Königsdorf
Königsmoos
Konnersreuth
Konradsreuth
Konzell
Kösching
Kraftisried
Kraiburg am Inn
Kranzberg
Kronach
Krumbach
Krummennaab
Kühbach
Kulmbach
Kümmersbruck
Künzing
Küps
Kutzenhausen
Laaber
Laberweinting
Lalling
Lam
Landau an der Isar
Landsberg am Lech
Landshut
Langdorf
Langenaltheim
Langenbach
Langquaid
Langweid am Lech
Lappersdorf
Lauben
Lauf an der Pegnitz
Laufach
Laufen an der Salzach
Lauingen
Lautertal (Oberfranken)
Leiblfing
Leidersbach
Leinburg
Leipheim
Lengdorf
Lenggries
Lenting
Leutershausen
Lichtenfels
Lindau am Bodensee
Lindenberg im Allgäu
Lisberg
Litzendorf
Lohr am Main
Lonnerstadt
Ludwigsstadt
Luhe-Wildenau
Mainaschaff
Mainburg
Mainleus
Maisach
Mallersdorf-Pfaffenberg
Mammendorf
Mamming
Manching
Mantel
Margetshöchheim
Marklkofen
Markt Erlbach
Markt Indersdorf
Markt Schwaben
Markt Taschendorf
Marktbreit
Marktheidenfeld
Marktleugast
Marktoberdorf
Marktredwitz
Marktrodach
Marktschorgast
Maroldsweisach
Marquartstein
Marxheim
Maßbach
Massing im Rottal
Mauern
Mauth
Maxhütte-Haidhof
Meeder
Megesheim
Meinheim
Meitingen
Mellrichstadt
Memmelsdorf
Memmingen
Memmingerberg
Mengkofen
Merching
Mering
Mertingen
Mettenheim
Miesbach
Miltenberg
Mindelheim
Mintraching
Missen
Mistelbach
Mistelgau
Mitteleschenbach
Mittelneufnach
Mittenwald
Mitterteich
Mitwitz
Möhrendorf
Mömbris
Mömlingen
Moos (Niederbayern)
Moosach
Moosburg
Moosinning
Moosthenning
Möttingen
Mühldorf am Inn
Mühlhausen (Oberpfalz)
Münchberg
München
München-Flughafen
Münchsmünster
Münnerstadt
Münsing
Murnau am Staffelsee
Nabburg
Nagel
Naila
Nandlstadt
Nassenfels
Nennslingen
Nersingen
Neu-Ulm
Neualbenreuth
Neubeuern
Neubiberg
Neubrunn
Neuburg am Inn
Neuburg an der Donau
Neuendettelsau
Neuendorf
Neufahrn
Neufahrn in Niederbayern
Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
Neuherberg
Neuhof an der Zenn
Neuhütten (Unterfranken)
Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Neukirchen vorm Wald
Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt-Sankt Veit
Neunburg vorm Wald
Neunkirchen am Brand
Neunkirchen am Sand
Neuötting
Neureichenau
Neuried (bei München)
Neusäss
Neusorg
Neustadt am Kulm
Neustadt an der Aisch
Neustadt an der Donau
Neustadt an der Waldnaab
Neustadt bei Coburg
Neutraubling
Niederaichbach
Niederalteich
Niederschönenfeld
Niederviehbach
Niederwerrn
Niederwinkling
Nittenau
Nittendorf
Nordendorf
Nordhalben
Nordheim vor der Rhön
Nördlingen
Nüdlingen
Nürnberg
Oberammergau
Oberasbach
Oberaudorf
Oberding
Oberdolling
Oberelsbach
Obergünzburg
Oberhaching
Oberkotzau
Obermichelbach
Obernbreit
Obernburg am Main
Oberneuching
Obernzell
Obernzenn
Oberpöring
Oberreichenbach
Oberschneiding
Oberschönegg
Oberschwarzach
Oberschweinbach
Obersöchering
Oberstaufen
Oberstdorf
Oberthulba
Obertraubling
Obertrubach
Oberviechtach
Obing
Ochsenfurt
Odelzhausen
Oerlenbach
Oettingen in Bayern
Offenberg
Offingen
Ohlstadt
Olching
Osterhofen
Ostheim vor der Rhön
Ottobeuren
Ottobrunn
Oy-Mittelberg
Painten
Palling
Parkstein
Parsberg
Passau
Pastetten
Patersdorf
Pegnitz
Peißenberg
Peiting
Penzberg
Penzing
Perlesreut
Petersaurach
Petersdorf (Schwaben)
Petershausen
Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
Pfarrkirchen
Pfeffenhausen
Pförring
Pforzen
Pfreimd
Pfronten
Piding
Pielenhofen
Pilsach
Pinzberg
Planegg
Plattling
Pleinfeld
Pleiskirchen
Pleystein
Pliening
Plößberg
Pocking
Poing
Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Poppenhausen
Postbauer-Heng
Postmünster
Pottenstein
Pöttmes
Prackenbach
Prem
Pressath
Presseck
Pressig
Pretzfeld
Prichsenstadt
Prien am Chiemsee
Prittriching
Prutting
Puchheim
Pullach im Isartal
Pürgen
Puschendorf
Putzbrunn
Pyrbaum
Rain
Ramsau bei Berchtesgaden
Rattenberg
Raubling
Rauhenebrach
Regen
Regensburg
Regenstauf
Regnitzlosau
Rehau
Rehling
Reichenberg (Unterfranken)
Reichenschwand
Reichertshausen
Reichertshofen
Reichling
Reisbach
Reischach
Reit im Winkl
Rennertshofen
Ried (bei Mering)
Rieden am Forggensee
Riedenburg
Rieneck
Rimbach (Oberpfalz)
Rimpar
Rimsting
Rinchnach
Rödental
Roding
Roggenburg
