2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Beschafft werden sollen Nutzungsrechte für eine webbasierte Rechercheplattform inklusive deren Zugriff auf eine Datenbank mit Patentliteratur, welche intuitiv bedient (z.B. Web-Suchschlitz oder REST via HTTP-Schnittstelle) werden kann. Dabei soll wahlweise ein öffentlich-bekanntes Aktenzeichen oder ein Suchtext übermittelt werden können. Daraufhin muss die Rechercheplattform eine platzierte („gerankte“), maschinenlesbare Trefferliste mit Publikationsnummer und Relevanzwert (optional weitere Werte wie Titel, Anmelder, Anmeldedatum), per Schnittstelle zur Verfügung stellen. Die Datenbank hat dazu Patentpublikationen der Patentämter (mindestens jedoch alle mit Länderkürzel AT, CH, CN, DD, DE, EP, FR, GB, JP, KR, US, WO) zu umfassen und diese auf dem aktuellen Stand (spätestens zwei Wochen nach deren Veröffentlichung) zu halten. Die Rechercheplattform soll „on-premise“ oder als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung gestellt werden. Für die Markterkundung und die technische Umsetzung der Rechercheplattform hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die wesentlichen Anforderungen nachfolgend definiert: 1. Datenbasis o Die Datenbasis des Recherchetools muss die Publikationen aller wesentlichen Patentämter umfassen. Mindestens müssen alle Patentpublikationen mit den Ländercodes AT, CH, CN, DD, DE, EP, FR, GB, JP, KR, US, WO berücksichtigt werden. o Patentpublikationen müssen spätestens zwei Wochen nach deren Veröffentlichung berücksichtigt werden. 2. Integration in bestehende Systeme: o Die Rechercheplattform muss über eine standardisierte Schnittstelle (z. B. REST via HTTP-Schnittstelle) integriert werden können, um eine Patentsuche auszulösen und die Ergebnisse in bestehende Systeme einzubetten. 3. Suchanfrage und Ergebnisrückgabe: o Die Suchanfrage kann durch Ansprechen obiger, technischer Schnittstelle unter Übergabe des Aktenzeichens einer bereits offengelegten deutschen Patent- oder Gebrauchsmuster-Anmeldung gestartet werden. o Zusätzlich sollte – auch hier über die Schnittstelle - eine Volltextsuche in deutscher, englischer oder französischer Sprache möglich sein sowie ein Datumsfeld zur Eingabe eines Anmelde- bzw. Prioritätsdatums. o Die Rechercheplattform muss eine Trefferliste mit mindestens 2000 Treffern zurückgeben, wobei bei der Suche alle Patentschriften mit zumindest folgenden Ländercodes berücksichtigt werden müssen: AT, CH, CN, DD, DE, EP, FR, GB, JP, KR, US, WO. o Die Liste darf nur ein Dokument pro Kernfamilie enthalten und zu junge Dokumente (das sind Dokumente, die nach dem Anmelde- bzw. Prioritätstag veröffentlicht wurden) müssen bereits entfernt sein. o Die Trefferliste sollte in einem standardisierten Format (JSON oder XML) zurückgegeben werden. o Die Wartezeit zwischen der Suchanfrage und der Rückgabe der Trefferliste darf durchschnittlich maximal 60 Sekunden und im „Worstcase“ maximal 300 Sekunden betragen. 4. Datenaustausch via offene, standardisierte Schnittstelle: o Entwicklung einer API (z.B. REST via HTTP-Schnittstelle), die Suchanfragen entgegennimmt und die Ergebnisse in einem standardisierten Format (JSON oder XML) zurückgibt. o Sicherstellung der schnellen Verarbeitung der Suchanfragen, um die maximale Wartezeit einzuhalten. o Datenübertragung via standardisiertem HTTPS-Protokoll. 5. Datenformat und Datenmenge: o Definition eines standardisierten Datenformats (JSON oder XML) für die Trefferliste das alle relevanten Informationen (Publikationsnummer, Relevanzwert und optional weitere Werte wie Titel, Anmelder, Anmeldedatum) enthält. o Das Datenformat muss eine nach Relevanz (Score) sortierte Liste von Treffern umfassen, wobei zu jedem Treffer-Eintrag eine ID, die einer Publikation aus der zugehörigen Patentfamilie in offensichtlich eindeutiger Art zugeordnet werden kann, und eine Relevanz (Score) übermittelt werden muss. o Weitere Informationen zu den Treffern können übermittelt werden, jedoch muss die Datenmenge aus Effizienzgründen limitiert sein, ggfs. durch eine Möglichkeit der Deaktivierung aller weiteren nicht notwendigen Daten. 6. Qualität und Effizienz: o Der Recall (entspricht Verhältnis relevanter Treffer zu allen relevanten Dokumenten) muss bei einer Trefferlistenlänge von 50 bzw. 200 einen Wert von 0.25 bzw. 0.40 überschreiten. o Der Anbieter erklärt sich bereit, zu Evaluationszwecken für 1900 Anfragen (Aktenzeichen oder Volltexte) Ergebnislisten kostenfrei zur Verfügung zu stellen, anhand derer das DPMA unabhängig die Leistungskennzahlen des Systems berechnet. o Der Anbieter erklärt, dass die zu Evaluationszwecken gelieferten Daten unter den gleichen Bedingungen gewonnen wurden, die dem für den Leistungszeitraum zugesicherten Leistungsumfang entsprechen. 7. Verfügbarkeit: o Die Erreichbarkeit der Rechercheplattform sollte in der Regel Montag bis Samstag, jeweils 5 bis 22 Uhr gewährleistet sein. o Es müssen mindestens 10, 50, 500, 150000 Suchabfragen pro Minute, Stunde, Tag, Jahr möglich sein. o Zu den im DPMA üblichen Arbeitskernzeiten Montag bis Freitag jeweils 9 bis 15 Uhr soll ein technischer und fachlicher Helpdesk durch den Anbieter angeboten werden der sowohl telefonisch als auch per E-Mail erreichbar und in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung steht. 8. Operativ: o Die Anzahl innerhalb eines Zeitbereichs abgesetzter Anfragen sollten über eine technische Schnittstelle zugreifbar sein. o Statistiken zu Antwortzeiten innerhalb vorgegebener Zeitbereiche sollten über eine technische Schnittstelle zugreifbar sein (min., avg., max.).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -