2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80331
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 30 348 907,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die bei einer Teilnahme- bzw. Angebotsfrist von weniger als 21 Tagen nach Ablauf der Hälfte der Frist, ansonsten später als 10 Tage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen /Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Es handelt sich vorliegend um einen Rahmenvertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Das angegebene Auftragsvolumen basiert auf einem ermittelten Schätzwert. Eine konkrete Vorhersage, in welchem Umfang die jeweilige Leistung innerhalb des Vertragszeitraums tatsächlich anfällt, ist nicht möglich. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Verpflichtung zur Ausschöpfung des prognostizierten Auftragsvolumens. Einen wie auch immer gearteten Anspruch auf Kompensation o. ä. kann die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hieraus nicht ableiten. Der Schätzwert für die Anzahl der Einzel-Leasingverträge über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 3.040 und die Höchstabrufsumme 4.560. *Hinweis: Die Höchstabrufsumme setzt die Rechtsprechung des EuGHs (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um. Demnach endet der Rahmenvertrag bei Überschreiten der o. g. Höchstabrufsumme automatisch.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Korruption: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Betrug: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Zahlungsunfähigkeit: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.