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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erteilung von Zugangsberechtigungen (PIN) und Erbringung von Supportleistungen im Rahmen des Serviceportal iBALIS StMELF
Beschreibung: Gegenstand des Auftrages ist die fortführende Bereitstellung von Serviceleistungen im Rahmen der Erteilung von Zugangsberechtigungen (PIN) zu bestehenden Anwendungen in der Land- und Forstverwaltung, insbesondere des Serviceportals iBALIS und die dementsprechende Erbringung von Support-Dienstleistungen für Endnutzer hinsichtlich der PIN. Auf der IT-Infrastruktur der HI-Tier (HIT) aufbauend haben sich Bund und Länder in der Agrarministerkonferenz am 26. März 2004 einvernehmlich darauf verständigt, eine gemeinsame zentrale Datenbank einzurichten und zu betreiben. Der Freistaat Bayern hat in diesem Bereich das LKV Bayern e.V. als regionale Stelle bestimmt mit der Kompetenz für Zugangs- und Zugriffsberechtigungen sowie der Beratung der Meldepflichtigen beauftragt. Diese im Rahmen einer Bund Länder Vereinbarung geregelten Aufgaben bilden für die konkrete Beschaffung die Grundlage. Mit dem Vorhaben soll hinsichtlich der geplanten Weiterentwicklung der HIT die sichere Datenverwaltung der Endnutzer gewährleistet werden.
Kennung des Verfahrens: e17826d8-d7c6-42fb-b41b-c4cc93b58061
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72610000 Computerunterstützung, 79512000 Call-Center
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Erteilung von Zugangsberechtigungen (PIN) und Erbringung von Supportleistungen im Rahmen des Serviceportals iBALIS StMELF
Beschreibung: Gegenstand des Auftrages ist die fortführende Bereitstellung von Serviceleistungen im Rahmen der Erteilung von Zugangsberechtigungen (PIN) zu bestehenden Anwendungen in der Land- und Forstverwaltung, insbesondere des Serviceportals iBALIS und die dementsprechende Erbringung von Support-Dienstleistungen für Endnutzer hinsichtlich der PIN. Auf der IT-Infrastruktur der HI-Tier (HIT) aufbauend haben sich Bund und Länder in der Agrarministerkonferenz am 26. März 2004 einvernehmlich darauf verständigt, eine gemeinsame zentrale Datenbank einzurichten und zu betreiben. Der Freistaat Bayern hat in diesem Bereich das LKV Bayern e.V. als regionale Stelle bestimmt mit der Kompetenz für Zugangs- und Zugriffsberechtigungen sowie der Beratung der Meldepflichtigen beauftragt. Diese im Rahmen einer Bund Länder Vereinbarung geregelten Aufgaben bilden für die konkrete Beschaffung die Grundlage. Mit dem Vorhaben soll hinsichtlich der geplanten Weiterentwicklung der HIT die sichere Datenverwaltung der Endnutzer gewährleistet werden.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72610000 Computerunterstützung, 79512000 Call-Center
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis 80%, Leistung 20%)
Beschreibung: 80 %
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 20 %
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis 80 %, Leistung 20 %)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 881 491,50 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter ist vorliegend nach §14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und lit c) VgV zulässig, weil zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, da zum einen aus technischen Gründen und zum anderen wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, kein Wettbewerb vorhanden ist (2.). Zudem sind die Voraussetzungen nach § 14 Abs. 6 VgV erfüllt, da es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist (3.). EU-weit kann nur ein einziges Unternehmen den Auftrag in Bayern durchführen. Das betreffende Unternehmen, das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV Bayern e.V.) durch ihr Tochterunternehmen LKV Service GmbH, kann ausschließlich die nachgefragte Leistung im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechts erbringen. 1. Organisation des LKV Bayern e.V. Die LKV Service GmbH ist eine 100%ige Tochter des LKV Bayern e. V.. Einziger Zweck der Service GmbH ist die Abgrenzung von gewerblichen Tätigkeiten zu weiteren übertragenen und staatlich geförderten (originären) Aufgaben des LKV Bayern e. V.. Aufgrund des Charakters als verbundenes Unternehmen wird im Folgenden vom LKV Bayern e.V. gesprochen. 2. Nachweis des Alleinstellungsmerkmals aufgrund technischer Gründe Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erfordert das – vom öffentlichen Auftraggeber darzulegende und ggf. zu beweisende – objektive Fehlen von Wettbewerb aus technischen Gründen. Dies verdeutlicht der Erwägungsgrund 50 zu Art. 32 der RL 2014/24/EU, welchem die nationalen Vorschriften fast wortgleich nachgebildet sind: „Angesichts der negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb sollen Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen zur Anwendung kommen. Die Ausnahme sollte auf Fälle beschränkt bleiben, in denen eine Veröffentlichung entweder aus Gründen extremer Dringlichkeit wegen unvorhersehbarer und vom öffentlichen Auftraggeber nicht zu verantwortender Ereignisse nicht möglich ist oder in denen von Anfang an klar ist, dass eine Veröffentlichung nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde, nicht zuletzt, weil objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen. Dies ist der Fall bei Kunstwerken, bei denen der einzig-artige Charakter und Wert des Kunstgegenstandes selbst untrennbar an die Identität des Künstlers gebunden ist. Ausschließlichkeit kann auch aus anderen Gründen erwachsen, doch nur Situationen einer objektiven Ausschließlichkeit können den Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung rechtfertigen, sofern die Ausschließlichkeitssituation nicht durch den öffentlichen Auftraggeber selbst mit Blick auf das anstehende Vergabeverfahren herbeigeführt wurde. Öffentliche Auftraggeber, die auf diese Ausnahme zurückgreifen, sollten begründen, warum es keine vernünftigen Alternativen oder keinen vernünftigen Ersatz gibt, wie die Nutzung alternativer Vertriebswege, einschließlich außerhalb des Mitgliedsstaats des öffentlichen Auftraggebers oder die Erwägung funktionell vergleichbarer Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen. Ist die Ausschließlichkeit auf technische Gründe zurückzuführen, so sollten diese im Einzelfall genau beschrieben und nachgewiesen werden. Als solche könnten beispielsweise angeführt werden, dass es für einen Wirtschaftsteilnehmer technisch nahezu unmöglich ist, die geforderte Leistung zu erbringen, oder dass es nötig ist, spezielles Wissen, spezielle Werkzeuge oder Hilfsmittel zu verwenden, die nur einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer zur Verfügung stehen. Technische Gründe können auch zurückzuführen sein auf konkrete Anforderungen an die Interoperabilität, die erfüllt sein müssen, um das Funktionieren der zu beschaffenden Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen zu gewährleisten.