Rohr
Rohr in Niederbayern
Rohrbach (Ilm)
Rohrdorf
Röhrmoos
Röhrnbach
Roßbach
Rosenheim
Roßhaupten
Roßtal
Roth
Röthenbach (Allgäu)
Röthenbach an der Pegnitz
Rothenbuch
Rothenburg ob der Tauber
Rothenfels am Main
Röthlein
Rott (Landkreis Landsberg am Lech)
Rott am Inn
Rottach-Egern
Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenburg an der Laaber
Rottendorf
Rotthalmünster
Röttingen
Rötz
Rückersdorf
Rückholz
Rudelzhausen
Rügland
Ruhmannsfelden
Ruhpolding
Ruhstorf an der Rott
Saaldorf-Surheim
Sachsen bei Ansbach
Sailauf
Saldenburg
Samerberg
Sandberg
Sankt Englmar
Sauerlach
Schauenstein
Schechen
Scheidegg
Scheßlitz
Scheyern
Schierling
Schillingsfürst
Schirnding
Schliersee
Schlüsselfeld
Schmidgaden
Schnaitsee
Schnaittach
Schnaittenbach
Schnelldorf
Schöllkrippen
Schöllnach
Schönau am Königssee
Schönberg
Schondorf am Ammersee
Schongau
Schonungen
Schönwald
Schrobenhausen
Schwabach
Schwabmünchen
Schwabsoien
Schwaig bei Nürnberg
Schwandorf
Schwangau
Schwanstetten
Schwarzach
Schwarzach am Main
Schwarzenbruck
Schwarzenfeld
Schweinfurt
Schweitenkirchen
Schwindegg
Seefeld
Seeg
Seeon-Seebruck
Seeshaupt
Selb
Selbitz
Senden
Siegenburg
Siegsdorf
Sigmarszell
Simbach
Simbach am Inn
Sindelsdorf
Sinzing
Sommerach
Sommerhausen
Sonnefeld
Sonnen
Sonthofen
Spalt
Speichersdorf
Spelle
Spiegelau
Stadtbergen
Stadtlauringen
Stadtprozelten
Stallwang
Starnberg
Stegaurach
Stein
Steinbach am Wald
Steinfeld (Unterfranken)
Steingaden
Steinhöring
Stephanskirchen
Stockheim (Oberfranken)
Stockstadt am Main
Stötten am Auerberg
Straßkirchen
Straßlach
Straubing
Strullendorf
Sugenheim
Sulzbach am Main
Sulzbach-Rosenberg
Sulzberg
Sünching
Tacherting
Tann
Tapfheim
Taufkirchen
Tegernsee
Teisendorf
Teisnach
Tettenweis
Teublitz
Thalmassing
Thannhausen
Thierhaupten
Thiersheim
Thyrnau
Tiefenbach
Tiefenbach (bei Landshut)
Tirschenreuth
Titting
Tittling
Tittmoning
Töging am Inn
Traitsching
Traunreut
Traunstein
Trautskirchen
Treuchtlingen
Triefenstein
Tröstau
Trostberg
Tuntenhausen
Türkenfeld
Türkheim
Tüßling
Tutzing
Üchtelhausen
Uffenheim
Uffing am Staffelsee
Unterdießen
Unterföhring
Untergriesbach
Unterhaching
Unterschleißheim
Unterschwaningen
Ursberg
Ursensollen
Urspringen
Uttenreuth
Vaterstetten
Veitshöchheim
Viechtach
Vilgertshofen
Vilsbiburg
Vilseck
Vilshofen
Vogtareuth
Vohburg an der Donau
Vohenstrauß
Vöhringen
Volkach
Wackersdorf
Waging am See
Waidhaus
Waischenfeld
Wald
Waldaschaff
Waldbrunn
Waldbüttelbrunn
Waldershof
Waldkirchen
Waldkraiburg
Waldmünchen
Waldsassen
Waldthurn
Wallenfels
Wallersdorf
Wallerstein
Walsdorf
Waltenhofen
Warmensteinach
Warngau
Wartenberg
Wasserburg (Bodensee)
Wasserburg am Inn
Wasserlosen
Wegscheid
Wehringen
Weichering
Weichs
Weiden in der Oberpfalz
Weidenbach (Mittelfranken)
Weidenberg
Weiherhammer
Weil
Weiler-Simmerberg
Weilheim in Oberbayern
Weißenbrunn
Weißenburg
Weisendorf
Weißenhorn
Weitramsdorf
Welden
Wemding
Wendelstein
Weng (Isar)
Wenzenbach
Wernberg-Köblitz
Werneck
Wertach
Weßling
Westendorf (Ostallgäu)
Wettstetten
Weyarn
Wiesau
Wiesent
Wiesenthau
Wiesentheid
Wiesenttal
Wiesthal
Wilburgstetten
Wildflecken
Wildsteig
Wilhelmsdorf (Mittelfranken)
Wilhelmsthal
Willanzheim
Windach
Windischeschenbach
Windorf
Windsbach
Winhöring
Winzer
Wittibreut
Wolframs-Eschenbach
Wolfratshausen
Wolnzach
Wörnitz
Wörth
Wörth am Main
Wörth an der Donau
Wörthsee
Wunsiedel
Wurmannsquick
Würzburg
Zeil am Main
Zeitlarn
Zeitlofs
Zell (Oberpfalz)
Zell am Main
Zellingen
Ziertheim
Zirndorf
Zolling
Zorneding
Zugspitze
Zusmarshausen
Zwiesel

Deutschland – Medizinische Geräte – OP-Roboter

416183-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Medizinische Geräte – OP-Roboter
OJ S 115/2026 17/06/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Ingolstadt GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: OP-Roboter
Beschreibung: Die Klinikum Ingolstadt GmbH beabsichtigt die Beschaffung eines zusätzlichen da Vinci Xi Operationssystems einschließlich Dualkonsole des Herstellers Intuitive Surgical Deutschland GmbH.
