5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45213312 Bau von Parkhäusern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45213310 Bauarbeiten für Gebäude in Verbindung mit dem Güterverkehr, 45213300 Mit dem Transportwesen verbundene Gebäude
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ludwig-Bauer-Straße
Stadt: Garching bei M
Postleitzahl: 85748
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Planungskonzept
Beschreibung: Der Bieter hat mit dem Angebot ein - "Auftragsbezogenes Planungskonzept" zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen. Der Auftraggeber erwartet hier eine nachvollziehbare und ganzheitliche Konzeption des Parkhauses, die erkennen lässt, wie der Auftragnehmer die ausgeschriebene Leistung auf Basis der vergabegegenständlichen Planung und Leistungsbeschreibung umsetzen wird, um im Hinblick auf Qualität, Quantität, Nutzung und Funktionalität des Parkhauses, aber auch unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und der energetischen Eigenschaften des Parkhauses eine möglichst optimale Leistung zu gewährleisten. Berücksichtigt werden dabei insbesondere auch Auswirkungen auf die voraussichtliche Nutzungsdauer und den voraussichtlichen Wartungs- und Instandhaltungsaufwand. Hierzu hat der Bieter in seinem Konzept mindestens die nachfolgenden Aspekte darzustellen: - Grundrisse der wesentlichen Geschosse (Erdgeschoss, Regelgeschosse, Zugangsgeschoss zu Dach, Dachaufsicht, Ebene -1) - Fassadenansichten und Regelschnitte (Querschnitt Rampen / Querschnitt Parkebene / Querschnitt Treppenhaus) - Fassade: Der Bieter hat zu erläutern, wie die geforderte Begrünung der Fassaden und des Dachs und die Gestaltung der Fassade im Übrigen erfolgen soll, beispielsweise anhand von Detail-Schnitten und Detailzeichnungen, Abbildungen von Referenzprojekten, etc. Folgende Punkte sind insbesondere auszuführen: o Benennung der vorgesehenen Rankhilfen und der darauf abgestimmten Begrünung (unter Berücksichtigung der Vorgaben der FLB) o Detailierung der PV-Anlage unter Berücksichtigung der Dachbegrünung und statischer Erwägungen; o Erläuterungen zu Nachhaltigkeit, Schutz vor Vandalismus, Nutzungsdauer und Pflege-/Wartungsaufwand (unter Berücksichtigung der Vorgaben der FLB) - Gestaltung Innenbereich: Der Bieter hat aufzuzeigen, wie er das Wegeleitsystem im Innenbereich gestalten wird. Folgende Punkte sind insbesondere auszuführen: o Darstellung der Gestaltung der Markierungen, Piktogramme und sonstigen Beschilderungen (bspw. Rettungswege) o Orientierung und Schutz von Fußgängern. - Chlorideintrag: Der Bieter hat darzustellen, wie Korrosion und Chlorideintrag an der Baukonstruktion vermieden wird. Folgende Punkte sind insbesondere auszuführen: o Darstellung und Begründung der gewählten Konstruktionen für befahrene, tragende Konstruktionen, unter Berücksichtigung der aktuellen Ausführungsvarianten gemäß "DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen" in der aktuellen Fassung; o Erläuterung, wie mit Fugen in Planung und Ausführung im Hinblick auf die Einhaltung von Toleranzen, Befahrbarkeit, Verfüllungen und Chlorideintrag umgegangen wird. o Den in KG 399.3 der FLB geforderten Instandhaltungsplan Die vorgenannten Anforderungen und Erwartungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der Auftraggeber wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote untereinander. Die Unterlagen müssen einen klaren Bezug zu den übergebenen Planunterlagen haben und einen Planungsstand aufweisen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Bieter verpflichtet, die Leistungen entsprechend dem von ihm eingereichten auftragsbezogenen Planungskonzept zu erbringen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Durchführungskonzept
Beschreibung: Der Bieter hat mit dem Angebot ein - "Auftragsbezogenes Durchführungskonzept" zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen. Der Auftraggeber erwartet hier eine nachvollziehbare und ganzheitliche Darstellung, die erkennen lässt, wie der Auftragnehmer die vertragsgegenständlichen Leistungen von der Planung bis zur Fertigstellung unter Berücksichtigung der projektspezifischen Besonderheiten, wie sie sich auch aus der funktionalen Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen ergeben, durchführen wird, um den Leistungsumfang organisatorisch und terminlich möglichst sicher umzusetzen. Hierzu hat der Bieter in seinem Konzept mindestens die nachfolgenden Aspekte darzustellen: - Gesamtablauf: Der Bieter hat darzustellen, wie der Gesamtablauf des Projekts voraussichtlich erfolgen wird. Folgende Punkte