5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71421000 Landschaftsgärtnerische Gestaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land, Gliederung (NUTS): Günzburg (DE278)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.Ausgefüllter Bewerberbogen Der Bewerberbogen und die nachfolgenden Mindestanforderungen sind auch von präqualifizierten Bietern und auch im Fall einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) einzureichen bzw. nachzuweisen. 2. Auszug Handelsregister oder Partnerschaftsregister (sofern eintragungspflichtig). 3. Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt III.27). 4. (wird vom AG eingeholt) Auszug aus Wettbewerbsregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Wettbewerbsregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt. Die Bewerberin / der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis der beruflichen Qualifikation als Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt oder gleichwertig, z.B. in Form der Mitgliedsbestätigung in einer Architekten- oder Ingenieurkammer zu erbringen. Teilnahmeberechtigt sind LandschaftsarchitektInnen, die zum Führen der Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in Hinblick auf die vertragsgegenständliche Leistung der Ausschreibung in Deutschland berechtigt sind (§ 75 Abs. 3 VgV). Vorgaben zur Rechtsform bestehen nicht. Ist die Bewerberin eine juristische Person, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung der Bewerberin gem. (§ 43 Abs. 1 VgV i. V. m.) § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige, die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen spätestens am Tag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen im Bereich der Freianlagenplanung – Leistungsbild § 39 HOAI) von mindestens durchschnittlich 100.000,- EUR netto p.a. in den vorausgegangenen drei Kalenderjahre (2023 bis 2025). Ein darüber hinaus gehender durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz wird bewertet. Die Vollpunktzahl erzielt ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft mit mind. 500.000,- EUR netto p.a. Bei Bewerbergemeinschaften werden die spezifischen Umsätze aller ARGE-Mitglieder summiert berücksichtigt (§ 43 Abs. 2 VgV). Soweit der Umsatz für das Jahr 2025 noch nicht festgestellt worden ist, kann der geschätzte Jahresumsatz angegeben werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20,00
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte (GeschäftsführerInnen / PartnerInnen/GesellschafterInnen, Angestellte mit abgeschlossener baufachlicher Hochschulausbildung als Dipl.-Ing., M.A/B.A., M.Sc./B.Sc. in den Fachrichtungen Landschaftsarchitektur, Architektur, Bauingenieurwesen etc. – siehe LGS 2 Eigenerklärung Anzahl Architekten). Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bsp.: Eine Halbtageskraft mit 20 h / Woche wird mit 0,5 gewertet. Mindestanforderung sind 2,0 technische Fachkräfte, die Vollpunktzahl erzielt ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft mit 5,0 VZÄ technische Fachkräfte. Bei Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20,00
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden von 1.000.000,- EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) von 1.000.000,- EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Ausgenommen hiervon sind Umwelthaftpflichtschäden, für die eine einfache Deckung genügt Mit dem Teilnahmeantrag ist eine abgeschlossene Versicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit den o.g. Deckungssummen nachzuweisen. Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht ausreichend: Versicherungsmakler oder Eigenerklärung) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall verbindlich und ohne Vorbehalt zusichert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten zehn Jahren. Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen. Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber darauf ab, ob die Planungs- oder Beratungsanforderungen der Referenzobjekte mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Aufgrund der besonderen auftragsbezogenen Anforderungen an die Ausstattungsplanung für eine Landesgartenschau stellt der Auftraggeber für die Vergleichbarkeit auf die nachfolgenden Kriterien ab. Aufgrund des Umfangs des Gesamtprojekts und der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten zehn Jahre (Mai 2016 bis Mai 2026) ab. Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Referenzprojekte eines anderen Planungsbüros (insb. früherer Arbeitgeber) können angegeben werden, wenn der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nachweist, dass eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und seinem Projektteam besteht. Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu drei Referenzen einreichen (siehe LGS 1 Eigenerklärung Referenz 1 bis 3). Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten drei Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet. Die nachfolgenden Kriterien sind mit denselben drei Referenzen nachzjweisen, also nicht Krit. a) bis c) mit Referenz 1 bis 3 und Krit. d) bis f) mit Referenz 4 bis 6. a) Referenz umfasst Objektplanungsleistung Freianlagen (Leistungsbild § 39 HOAI) , die im Referenzzeitraum Mai 2016 bis Mai 2026 erbracht worden sind (Mindestanforderung für die Wertung der Referenz). b) Referenz umfasst Objektplanungsleistung Freianlagen (§ 39 HOAI) mit mind. LPh 2 und 3 sowie 5 bis 8. c) Referenz umfasst anrechenbare Kosten von mindestens 800.000-, EUR netto. d) Referenz umfasst mindestens Honorarzone IV oder entsprechend. e) Referenz umfasst eine Landesgartenschau oder vergleichbar komplexe Freianlagenplanung mit Konzeption von unterschiedlichen Ausstellern und Anforderungen sowie Berücksichtigung von Infrastrukturen. f) Referenz wurde auftragsgemäß im Hinblick auf Termin- und Kostensicherheit ausgeführt (Eigenerklärung).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/06/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers und ist nur in den Grenzen des § 56 VgV zulässig.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesgartenschau Günzburg 2029 GmbH - Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesgartenschau Günzburg 2029 GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landesgartenschau Günzburg 2029 GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesgartenschau Günzburg 2029 GmbH - Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesgartenschau Günzburg 2029 GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landesgartenschau Günzburg 2029 GmbH