Kennung des Verfahrens: 2dc0d226-6aa3-4da7-837a-b45c45ccd378
Interne Kennung: 03-2026
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DLYMFBG#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: OP-Roboter
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist ein klinisch multidisziplinär nutzbares da Vinci Xi von Intuitive Surgical Operationssystems mit Dualkonsole, sowie einschließlich eines Trainingssimulators zur Aus- und Weiterbildung. Der Leistungsumfang beinhaltet ein umfassendes All-in-Service-Konzept mit sämtlichen erforderlichen Serviceleistungen zur Gewährleistung einer dauerhaft hohen Systemverfügbarkeit in den Bereichen: Urologie, Viszeralchirurgie, Thoraxchirurgie und fakultativ: Gynäkologie, Kinderchirurgie.
Interne Kennung: 03-2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: 1. Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung eines klinisch multidisziplinär nutzbaren da Vinci Xi-Operationssystems mit Dualkonsole, sowie eines Trainingssimulators zur Aus- und Weiterbildung. Der Leistungsumfang beinhaltet ein umfassendes All-in-Service-Konzept mit sämtlichen erforderlichen Serviceleistungen zur Gewährleistung einer dauerhaft hohen Systemverfügbarkeit in den Bereichen: - Urologie: - Viszeralchirurgie - Thoraxchirurgie. Fakultativ: - Gynäkologie - Kinderchirurgie. Das zu beschaffende System soll für eine möglichst große Anzahl von Eingriffen mit Fokus auf die oben genannten Bereiche einsetzbar sein. Benötigt wird ein bereits seit längerer Zeit bewährtes System, das sofort einsetzbar ist. Vor allem muss das gesuchte Produkt in allen zuvor genannten Spezialgebieten über eine CE-Zulassung verfügen. Die CE-Kennzeichnung darf nur angebracht werden, wenn das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt. Die Hersteller müssen ein spezielles Qualitätsmanagementsystem etablieren, das unter anderem für jedes Produkt die Durchführung eines Verfahrens des Risikomanagements (Minimierung von Risiken) und einer klinischen Bewertung sicherstellt. Daher ist eine CE-Zulassung des zu beschaffenden Produktes zwingend vorausgesetzt. Voraussichtlich soll eine Assistentenausbildung am Gerät erfolgen können, fakultativ durch eine zweite, kombinierbare Steuereinheit. Darüber hinaus soll das zu beschaffende System mit minimalem Aufwand bei gleichzeitig höchster Sicherheit für die zu behandelnden Patienten das bereits bestehende robotergestützte, minimalinvasive Chirurgie-System ergänzen. Die Bedienung, Aufrüstung und Bestückung, sowie Anwendung im praktischen Betrieb des bestehenden und des neuen Systems soll nach Möglichkeit analog und gleichzeitig erfolgen können, idealerweise bei Nutzbarkeit peripherer Komponenten für beide Einheiten. Auch soll es möglich sein, alle Verbrauchsmaterialien für das bestehende und das neue System zu nutzen. Auch soll die Expertise des Assistenzpersonals im OP-Betrieb synergistisch erfolgen, was bei einer Nutzung verschiedener Geräte nicht mehr gewährleistet wäre, und die Nutzungszeiten reduzieren würde. Das vorhandene Instrumentarium kann zwischen beiden gleichen Systemen uneingeschränkt ausgetauscht werden. Dies spart nicht nur Kosten und Ressourcen gegenüber dem Paralleleinsatz verschiedener Systeme, sondern erhöht auch die Patientensicherheit als Folge einer größeren Anzahl mit dem jeweiligen System durchgeführter Eingriffe. Instrumentarien und Einbauteile sind nicht herstellerübergreifend einsetzbar. 