5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weißenburg-Gunzenhausen (DE25C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: beim Sitz des Auftraggebers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis (Kopie) über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein. Oder – sofern zutreffend – Eigenerklärung des Bewerbers/Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landesrechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bewerber/das Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft bestehen bzw. erforderlich sind.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen gemäß den EU-Sanktionen gegen Russland
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Einhaltung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Scientology, Bekanntmachung vom 29.10.1996 Nr. 476-2-151
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz sowie zum durchschnittlichen Jahresumsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis (Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung: Die Versicherung muss eine Haftpflichtdeckungshöhe von 5.000 € für allgemeine Vermögensschäden oder ggf. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Erteilung des Zuschlags eine aktuelle Versicherungsbescheinigung als Nachweis der bestehenden Versicherung anzufordern. Die entsprechende Versicherung mit mind. der o.g. Deckungssummen muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer muss durch Erklärung nachweisen, dass er in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt jedes Jahr über eine personelle Ausstattung von mind. 15 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), bei einer Stundenzahl von 40h/Woche je VZÄ, ohne Einrechnung der Auszubildenden, bezogen auf den Auftragsgegenstand (1st-Level-Support) verfügt hat. Der Auftraggeber behält sich vor beim Bewerber eine entsprechende Aufschlüsselung unterteilt nach: • fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, • fest angestellte Mitarbeiter in Teilzeit, • geringfügig Beschäftigte anzufordern. 1. Die Angabe hat je Geschäftsjahr, mit Nennung des jew. Jahres (von/bis) und getrennt nach sämtlichen beteiligten Unternehmen zu erfolgen. 2. Zur Berechnung der VZÄ können festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit oder geringfügig Beschäftigte, jeweils mit dem vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundenanteil, herangezogen werden. 3. Fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer muss durch Erklärung nachweisen, dass er in Summe über eine personelle Ausstattung - Stichtag Angebotsabgabe – von mind. 15 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), bei einer Stundenzahl von 40h/Woche je VZÄ, ohne Einrechnung der Auszubildenden, bezogen auf den Auftragsgegenstand (1st-Level-Support) verfügt oder eine Begründung abgeben, warum die personelle Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist. Der Auftraggeber behält sich vor beim Bewerber eine entsprechende Aufschlüsselung unterteilt nach: • fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, • fest angestellte Mitarbeiter in Teilzeit, • geringfügig Beschäftigte anzufordern. Hinweise: 1. Zur Berechnung der VZÄ können festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit oder geringfügig Beschäftigte, jeweils mit dem vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundenanteil, herangezogen werden. 2. Fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen. 3. Sollten die personelle Ausstattung weniger als 15 VZÄ mit Stichtag Angebotsabgabe betragen, führt dies NICHT automatisch zum Ausschluss vom Verfahren. Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen und darzustellen, warum die personelle Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist. Das entsprechende Beiblatt muss im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" mit Teilnahmeantrag hochgeladen werden. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten Darstellung vornehmen. Die Darlegungs- und Beweislast der Leistungsfähigkeit liegt beim Bewerber. Sollten Zweifel bestehen bleiben, kann dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung darüber, dass mindestens zwei (2) geeignete Referenzen über früher erfolgreich ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren, mit dem Ausschreibungsgegenstand (1st-Level-Support) vergleichbaren Dienstleistungen erbracht wurden. Die Referenzen sind dann vergleichbar, wenn diese • in Komplexität vergleichbaren Dienstleistungen (vgl. Leistungsbeschreibung Abschnitt „1. Zu erbringende Aufgaben“) und • die Beachtung der zu beachtenden Vorschriften für Datenschutz, IT-Sicherheit und • ein Auftragsvolumen von mind. 800 Tickets/Monat • sowie den Nachweis, dass der Zugang per SSL-VPN-Verbindungen erfolgte. zum Gegenstand haben. Dies ist im Zweifel von den Bewerbern darzulegen und nachzuweisen. Die Referenzaufträge müssen bzgl. der Lieferung der Anlage in den letzten höchstens drei Jahren erfolgreich abgeschlossen worden sein. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber aufzufordern, mindestens zwei entsprechende Referenzen (Bezeichnung/Beschreibung Leistung und Angabe des Auftraggebers unter Nennung eines Ansprechpartners des Referenzgebers) vorzulegen. Aus der Referenzobjektbeschreibung muss zwingend die Vergleichbarkeit des angegebenen Referenzobjektes mit der ausgeschriebenen Leistung hervorgehen sowie erkennbar sein, welche Leistungsteile der Bewerber/das jeweilige Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft hierbei selbst ausgeführt hat und welche Teile durch Nachunternehmer erbracht wurden. Die Vergabestelle ist berechtigt und verpflichtet, erneut in die Eignungsprüfung einzutreten, falls ihr Anhaltspunkte zur Kenntnis gelangen, die eine Neubewertung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde oder Gesetzestreue des betreffenden Bewerbers erforderlich machen (§ 122 GWB). Hinweis: 1. Fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen. 2. Falls die Erfüllung nicht möglich ist (z.B. als „Newcomer“), führt dies NICHT automatisch zum Ausschluss vom Verfahren. Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen und darzustellen, warum die personelle Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist. Das entsprechende Beiblatt muss im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" mit Teilnahmeantrag hochgeladen werden. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten Darstellung vornehmen. Die Darlegungs- und Beweislast der Leistungsfähigkeit liegt beim Bewerber. Sollten Zweifel bestehen bleiben, kann dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung, aus der ersichtlich ist, dass der Bewerber über die zur fach- und termingerechten Ausführung erforderlichen Geräte und Maschinen etc. verfügt und daher in der Lage ist, die geforderten Leistungen vollumfänglich zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber aufzufordern, eine entsprechende Auflistung (eindeutige Bezeichnung, Anzahl, technische Beschreibung/ Herstellerdatenblatt) der Geräte und technische Ausrüstung, welche für die vorgesehene Auftragsdurchführung eingesetzt werden soll, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, anzufertigen und dem Auftraggeber zu übermitteln. Fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertet wird der Gesamtangebotspreis auf Basis des ausgefüllten Leistungsverzeichnisses (Preisblatts). Maßgeblich ist der Gesamtpreis über die Mindestvertragslaufzeit (Onboarding-Pauschale zzgl. Ticketpreis je Monat x Schätzmenge). Die Preiswertung erfolgt nach der interpolierten Preispunktzahl (lineare Interpolation). Das niedrigste eingereichte Angebot erhält die volle Punktzahl (60 Punkte). Alle übrigen Angebote erhalten Punkte entsprechend der folgenden Formel: Punkte Bieter X = (Niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis Bieter X) × 60 Ein Angebot, das doppelt so teuer ist wie das günstigste Angebot, erhält demnach 30 Punkte. Angebote, die den dreifachen Preis des günstigsten Angebots überschreiten, werden mit 0 Punkten gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ticketing- und Umsetzungskonzept
Beschreibung: Die Qualitätswertung erfolgt anhand des nachfolgenden Unterkriteriums. Die Bieter reichen hierzu mit dem Erstangebot ein Konzeptdokument ein, das strukturiert zu dem Unterkriterium Stellung nimmt. Das Konzeptdokument ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen" auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/05/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/05/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/05/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 ff. VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.