1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2027 für eine Dauer von drei Jahren (bis 31.12.2029) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die zu vergebende Leistung ist in drei Gebietslose aufgeteilt, welche - in Anlehnung an die Aufteilung bei einer früheren Vergabe - wie folgt bezeichnet werden - Los 1a (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme, Transport, Verwertung - Los 1b (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme Transport, Verwertung -Los 4 Übernahme und Verwertung ggf. einschl. Betrieb Umladestation und Transporte
Kennung des Verfahrens: ba562e6d-6072-4652-baca-1bce70ca4280
Interne Kennung: 26/02 Biomüll
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Brunnthal
Postleitzahl: 85649, die Postleitzahl 85649 steht exemplarisch für die Postleitzahl der Gemeinde Brunnthal in deren Ortsteil Kirchstockach sich die Umladestation befindet
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ort der Leistungserbringung ist für die Übernahme der Abfälle für die Lose 1a und 1b die Umladestation an die Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach, Taufkirchner Straße 1, 85649 Kirchstockach und für Los 4 die vom Bieter benannte Umladestelle (sofern einschlägig) bzw. eine Verwertungsanlage. Für die Verwertung ist jeweils die Anlage des Bieters der Ort der Leistungserbringung.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Plattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Wird eine Auskunft erst sechs Kalendertage oder weniger vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten, so ist nicht von einer rechtzeitigen Anfrage auszugehen und der Bieter muss damit rechnen, dass seine Frage nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden kann (vgl. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle ist grundsätzlich bemüht, auch solche Anfragen noch zu beantworten. Im wohlverstandenen Eigeninteresse sollten Auskünfte aber so früh wie möglich eingeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Formular Nr. 12 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu ) einzureichen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Die Eigenerklärung zur (geplanten) Zertifizierung des Bieters gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb für die von seinem Angebot umfassten Leistungen nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (Formular 4) muss spätestens zu Leistungsbeginn vorliegen (Ausführungsbestimmung). Zum Nachweis der Einhaltung der fachlichen Anforderungen an das bei der Verwertung erzeugte Produkt muss spätestens zum Leistungsbeginn das Gütezeichen Gärprodukt (RAL-GZ 245 fest und/oder flüssig oder vergleichbar) oder Frischkompost (RAL-GZ 251 oder vergleichbar) vorliegen und über die Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten (Ausführungsbestimmung). Als vergleichbar wird z.B. das Qualitätszeichen „Kompost“ bzw. Kompost flüssig“ der Fachvereinigung Bayerischer Kompostherstel- ler e.V. oder ein Nachweis der Zertifizierungseinrichtung anerkannt, der die weitgehend erfolgreich abgeschlossene Zertifizierung be- scheinigt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: ---
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: - - - Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - - - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB - - - Betrug: §123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5. GWB - - - Bestechlichkeit: §124 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 - - - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - - - Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, GWB - - - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - - - Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - - - Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung Insolvenzverfahren oder vergleichbare Lage: § 124 Abs. 1 Nr. 2 - - - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2GWB - - - Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - - - Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - - - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - - - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - - - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - - - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, nicht in der Lage, erforderlichen Unterlagen vorzulegen: § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB --- Versuch, Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, Versuch, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile entstehen, fahrlässige oder vorsätzliche Übermittlung von irreführenden Informationen die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - - - Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Eine Erklärung darüber, ob Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen ist als Eigenerklärung abzugeben (siehe Formular 10 und 11 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu). Für den Fall, dass solche Gründe vorliegen, kann ggf. auf einem gesonderten Blatt zu zwischenzeitlich ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB vorgetragen werden. Eine Erklärung darüber, dass im Auftragsfalle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Auführung der Leistungen wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden und gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, § 3 Abs. 1 des Entgelttransparenzgesetzes und § 2 Nr. 7 AEntG gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit bezahlt wird, ist als Verpflichtungserklärung (siehe Formular 3 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu) abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden gültigen bzw. aktuellen Bestätigungen mit einer angemessenen Fristsetzung anzufordern: - - - - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - - - - - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - - - - - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - - - - - - - Bescheinigungen, die mit einem Gültigkeitsdatum versehen sind, müssen im Zeitpunkt der Einreichung gültig sein, andere Nachweise sollten in der Regel ein Ausstellungsdatum aufweisen, das nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung ist. - - - - -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 Los 1a
Beschreibung: Das Entsorgungsgebiet von Los 1a umfasst die Gemeinden Baierbrunn, Grünwald, Oberhaching, Pullach i. Isartal, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen und den ZVMSO (Aying, Brunnthal, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neubiberg, Putzbrunn) des Landkreisgebiets München.
