5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertragszeitraum verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht spätestens 12 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums von einer Vertragspartei gekündigt wurde.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Handelsregisterauszug (Alter: maximal drei Monate zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist): Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis aufsichtsrechtliche Zulassung (ZAG): Nachweis über eine gültige Lizenz der BaFin als Zahlungsinstitut/Acquirer nach ZAG (Umsetzung PSD2) oder über gleichwertige EU-Zulassung. (Mindestanforderung). Der Nachweis BaFin-Zulassung muss von dem Bieter bzw. einem Bietergemeinschaftsmitglied nachgewiesen werden. Eine Eignungsleihe ist unzulässig. Sämtliche Zahlungsdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG sind gemäß § 47 Abs. 5 VgV durch das Unternehmen zu erbringen, welches selbst über die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 10 Abs. 1 ZAG verfügt.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat eine bestehende, aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 10 Millionen Euro für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr (Mindestanforderung) nachzuweisen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann (Vgl. Ziffer 12 der Eigenerklärung nach Anlage B02 Vordruck 5). Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Nachweis DIN EN ISO 27001: Zertifizierung des Unternehmens zumindest für den Bereich Rechenzentrumsbetrieb nach DIN EN ISO 27001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten. Der Nachweis hat durch Vorlage eines gültigen Zertifikates (in unbeglaubigter Kopie) nach DIN EN ISO 27001 oder einer gleichwertigen Bescheinigung von einer akkreditierten Stelle in anderen Mitgliedstaaten zu erfolgen (maßgeblicher Zeitpunkt: Ablauf der Angebotsfrist). Bei Vorlage eines nach DIN EN ISO 27001 gleichwertigen Zertifikates, ist der Bieter für die Gleichwertigkeit darlegungs- und beweispflichtig. Zur Darlegung der Gleichwertigkeit hat der Bieter eine vergleichende Beschreibung der Anforderungen für die Erteilung der Bescheinigungen von einer akkreditierten Stelle in anderen Mitgliedstaat zur DIN EN ISO 27001 beizufügen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Acquirer -Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Acquirers unter Beachtung der für Zahlungsdienstleister geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit bei der Durchführung der Leistungen vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Nachweis über drei Referenzprojekte mit den im Folgenden genannten Mindestanforderungen (Soweit der Bieter über ein Referenzprojekt verfügt, dass alle nachstehend aufgeführten Anforderungen in einer einzigen Referenz erfüllt, ist dies ebenfalls ausreichend. In diesem Fall müssen keine drei Projekte benannt werden): Referenz 1: Gefordert ist die Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt über Acquiring und Abwicklung von Card-Present-Transaktionen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) innerhalb der Europäischen Union, welches die folgenden Anforderungen erfüllt: 1. Das über die Acquiring-Plattform abgewickelte Transaktionsvolumen (Anzahl der Transaktionen) muss mindestens 10.000.000 (zehn Millionen) Transaktionen pro Jahr über mindestens zwei Betriebsjahre hinweg betragen haben. 2. Das Acquiring und die Abwicklung von Card-Present-Transaktionen müssen mindestens über 24 Monate hinweg innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt sein. 3. Die Card-Present-Transaktionen (kontaktbehaftet oder kontaktlos) müssen auch an physischen Akzeptanzstellen (z. B. POS, Automaten, Validatoren) erfolgt und über die Acquiring-Plattform des Referenzauftragnehmers autorisiert und abgewickelt worden sein. 4. Die Card-Present-Transaktionen müssen auch mittels Debit- und Kreditkarten von Mastercard und VISA erfolgt und durch den Referenzauftragnehmer abgewickelt worden sein. 5. Die Acquiring-Plattform muss PCI DSS-zertifiziert gewesen sein und der Betrieb des Acquiring-Backends (Autorisierung, Clearing, Settlement) muss vom Bieter selbst erbracht worden sein. Ein Betrieb durch ein anderes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder durch einen Unterauftragnehmer ist unzulässig. Referenz 2: Gefordert