2. Rahmenbedingungen: Das Klinikum Ingolstadt verfügt über insgesamt 11 OP-Säle im stationären und ambulanten Sektor. Dort kommt derzeit ein da Vinci Xi, inkl. Table-Motion zum Einsatz. Schnittstellen/Halterungen bestehen zu folgenden Fremdsystemen: - Integrationslösung/Videomanagement - Hersteller: Caresyntax - Integration in bestehende RIS/PACS-Umgebungen - Abruf von Worklists via DICOM -Speicherung/Ausgabe von Bildern via DICOM. Es soll eine sowohl in personeller als auch in technischer Hinsicht möglichst ressourcenschonende Beschaffung durchgeführt werden. Es soll die Verwendung eines möglichst einheitlichen Instrumentariums, Nutzung der gleichen Aufbereitungsgeräte und Prozesse in der AEMP, eine redundante Verfügbarkeit möglich sein. Angestrebt wird ferner eine möglichst einheitliche Bedienung aller im Betrieb befindlichen Geräte. Der Schulungsaufwand für das Personal soll so gering wie möglich gehalten werden. Die informationstechnologische Anbindung besteht bereits durch ein vorhandenes System und kann weiter genutzt werden, eine Investition in zusätzliche Integrationsleistungen ist nicht erforderlich. 2.1 Technische Anforderungen: - Master-Slave-System unter anderem zum Ausgleich des Mikrozittern der menschlichen Hand - Sicherheitsmechanismus: Automatische Blockierung von Instrumenten und Armen, wenn der Operateur das Sichtfeld verlässt (Sicherheitsmaßnahme für Patienten), - Möglichkeit zur Integration einer zweiten Konsole für Ausbildung/Interdisziplinäre Eingriffe - Intraoperative Fluoreszenzdiagnostik: Echtzeitvisualisierung und Bewertung von Gefäßen, Gallengängen und Gewebedurchblutung - Instrumente in alle Richtungen abwinkelbar mit 7 Freiheitsgraden und 540° Rotation für hohe Beweglichkeit - Hochauflösende 3D HD-Visualisierung ohne 3D-Brille, keine Zusätzliche 3D Brille nötig, echte Tiefenwahrnehmung, Bildgebung - Halbgeschlossene Konsole, um den Kopf des Chirurgen, reduziert Ablenkung durch Störfaktoren - Multiport - Remote Anbindung zur Diagnose bzw. sicheres Abrufen von Systemstatus, Fehlerprotokollen unter Berücksichtigung aller sicherheits- und IT-relevanten Vorschriften - Table-Motion Funktion: roboterunterstützte intraoperative Positionierung. 2.2 Therapeutische und prozessuale begründete Anforderungen: - Breite Einsatzfähigkeit: Unterstützung bei verschiedenen chirurgischen Fachrichtungen (z. B. Urologie, Gynäkologie, Viszeralchirurgie, Thoraxchirurgie). - Präzision und Sicherheit: Minimierung von Gewebeschäden, Blutverlust und Komplikationen durch hochpräzise Instrumentenführung. - Minimalinvasive Möglichkeiten: Zugang über kleine Schnitte, bessere Heilungschancen, kürzere Liegezeiten. - Erweiterte Visualisierung: 3D-HD-Bildgebung, Vergrößerung und bessere Sicht auf anatomische Strukturen. - Flexibilität der Instrumente: Mehr Freiheitsgrade als die menschliche Hand, um komplexe Bewegungen im Körperraum auszuführen. - Integration in bestehende OP-Prozesse: Kompatibilität mit OP-Sälen, Sterilgut Versorgung, IT-Systemen. - Effizienzsteigerung: Verkürzung von OP-Zeiten, standardisierte Abläufe, bessere Planbarkeit. - Schulung und Anwenderfreundlichkeit: Einfache Bedienung für Chirurgen und OP-Personal, strukturierte Trainingsprogramme. - Dokumentation und Nachvollziehbarkeit: Unterstützung bei der OP-Dokumentation, ggf. Schnittstellen zu Krankenhaus Informationssystemen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: 3. Objektive, auftragsbezogene Gründe für konkretisierten Beschaffungsbedarf: Der oben beschriebene allgemeine Beschaffungsbedarf kann zur Überzeugung der Klinikum Ingolstadt GmbH ausschließlich über eine zusätzliche Beschaffung eines OP-Roboters vom Typ Xi beim Hersteller Intuitive Surgical Deutschland GmbH (Intuitive) gedeckt werden. Für bestimmte Einsatzgebiete wäre auch die Beschaffung eines Geräts vom Typ SP denkbar, was jedoch die Breite der Anwendung in allen Bereichen verringern würde. Für diese nicht produktneutrale Festlegung des Beschaffungsbedarfs gibt es die nachstehend aufgeführten, objektiven und auftragsbezogenen Gründe: 3.1 Erfüllung der technischen, therapeutischen und prozessualen Anforderungen: Das zu beschaffende Gerät erfüllt die unter 1.2 und 1.3 aufgeführten Anforderungen vollständig. 