5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils 12 Monate bis längstens zum 31.12.2030, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten durch einen der Vertragspartner zum Schluss eines Vertragsjahres mit eingeschriebenem Brief gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter, Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind Angaben zum Jahresumsatz der vergangenen abgeschlossenen drei Geschäftsjahre zu machen, entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124/L1240) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erwartet wird, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen und der Bieter/die Bieterin seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, dass er/sie angibt ob eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht und dass entweder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Der Bieter/die Bieterin muss die geforderten Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: 1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist) 2. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers, mit Angabe der Lohnsummen oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens. 3. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter /die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind Art und Umfang der Teilleistungen, für die sich der Bieter/die Bieterin der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern (Formblatt L235) anzugeben. Die Unterauftragnehmer sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu benennen. Diese müssen ihre Eignung durch eine Eigenerklärung zur Eignung und ggfs. dieselben Nachweise wie der Bieter/die Bieterin darlegen. Sie können die Erfüllung der Anforderungen auch durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) nachweisen, falls diese dort hinterlegt sind. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen. Nimmt der Bieter/die Bieterin in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (Formblatt L 236) abzugeben.
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zu benennen sind die Zahlen der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124/L1240) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erwartet wird eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschädenschäden 3 Mio. Euro, jeweils mindestens 2-fach jahresmaximiert. Der Bieter/die Bieterin muss die geforderten Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Auf gesondertes Verlangen ist zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Nachweis zum Versicherungsschutz durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden. Die Versicherung ist während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten und auf Verlangen des Auftraggebers diesem nachzuweisen. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zu benennen sind die Beschäftigtenzahlen in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124/L1240) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter/die Bieterin anzugeben, ob er/sie zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist der Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen. Falls das Unternehmen nicht zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet ist, die Gewerbeanmeldung. Sofern der eingereichte Berufs-/Handelsregisterauszug älter als sechs Monate ist, bedarf es einer Erklärung, dass seit diesem Datum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erwartet wird die Angabe von 3 geeigneten Referenzen, die in Art und Auftragssumme netto mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Stadt Rosenheim darf als Referenzgeber genannt werden. Von den vom Bieter/von der Bieterin genannten Referenzen muss mindestens ein öffentlicher Auftraggeber/-in sein. Als vergleichbare Referenz gilt die Durchführung eines Vertrages mit einem vergleichbaren Umfang bezüglich der medizinischen Betreuung (Betriebsärztliche Tätigkeiten mit Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung sowie sonstige ärztliche Tätigkeiten entsprechend Nr. 1 der Leistungsbeschreibung, Anlage 1 zum Rahmenvertrag) und einem vergleichbaren Auftragsvolumen. Die Auftragssumme netto des Referenzprojektes pro Jahr soll in etwa der Angebotssumme netto für diese Ausschreibung entsprechen, jedoch mindestens 80 %. Eine Aufsummierung von verschiedenen Kleinaufträgen ist nicht zulässig. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein; Leistungen, die kürzer als ein Jahr erbracht wurden, werden nicht als Referenz akzeptiert (maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist). Im Falle der Eignungsleihe darf der Bieter/die Bieterin nicht als Referenz für den Eignungsverleiher benannt werden. Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Auftraggeberin eine Überprüfung der Referenzen bei der jeweiligen Ansprechperson vor. Der Auftraggeber kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter heranziehen. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl geeigneter Referenzen erbringen. Die Anforderung und Darlegung geeigneter vergleichbarer Referenzen gilt auch für präqualifizierte Bewerber. Diese können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort entsprechend vergleichbare Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen die Anforderungen erfüllen und ggf. entsprechend anpassen. Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis über Approbation für jeden der einzusetzenden Ärzte, Bescheinigung (Kopie/Scan) der zuständigen Ärztekammer über die Fachkunde der einzusetzenden Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“, Nachweis über absolvierte arbeitsmedizinische Fortbildungen der einzusetzenden Ärzte in den letzten drei Jahren.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zu Registereintragungen, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Geeignete Räumlichkeiten für die geforderten Leistungen im Stadtgebiet Rosenheim.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Für die Angebotswertung wird von der "Angebotssumme netto nach Nachlass" unter Hinzurechnung der vom Auftraggeber zu zahlenden Umsatzsteuer, die hier zum Zwecke der Wertung pauschal mit 19 % angesetzt wird, ausgegangen, um die Vergleichbarkeit der Angebotssummen sicher zu stellen (Wertungssumme).
Beschreibung: Wertungssumme des Angebots.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gemäß § 56 VGV nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter/Bieterin und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters/einer anderen Bieterin ist unzulässig, wenn der Bieter/die Bieterin nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des/der jeweils anderen Bieters/Bieterin bzw. Bietergemeinschaft erhält.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/07/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nachweis über Approbation für jeden der einzusetzenden Ärzte, Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Fachkunde der einzusetzenden Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“, Nachweis über absolvierte arbeitsmedizinische Fortbildungen der einzusetzenden Ärzte in den letzten drei Jahren.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der/die für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, dass der/die bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft, Formblatt L 234).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), 5. mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Rosenheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Rosenheim
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Rosenheim