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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ersatzbeschaffung von PNA-Geräten (mit Zubehör) und Implementierung in die bestehende Infrastruktur sowie Abschluss eines Wartungs- und Instandhaltungsvertrages für die Justizvollzugsanstalt München
Beschreibung: In der Justizvollzugsanstalt (JVA) München wird eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) des Herstellers "Funktel" betrieben. Die Anlage ist eine Teilkomponente einer umfangreichen technischen Sicherheitsinfrastruktur und innerhalb dieser mit anderen Komponenten verknüpft. Die PNA ist für die Sicherheit von übergeordneter Bedeutung und dient insbesondere der Alarmierung in Notsituationen und der schnellstmöglichen Unterstützung von Personen. Die mobilen PNA-Handgeräte, die über das Ortungssystem lokalisiert werden können, sind bei Alarm- und Notlagen essenziell. Besonders wichtig sind die aktiven und passiven Möglichkeiten der Alarmauslösung. Da es auch um den Schutz von Leib und Leben geht, ist eine permanente Systemverfügbarkeit unabdingbar. Zusätzlich werden über die mobilen Geräte andere Alarme (z.B. Brandalarme) weitergegeben. Auch diese und gegebenenfalls weitere Sicherheitsfunktionen müssen gewährleistet sein. Die JVA München beabsichtigt den Austausch von 500 Handgeräten (davon 20 für den Einsatz in Gefahrenbereichen, z.B. Bereichen mit entzündlichen Gefahrenstoffen) inkl. Zubehör wie Akkus, Micro SD Karten, Antennen, Ledertragetaschen, Gruppenladegeräte, Konsolen, Racks, Stromversorgungseinheiten, verbunden mit sämtlichen erforderlichen Leistungen zur betriebsbereiten Implementierung der Geräte in die vorhandene, umfangreiche technische Sicherheitsarchitektur. Die Leistungsausführung umfasst als komplexen Teil die vollständige Integration in den Bestand und muss Schnittstellen und Funktionalitäten berücksichtigen, darf den aktuellen Betrieb in keiner Weise einschränken und muss die volle Funktionsfähigkeit des eingerichteten Gesamtsystems gewährleisten, insbesondere: - Migration in das bestehende Gefahrenmanagement der Anstalt (Hersteller PKE AVAsys) - Einbindung der bestehenden Brandmeldeanlage (Esser) - Vernetzung im Umfang des Bestandes und Einhaltung der behördlichen Anforderungen bezüglich Brandmeldeanlage (Esser), Gefahrenmanagement (PKE), Zellenkommunikationsanlage (PKE), Hausalarm (Esser), bestehende Serverumgebung (Funktel), volle Funktion mit den bestehen Ortungssendern (IOS: Funktel) - Bewegungsprofile nur nach Vorgabe und DSGVO - volle Funktion an den bestehenden Basisstationen (Funktel/Damm) - störungsfreie Integration in die bestehende BOS-Anlage bei Nutzung einer gemeinsamen Strahler-Kabelanlage - Vollständige Integration in allen Gebäuden und im Bereich der Freianlagen - Herstellung der bestehenden Handset-Funktionen
Kennung des Verfahrens: 49b9cfd7-c4fe-4dbf-9586-0df99ccaef0d
Interne Kennung: 2025SGI000021
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35100000 Not- und Sicherheitsausrüstungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör, 32230000 Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81549
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Auf die Bekanntmachung vom 02.03.2026 (142123-2026; OJ S 42/2026) wird ergänzend verwiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ersatzbeschaffung von PNA-Geräten (mit Zubehör) und Implementierung in die bestehende Infrastruktur sowie Abschluss eines Wartungs- und Instandhaltungsvertrages für die Justizvollzugsanstalt München
Beschreibung: In der Justizvollzugsanstalt (JVA) München wird eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) des Herstellers "Funktel" betrieben. Die Anlage ist eine Teilkomponente einer umfangreichen technischen Sicherheitsinfrastruktur und innerhalb dieser mit anderen Komponenten verknüpft. Die PNA ist für die Sicherheit von übergeordneter Bedeutung und dient insbesondere der Alarmierung in Notsituationen und der schnellstmöglichen Unterstützung von Personen. Die mobilen PNA-Handgeräte, die über das Ortungssystem lokalisiert werden können, sind bei Alarm- und Notlagen essenziell. Besonders wichtig sind die aktiven und passiven Möglichkeiten der Alarmauslösung. Da es auch um den Schutz von Leib und Leben geht, ist eine permanente Systemverfügbarkeit unabdingbar. Zusätzlich werden über die mobilen Geräte andere Alarme (z.B. Brandalarme) weitergegeben. Auch diese und gegebenenfalls weitere Sicherheitsfunktionen müssen