3.2 Gewährleistung höchstmöglicher Betriebs- und damit Patientensicherheit: Die Beschaffung eines zusätzlichen Roboters beim Hersteller Intuitive gewährleistet das höchste Maß an Betriebs- und damit Patientensicherheit gegenüber der Einführung anderer Erzeugnisse. Die hierfür notwendigen Schnittstellen sind seit Jahren erprobt und in Betrieb. Die Einführung eines Robotik-Systems eines anderen Herstellers würde bedingen, dass dieses in die bestehende Gesamtinfrastruktur eingebunden werden müsste. Dies wäre aus o.g. Gründen nur mit Einschränkungen für die Betriebs- und damit auch für die Patientensicherheit möglich. Im Ergebnis käme es zu einem nicht vermeidbaren Betrieb unterschiedlicher Systeme (Mischinstallation). Hier läge bereits in der unterschiedlichen Bedienung und Handhabung der Geräte ein Risiko. Dabei ist auf die nicht unerhebliche Anzahl der Personen zu verweisen (Operateure, Ärztliche Assistenten, Operationstechnische Assistenten, Pflegekräfte, Mitarbeiter im Sterilisationsbereich, Beschaffung-/Einkauf, Reinigungskräfte), die hiervon betroffen sind. Ein solcher Mischbetrieb hätte aber nicht nur Auswirkungen auf die Bedienung der Geräte als solcher, sondern darüber hinaus auch auf die Bereiche Fehlermeldungen, Aufbereitungsverfahren, Alarmmanagement, Sicherheits- und Notfallmaßnahmen sowie Zubehör- und Hygienekonzept. Hier sind parallellaufende, unterschiedliche Systeme teilweise technisch nicht möglich oder mit erhöhten Fehler- bzw. Ausfallrisiken verbunden. Zusätzlich ist die erhebliche und regelmäßige Personalfluktuation im OP-Bereich und in der Aufbereitung zu berücksichtigen, der die aus einem Mischbetrieb hervorgehenden Risiken nochmals vergrößert, da die neu hinzukommenden Kräfte jeweils nicht nur für ein, sondern für mehrere Geräte geschult werden müssten, was erfahrungsgemäß die Gefahr von Fehlbedienungen gegenüber einer einheitlichen Gerätelandschaft vergrößert. Die Wichtigkeit und Vorzüge eines einheitlich ausgestatteten Geräteparks zur Vermeidung von Patientengefährdungen ist im Grundsatz wissenschaftlich anerkannt. Insoweit wäre etwa auf eine Publikation von LANGE et. al. in "Der Anästhesist" 67, 496-503 (2018) zu verweisen: https://doi.org/10.1007/s00101-018-0455-0 bzw. https://link.springer.com/article/10.1007/s00101-018-0455-0. Dort heißt es u.a.: "Verschiedene Vorkommnis Meldungen an das BfArM deuten darauf hin, dass die Verwendung unterschiedlicher Gerätemodelle für dieselbe Funktion die sichere Bedienung der Geräte beeinträchtigen kann. Dies ist auch theoretisch plausibel. Die Befragungen von Medizintechnikern und Anwendern lassen auf ein nicht unerhebliches Potenzial für derartige Bedienprobleme schließen. Vor allem für Beatmungsgeräte, aber auch für Spritzenpumpen und Patientenmonitore werden in vielen Kliniken Modelle unterschiedlicher Hersteller verwendet - und nahezu alle befragten Anwender gaben an, schon einmal mit unterschiedlichen Gerätemodellen gearbeitet zu haben. Auch wenn im Rahmen unserer Befragung keine daraus resultierenden Patientenschädigungen berichtet wurden, werden diese doch durch die dem BfArM gemeldeten Vorkommnisse veranschaulicht (z. B. Hypoventilation wie im beschriebenen Beispiel). Etwa zwei Drittel der Teilnehmer (40 von 61) berichteten, Fehler oder Unsicherheiten im Umgang mit Geräten erlebt zu haben, die sie auf Erfahrungen mit unterschiedlichen Geräten zurückführten. Die erlebten Bedienprobleme wurden von 24 der Teilnehmer näher erläutert." 3.3 Ressourcenschonung: Die Nachbeschaffung eines weiteren da Vinci-Roboters ist im Vergleich auch besonders ressourcenschonend: - Der Einarbeitungs-, Schulungs- und Einweisungsaufwand entfiele bzw. würde deutlich reduziert. Das neu zu beschaffende Gerät ist mitsamt Geräteperipherie und -anbindung schon im Haus vorhanden; somit können Einweisungen auch intern erfolgen. - Durch eine Ausstattung mit einem weiteren da Vinci-System wird auch die Bevorratung mit Ersatz- und Verschleißteilen minimiert. Auch die Ansprechpartner und der Koordinationsaufwand bzgl. des Produktservices (Inspektionen, Wartungen, Reparaturen) werden minimiert, da alles von einer Firma abgedeckt ist. - Für den Aufbereitungsprozess des Instrumentariums inklusive der Arme und der Optik ist die gesamte Ausstattung vorhanden und