“ Vor diesem Hintergrund ist der Verzicht auf ein wettbewerbliches Verfahren aus folgenden Gründen gerechtfertigt a. Leistungsgegenstand im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechtes Beschaffungsgegenstand ist die fortführende Bereitstellung von Serviceleistungen im Rahmen der Erteilung von Zugangsberechtigungen (PIN) zu bestehenden Anwendungen in der Land- und Forstverwaltung wie z. B. das Serviceportal i-BALIS. Mit dem Serviceportal iBALIS, der mobilen Applikation FAL-BY sowie weiteren Online-Programmen bietet die bayerische Landwirtschaftsverwaltung verschiedene digitale Anwendungen für Landwirtinnen und Landwirte an. Inbegriffen ist hier insbesondere auch die Nutzung von iBALIS durch weitere Kunden wie Waldbesitzer, Schulobstförderung von Kindergärten und Schulen sowie Weinbauförderung. Die digitalen Anwendungen ermöglichen die effiziente Abwicklung von Förderprozessen durch diese Kunden, aber auch für die Land- und Forstwirtschaftsverwaltung. Diese Serviceleistungen wurden nach Einführung der HIT-Datenbank im Jahr 1999 ab 2002 mit Einführung von „MFA-Online“, der ersten online-Anwendung für Landwirte, etabliert und haben sich im Laufe der Zeit stets weiterentwickelt. Seit 2013 wurde das Serviceportal iBALIS eingeführt und die Funktionen sowie der Umfang der digitalen Anwendungen, wie z. B. FAL-BY, für diesen land- und forstwirtschaftlichen Nutzerkreis fortlaufend ausgebaut. Die angeführten Serviceleistungen stellen stabile Abläufe in einer komplexen Systemlandschaft dar.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: Das LKV Bayern e.V. wurde als regionale Stelle im Zusammenhang mit der Nutzung der zentralen elektronischen Datenbank HIT mit den Leistungspflichten der Vergabe der persönlichen Identifizierungsnummer (PIN-Nummer) sowie der Bereitstellung einer telefonischen Hotline im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (StMAS) beauftragt. Aktuell obliegt die Weiterführung dieser ursprünglichen Beauftragung dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Auf dieser IT-Infrastruktur aufbauend haben sich Bund und Länder in der Agrarministerkonferenz am 26. März 2004 einvernehmlich darauf verständigt, eine gemeinsame zentrale Datenbank einzurichten und zu betreiben. Das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten (BayStMLF, aktuell Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung, Forsten und Tourismus (StMELF)) erweitert im Auftrag von Bund und Ländern die bestehende HIT-Datenbank und stellt sämtliche Nutzungen nach Maßgabe dieser Vereinbarung sicher. Hierbei obliegt dem StMELF die Aufgabe der Schaffung der datenverarbeitungstechnischen Voraussetzungen für den Zugriff auf die Datenbank durch Bund und Länder sowie die Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Datenkommunikation und die Verfahrensentwicklung, insbesondere für die Prüfung der Zugangs- und Zugriffsberechtigungen, die Datenerfassung, -verarbeitung und –pflege und die Meldewege einschließlich Plausibilitätsprüfungen. Der Freistaat Bayern hat in diesem Bereich das LKV Bayern e.V. als regionale Stelle bestimmt mit den Mitwirkungspflichten der Kompetenz für Zugangs- und Zugriffsberechtigungen sowie der Beratung der Meldepflichtigen in diesem Zusammenhang. Diese vertraglich geregelten Aufgaben bilden für die konkrete Beschaffung die Grundlage. Konkret in diesem Verfahren sollen drei Leistungsbereiche (PIN-Erstzuteilung, PIN-Ersatzzuteilung sowie der Support bei der Nutzung der PIN im zentralen Anmeldverfahren über die HIT) Gegenstand der Vergabe sein. Die konkret geforderten Leistungen werden im Folgenden dargestellt. Diese werden mit geltendem Vertrag bereits bedient. Mit der Ausschreibung soll ausschließlich die Fortführung des Projektes erfolgen. • Erstzuteilung einer PIN Diese erstmals zugeteilte PIN wird in Form einer „Transport-PIN“, welche nach dem ersten Einstieg zu ändern ist, mit einem Brief innerhalb von zwei Werktagen an die im iBALIS integrierte Adressdatenbank (ADDA) hinterlegte Anschrift gesendet. • Pin-Ersatz Hinsichtlich des Aufwandes und der anfallenden Kosten werden hier zwei Fälle unterschieden. PIN-Ersatzzuteilung mit Änderungsgrund Diese Variante der Erteilung der Zugangsberechtigung wurde aus Sicherheitsgründen für alle Fördermaßnahmen der Zahlstelle sowie der weiteren in dieses Anmeldesystem einbezogenen Fördermaßnahmen zwingend vorgegeben. Daher wurde nach Prüfung des Sachverhaltes durch die Zahlstelle sowie auf Forderung der IT-Informationssicherheit ein automatisiertes Verfahren zwischen Zahlstelle und LKV Bayern e.V. eingerichtet, um diese Sicherheitsvorgaben zuverlässig zu erfüllen. PIN-Ersatzzuteilung ohne Änderungsgrund Primär steht hier bislang der Briefversand zur Verfügung. Neben dem Briefversand besteht hier auch die Möglichkeit, eine Ersatzbestellung über E-Mail vorzunehmen. Dieser alternative Weg soll künftig durch Informationsarbeit, einfachere technische Prozesse und verbesserte Bedienungsfreundlichkeit massiv gesteigert werden, so dass der Briefversand per Post stark an Bedeutung verlieren wird.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: • PIN-Support Überdies sollen Supportleistungen im Rahmen von Hilfestellung und Beratungsleistungen hinsichtlich der PIN beauftragt werden. Hier sollen Beratungsleistungen (überwiegend in telefonischer Form) gewährleistet werden, wenn Anwender PIN-Probleme haben, ohne dass eine Ersatzzuteilung einer neuen PIN erforderlich wird. Durch die Support-Dienstleistung während der allgemeinen Dienstzeiten soll sichergestellt werden, dass iBALIS-Anwender bei Anmeldeproblemen kurzfristig eine Hilfe erhalten und die oftmals termingebundenen Anträge und Aufgaben im Förderbereich fristgerecht erledigen können sowie eine PIN-Ersatzzuteilung erspart wird. Die dargestellten Leistungsbereiche sollen für die gesamten Anwendungen im Bereich von iBALIS gelten. Der Anmeldungsprozess für alle Anwendungen im Rahmen von iBALIS ist einheitlich gestaltet und erfolgt über dieselbe Anmeldung. i. Zusätzliche Leistungen Die geforderten Dienstleistungen stellen Leistungen dar, aufbauend auf den bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 4. August 1999 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (StMAS), und dem Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV Bayern e.V.), der die originären technischen Prozesse der PIN-Generierung regelt. Hierauf weiterführend sind die Leistungen zu der Bestimmung des LKV Bayern e.V. als „Regionale Stelle“ im Rahmen der Vereinbarung vom 25. April 2005 durch den Bund und die Länder auf die Einrichtung, den Betrieb und die gemeinsame Nutzung der Datenbank zur Registrierung von Rindern im Rahmen des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier, oder kurz HIT). Auf das System der HIT aufbauend sollte vom StMELF die Einrichtung, der Betrieb und die Nutzung der Datenbank im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) mit den dort geregelten Zuständigkeiten erfolgen. Hierbei handelt es sich um die Zentrale In-VeKoS-Datenbank (ZID). Die geforderten Dienstleistungen stehen in sachlichem Zusammenhang mit den in diesen Verträgen definierten Leistungen. ii. Abgrenzung zu bestehenden Verträgen Die technischen Prozesse der PIN-Generierung sind nicht Bestandteil dieser Vergabe. Die vertraglichen Rechte und Pflichten diesbezüglich sind bereits in den bestehenden oben genannten laufenden Verträgen mit dem LKV Bayern e.V. geregelt. Hier bestehen ebenfalls langjährig etablierte Verfahren zwischen der HIT und dem Auftragnehmer. Das LKV Bayern e.V. hat diese Prozesse laufend optimiert.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