Interne Kennung: 26/02 Biomüll Los 1a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird - längstens läuft der Vertrag also bis zum 31.12.2031.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Brunnthal
Postleitzahl: 85649, die Postleitzahl 85649 steht exemplarisch für die Postleitzahl der Gemeinde Brunnthal in deren Ortsteil Kirchstockach sich die Umladestation befindet
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ort der Leistungserbringung ist für die Übernahme der Abfälle für das Los 1a die Umladestation an die Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach, Taufkirchner Straße 1, 85649 Kirchstockach. Dies gilt jedenfalls ab Leistungsbeginn bis zum 31.12.2027, für die Zeit ab dem 01.01.2028 kann sich dies ändern. Zur Ermöglichung von Rückbauarbeiten auf dem Gelände der Umladestation in Kirchstockach wird der Umladebetrieb ggf. ab dem 01.01.2028 eingestellt. Dies allerdings nur, sofern der Bestbieter eine alternative Umladestation anbietet, deren Nutzung sich für die Restlaufzeit des Vertrages als für den Auftraggeber wirtschaftlicher erweist als ein Weiterbetrieb der Umladestation Kirchstockach oder einer anderen vom Landkreis zu stellenden Umladestation. Die Beauftragung der Nutzung der Umladestation erfolgt nach Bedarf. Das Angebot einer solchen wird im Rahmen der Zuschlagskriterien positiv bewertet. Für die Verwertung ist jeweils die Anlage des Bieters der Ort der Leistungserbringung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Plattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Wird eine Auskunft erst sechs Kalendertage oder weniger vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten, so ist nicht von einer rechtzeitigen Anfrage auszugehen und der Bieter muss damit rechnen, dass seine Frage nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden kann (vgl. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle ist grundsätzlich bemüht, auch solche Anfragen noch zu beantworten. Im wohlverstandenen Eigeninteresse sollten Auskünfte aber so früh wie möglich eingeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Umweltkriterien der Qualität der Verwertung, Transportentfernung, Möglichkeit der internen Entfrachtung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen abgefragt: Eigenerklärung über bestehenden Versicherungsschutz oder über die Bereitschaft, zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe von § 10 der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss dabei eine Deckungssumme von mind. 2 Mio. € für Personen- / Sach- und Vermögensschäden aufweisen (Formular 5). Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadenfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn eine Kopie des Versicherungsscheins unaufgefordert vorzulegen. Aus diesem muss sich der Versicherungschutz in dem in § 10 der BVB genannten Umfang ergeben.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zusätzlich sollen die Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklären, zur Abdeckung ihrer Haftung über eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung (mindestens 2 Mio. € Deckungssumme) zu verfügen.Liegt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein entsprechender Versicherungsschutz noch nicht vor, erklärt der Bieter, dass im Falle der Zuschlagserteilung der oben genannte Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird und zum Zeitpunkt des Beginns des Leistungszeitraums zur Verfügung steht. Siehe Formular 5 „Eigenerklärung zum Versicherungsschutz“ der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Insbesondere zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu seiner technischen Ausrüstung einreichen. Diese soll Angaben zu der / den im Rahmen vom Bieter bzw. in dessen Auftrag für die Hauptleistung der Verwertung von Bioabfällen und zu den Anlagen des Ausfallverbunds vorgesehenen Verwertungsanlage(n) umfassen. Die benannten Anlagen müssen bereits im Dauerbetrieb und für die Verwertung von Bioabfällen aus Haushaltungen zugelassen sein. Als Mindestbedingung wird verlangt, dass der Bieter – sei es über die Beauftragung von Unterauftragnehmern – über eine bestehende, den o.g. Anforderungen entsprechende Anlage sowie über freie Kapazitäten verfügt und dies auf Anforderung ggf. belegen kann. Dies bestätigt der Bieter mit Abgabe des Formulars 6 und erklärt sich gleichzeitig bereit mit einer Besichtigung durch den Auftraggeber. Dies behält sich der Auftraggeber / die Vergabestelle vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen, die mit den jeweils pro Los ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Transport und Verwertung von Bioabfall. Es muss sich bei der Verwertung um Bioabfall aus Haushaltungen handeln). Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss jeweils für die Leistungen des Transports und der Verwertung mindestens eine den Anforderungen der Vergabeunterlagen genügende Referenz angegeben werden (Formular 7 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis pro Tonne