die Prozesse sind validiert. Zur Ausstattung gehören: spezielles Ultraschallgerät mit den passenden Anschlüssen, Waschtrays, RDG-Programm, Packmaterial für Sondergrößen, Sterilisatoren mit den dazugehörigen Programmen. - Es ist nicht auszuschließen, dass zur Aufbereitung eines alternativen Systems, das zu beschaffende Instrumentarium inklusive der Arme und der Optik im vorhandenen Prozess aufbereitet werden kann. Die Etablierung eines weiteren Aufbereitungsprozesses ist aus Platzgründen ausgeschlossen! Zudem wären jährlich zusätzliche Kosten für die Prozessvalidierung erforderlich. - Es ist zu beachten, dass die bisher verwendeten Komponenten sowohl für das bestehende als auch das zu beschaffende System eingesetzt werden können. Hierdurch wird eine doppelte Bevorratung vermieden.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Rechtliche Begründung: Die wie vorstehend beschrieben vorgesehene produktscharfe Konkretisierung des Beschaffungsbedarfs sowie die Vergabe im Wege des Direktauftrags sind vergaberechtlich zulässig. 1. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV als Maßstab: Die Klinikum Ingolstadt GmbH ist öffentlicher Auftraggeber. Daher, und da der Schwellenwert gem. § 106 GWB überschritten ist, unterliegt die Beschaffung dem Kartellvergaberecht, also insbesondere die Bestimmungen des GWB (4. Teil) und der VgV. 2. Zulässigkeit der Bedarfsbestimmung gem. § 31 Abs. 6 VgV: Die Zulässigkeit des geplanten Vorgehens ergibt sich aus § 31 Abs. 6 VgV. Demnach darf in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Die insoweit einschlägigen sachlichen Gründe sind oben unter Abschn. I. 2.1 bis 2.3 dargestellt. Die dort genannten Gründe finden Anerkennung in der Rechtsprechung. Sie liegen zudem auch tatsächlich vor. In der Rechtsprechung hat sich ein "Prüfungsschema" zur Rechtfertigung von Produktfestlegungen etabliert, aus dem sich wesentliche Leitlinien für die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens ableiten lassen. 2.1 Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers als Ausgangspunkt: Im Grundsatz ist der öffentliche Auftraggeber in seiner Beschaffungsentscheidung nach dem Grundsatz der Privatautonomie frei. Einer besonderen Ermächtigungsgrundlage bedarf es demnach nicht. Denn das Vergaberecht regelt nicht, "was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung", d.h. in welchem wettbewerblichen Rahmen eine Beschaffung stattfindet. Der Auftraggeber ist daher in der dem Vergabeverfahren vorgelagerten Festlegung der Bedarfe grundsätzlich frei. Er entscheidet anhand der von ihm ermittelten Erfordernisse im Einzelfall über den konkret zu vergebenden Auftrag (vgl. dazu aus jüngerer Zeit etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 19 Verg 2/21 und BayObLG, Beschluss vom 25. März 2021 - Verg 4/21). 2.2 Gebot zur produktneutralen Ausschreibung als Grenze und Ausnahmen: Begrenzt wird das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers durch das vergaberechtliche Gebot zur produktneutralen Ausschreibung gem. § 31 Abs. 6 VgV, wobei dieses Verbot sowohl die "offene" als auch die "verdeckte" Produktbenennung erfasst. Ausnahmsweise kann die Festlegung eines bestimmten Produkts oder spezifischer Merkmale gerechtfertigt werden. Gelingt dies, so ist die damit einhergehende Einschränkung des Wettbewerbs hinzunehmen. Nach der Rechtsprechung sind Produktfestlegungen dann sachlich gerechtfertigt, wenn: - vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, - solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und - die Festlegung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Die Rechtsprechung gesteht dem öffentlichen Auftraggeber bei der Frage, wann solche nachvollziehbaren objektiven und auftragsbezogene Gründe vorliegen, einen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu. 2.3 Von der Rechtsprechung anerkannte Gründe: Aus Sicht der Rechtsprechung können zeitliche, administrative und finanzielle Mehraufwände (etwa durch die Beschaffung weiterer Leistungen infolge der nicht produktspezifischen Ausschreibung, Schulungen der Nutzer sowie des fachlich verantwortlichen Personals, Schaffung weiterer Schnittstellen), Sicherheitsrisiken (etwa durch verschiedene Fehlerquellen und Kompatibilitätsprobleme) oder Probleme bei der Datenmigration die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt und somit eine produktspezifische Ausschreibung rechtfertigen. Der Auftraggeber darf "wenn dadurch im Interesse der Systemsicherheit und -funktion eine wesentliche Verringerung von Risikopotentialen (Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen, höherem Umstellungsaufwand) bewirkt wird, insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen jedwedes Risikopotential ausschließen und den sichersten Weg wählen." (OLG Celle, Beschluss vom 31. März 2020 - 13 Verg 13/19, Rn. 40). Generell anerkannt werden "objektiv schwerwiegende personelle, wirtschaftliche und technische Gründe" wie etwa das Vermeiden von "Risiken von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und hohem Umstellungsaufwand, die bei einem "massiven Übergang" auf eine andere Software erheblich wahrscheinlicher auftreten würden als bei einer "sanften Migration" unter Beibehaltung der Basisinfrastruktur", (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2013 - VII-Verg 16/12). Zur Vermeidung von Aufwand führt das OLG Brandenburg aus, dass der Beschaffungsansatz eines öffentlichen Auftraggebers nachvollziehbar, im Grundsatz der Sparsamkeit der Verwaltung begründet und ohne diskriminierende Wirkung sei, wenn: "die neu zu beschaffende Ausstattung sich technisch und organisatorisch nahtlos in die seit Jahren implementierte, erprobte, bedarfsgerecht weiterentwickelte und speziell auf die Nutzungsanforderungen der Schulen ausgerichtete IT-Infrastruktur einfügen soll. Es bestehe aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen das Bedürfnis, die vorhandene IT-Struktur ohne größeren Investitions- und Verwaltungsaufwand zu nutzen." Weiter heißt es in dem Beschluss des OLG Brandenburg, dass die Entscheidung eine Anschaffung unterschiedlicher Endgeräte mit unterschiedlichen Betriebssystemen zu einem Mischbetrieb führt, der die Zahl der Fehlerquellen deutlich erhöhe und die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt somit nicht zu beanstanden sei.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: 3. Rechtfertigung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV: Die Beschaffung erfolgt im Wege der Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV als Direktauftrag. Die Leistung kann nur von einem bestimmten Unternehmen, nämlich der Intuitive Surgical Deutschland GmbH erbracht oder bereitgestellt werden. Es besteht ein Beschaffungsbedarf ausschließlich an dem da Vinci Xi (siehe dazu bei II. 2 und unten bei 3.). Dieses kann wiederum jeweils nur per Direktvertrieb von der Intuitive Surgical Deutschland GmbH erworben werden. Dies steht im Ergebnis einer durchgeführten Markterkundung fest. Insbesondere hat der Hersteller die Klinikum Ingolstadt GmbH darüber informiert, dass ein Vertrieb über ein Händlernetz nicht stattfindet. Es könnten allenfalls Gebrauchtgeräte von Dritten beschafft werden. Dies ist jedoch nicht vorgesehen. 4. Keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV: Zu der Beschaffung im Wege der Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb besteht auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Hiervon hat sich der Auftraggeber im Ergebnis einer umfänglichen Marktanalyse überzeugt. Im Ergebnis einer intensiven Marktanalyse wurde als einziges in etwa vergleichbares und am Markt verfügbares Produkt der Operationsroboter "Hugo" der Fa. Medtronic identifiziert. Jedoch umfasst das CE-zugelassene Operationsspektrum auch nicht dem gewünschten notwendigen Einsatzspektrum. Darüber hinaus wurden noch keine weiteren, den Anforderungen entsprechenden Produkte, bspw. Verbrauchsmaterialien zum Veröden und