Sonstige Begründung: b. Historie in Bezug auf den Gegenstand der Beschaffung Mit Vereinbarung vom 30. September 1998 einigten sich die Länder auf die Einrichtung, den Betrieb und die gemeinsame Nutzung der Datenbank zur Registrierung von Rindern im Rahmen des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT), welche die Kennzeichnung von Rindern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 gewährleistet. Die HIT-Datenbank wurde im September 1999 freigeschaltet. Die Anmeldung zur HIT-Datenbank erfolgt seitdem neben der bestehenden Registriernummer (Betriebsnummer) mit einer damals eingeführten Persönlichen Identifikationsnummer (PIN). Das technische Anmeldeverfahren mit Betriebsnummer und PIN ist eine zur HIT gehörige IT-Komponente, die zunehmend auch in anderen IT-Anwendungen des StMELF Eingang gefunden hat. Die Anmeldung in der HIT unterliegt verschiedenen Sicherheitsmechanismen und jede Anmeldung wird protokolliert. Mit Einführung des MFA-Online als erste Online-Anwendung für Landwirte im Landwirtschaftsressort musste im Jahr 2002 ein Anmeldeverfahren geschaffen werden. Sowohl aus praktischen und nutzerfreundlichen als auch sicherheitstechnischen Gründen wurde über den Zentralen Anmeldedienst (ZAD) auf das bestehende Anmeldeverfahren der HIT mit Betriebsnummer und PIN zurückgegriffen. Mit Einführung von iBALIS im Jahr 2013 wurde dieses Anmeldeverfahren ebenfalls übernommen: Im Jahr 2005 wurde als Ableger der HIT die Zentrale InVeKoS-Datenbank zur Verwaltung von Zahlungsansprüchen und weiteren Aufgaben vom Bund und den Ländern zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 für das erweiterte Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) eingeführt. Im weiteren zeitlichen Verlauf wurden von der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung eine Vielzahl von Online-Anwendungen für die Landwirtschaft entwickelt (z. B. Nährstoffbilanz Bayern, Gülle-App, iBALIS, FAL-BY), die alle auf das Anmeldeverfahren der HIT mit Betriebsnummer und PIN aufbauen und die geschaffene Systemlandschaft nutzen. Es sollte grundsätzlich im Be-reich der Datenverarbeitung vertraulicher Daten eine einheitliche Systemlandschaft unter größtmöglicher Vermeidung von Schnittstellen und Risikominimierung geschaffen werden. Hinsichtlich des konkreten Leistungsgegenstandes (s. o.) ist zu sagen, dass das LKV Bayern e.V. bereits seit Beginn für den Anwendersupport für Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung beauftragt ist und Leistungen erbringt wie PIN-Erstzuteilung, PIN-Ersatzbestellungen und Unterstützung durch einen telefonischen PIN-Support bei Anmeldeproblemen. Das System für die PIN-Zugangsberechtigung und PIN-Support ist für die Förderabwicklung am StMELF unerlässlich und es ist eine zwingende Notwendigkeit, jederzeit einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. An das Anmeldeverfahren werden hohe Sicherheitsanforderungen gestellt und dieses muss die Vorgaben des BSI-Grundschutzes erfüllen. Dies soll mit der konkreten Beschaffung weitergeführt werden.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: i. Systemsicherheit Bei HIT und den Online-Anwendungen des Ressorts wie iBALIS handelt es sich zwar um unterschiedliche IT-Systeme aus Servern und Datenbanken, die vom IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern betrieben werden, die Systeme sind jedoch untrennbar miteinander verknüpft. Diese Verknüpfung ist historisch bedingt und über fast 30 Jahre sowohl komplex gewachsen als auch weiter ineinander vernetzt worden. Der Zentrale Anmeldedienst (ZAD) für alle Programme der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung – iBALIS, FAL-BY, LfL Düngeprogramme – kommuniziert bereits seit dessen Einrichtung mit der HIT. Bei der Anmeldung stellt der ZAD über ein definiertes Datenaustauschprotokoll eine Anfrage an die HIT, ob die Kennung gültig sei. HIT prüft die Anmeldedaten aus iBALIS mit den in der HIT gespeicherten Anmeldedaten auf Gültigkeit und gibt das Ergebnis an den ZAD zurück. Nur bei exakter Übereinstimmung ist dann eine Anmeldung in iBALIS möglich. Der Einstieg in iBALIS erfolgt also immer über die HIT. Ein anderer Einstieg ist auch aus Gründen der IT-Sicherheit nicht zulässig. Die Generierung der Einmal-PIN ist ein technischer Vorgang in der HIT und grundsätzlich über ein Datenprotokoll auch von externen Stellen wie EDV-Anbietern oder innerhalb des bayerischen Behördennetzes möglich. Allerdings ist dies über die vertragliche Fixierung (StMAS/LKVBayern e.V.) den zuständigen Landesstellen vorbehalten, da auch Aspekte der Datensicherheit einzuhalten sind. Das LKV Bayern e.V. kann durch jahrelange Erfahrung und durch intensive Zusammenarbeit mit der IT-Sicherheit des StMELF diese Anforderungen gewährleisten. Objektiv von außen gesehen können die Programme der Landwirtschaftsverwaltung trotz von der HIT getrennter Anwendungen nicht als eigenständig betrachtet werden. Wenn es die Prüfung der Anmeldedaten über HIT nicht gäbe, könnte derzeit kein Einstieg in iBALIS erfolgen. Bei einer Trennung der Programme wäre ein völlig eigenständiges Authentisierungskonzept erforderlich. Die Etablierung dieses Systems würde viele Jahre Vorlauf für die Erstellung brauchen. Zudem ist ein vollkommener Austausch des über Jahre hinweg etablierten Systems aufgrund der Erfüllung der vielfältig zwingend vorgeschriebenen gesetzlichen Aufgabenbewältigung, insbesondere in den sensiblen Bereich der Förderabwicklung, nicht möglich. Es ist aus Gründen der technischen Kompatibilität und der komplexen Verflechtung der Anwenderprogramme unter verschiedenen Nutzer-gruppen, die sowohl in Hinblick auf die Verwaltung der Zugangsberechtigung (PIN) sowie auf den Support Leistungen beziehen, die Beauftragung desselben Dienstleisters notwendig. Es soll die komplette PIN-Infrastruktur aus einer Hand erfolgen. Wie oben dargestellt, ist das vorhandene Anmeldeverfahren über eine PIN auf die bestehende Systemlandschaft mit den genannten Anwenderprogrammen und den Sicherheitsvorkehrungen des Auftraggebers abgestimmt. Es soll die Sicherstellung eines reibungslosen Austausches zwischen technischer Erstellung der PIN und Erteilung der Zugangsberechtigung dem Bürger gegenüber sichergestellt werden. Die Umsetzung muss durch einen einzigen Dienstleister erfolgen, um eine größtmögliche Vermeidung jedweder Schnittstellen und Inkompatibilitäten, die zu erhöhter Störanfälligkeit führen würden, zu vermeiden. ii. Verschärfung der Gründe durch zukünftige Weiterentwicklung der HIT Im Laufe des Jahres 2026 wird die HIT-Anmeldung sowohl aus Sicherheitsgründen nach Beschluss des zuständigen HIT/ZID Koordinierungsausschusses auf ein OAuth-Verfahren (Open Authorization) sowie eine 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) mit einem zeitgesteuerten Einmalkennwort („time-based one-time passwort“) umgestellt. Bei Anmeldung in iBALIS, FAL-BY etc. wird es ab Herbst 2026 ebenfalls erforderlich, das OAuth-Anmeldeverfahren mit 2FA zu nutzen, da damit erhöhten Sicherheitsanforderungen entsprochen wird. Künftig werden Anwender beim Einstieg in iBALIS direkt auf die HIT-Seite weitergeleitet und müssen dort ihre Anmeldedaten einschließlich einem Einmalkennwort angeben. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Rückkehr nach iBALIS. Die Verbindungen zwischen HIT und den Anwendungen des Ressorts werden daher künftig noch viel intensiver, da Anwendungen vollumfänglich den HIT-Anmeldedienst nutzen werden. Folgerichtig wird man auch nach der Umstellung auf die 2-Faktor-Authentifizierung ohne die HIT nicht in iBALIS, FAL-BY und die LfL-Düngeprogramme u. ä. einsteigen können. Durch diese technische Be-sonderheit wird die untrennbare Verknüpfung mit der HIT verstärkt und auch weiterhin bestehen. Auch die anderen Bundesländer werden ebenso mit vergleichbaren Verfahren arbeiten. Durch diese historisch gewachsene und komplexe Verknüpfung ergibt sich die Rolle der HIT als zentrales Element in der Anmeldung und der Zusammenhang HIT zu den Anwendungen. Aufgrund dieser IT-technischen Bedingungen, sowohl der bestehenden Systemarchitektur als auch den geplanten Erweiterungen, ist das Alleinstellungsmerkmal des Dienstleisters in Bezug auf die konkret geforderte Erteilung der Zugangsberechtigung (PIN) unter Vermeidung von Risikopotentialen unabdingbar. Die geplanten sicherheitsrelevanten Weiterentwicklungen und deren Umsetzungen zur bestehenden Lösung sollen ohne zusätzliche technische und organisatorische Risiken entstehen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: iii. Support Eine Unterstützung beim Support für den Einstieg in beide Anwendungen – sowohl HIT, ZID als auch den Anwendungen des Ressorts wie iBALIS – durch denselben Dienstleister ist hier ebenfalls unabdingbar. Das LKV Bayern e.V. ist mit seinen PIN-Supportleistungen verpflichtet, Viehhändler, Viehtransporteure, Schlachtbetriebe sowie alle Rinder- und Schweinehalter zu bedienen. Ein großer Teil der Nutzer der landwirtschaftlichen Förderprogramme ist gleichzeitig Rinder- oder Schweinehalter, sodass unterschiedliche Anmeldeverfahren bestehen würden. Zudem wäre es dem zum großen Teil identischen Nutzerkreis von HIT und Anwendungen des Ressorts nicht vermittelbar, bei ein und demselben Anmeldverfahren unterschiedliche Dienstleister in Anspruch nehmen zu müssen. Hinsichtlich der Fehlerbehebungen im Rahmen der Support-Leistungen verfügt der Auftragnehmer über tiefgreifendes Know-how, sowohl in technischer Hinsicht bezogen auf das System als auch in tatsächlicher Hinsicht im Bereich der Problembewältigung. Da das LKV Bayern e.V. über Jahre die geforderten Leistungen bedient, ist ein erhebliches Wissen entstanden, das in Form von Dokumentationen auch jederzeit abrufbar ist. Ein neuer Dienstleister müsste sich dieses Wissen wieder aufbauen, was insbesondere in Hinblick auf die geplante Erweiterung (s. o.) nicht in kurzer Zeit möglich ist. Ein neuer Anbieter würde zu einer erheblichen Verzögerung der Problembewältigung führen. Dies kann insbesondere in den sensiblen Bereichen der Förderabwicklungen nicht hingenommen werden. Insgesamt können daher durch die Beauftragung des jetzigen Dienstleisters Fehlerquellen reduziert, Reaktionszeiten im Support verkürzt und die Weiterentwicklung effizienter umgesetzt werden. Überdies wird wegen der unter ii. dargestellten geplanten Weiterentwicklung und der daraus resultierenden zunehmenden Komplexität der Anmeldung der Bedarf an vor allem telefonischem Support erheblich steigen. Würde nicht das LKV Bayern e.V. mit dem Support beauftragt werden, käme es aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zwangsläufig zu zwei unterschiedlichen Stellen, die mit dem PIN-Support betraut wären, welches zu enormen Abstimmungsproblemen, Datenschutzunsicherheiten, bei den Nutzern Unsicherheiten über Zuständigkeiten, steigender Bürokratie und unabsehbaren Folgekosten führen würde. Zudem wäre es dem zum großen Teil identischen Nutzerkreis von HIT und Anwendungen des Ressorts nicht vermittelbar, bei ein und demselben Anmeldeverfahren unterschiedliche Dienstleister in Anspruch nehmen zu müssen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: d. Vertragliche Bindung des LKV Bayern e.V. i. Vertragliche Bindung zwischen dem StMAS und dem LKV Bayern e.V. Im öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 4. August 1999 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (StMAS), und dem Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV Bayern e.V.) wurde das LKV Bayern e.V. als „Regionale Stelle“ für die im Zusammenhang mit der Nutzung der zentralen elektronischen Datenbank zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern anfallenden Aufgaben beauftragt. Aufgrund der Vertraulichkeit unterbleibt der genaue Wortlaut des Vertragsinhaltes. Der LKV Bayern e.V. ist jedoch nach dem Vertrag zur Vergabe der PIN-Nummer und zu Bereitstellung einer telefonischen Hotline verpflichtet. Da der Vertrag zwischen dem StMAS und dem LKV Bayern e.V. geschlossen wurde und nur diese diesbezügliche Kündigungsrechte geltend machen könnten, wäre eine Vergabe von Leistungen, die mit der PIN- Zuteilung in Zusammenhang stehen, an Dritte aufgrund der bestehenden Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Eine Vereinbarung über diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag hinaus wäre in den betroffenen Bereichen ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter. Insbesondere gilt dies aufgrund der oben dargestellten Untrennbarkeit der Anwendungen HIT und iBALIS und der bestehenden IT-Infrastruktur. Der Auftraggeber in hiesigem Verfahren ist faktisch an die Beauftragung des LKV Bayern e.V. gebunden. ii. Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern Mit Vereinbarung vom 25. April 2005 einigten sich der Bund und die Länder auf die Einrichtung, den Betrieb und die gemeinsame Nutzung der Datenbank zur Registrierung von Rindern im Rahmen des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier, oder kurz HIT). Aufgrund der Vertraulichkeit unterbleibt der genaue Wortlaut des Vertragsinhaltes. Es obliegen den Ländern jedoch die folgenden Mitwirkungspflichten: 1. Pflege und Verwaltung der gespeicherten Daten, 2. Vergabe der Kompetenz für Zugangs- und Zugriffsberechtigungen 3. Erfassung und Übermittlung postalischer Meldungen, 4. Fehlerbearbeitung, 5. Übermittlung der zugeteilten Ohrmarkennummern, 6. Beratung der Meldepflichtigen. […] Der Freistaat Bayern hat als „Regionale Stelle“ für die Sicherstellung der Mitwirkungspflichten das LKV Bayern e.V. bestimmt. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der oben genannten Aufgabenbereiche ist somit vertraglich zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass für alle Mitwirkungspflichten nur eine einzelne regionale Stelle jeweils für jedes der teilnehmenden Bundesländer bestimmt wird. Eine dem sachlichen Zusammenhang widersprechende Lösung von mehreren Dienstleistern zur Aufgabenerfüllung sieht die Bund-Länder-Vereinbarung gerade nicht vor. Deshalb ist bereits nach dieser Vereinbarung eine Aufteilung der Dienstleister nicht vorgesehen. Eine EU-weite Ausschreibung würde die Ländervereinbarung vom 25. April 2005 sowie den Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem LKV Bayern e.V. vom 4. August 1999 tangieren und eine komplexe rechtliche Neuorganisation sowie Neuregelung der behördlichen Zuständigkeiten voraussetzen. iii. Zusammenfassung Aufgrund des oben Geschilderten liegen im vorliegenden Fall Ausschließlichkeitsrechte im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV vor, so dass für den Auftrag nur der bisherige Auftragnehmer in Betracht kommt. Die vertraglichen Bindungen zwischen dem StMAS und dem LKV Bayern e.V. als auch die Bund-Länder-Vereinbarung und die Bestimmung des LKV als regionale Stelle regeln langfristige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien untereinander. Ausschließlichkeitsrechte sind Rechte, die eine monopolisierende Wirkung haben, weil deren Nutzung exklusiv einem Unternehmen