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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Starnberg
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Trockenbauarbeiten, Neubau Gymnasium Herrsching
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg benötigte für den Neubau des Gymnasiums in Herrsching Trockenbauarbeiten. Im Zuge der Ausführung der beauftragten Leistungen kommt es zu Massenmehrungen in verschiedenen Positionen. Diese ergeben sich insbesondere daraus, dass in der Ausschreibung teilweise zu geringe Massenansätze vorgesehen waren. Während der praktischen Umsetzung zeigte sich, dass die tatsächlich erforderlichen Mengen für eine fachgerechte und vollständige Ausführung der Leistungen höher ausfielen als ursprünglich kalkuliert. Zusätzlich kam es zu planerischen Anpassungen, die im Zuge der Detailabstimmungen notwendig wurden. Darüber hinaus traten Massenverschiebungen zwischen einzelnen Positionen auf, ohne dass sich das Gesamtvolumen wesentlich verändert hat. Diese Verschiebungen resultieren aus geänderten Ausführungsdetails sowie der praktischen Erfordernis, Leistungen positionsübergreifend anzupassen.
Kennung des Verfahrens: 165323e7-5e69-4eea-92d6-400593cecade
Interne Kennung: NGH_EU_56/23
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herrsching am Ammersee
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Trockenbauarbeiten, Neubau Gymnasium Herrsching
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg benötigte für den Neubau des Gymnasiums in Herrsching Trockenbauarbeiten. Im Zuge der Ausführung der beauftragten Leistungen kommt es zu Massenmehrungen in verschiedenen Positionen. Diese ergeben sich insbesondere daraus, dass in der Ausschreibung teilweise zu geringe Massenansätze vorgesehen waren. Während der praktischen Umsetzung zeigte sich, dass die tatsächlich erforderlichen Mengen für eine fachgerechte und vollständige Ausführung der Leistungen höher ausfielen als ursprünglich kalkuliert. Zusätzlich kam es zu planerischen Anpassungen, die im Zuge der Detailabstimmungen notwendig wurden. Darüber hinaus traten Massenverschiebungen zwischen einzelnen Positionen auf, ohne dass sich das Gesamtvolumen wesentlich verändert hat. Diese Verschiebungen resultieren aus geänderten Ausführungsdetails sowie der praktischen Erfordernis, Leistungen positionsübergreifend anzupassen.
Interne Kennung: NGH_EU_56/23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herrsching am Ammersee
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: TM Ausbau GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: NGH_EU_56/23_5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 69 630,41 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NGH_3150_TB_47
Datum des Vertragsabschlusses: 19/07/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 142387-2024
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Es ist sowohl eine Änderung der Leistung als auch eine zusätzliche Leistung notwendig. Im Zuge der Ausführung der beauftragten Leistungen kommt es zu Massenmehrungen in verschiedenen Positionen. Diese ergeben sich insbesondere daraus, dass in der Ausschreibung teilweise zu geringe Massenansätze vorgesehen waren. Während der praktischen Umsetzung zeigte sich, dass die tatsächlich erforderlichen Mengen für eine fachgerechte und vollständige Ausführung der Leistungen höher ausfielen als ursprünglich kalkuliert. Zusätzlich kam es zu planerischen Anpassungen, die im Zuge der Detailabstimmungen notwendig wurden. Darüber hinaus traten Massenverschiebungen zwischen einzelnen Positionen auf, ohne dass sich das Gesamtvolumen wesentlich verändert hat. Diese Verschiebungen resultieren aus geänderten Ausführungsdetails sowie der praktischen Erfordernis, Leistungen positionsübergreifend anzupassen. Dies ist notwendig und wichtig für den weiteren Bauablauf und um den Baufortschritt nicht zu stören. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Im Hinblick auf die geplante Teilinbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Planung geänderte Leistungen. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus technischen Anforderungen ergeben. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen des Gewerkes teilweise nicht in der Form vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Planungsanpassungen vorgenommen werden müssen, konnte vom Auftraggeber nicht vorhergesehen werden, da die Planung im Aufgabenbereich des Planungsbüros lag und der Auftraggeber auf die fachlich richtige Planung des Planungsbüros vertraut hat und im Rahmen seines Wissens diese überprüft hat. Die Änderung ist technisch notwendig, um die technischen Anforderungen zu erfüllen und eine Umsetzung der Leistungen zu ermöglichen. Die Leistungen sind für den Werkerfolg notwendig. Die Anpassungen waren aufgrund von Planungsmängeln erforderlich. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Es kann vom Auftraggeber nicht erkannt werden, dass ein Planungsfehler vorlag. Genau dafür hat der Auftraggeber ein Planungsbüro beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um Trockenbauarbeiten, Estrich und Brandschutztore handelt. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Teilinbetriebnahme handelt es sich auch teilweise um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Containerfläche für Container als Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Ein Wechsel wäre auch technisch nicht sinnvoll, da die ausführende Firma die Gegebenheit des Bodens und mit Ausführung der geänderten Leistungen technisch auszuführen sind. Eine weitere Absprache mit einem anderen Auftragnehmer wäre ineffizient und würde mehr Zeit in Anspruch nehmen, was wiederum mehr Kosten verursachen würde. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 1.579.075,26 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 69.630,41 EUR (brutto).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Im Zuge der Ausführung der beauftragten Leistungen kommt es zu Massenmehrungen in verschiedenen Positionen. Diese ergeben sich insbesondere daraus, dass in der Ausschreibung teilweise zu geringe Massenansätze vorgesehen waren. Während der praktischen Umsetzung zeigte sich, dass die tatsächlich erforderlichen Mengen für eine fachgerechte und vollständige Ausführung der Leistungen höher ausfielen als ursprünglich kalkuliert. Zusätzlich kam es zu planerischen Anpassungen, die im Zuge der Detailabstimmungen notwendig wurden. Darüber hinaus traten Massenverschiebungen zwischen einzelnen Positionen auf, ohne dass sich das Gesamtvolumen wesentlich verändert hat. Diese Verschiebungen resultieren aus geänderten Ausführungsdetails sowie der praktischen Erfordernis, Leistungen positionsübergreifend anzupassen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Starnberg
Registrierungsnummer: 11711450175
Abteilung: Team 12.21
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Team 12.21
Telefon: +49 815114877985
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: TM Ausbau GmbH
Registrierungsnummer: HRB 6052
Stadt: München
Postleitzahl: 80339
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2974eca8-af84-44e9-a851-0c44de8d1396 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/03/2026 16:54:11 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 190579-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 55/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/03/2026