5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71312000 Beratung im Hochbau
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsabschluss mit der Erbringung der folgenden Leistungsstufe: Vertragsstufe 1: Vorbereitung des Vergabeverfahrens zur TU- Vergabe in Anlehnung an Phase 5 gemäß bayerischen PPP- Leitfaden
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber beabsichtigt folgende Leistungen stufenweise abzurufen: Vertragsstufe 2: Durchführung des Vergabeverfahrens zur TU- Vergabe in Anlehnung an Phase 6 gemäß bayerischen PPP- Leitfaden Vertragsstufe 3: Vertragsdurchführung und -controlling: Planungs- und Bauphase in Anlehnung an Phase 7 gemäß bayerischen PPP-Leitfaden Vertragsstufe 4: Vertragsdurchführung und -controlling: Betriebsphase und Vertragsende in Anlehnung an Phase 8 gemäß bayerischen PPP-Leitfaden
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#,
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2016). Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen erreicht, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die Ausführung des zu verge-benden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde. Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen bemisst sich im vorliegenden Fall an der Erfüllung nachfolgender Kriterien. Aus den Angaben zu den Referenzen muss die Erfüllung der allgemeinen und besonderen Mindestanforde-rungen eindeutig hervorgehen. Bei der Bewerbung auf mehrere Losen können die einzureichenden Referenzen miteinander kombiniert werden. Mindestanforderung Los 1 Technische Beratungsleistungen: Anzahl der einzureichenden Referenzen: 3 1. Allgemeine Mindestanforderung Folgende Mindestanforderungen werden im Allgemeinen an jede der drei einzureichenden Referenzen gestellt: - technische Beratungsleistungen / Projektmanagement analog der Phasen 5 bis 7 des Teil 5 Beratungsleistungen des baye-rischen PPP-Leitfadens bei einem Bauprojekt in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) oder alternativ in Totalunternehmer-leistung (TU) - Leistungsstand "Bauphase begonnen" - Alter der Referenzprojekte nicht älter als 10 Jahre; Übergabe zur Nutzung nicht vor 01.01.2016 2. Besondere Mindestanforderungen Folgende Mindestanforderungen werden im Besonderen an die drei einzureichenden Referenzen im Gesamten gestellt: - mindestens zwei der Referenzen mit Leistungsgegenstand "Gebäude" - mindestens eine der Referenzen mit Leistungsgegenstand "Turnhalle/Schulsporthalle" - mindestens zwei der Referenzen mit Leistungsstand "Übernahme zur Nutzung erfolgt" o davon mindestens eine der Referenzen mit Leistungsstand "Bauphase vollständig abgerechnet" o davon mindestens eine der Referenzen mit einem Gesamtvolumen (Baukosten KG 200 - 600) von mindestens 10 Mio. EUR (brutto) Mindestanforderung Los 2 Juristische Beratungsleistungen: Anzahl der einzureichenden Referenzen: 2 1. Allgemeine Mindestanforderung Folgende Mindestanforderungen werden im Allgemeinen an jede der zwei einzureichenden Referenzen gestellt: - juristische Beratungsleistungen analog der Phasen 5 bis 7 des Teil 5 Beratungsleistungen des bayerischen PPP-Leitfadens bei einem Bauprojekt in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) oder alternativ in Totalunternehmerleistung (TU) - Leistungsstand "Auftragsvergabe abgeschlossen" - Alter der Referenzprojekte nicht älter als 10 Jahre; Übergabe zur Nutzung nicht vor 01.01.2016 2. Besondere Mindestanforderungen Folgende Mindestanforderungen werden im Besonderen an die zwei einzureichenden Referenzen im Gesamten gestellt: - mindestens eine der Referenzen mit Leistungsgegenstand "Gebäude" - mindestens eine der Referenzen mit Leistungsstand "Bauphase vollständig abgerechnet" - mindestens eine der Referenzen mit einem Gesamtvolumen (Baukosten KG 200 - 600) von mindestens 10 Mio. EUR (brutto) Form der Nachweisführung: Eigenerklärung durch Referenzblätter (siehe Vergabeunterlagen)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht. Mindestanforderung Los 1 Technische Beratungsleistungen:: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Architekt" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums einer einschlägigen Fachrichtung an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums einer einschlägigen Fachrichtung (z.B. Bauingenieurwesen, Technische Ausrüstung, o.ä.) an einer Universität oder Hochschule; Studienab-schluss Bachelor, Diplom oder Master) indestanforderung Los 2 Juristische Beratungsleistungen: Zulassung als Rechtsanwalt durch Abschluss eines Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften oder niedergelassener europäi-scher Rechtsanwalt i.S.v. § 2 EuRAG oder dienstleistender europäischer Rechtsanwalt i.S.v. § 25 Abs. 1 EuRAG Form der Nachweisführung: Eigenerklärung oder Abgabe der Zeugnisse /Urkunden /Studiennachweise zum Nachweis der Berufsqualifikation
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe der Fachkräfte oder der Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an Fachkräfte oder an Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. "Fachkräfte" im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkei-ten fallen nicht darunter. Angaben zur Struktur und Organisationsform in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektlei-tungen und Team in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) und /oder Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kennzeichnen. Mindestanforderung Los 1 Technische Beratungsleistungen: 3 Fachkräfte oder Stellen (Vollzeitäquivalente) mit der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" (z.B. 1x Architekt + 2x Ingenieur oder 2x Architekt + 1x Ingenieur) Mindestanforderung Los 2 Juristische Beratungsleistungen: 2 Fachkräfte oder Stellen (Vollzeitäquivalente) Form der Nachweisführung: Eigenerklärung
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Beschäftigtenzahl des konkreten Bewerberrunternehmens - nicht etwa des Gesamtkonzerns. Beschäftigte müssen nicht zwangsläufig Arbeitnehmer im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB sein. Unter diesen Begriff können auch nicht zur Geschäftsführung gehörende Gesellschafter und freie Mitarbeiter fallen. Mindestanforderung: keine Form der Nachweisführung: Eigenerklärung
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als nachstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung (für alle Lose identisch): Mindestdeckungssummen in Höhe von 0,3 Mio. EUR für echte Vermögensschäden (finanzielle Verluste durch fehlerhafte Beratung) sowie in Höhe von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Die Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Form der Nachweisführung: Eigenerklärung oder Versicherungsbestätigung einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Mindestanforderung Los 1 Technische Beratungsleistungen: 300.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Mindestanforderung Los 2 Juristische Beratungsleistungen: 120.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Form der Nachweisführung: Eigenerklärung oder Bankerklärungen oder Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Beratungsleistungen in Anlehnung an Teil 5 Public Private Partnership zur Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen in Bayern), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jah-resumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäfts-jahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Mindestanforderung Los 1 Technische Beratungsleistungen: 200.000,00 EUR (netto) als gemittelter Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags Mindestanforderung Los 2 Juristische Beratungsleistungen: 80.000,00 EUR (netto) als gemittelter Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags Form der Nachweisführung: Eigenerklärung oder Bankerklärungen oder Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: Interne Projektorganisation
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: Qualifikation, Berufserfahrung und Fachkenntnisse
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 28
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektabwicklung
Beschreibung: Allgemeines Beratungskonzept zur Totalunternehmer-Vergabe
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 18
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektabwicklung
Beschreibung: Spezifisches Beratungskonzept zum vorliegenden Projekt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Honorar für Grundleistungen der Phasen 5-8 des Teil 5 des bayerischen PPP-Leitfadens
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 21
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Honorar für Stunden-/Tagessätze
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 9
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/05/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Coburg - Beschaffungsamt