zusteht. In Betracht kommt das Eigentum, eigentumsähnliche Rechte (Warenzeichen, Lizenzen, Patent- und Urheberrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte), behördliche Genehmigungen aber auch langfristig bindende Verträge (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 14 Rn. 57). Wie oben dargestellt ist ausschließlich das LKV Bayern e.V. für die gesamte Pflege und Verwaltung sowie die Fehlerbehebung als auch die Beratung der Meldepflichtigen im Rahmen der gesamten Anwenderprogramme sowohl im HIT als auch in iBALIS als regionale Stelle unter Basis der geschlossenen Verträge verpflichtend verantwortlich. Hier hat das LKV Bayern e.V. langjährig Verfahren entwickelt, um auf die bereits erhobenen Daten rechtssicher zuzugreifen, in die Datenbanken möglicherweise unter vorheriger Fehlerbehebung einzupflegen und die-se zu verwalten. Die Gesamtheit der Pflege in einer Hand ist somit zur Vermeidung der Neugestaltung der gesamten Infrastruktur des Projekts notwendig. Ein Neubeginn der Verwaltung der Daten würde den Fluss der Datenerhebung und -sammlung auf „Null“ setzen. Nur durch die untrennbare Verzahnung von HIT und iBALIS mitsamt der dort verwalteten Adressdaten landwirtschaftlicher Betriebe, Viehhändler, Viehtransporteure, Schlachtbetriebe und anderer Verarbeitungsbetriebe kann die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Nutztieren entsprechend der VVO gewährleistet werden. Der hierfür einschließlich der PIN-Vergabe notwendige Service kann nur vom LKV Bayern e.V. angeboten werden. Die Erteilung der PIN durch das LKV Bayern e.V. ist somit zwingend benötigtes Hilfsmittel für die Leistungserbringung in der Gesamtheit (Veit, in: Malte Müller-Wrede, § 14 VgV, Rn. 186). Die Ausgestaltung der Leistung derart, dass das Ausschließlichkeitsrecht berührt wird, ist vorliegend für die Leistungserbringung aus objektiven Gründen erforderlich (Voppel/Osenbrück/Bubert VgV/Voppel, 4. Aufl. 2018, VgV § 14 Rn. 24).
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: e. Institutionelle Legitimation des Alleinstellungsmerkmals des LKV Bayern e.V. i. Anerkannte Körperschaft im öffentlichen Auftrag Das LKV Bayern e.V. ist eine anerkannte Selbsthilfeorganisation und erfüllt hoheitlich übertragene Aufgaben im Bereich der Tierkennzeichnung, Leistungsprüfung und Datenverwaltung. Diese Aufgaben stehen wie oben dargestellt in unmittelbarem Zusammenhang mit der PIN-Zuteilung, die unter anderem Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Nutztieren ist. ii. Gesetzliche und verwaltungstechnische Anbindung Über die vertragliche Bindung hinaus ergibt sich die Ausschließlichkeit des LKV Bayern e.V. für den PIN-Support aus der bestehenden Zu-sammenarbeitsstruktur mit dem StMELF und den nachgeordneten lokalen ÄELF, dem StMUV sowie der Verankerung im landesweiten Tier-kennzeichnungssystem (HI-Tier Datenbank) als Regionalstelle für Rin-der, Schweine, Schafe und Ziegen. Eine Übertragung dieser Funktion auf Dritte würde eine rechtliche Neu-ordnung der Verantwortlichkeiten mit verschiedenen Ressorts erfordern und wäre neben zu erwartenden Konflikten mit einem erheblichen Ver-waltungs- und Kontrollaufwand verbunden, was einer Neuordnung gleichkäme (s. o.). f. Datenschutz und IT-Sicherheit Sowohl die PIN-Erstellung als auch die damit in Zusammenhang stehende PIN-Zuteilung sind sensible Bereiche, insbesondere auch im hier konkreten Förderbereich, der unmittelbare finanzielle Auswirkungen betrifft. Die PIN stellt ein persönliches Authentifizierungsmerkmal dar, weshalb ihre Erstellung, ihre Übermittlung und ihre Nutzung als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO besonders geschützt ist. Um Datenschutzvorfälle größtmöglich zu vermeiden, müssen diese Bereiche als Einheit betrachtet werden. Die Bündelung von Erstellung, Zuteilung und Support reduziert Sicherheitsrisiken erheblich, da dann die bereits etablierten zentralen Sicherheitsprozesse ohne Abstimmung einheitlich gesteuert werden können. Überdies ist das LKV Bayern e.V. als Regionalstelle auch mit der Verwaltung der Adressdaten in der HIT beauftragt. Es besteht die technische Untrennbarkeit der Adressdatenverwaltung und der Zugangsverwaltung, weshalb die Leistungen nicht an unterschiedliche Dienstleister vergeben werden können. Die Verwaltung der Adress- und Zugangsdaten erfolgt in Systemen innerhalb des bayerischen Behördennetzes. Wegen der Sen-sibilität des Datenbestandes muss dies auch künftig gewährleistet werden. Das LKV Bayern e.V. arbeitet innerhalb des Behördennetzes, so dass die Daten niemals den geschützten Perimeter verlassen. Bei Sicherheitsvorfällen (z.B. wenn Zugangsdaten kompromittiert werden) ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Sofortmaßnahmen (Account sperren, Nutzer sensibilisieren, PIN-Neuvergabe) unverzüglich erfolgen. Entsprechende Prozesse sind mit dem LKV Bayern e.V. etabliert. In den bestehenden zentralen Systemen sind keine getrennten Rollen für die sich stark überschneidenden Aufgabenbereiche Adressdaten- und Zugangsverwaltung vorgesehen. Die Aufgabe der gesamten PIN-Verwaltung kann damit nur zentral durch das LKV Bayern e.V erfolgen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der PIN-Vergabe fällt gerade unter Art. 6 Abs. 1 c und e DSGVO. Da das LKV Bayern e.V. bisher mit der Abwicklung der Gesamtheit der etablierten Prozesse betraut war, wäre eine parallele oder konkurrierende Zuständigkeit datenschutzrechtlich nicht sauber abgrenzbar und auch im Rahmen der Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit innerhalb der Risikobereiche nicht hinnehmbar. Jeder zusätzliche Dienstleister erhöht die Zahl der beteiligten Personen, die Zugang zu diesen sensiblen Daten hätten und würde zur Etablierung neuer Systeme und Absprachen führen. Dies würde zwangsläufig zu einer erhöhten Angriffsfläche auf diese Daten von außen führen. Bei einem alternativen Auftragnehmer müsste das StMELF überdies mit sehr hohem Aufwand technische Anpassungen in der Adressdatenbank und weiteren IT-Komponenten in den Datenschutz investieren. Die Umsetzungsdauer dieser auf eine Fremdvergabe folgenden Arbeiten würde die Laufzeit des Vergabeauftrages mit Sicherheit überschreiten. g. Fachliche und organisatorische Eignung durch gewachsene Systemintegration Das LKV Bayern e.V. ist seit der Einführung der landwirtschaftlichen Datenverarbeitung vor mehr als 25 Jahren vollständig in die technische und organisatorische Struktur von HI-Tier und den Datenbanken der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung eingebunden und verfügt über die entsprechenden Schnittstellen. Diese gewachsene Integration ermöglicht eine fehlerfreie, revisionssichere und nachvollziehbare PIN-Zuteilung, die mit anderen Institutionen in dieser Form nicht replizierbar wäre. Entsprechend der Mitteilung des LKV Bayern e.V. könnte bei einer Vergabe an Dritte der erforderliche Wissenstransfer nicht geleistet werden. h. Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Verwaltungskontinuität i. Vermeidung von Doppelstrukturen Die ausschließliche Zuständigkeit des LKV Bayern e.V. verhindert ineffiziente Parallelstrukturen in Verwaltung und IT-Systemen für die Landwirte. Eine Öffnung oder Neuvergabe würde zu untragbaren Transaktions- und Implementierungskosten führen und bestehende Abläufe zwischen Ministerien, LKV Bayern e.V. und Betrieben nicht hinnehmbar fragmentieren (s.o.).