ist die Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt über Acquiring und Abwicklung von IDBT Card-Present-Transaktionen nach den Transitspezifikationen der Schemes (Visa AFT/Mastercard TTF) in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) innerhalb der Europäischen Union, welches die folgenden Anforderungen erfüllt: 1. Das über die Acquiring-Plattform abgewickelte Transaktionsvolumen (Anzahl der IDBT Card-Present-Transaktionen nach den Transitspezifikationen der Schemes (Visa AFT/Mastercard TTF)) muss mindestens 100.000 (einhundertTausend) jährliche Transaktionen pro Jahr über mindestens zwei Betriebsjahre hinweg betragen haben. 2. Das Acquiring und Abwicklung von IDBT Card-Present-Transaktionen nach den Transitspezifikationen der Schemes (Visa AFT/Mastercard TTF) müssen mindestens über 12 Monate hinweg innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt sein. 3. Die IDBT Card-Present-Transaktionen nach den Transitspezifikationen der Schemes (Visa AFT/Mastercard TTF) (kontaktbehaftet oder kontaktlos) müssen auch an physischen Akzeptanzstellen (z. B. Fahrscheindrucker, Validatoren) erfolgt und über die Acquiring-Plattform des Referenzauftragnehmers autorisiert und abgewickelt worden sein. 4. Die Card-Present-Transaktionen müssen mittels Debit- und Kreditkarten von Mastercard und VISA erfolgt und durch den Referenzauftragnehmer abgewickelt worden sein. 5. Die Acquiring-Plattform muss PCI DSS-zertifiziert gewesen sein und der Betrieb des Acquiring-Backends (Autorisierung, Clearing, Settlement) muss vom Bieter selbst erbracht worden sein. Ein Betrieb durch ein anderes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder durch einen Unterauftragnehmer ist unzulässig. 6. Die Acquiring-Plattform muss die Anforderungen gemäß Visa AFT Specifications (Acceptance for Transit) und Mastercard Transit Transaction Framework (TTF) erfüllt haben. 7. Das Umsatzvolumen des Referenzprojekts muss über mindestens zwei Betriebsjahre mindestens EUR 500.000,00 pro Kalenderjahr betragen haben. Referenz 3: Gefordert ist die Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt über Acquiring und Abwicklung von Card-Not-Present-Transaktionen (z. B. E-Commerce, In-App, Online-Bezahlschnittstellen) in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) innerhalb der Europäischen Union, welches die folgenden Anforderungen erfüllt: 1. Das über die Acquiring-Plattform abgewickelte Transaktionsvolumen (Anzahl der Card-Not-Present-Transaktionen (z. B. E-Commerce, In-App, Online-Bezahlschnittstellen)) muss mindestens 5.000.000 (fünf Millionen) Transaktionen pro Jahr über mindestens zwei Betriebsjahre hinweg betragen haben. 2. Das Acquiring und Abwicklung von Card-Not-Present-Transaktionen (z. B. E-Commerce, In-App, Online-Bezahlschnittstellen) müssen mindestens über 24 Monate hinweg innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt sein. 3. Die Acquiring-Plattform muss PCI DSS-zertifiziert gewesen sein und über eine Schnittstelle zur Abwicklung von Card-Not-Present-Transaktionen (z. B. API oder Payment-Gateway-Anbindung) verfügt haben. 4. Die Card-Not-Present-Transaktionen müssen auch mittels Debit- und Kreditkarten von Mastercard und VISA einschließlich 3-D-Secure-Authentifizierung oder gleichwertiger Sicherheitsverfahren erfolgt und durch den Referenzauftragnehmer abgewickelt worden sein.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die Russlanderklärung nach Ziffer 6, sowie für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme, dernachzuweisenden Referenzen und der Bafin-Zulassung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Referenzen und die Bafin-Zulassung müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (nicht jedoch für den Nachweis der Bafin-Zulassung!) auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das die im Referenzauftrag genutzten Ressourcen bzw. das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis laufende Kosten
Beschreibung: Gesamtpreis laufende Kosten
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 85
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis einmalige Kosten
Beschreibung: Gesamtpreis einmalige Kosten
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzepte
Beschreibung: Konzepte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter/Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).