Schneiden sowie zum Verschließen per Klammernaht, ausgemacht, die auch nur im Ansatz über ein vergleichbares Einsatzgebiet verfügen. Betrachtet wurden insoweit die Systeme: - Avatera (Jena) / https://www.avatera.eu/en/home - Versius (CMR Surgical) / https://cmrsurgical.com/ , - LBR Med (Kuka), / https://www.kuka.com/de-de/branchen/healthcare/kuka-medical-robotics/lbr-med - Dexter Distalmotion / https://www.distalmotion.com/news - MUSA (microsure) / https://microsure.nl/contact/ Diese kommen jedoch ausfolgenden Gründen von vornherein nicht als Alternative in Betracht: - Fehlende CE-Zulassung in den gewünschten Anwendungs-/Fachgebieten. - Nicht alle Operations-Einsatzgebiete sind abgedeckt. - Fehlende zweite Konsole, um den Ausbildungsbetrieb wie gewünscht sicherzustellen. - Zum Teil nur ein Bestandteil eines Roboters und keine eigenständig nutzbares System (LBR Med (Kuka)) - Keine integrierten Verbrauchsmaterialien Verfehlung der Ziele: - Schnittstellensicherheit - Vermeidung Mischinstallation - Vermeidung Anwendungsfehler - Vermeidung Schulungsaufwand - Vermeidung Anpassung in den Bereichen Fehlermeldungen, Aufbereitungsverfahren, Alarmmanagement, Sicherheits- und Notfallmaßnahmen sowie Zubehör- und Hygienekonzept. Bei einer genaueren Betrachtung hat sich gezeigt, dass auch das System "Hugo" den Anforderungen der ZBB nicht gerecht wird. So wäre für einen gleichwertigen Ersatz eine Beschaffung von 5 Geräten erforderlich, was aus logistischen Gründen problematisch erscheint. Das System verfügt nicht über eine CE-Kennzeichnung für die Allgemein- und Thoraxchirurgie und auch nicht für die Wirbelsäulenchirurgie: - Das System bietet nur Ein-Konsolen-Konfigurationen an, - Das System ist ausschließlich mit 3D-Brille nutzbar, - Die Produkte der Fa. Medtronic sind als Single-Use-Produkte ausgewiesen, bei der Fa. Intuitive ist u.a. auch eine Mehrfachnutzung möglich. In Kombination mit den bereits vorhandenen Baxter TS7000dV, dem einzigen OP-Tisch der mit den da Vinci-Systemen (Gen5 und Xi) verbunden werden kann, und dadurch die exklusive Integrated Table Motion ermöglicht, entsteht ein Gesamtsystem mit entscheidenden Vorteilen für die operative Praxis: - sichere, präzise und unterbrechungsfreie intraoperative Umlagerungen, ohne den Roboter neu ausrichten zu müssen - optimierte Sicht und verbesserter Zugang für den Operateur bei gleichzeitiger Reduktion von Zeitverlust und Risiken durch manuelles Repositionieren - höhere Effizienz, Stabilität und Patientensicherheit während des gesamten robotischen Eingriffs. Fazit: Es existiert keine technisch, funktional oder organisatorisch sinnvolle Alternative zum vorgesehenen System. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 6 VgV für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sind erfüllt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: INTUITIVE SURGICAL DEUTSCHLAND GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 03-2026 Op-Roboter DaVinci XI
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 03-2026
Titel: Op-Roboter DaVinci XI
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/04/2026

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Ingolstadt GmbH
Registrierungsnummer: DE128601139
Postanschrift: Krumenauerstraße 25
Stadt: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
Telefon: 0841
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilian Str. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: INTUITIVE SURGICAL DEUTSCHLAND GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 266453982
Postanschrift: Guerickestraße 1,
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79108
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9ca39fad-6dba-4be0-8d0a-d291bd9d0e32 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/06/2026 10:55:06 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 416183-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 115/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/06/2026