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: ii. Versorgungssicherheit für Landwirte Ein Anbieterwechsel birgt erhebliche Risiken im Hinblick auf Übergangs- und Implementierungsprobleme, insbesondere im Bereich der PIN-Zuteilung sowie beim Zugang zu Fachanwendungen und Förderportalen. Aufgrund des unzumutbaren Umstellungsaufwandes könnte die fristgerechte Beantragung von Fördermaßnahmen nicht mehr in allen Fällen sichergestellt werden. Dies hätte zur Folge, dass Förderansprüche bayerischer Betriebe gefährdet und im schlimmsten Fall Fördermittelzuteilungen an Landwirte durch den Freistaat Bayern erheblich beeinträchtigt würden. Das LKV Bayern e.V. gewährleistet durch seine etablierte Hotline, seine regionale Präsenz über ganz Bayern verteilt und deren Kundennähe eine lückenlose Versorgungssicherheit für alle landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat. i. Zusammenfassende Bewertung Nur das LKV Bayern e.V. erfüllt die rechtlichen, organisatorischen, fachlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, um die PIN-Zuteilung als Regionalstelle rechtskonform, sicher und effizient durchzuführen. Das bestehende Know-How dieses Dienstleisters wurde im Rahmen der bisherigen Zusammenarbeit in den oben dargestellten vielfältigen Aufgabenbereichen angesammelt und als abrufbares spezifisches Fachwissen erworben. Es liegen Ausschließlichkeitsrechte im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV in Form der längerfristigen vertraglichen Bindungen vor, so dass für den Auftrag nur das LKV Bayern e.V. in Betracht kommt. Darüber hinaus würde ein Anbieterwechsel untragbare Risiken bezüglich der Kompatibilität der Weiterentwicklung, Verwaltungsrisiken, Kostensteigerungen und Akzeptanzprobleme verursachen. Die Alleinstellung des LKV Bayern e.V. entspricht den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Rechtssicherheit. 3. Es existiert keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter gemäß § 14 Abs. 6 VgV Des Weiteren gibt es auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter (§ 14 Abs. 6 VgV). Im Rahmen einer umfassenden Gesamtabwägung aller maßgeblichen tatsächlichen, technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte ist festzustellen, dass die Beauftragung alternativer Anbieter als unzumutbar einzustufen ist, da sie mit erheblichen Nachteilen, Risiken und Einschränkungen verbunden wäre, die sowohl die ordnungsgemäße Leistungserbringung als auch die Wirtschaftlichkeit und Kontinuität der Fortführung des gesamten Projekts in unvertretbarer Weise beeinträchtigen würde. Zwar gibt es nach einer Marktdurchsicht mehrere Anbieter, die die Leistung einer PIN-Zuteilung anbieten, jedoch ist ein Wechsel des bestehenden Anbieters für den Auftraggeber nicht zumutbar. Als Alternative käme nach fachlicher Einschätzung der Austausch des Anbieters im Bereich der PIN-Zuteilung in Betracht. Eine solche Inanspruchnahme der Alternativlösung stellt jedoch unter Berücksichtigung der maßgeblichen Umstände keine vernünftige Lösung dar. Es handelt sich wie bereits oben dargestellt um ein über Jahre in Bezug auf die Leistung der Erstellung und Erteilung der Zugangsberechtigung (PIN) speziell entwickeltes System und Verfahren der Erbringung von Support-Leistungen, das auf europäischer Ebene so oder vergleichbar nicht noch einmal existiert. Gerade in Hinblick auf die enge Verzahnung von HIT und i-BALIS sowie der Einheitlichkeit der Anmeldeprozesse und der systematischen PIN-Infrastruktur auch unter datenschutz- und IT-sicherheitsrelevanten Aspekten kommt ein alternativer Anbieter nicht in Betracht. Die Untrennbarkeit technischer Prozesse von HIT und iBALIS wird sich überdies durch geplante Weiterentwicklungsmaßnahmen noch verstärken. Flankierend hier stellt sich die ausgeschriebene Support-Leistung dar, die aus einer Hand erfolgen muss, da für eine sachgerechte Leistung das spezifisch aufgebaute System- und Prozesswissen entscheidend ist, das insbesondere daraus resultiert, dass der bisherige Dienstleister mit den vielfältigen Aufgabenbereichen, der die PIN-Infrastruktur betrifft, betraut ist. Diese Interoperabilität der einzelnen Aufgaben ist eine zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems (s.o.).