gewährleistet sein. Die JVA München beabsichtigt den Austausch von 500 Handgeräten (davon 20 für den Einsatz in Gefahrenbereichen, z.B. Bereichen mit entzündlichen Gefahrenstoffen) inkl. Zubehör wie Akkus, Micro SD Karten, Antennen, Ledertragetaschen, Gruppenladegeräte, Konsolen, Racks, Stromversorgungseinheiten, verbunden mit sämtlichen erforderlichen Leistungen zur betriebsbereiten Implementierung der Geräte in die vorhandene, umfangreiche technische Sicherheitsarchitektur. Die Leistungsausführung umfasst als komplexen Teil die vollständige Integration in den Bestand und muss Schnittstellen und Funktionalitäten berücksichtigen, darf den aktuellen Betrieb in keiner Weise einschränken und muss die volle Funktionsfähigkeit des eingerichteten Gesamtsystems gewährleisten, insbesondere: - Migration in das bestehende Gefahrenmanagement der Anstalt (Hersteller PKE AVAsys) - Einbindung der bestehenden Brandmeldeanlage (Esser) - Vernetzung im Umfang des Bestandes und Einhaltung der behördlichen Anforderungen bezüglich Brandmeldeanlage (Esser), Gefahrenmanagement (PKE), Zellenkommunikationsanlage (PKE), Hausalarm (Esser), bestehende Serverumgebung (Funktel), volle Funktion mit den bestehen Ortungssendern (IOS: Funktel) - Bewegungsprofile nur nach Vorgabe und DSGVO - volle Funktion an den bestehenden Basisstationen (Funktel/Damm) - störungsfreie Integration in die bestehende BOS-Anlage bei Nutzung einer gemeinsamen Strahler-Kabelanlage - Vollständige Integration in allen Gebäuden und im Bereich der Freianlagen - Herstellung der bestehenden Handset-Funktionen
Interne Kennung: 8c9a1ee6-c7b5-4b99-a9fa-02fe95e3c598
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35100000 Not- und Sicherheitsausrüstungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör, 32230000 Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81549
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Überprüfung des Verfahrens verweisen wir insbesondere auf §§ 135 und 160 GWB. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: In der Justizvollzugsanstalt (JVA) München wird eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) des Herstellers "Funktel" betrieben. Die Anlage ist eine Teilkomponente einer umfangreichen technischen Sicherheitsinfrastruktur und innerhalb dieser mit anderen Komponenten verknüpft. Die PNA ist für die Sicherheit von übergeordneter Bedeutung und dient insbesondere der Alarmierung in Notsituationen und der schnellstmöglichen Unterstützung von Personen. Die mobilen PNA-Handgeräte, die über das Ortungssystem lokalisiert werden können, sind bei Alarm- und Notlagen essenziell. Besonders wichtig sind die aktiven und passiven Möglichkeiten der Alarmauslösung. Da es auch um den Schutz von Leib und Leben geht, ist eine permanente Systemverfügbarkeit unabdingbar. Zusätzlich werden über die mobilen Geräte andere Alarme (z.B. Brandalarme) weitergegeben. Auch diese und gegebenenfalls weitere Sicherheitsfunktionen müssen gewährleistet sein. Die JVA München beschafft 500 Handgeräte (davon 20 für den Einsatz in Gefahrenbereichen) inkl. Zubehör mit sämtlichen erforderlichen Leistungen zur betriebsbereiten Implementierung in die vorhandene, umfangreiche technische Sicherheitsarchitektur. Die Leistungsausführung umfasst als komplexen Teil die vollständige Integration in den Bestand und muss Schnittstellen und Funktionalitäten berücksichtigen, darf den aktuellen Betrieb in keiner Weise einschränken und muss die volle Funktionsfähigkeit des eingerichteten Gesamtsystems gewährleisten, insbesondere: Migration in das bestehende Gefahrenmanagement der Anstalt, Einbindung der bestehenden Brandmeldeanlage, Vernetzung im Umfang des Bestandes und Einhaltung der behördlichen Anforderungen bezüglich Brandmeldeanlage, Gefahrenmanagement, Zellenkommunikationsanlage, Hausalarm, bestehende Serverumgebung (Funktel), volle Funktion mit den bestehen Ortungssendern (IOS: Funktel), Bewegungsprofile nur nach Vorgabe und DSGVO, volle Funktion an den bestehenden Basisstationen (Funktel/Damm), störungsfreie Integration in die bestehende BOS-Anlage bei Nutzung einer gemeinsamen Strahler-Kabelanlage, vollständige Integration in allen Gebäuden und im Bereich der Freianlagen, Herstellung der bestehenden Handset-Funktionen. Die Recherchen und die EU-weit geführte Markterkundung haben ergeben, dass nur Geräte des Typs Funktel FT5 S und für den Gefahrenbereich FT4 S EX in den vorhandenen Bestand integriert werden können, da eine vollständige Kompatibilität mit anderen Geräten nicht gegeben ist und bereits vorhandene Zentraltechnik mit anderen Geräten nicht nutzbar wäre. Die Einbindung der Geräte in die o.g. Strukturen stellt hohe Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers und die Implementierung, Programmierung und Integration der neuen Geräte in das (Gesamt-)System kann im Ergebnis nur durch die Firma Funktel erfolgen. Die Maßnahme erfolgt im laufenden Betrieb unter Aufrechterhaltung höchster Sicherheitsanforderungen. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Tätigkeit verantwortlich für die Gewährleistung der Funktion aller tangierten Sicherheitseinrichtungen. Durch die Größe und die überdurchschnittliche Flächenausdehnung unter Berücksichtigung der Sicherheitsregularien in der Liegenschaft ist von einem hohen Aufwand in Bezug auf die technischen und örtlichen Kenntnisse zur Umsetzung der geforderten Leistung auszugehen. Die Leistungen sind in fortlaufender Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen. Abläufe sind insbesondere (ohne vollständige und ausführliche Darstellung): Planung der Einbindung der neuen Geräte, Erstkonfiguration, Aufstellen und Montage der Netzteile inkl. ggf. notwendiger Installationsarbeiten zum Anschluss der Ladestationen, vollständige Assimilierung der neuen Endgeräte in die bestehende Server- und Admin-Struktur, Funktionsnachweis (neue Geräte bilden die Funktionen der aktuellen Geräte ab; Geräte sind im bestehenden Funknetz voll funktionsfähig und detektieren zuverlässig mit den bestehenden induktiven Ortungssendern die Verortung von Personen), Herstellen der Interaktion zu Drittsystemen (wie Brandmeldeanlage, Zellenkommunikationsanlage, Zentrales Gefahrenmanagement, Hausalarm). Testszenarien und -abläufe sowie Planung und Durchführung der Einweisungen der Nutzer in die Bedienung sind zu berücksichtigen. Fotodokumentation aller Abläufe mit wöchentlicher Einreichung des Bautagebuchs. Entsorgung der Altgeräte. Die PNA-Handgeräte müssen die notwendigen Eigenschaften zur Wahrnehmung der PNA-Funktion im Umfeld einer JVA, d.h. eines digitalen Funkgerätes mit Personen-Notsignalfunktionen nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften für gefährliche Einzelarbeitsplätze, erfüllen (Standard-TETRA-Funktionen nach ETSI-Standard, Bluetooth für Audioverbindung und -ortung, 4-Wege-Satellitenempfänger sowie eine hochverfügbare TETRA-Übertragungsleistung für optimale Funkverbindungen). Merkmale der Geräte: handlich, leicht, hoher Tragekomfort, robust, staub- und wasserdicht (IP65), separate, leicht zugängliche Notruftasten für willensabhängige Alarmauslösung, leistungsfähige Sensoren zur willensunabhängigen Alarmierung in Gefahrensituationen, zuverlässige Ortung im gesamten Areal unter Verwendung der vorhandenen Ortungssender (IOS), Erfüllung der strengen Auflagen der gesetzlichen Unfallversicherung, zertifiziert gemäß Vorgaben der DGUV-Regel 112-139, basierend auf der Norm der DIN V VDE V 0825-1 (11), Programmierung (kundenspezifische Netzparameter), betriebsbereite Integration in das bestehende System. TEA-Verschlüsselung der TETRA Funkzelle, AirInterface Encryption je Funkzelle, TEA2-Verschlüsselulng je Funkzelle und PNA-Gerät, Update Funkzelle, Einspielen der Verschlüsselungsinformationen, Neustart und Wiederinbetriebnahme der TETRA-Funkzelle.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: FUNKTEL GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2026152331
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - FUNKTEL GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 24/03/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 24/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs
Registrierungsnummer: ae46c879-8b45-4a0b-aa14-a75161902f0b
Postanschrift: Abteistraße 21
Stadt: Niederschönenfeld
Postleitzahl: 86694
Land, Gliederung (NUTS): Donau-Ries (DE27D)
Land: Deutschland
Telefon: +49 90907060
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: FUNKTEL GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 77666752-566e-4115-8b02-1c7b0caa7c6b
Stadt: Salzgitter
Postleitzahl: 38259
Land, Gliederung (NUTS): Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f02c0f38-d15b-4c7c-9c74-58ffb4ec8540 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/03/2026 15:49:50 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 209268-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 60/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2026