sind insbesondere auszuführen: o Darstellung des zeitlichen Ablaufs durch einen Detailablaufplan; o Darstellung der geplanten Ablaufstruktur (Planung, Produktion, Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme). - Einrichtung und Logistik: Der Bieter hat darzustellen, wie Einrichtung und Logistik der Baustelle ablaufen werden. Folgende Punkte sind insbesondere auszuführen: o Darstellung eines Baustelleneinrichtungskonzepts auf dem Baufeld unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort; (neben dem Baufeld stehen keine weiteren Flächen zur Verfügung) o Darstellung der Baulogistik, unterteilt in einzelne Bauabschnitte. Die vorgenannten Anforderungen und Erwartungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der Auftraggeber wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote untereinander. Die Unterlagen müssen einen klaren Bezug zu den übergebenen Planunterlagen haben. Im Falle der Auftragserteilung ist der Bieter verpflichtet, die Leistungen entsprechend dem von ihm eingereichten auftragsbezogenen Durchführungskonzept zu erbringen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angaben zu Projekt- und Bauleiter
Beschreibung: Der Bieter hat mit dem Angebot das Formblatt - "Angaben zu Projekt- und Bauleiter" zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen. Darin hat der Bieter die Eigenerklärung abzugeben, dass die von ihm für das Projekt einzusetzenden Projekt- und Bauleiter folgende Mindestanforderungen erfüllt: - Projektleiter: Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter, berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing. oder Master im Bereich Bauingenieurwesen oder Architektur oder vergleichbare Qualifikation) - Bauleiter: Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing. oder Master im Bereich Bauingenieurwesen oder Architektur oder vergleichbare Qualifikation) oder die Qualifikation eines Meisters in dem jeweiligen einschlägigen Fach Zur Bewertung der für den Auftragsgegenstand einschlägigen Erfahrung des Projekt- und des Bauleiters erwartet der AG eine nachvollziehbare Darstellung von jeweils mindestens zwei (2) mit dem Angebot anzugebenden persönlichen Referenzprojekten über nach Art, Inhalt und Umfang vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum von 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist, die erkennen lassen, wie der Projektleiter und der Bauleiter vergleichbare Aufgaben in dieser Funktion in der Vergangenheit erfüllt haben, um prognostisch sicherzustellen, dass die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bestmöglich erbracht werden. Bewertet werden im Hinblick auf die Vergleichbarkeit Art, Inhalt und Umfang der jeweils erbrachten Leistungen sowie mit der Aufgabenstellung vergleichbare Anforderungen des Referenzprojekts und wie diese vom Projekt- und Bauleiter jeweils im Sinne des Projekterfolgs adressiert worden waren. Die vorgenannten Anforderungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der Auftraggeber wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote untereinander.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,05
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungsgesamtpreis brutto
Beschreibung: Der Bieter hat mit dem Angebot einen Wertungsgesamtpreis brutto zu benennen und hierzu - das ausgefüllte Formblatt "1.7_Pauschalpreisgliederung" sowie - Angaben zur Preisermittlung entsprechend den VHB Bayern Formblättern 221 oder 222 zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen. Der Wertungsgesamtpreis brutto muss sämtliche Kosten des Auftragnehmers abdecken. Er beinhaltet den Pauschalpreis für die Fertigstellung zuzüglich des Preises für die Wartung. Die Kosten für die Entsorgung kontaminierten Materials gemäß KG 311.3 werden abweichend hiervon mit einer Preisreferenz entsprechend der vorgegebenen Tonnage abgefragt. Im Auftragsfalle wird nach Aufwand abgerechnet. Die Kosten für die technische Bearbeitung der Gewerke wie Werkstatt- und Montagepläne, Arbeitsvorbereitung sowie sämtliche zur Erstellung der Leistung notwendigen Arbeiten, den Nebenleistungen und sämtliche sonstigen Kosten sind in den Pauschalpreisen der jeweiligen Positionen zu kalkulieren. Eventualpositionen werden, soweit vorliegend, im Wertungsgesamtpreis brutto berücksichtigt. Der Auftragnehmer erklärt sich mit Abgabe eines Angebots mit einer diesbezüglichen Bindefrist von 3 Monaten nach Ablauf der jeweiligen Angebotsabgabefrist einverstanden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,55
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Universität München