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: Als regionale Stelle hat das LKV Bayern e.V. aus der Verordnung (EG) Nr. 820/97 und deren Nachfolgeverordnung (EG) Nr. 1760/2000 öffentliche Aufgaben übertragen bekommen, die sich in dem Vertrag vom 4. August 1999 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das StMAS, in vielfältiger Weise niederschlagen. Im Zusammenhang mit der Nutzung der zentralen elektronischen Datenbank HIT wurde er so mit den Leistungspflichten der Vergabe der persönlichen Identifizierungsnummer (PIN-Nummer) sowie der Bereitstellung einer telefonischen Hotline in einer einheitlichen Infrastruktur der PIN-Verwaltung und Zuteilung beauftragt. Auf das System der HIT auf-bauend, sollte vom StMELF die Einrichtung, der Betrieb und die Nutzung der Datenbank im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) erfolgen. Der Freistaat Bayern hat in diesem Bereich das LKV Bayern e.V. als regionale Stelle bestimmt mit den Mitwirkungspflichten der Kompetenz für Zugangs- und Zugriffsberechtigungen sowie der Beratung der Meldepflichtigen. Das LKV Bayern e.V. übernimmt hier ebenfalls öffentlich-rechtliche Aufgaben im Bereich der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 für das erweiterte Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS). Insgesamt kann die Verwaltung und Zuteilung der PIN zur Gewährleistung der einheitlichen Aufgabenbewältigung conditio sine qua non zum Beschaffungsziel aufgrund dieser Ausschließlichkeitsrechte i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c) VgV objektiv ohne komplexe rechtliche Neuorganisation sowie Neuregelung der behördlichen Zuständigkeiten nicht erfolgen. Ein Wechsel oder Parallelstrukturen zwischen verschiedenen Anbietern wäre demnach unzumutbar (s.o.). Zusammenfassend ist es einem weiteren Unternehmen nicht möglich, die für die Auftragsausführung in Frage kommenden auftragsnotwendigen Fähigkeiten und Ausstattungen (vergleichbare sicherheitsrelevante Verwaltung und Erteilung der PIN, technische Infrastruktur unter Berücksichtigung der Kompatibilität, einheitliche Standards des Supports, Sicherheitsprozesse im Rahmen der Erteilung und Zuteilung, einheitliche datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit, gekoppelte Verfahren an bestehende Verträge im Rahmen öffentlich rechtlicher Aufgabenerfüllung) rechtzeitig zu erwerben (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 14 Rn. 51). Aufgrund einer umfassenden fachlichen Analyse wurde festgestellt, dass ausschließlich das LKV Bayern e.V. in der Lage ist, die geforderte Leistung in der gewünschten Qualität zu erbringen. Nach fachlicher Einschätzung kommt aufgrund der oben dargestellten Argumente, aus tatsächlichen, technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten neben dem LKV Bayern e.V. kein weiteres zusätzliches Unternehmen in Betracht. Es ist anderen Unternehmen objektiv unmöglich, die geforderte Leistung zeitnah zu erbringen. Zusätzlich zu den vertraglichen Bindungen kann kein Unternehmen in kurzer Zeit eine Ersatzlösung anbieten. Es gibt keine alternativen wettbewerblichen Lösungen. Diese Analyse wird im Rahmen der Befragung der einzelnen Projektleiter bestätigt. Diese sind bereits in dem zu vergebenden Projekt tätig und wissen daher im Detail, welche Leistungen benötigt werden. Zudem handelt es sich um Experten, die einen tiefen langjährigen Erfahrungsschatz und einen sehr guten Überblick über den jeweiligen Markt haben. Auch die Projektleiter haben bestätigt, dass ausschließlich das LKV Bayern e.V. die geforderte Leistung erbringen kann. Einen Alternativdienstleister gäbe es am Markt auch nicht. Ein Wechsel der Anbieter würde überdies zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führen, der erhebliche tatsächliche, finanzielle und organisatorische Belastungen mit sich bringen würde, der nach einer Gesamtbetrachtung nicht hinnehmbar ist. Das LKV Bayern e.V. verfügt im Rahmen der PIN-Verwaltung und PIN -Zuteilung über ein hochgradig spezialisiertes Wissen, dass sich im Rahmen der bisherigen Tätigkeiten aufgebaut hat. Dies umfasst sowohl die technischen Prozesse der PIN-Generierung als auch die tatsächlichen Prozesse der PIN-Zuteilung unter Anwendung einheitlicher datenschutzrechtlicher Sicherheitsstandards und die Integration in bestehende Prozesse im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Das LKV Bayern e.V. unterliegt bereits regelmäßigen externen Audits durch unabhängige Prüfinstanzen sowie umfassenden internen Qualitätsmanagement-Prozessen, die sicherstellen, dass sämtliche Abläufe kontinuierlich überwacht, bewertet und optimiert werden. Darüber hinaus verfügt das LKV Bayern e.V. über anerkannte Zertifizierungen, wie z.B. IFTA und ICAR, die die Einhaltung internationaler Standards für Datenqualität, Rückverfolgbarkeit und Prozesssicherheit bestätigen. Diese etablierte Audit- und Zertifizierungsstruktur gewährleistet eine nachweislich strukturierte und transparente Prozessqualität, die insbesondere für die PIN-Zuteilung entscheidend ist. Durch die Kombination aus externer Überprüfung, internen Kontrollmechanismen und international anerkannten Standards kann das LKV Bayern e.V. eine sichere, stabile und rechtlich konforme Vergabe von PINs nahtlos garantieren, ein Maßstab, der von alternativen Anbietern in dieser Form zeitnah nicht gewährleistet werden kann. Nach einer konkreten Anfrage des Fachbereichs an das LKV Bayern e.V. am 11.11.2025 bei einem Informationsaustausch, ob die aufgebaute Fachkompetenz auf einen neuen Dienstleister transferiert werden darf, wurde mitgeteilt, dass diesbezüglich keinerlei Bereitschaft bestünde. Das aufgebaute Wissen stellt interne Geschäftsgeheimnisse dar, deren Übertragung nicht Bestandteil der bestehenden Verträge ist. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich das entsprechende Know-How selbstständig aufbauen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: Überdies besteht eine besondere Dringlichkeit der Projektfortführung aufgrund der zeitnahen Weiterentwicklung (s.o.). Im Rahmen dieser Umstellung werden die Fallzahlen der Supportfragen voraussichtlich deutlich ansteigen. Ein Umstellungsprozess eines neuen Dienstleisters könnte die Bewältigung der Abarbeitung der Anfragen nicht hinreichend gewährleisten. Es soll gerade das Ziel dieser Beschaffung sein, die nahtlose Fortführung des bestehenden Projekts/Systems zu gewährleisten. Weiterhin sollen die Sicherstellung der fachlichen, technischen und qualitativen Anforderungen weiterhin bestehen unter Vermeidung von Systembrüchen, Informationsverlusten und erheblichen Effizienz- und Qualitätsrisiken. Bei einem Wechsel müsste ein neuer Anbieter dieses Wissen von Grund auf neu erwerben und eigenständig aufbauen, was in Hinblick auf die zeitliche Komponente nicht tragbar wäre. Der dargestellte Aufwand ist unverhältnismäßig, da das etablierte Wissen des LKV Bayern e.V. einzigartig und nicht austauschbar ist. Das LKV Bayern e.V. gewährleistet zudem eine nahtlose Zusammenarbeit der kompletten PIN-Infrastruktur mit den anderen Aufgabenbereichen. Dies wird auch zwischen den Ressorts gewährleistet. Das Fachpersonal des LKV Bayern e.V. verfügt über langjährige, tiefgehende Erfahrung im direkten Umgang mit Landwirten, ihren Anliegen, Fragestellungen und spezifischen Herausforderungen. Diese Expertise erstreckt sich nicht nur auf die Beratung und Betreuung der Betriebe, sondern auch auf die sichere Handhabung und Verwaltung von Tierkennzeichnungsdaten, die Datensicherheit sowie die kundenbezogene Authentifizierung, einschließlich der Zuteilung und Verwaltung von PINs. Es bietet umfangreiche, praxisorientierte