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Verwertung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Transportentfernung von der Umladestation in Kirchstockach zur Verwertungsanlage
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Möglichkeit der internen Fremdstoffentfrachtung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bereitstellen einer zusätzlichen Umladestation ab 2028 (Beauftragung bei Bedarf)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 96 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß §56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht. Wertungsrelevante Angaben v.a in Formular 8 (z.B. zur Qualität der Verwertung oder zu Transportentfernungen) können nicht nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 28/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 Los 1b
Beschreibung: Das Entsorgungsgebiet von Los 1b umfasst die Gemeinden Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Ottobrunn und Unterhaching des Landkreisgebiets München und Teile der Landeshauptstadt München (für eine mit dem Landkreis vereinbarte Jahresmenge von voraussichtlich ca. 3700 Mg/a)
Interne Kennung: 26/02 Biomüll Los 1b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird - längstens läuft der Vertrag also bis zum 31.12.2031.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Brunnthal
Postleitzahl: 85649, die Postleitzahl 85649 steht exemplarisch für die Postleitzahl der Gemeinde Brunnthal in deren Ortsteil Kirchstockach sich die Umladestation befindet
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ort der Leistungserbringung ist für die Übernahme der Abfälle für das Los 1b die Umladestation an die Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach, Taufkirchner Straße 1, 85649 Kirchstockach. Dies gilt jedenfalls ab Leistungsbeginn bis zum 31.12.2027, für die Zeit ab dem 01.01.2028 kann sich dies ändern. Zur Ermöglichung von Rückbauarbeiten auf dem Gelände der Umladestation in Kirchstockach wird der Umladebetrieb ggf. ab dem 01.01.2028 eingestellt. Dies allerdings nur, sofern der Bestbieter eine alternative Umladestation anbietet, deren Nutzung sich für die Restlaufzeit des Vertrages als für den Auftraggeber wirtschaftlicher erweist als ein Weiterbetrieb der Umladestation Kirchstockach oder einer anderen vom Landkreis zu stellenden Umladestation. Die Beauftragung der Nutzung der Umladestation erfolgt nach Bedarf. Das Angebot einer solchen wird im Rahmen der Zuschlagskriterien positiv bewertet. Für die Verwertung ist jeweils die Anlage des Bieters der Ort der Leistungserbringung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Umweltkriterien der Qualität der Verwertung, Transportentfernung, Möglichkeit der internen Entfrachtung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen abgefragt: Eigenerklärung über bestehenden Versicherungsschutz oder über die Bereitschaft, zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe von § 10 der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss dabei eine Deckungssumme von mind. 2 Mio. € für Personen- / Sach- und Vermögensschäden aufweisen (Formular 5). Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadenfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn eine Kopie des Versicherungsscheins unaufgefordert vorzulegen. Aus diesem muss sich der Versicherungschutz in dem in § 10 der BVB genannten Umfang ergeben.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zusätzlich sollen die Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklären, zur Abdeckung ihrer Haftung über eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung (mindestens 2 Mio. € Deckungssumme) zu verfügen.Liegt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein entsprechender Versicherungsschutz noch nicht vor, erklärt der Bieter, dass im Falle der Zuschlagserteilung der oben genannte Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird und zum Zeitpunkt des Beginns des Leistungszeitraums zur Verfügung steht. Siehe Formular 5 „Eigenerklärung zum Versicherungsschutz“ der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Insbesondere zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu seiner technischen Ausrüstung einreichen. Diese soll Angaben zu der / den im Rahmen vom Bieter bzw. in dessen Auftrag für die Hauptleistung der Verwertung von Bioabfällen und zu den Anlagen des Ausfallverbunds vorgesehenen Verwertungsanlage(n) umfassen. Die benannten Anlagen müssen bereits im Dauerbetrieb und für die Verwertung von Bioabfällen aus Haushaltungen zugelassen sein. Als Mindestbedingung wird verlangt, dass der Bieter – sei es über die Beauftragung von Unterauftragnehmern – über eine bestehende, den o.g. Anforderungen entsprechende Anlage sowie über freie Kapazitäten verfügt und dies auf Anforderung ggf. belegen kann. Dies bestätigt der Bieter mit Abgabe des Formulars 6 und erklärt sich gleichzeitig bereit mit einer Besichtigung durch den Auftraggeber. Dies behält sich der Auftraggeber / die Vergabestelle vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen, die mit den jeweils pro Los ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Transport und Verwertung von Bioabfall. Es muss sich bei der Verwertung um Bioabfall aus Haushaltungen handeln). Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss jeweils für die Leistungen des Transports und der Verwertung mindestens eine den Anforderungen der Vergabeunterlagen genügende Referenz angegeben werden (Formular 7 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis pro Tonne
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Verwertung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Transportentfernung von der Umladestation in Kirchstockach zur Verwertungsanlage
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Möglichkeit der internen Fremdstoffentfrachtung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bereitstellen einer zusätzlichen Umladestation ab 2028 (Beauftragung bei Bedarf)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 96 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß §56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht. Wertungsrelevante Angaben v.a in Formular 8 (z.B. zur Qualität der Verwertung oder zu Transportentfernungen) können nicht nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 28/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 Los 4
Beschreibung: Das Entsorgungsgebiet von Los 4 umfasst die Gemeinden Aschheim, Garching, Ismaning, Kirchheim b. München, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterschleißheim des Landkreisgebiets München.
Interne Kennung: 26/02 Biomüll Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird - längstens läuft der Vertrag also bis zum 31.12.2031.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Garching b. München
Postleitzahl: 85748 die Postleitzahl 85748 steht exemplarisch für die Postleitzahl der Stadt Garching b. München die Teil des Entsorgungsgebiets von Los 4 ist. Näheres siehe "Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort"
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Aufgrund der geographischen Lage bzw. größeren Entfernung des Loses 4 zur Umladestation in Kirchstockach und der dortigen, begrenzten Kapazitäten, werden die Bioabfälle aus dem Entsorgungsgebieten für Los 4 durch die Sammelfahrzeuge entweder direkt zur Verwertungsanlage des AN (oder zu einer vom ihm angegebenen Umladestation, s.u.) gebracht. Befindet sich die Verwertungsanlage des AN innerhalb einer maximalen Entfernung (Radius / Luftlinie) von 26 km zu den Koordinaten des Mittelpunkts (Abfallschwerpunkt) von Los 4 wird der Bioabfall vom AG oder von den von den Kommunen beauftragten Dritten direkt zur Verwertungsanlage gebracht: Die folgenden Koordinaten von Los 4 wurden vom Mittelpunkt des Loses aus berechnet: Google Maps Koordinaten: 48.22915466430553, 11.654147049107003 Befindet sich die vom AN benannte Verwertungsanlage außerhalb des vorgenannten Radius, ist vom AN spätestens zum Leistungsbeginn eine Übergabestelle innerhalb dieses Radius zur Übergabe der Bioabfallmengen zu stellen. Den Transport der Bioabfallmengen von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage hat der AN in diesem Fall selbsttätig und in eigener Verantwortung zu organisieren und erbringen. Angebote, die eine Verwertungsanlage in der Nähe des Mittelpunkts von Los 4 vorsehen, erhalten im Rahmen der Zuschlagskriterien insb. aus ökologischen Erwägungen entsprechende Zusatzpunkte für eine geringe Transportentfernung (vgl. Ziff. 11.2.3 der Bewerbungsbedingungen). Für den (etwaigen) Transport des Bioabfalls aus dem Einzugsgebiet von Los 4 von einer von ihm zu stellenden Umladestation zur Verwertungseinrichtung sind vom AN die hierfür erforderlichen, geeigneten und zugelassenen Transportbehältnisse und/ oder Spezialfahrzeuge einzusetzen, die dem Stand der Technik sowie den geltenden Normen, Regelungen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen sowie uneingeschränkt für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind. Für alle im Rahmen der Leistungserbringung erfolgenden Transporte sind ausschließlich Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens die Euro 6 Norm einhalten (vgl. Formblatt F6 zur technischen Ausrüstung). Dies betrifft insb. den ggf. erforderlichen Transport des Bioabfalls von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage, aber auch etwaige Nachtransporte, etwa von Störstoffen zur Beseitigung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Umweltkriterien der Qualität der Verwertung, Transportentfernung, Möglichkeit der internen Entfrachtung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen abgefragt: Eigenerklärung über bestehenden Versicherungsschutz oder über die Bereitschaft, zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe von § 10 der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss dabei eine Deckungssumme von mind. 2 Mio. € für Personen- / Sach- und Vermögensschäden aufweisen (Formular 5). Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadenfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn eine Kopie des Versicherungsscheins unaufgefordert vorzulegen. Aus diesem muss sich der Versicherungschutz in dem in § 10 der BVB genannten Umfang ergeben.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zusätzlich sollen die Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklären, zur Abdeckung ihrer Haftung über eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung (mindestens 2 Mio. € Deckungssumme) zu verfügen.Liegt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein entsprechender Versicherungsschutz noch nicht vor, erklärt der Bieter, dass im Falle der Zuschlagserteilung der oben genannte Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird und zum Zeitpunkt des Beginns des Leistungszeitraums zur Verfügung steht. Siehe Formular 5 „Eigenerklärung zum Versicherungsschutz“ der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Insbesondere zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu seiner technischen Ausrüstung einreichen. Diese soll Angaben zu der / den im Rahmen vom Bieter bzw. in dessen Auftrag für die Hauptleistung der Verwertung von Bioabfällen und zu den Anlagen des Ausfallverbunds vorgesehenen Verwertungsanlage(n) umfassen. Die benannten Anlagen müssen bereits im Dauerbetrieb und für die Verwertung von Bioabfällen aus Haushaltungen zugelassen sein. Als Mindestbedingung wird verlangt, dass der Bieter – sei es über die Beauftragung von Unterauftragnehmern – über eine bestehende, den o.g. Anforderungen entsprechende Anlage sowie über freie Kapazitäten verfügt und dies auf Anforderung ggf. belegen kann. Dies bestätigt der Bieter mit Abgabe des Formulars 6 und erklärt sich gleichzeitig bereit mit einer Besichtigung durch den Auftraggeber. Dies behält sich der Auftraggeber / die Vergabestelle vor. Zusätzlich sollen Bieter für Los 4 folgende Angaben zu einer etwaigen, von ihnen bereitgestellten, Umladestation machen. Der Bieter muss erst zu Leistungsbeginn über die Umladestation verfügen (Ausführungsbedingung). Die Angaben zur Umladestation in Los 4 dienen zur Plausibilisierung des Angebotes des Bieters.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen, die mit den jeweils pro Los ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Transport - falls eine Umladung erforderlich ist - und Verwertung von Bioabfall. Es muss sich bei der Verwertung um Bioabfall aus Haushaltungen handeln). Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss jeweils für die Leistungen des Transports und der Verwertung mindestens eine den Anforderungen der Vergabeunterlagen genügende Referenz angegeben werden (Formular 7 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis pro Tonne
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Verwertung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Transportentfernung von der Umladestation in Kirchstockach zur Verwertungsanlage
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Möglichkeit der internen Fremdstoffentfrachtung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 96 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß §56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht. Wertungsrelevante Angaben v.a in Formular 8 (z.B. zur Qualität der Verwertung oder zu Transportentfernungen) können nicht nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 28/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: 09-0318253-95
Postanschrift: Joseph-Wild-Straße 20
Stadt: München
Postleitzahl: 81829
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Sachgebiet 1.3.0.1 Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Telefon: +49 89 6221-1634
Fax: +49 89 6221-441634
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: Ust-ID DE8111335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 89 2176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d25da7ba-3734-4da2-853a-6be3a7c73a04 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/04/2026 09:30:48 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 263896-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 75/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/04/2026