Unterstützung, die effektiv, strukturiert und zielgerichtet erfolgt. Die Hilfestellungen erstrecken sich über einen sehr großen Anwendungsbereich im Rahmen der ihnen obliegenden öffentlich-rechtlichen sowie vertraglichen Aufgabenbereichen, angefangen bei administrativen Fragen über technische Unterstützung bei Fachanwendungen bis hin zu proaktiver Beratung in komplexen Fällen. Durch diese kontinuierliche, professionelle Betreuung wird sichergestellt, dass Landwirte zuverlässig, schnell und sicher Zugang zu allen relevanten Systemen und Daten erhalten, wodurch die funktionale Integrität der Prozesse im bayerischen Tierkenn-zeichnungswesen dauerhaft gewährleistet wird. Ein Wechsel des Verantwortlichen würde eine komplette Neuschulung, Systemübernahme und doppelte Prüfprozesse erfordern, mit erheblichen Risiken für Datenintegrität und Termintreue. Diese Interoperabilität der gesamten Aufgabenbereiche stellt demgemäß eine zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems dar. Das LKV Bayern e.V. hat sowohl die Infrastruktur der Datenverwaltung als auch die PIN-Infrastruktur im Rahmen der Generierung und Erteilung speziell auf die Schnittstellen des Auftraggebers abgestimmt. Das LKV Bayern e.V. hat durch seine bisherige umfassende Betreuung der Datenverwaltung bewährte Workflows ermittelt, die einen restriktiven Zugriff auf sensible Daten gewährleistet. Ein neuer Dienstleister im Rahmen der Alternativlösung würde zu weiteren Schnittstellen führen, die integriert werden müssten. Dieser Übergang und die neue umfangreiche Integration der weiteren Schnittstelle im Rahmen der sensiblen Bereiche der Förderabwicklung würde zu zeitlichen Komplikationen führen. Eine effektive Durchführung des Projektes durch die Abstimmung mit dem bisherigen Dienstleister und den Stellen des Auftraggebers wäre aufgrund der zeitnahen Weiterentwicklung des Systems nicht möglich; zumal keine Bereitschaft des bisherigen Dienstleisters besteht, sein aufgebautes Know-How und seine Geschäftsgeheimnisse weiterzugeben. Es drohen daher in diesen wichtigen Bereichen Systemausfälle, die nicht hingenommen werden können. Hinsichtlich der technischen Spezifika würde das spezielle Know-How auch auf Seiten des Auftraggebers als ausschließender Faktor wirken, da dementsprechende personelle Ressourcen zur Integration nicht vorhanden sind. Insbesondere im Rahmen der Ersatzzustellung einer PIN mit Änderungsgrund wären unzumutbare Abstimmungserfordernisse notwendig. Es führen nur bestimmte definierte Änderungsgründe zu einem in der Leistung bezogenen Handlungsbedarf. Bei der Etablierung von zwei Dienstleistern in Parallelstrukturen im Rahmen der PIN -Zuteilung käme es überdies in dem sensiblen Bereich der Gewährleistung des Datenschutzes im Falle von Datenschutzvorfällen zu deutlichen Problemen der Nachvollziehbarkeit und Nachweisbarkeit. Das LKV Bayern e.V. ist aktuell mit der gesamten Datenverwaltung betraut und wahrt demnach den gesetzlichen Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 lit. c) DSGVO. Die bestehende PIN-Infrastruktur, die durch das LKV Bayern e.V. betreut wird, enthält personenbezogene Daten wie die Zuordnung zu Nutzeridentitäten. Es ist das Ziel, diese DSGVO-konform verschlüsselt und revisionssicher zu übertragen. So bestehen einerseits etablierte Sofortmaßnahmen (Account sperren, Nutzer sensibilisieren, PIN-Neuvergabe) bei Sicherheitsvorfällen, die technisch nur in der Gesamtheit der Aufgabenbereiche Adressdaten- und Zugangsverwaltung gesehen werden können. Einem neuen Anbieter würde das spezifische Wissen über die etablierten Verschlüsselungsmechanismen des Systems fehlen, was zu einer deutlichen Erhöhung des Risikos von Datenschutzverstößen führt.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: Auch würde ein zusätzlicher Dienstleister zu einem untragbaren Ressourcen-aufwand hinsichtlich technischer Anpassungen in der Adressdatenbank und weiteren IT-Komponenten im Rahmen des Datenschutzes und der Koordination und Überwachung der Auftragnehmer führen. In den bestehenden zentralen IT-Systemen sind gerade keine getrennten Rollen für die sich stark überschneidenden Aufgabenbereiche Adressdaten- und Zugangsverwaltung vorgesehen. Daher würden beträchtliche Zusatzkosten im Rahmen von Anpassungen entstehen. Zudem würde die Umsetzungsdauer dieser auf eine Fremdvergabe folgenden Arbeiten die Laufzeit des Vergabeauftrages mit Sicherheit überschreiten(s.o.). Im Rahmen einer umfassenden Gesamtabwägung wären nach den oben genannten Gründen die in Betracht kommenden Alternativlösungen dem Auftraggeber nicht zumutbar. Es liegt keine künstliche Einschränkung der Parameter vor. Für die Festlegung des Beschaffungsgegenstandes sind, wie oben dargestellt, sachliche und auftragsbezogene Gründe vorhanden. Die Ausschließlichkeitssituation wurde gerade nicht selbst durch den öffentlichen Auftraggeber mit Blick auf das anstehende Vergabeverfahren künstlich herbeigeführt (Erwägungsgrund 50 der RL 2014/24/EU). Die speziell aufgebaute IT-Infrastruktur über die Pflege und Verwaltung der Daten sowie zur Generierung der PIN in Kombination mit der hier geforderten Erteilung der PIN und der dazugehörigen Support-Leistung auf die gesamten Anwendungen bezogen stellen die notwendige Anforderung für die geplante Weiterentwicklung des Authentifizierungsprozesses dar. Wie oben bereits dargelegt ist der Schutz der Daten der Bürger, die sich über das Serviceportal anmelden, essenzieller Bestandteil dieses etablierten Services zur Aufrechterhaltung der Funktionalität. Die oben in einer Einheit speziell aufgebaute Struktur stellt die Basis zur gesamten Verwaltung und Pflege der Daten dar. Ein völlig anderer Dienstleister müsste erst neue Verfahren implementieren, sich das notwendige Know-How eigenständig beschaffen, um überhaupt arbeitsfähig zu sein. Dies gilt insbesondere auch in Hinblick auf die geplante Erweiterung. Das Bestehen von zwei Dienstleistern im Rahmen der PIN-Zuteilung in Parallelstrukturen ist durch die vertraglich verankerte Aufgabenübertragung an die regionale Stelle rechtlich ohne Neuordnung der gesamten Verträge und des Systems nicht möglich und überdies im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten, Risiken von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsprobleme und hohen Umstellungsaufwand nicht zumutbar. 4. Ergebnis Aufgrund der o. g. Ausführungen kann die Weiterführung des Projekts nur durch den bisherigen Auftragnehmer erfolgen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 881 491,50 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LKV Service GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TPA-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Dienstleistungsauftrag
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Registrierungsnummer: 09-8508004-69
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Helmbrechtser Straße 22
Stadt: Münchberg
Postleitzahl: 95213
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Landkreis (DE249)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: LKV Service GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: (Registernummer) HRB 227119 (Amtsgericht 80333 München)
Postanschrift: Landsberger Str. 282
Stadt: München
Postleitzahl: 80687
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 5443480
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9d228ea5-ae3d-4ad8-9acb-21f753e61b51 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2026 10:57:13 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 316798-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 89/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/05/2026