1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Nürnberg
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von einer Durchleuchtungsanlage und einer Röntgenanlage für das Klinikum Nürnberg
Beschreibung: Lieferung, Bereitstellung und Inbetriebnahme von einer Durchleuchtungsanlage und Röntgenanlage für das Institut für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin Klinikum Nürnberg im Eltern-Kind-Zentrum am Campus Süd.
Kennung des Verfahrens: 101287f8-c223-4791-a6ce-958a68d9a1aa
Interne Kennung: 000218-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33111000 Röntgengeräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte, 33110000 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen, 33111710 Angiografie-Ausstattung, 33115000 Ausrüstung für Tomografie
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bieter, Bietergemeinschaften und ggf. Unterauftragnehmer sowie eignungsverleihende Unternehmen können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) oder mit einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise und Referenzen mit dem Auftragsgegenstand und den in dieser Ausschreibung geforderten Mindestkriterien vergleichbar und aktuell sind. Es erfolgt keine losweise Vergabe. Begründung der Nichtaufteilung in Lose gemäß § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB: Der Auftraggeber verzichtet im vorliegenden Verfahren auf eine Aufteilung der Leistungen in Fachlose und vergibt die Durchleuchtungsanlage sowie die konventionelle Röntgenanlage als Gesamtlos. Diese Abweichung vom Gebot der Losbildung ist zur Abwendung erheblicher Risiken für die Patientensicherheit und zur Gewährleistung einer lückenlosen Versorgungsqualität im neuen Eltern-Kind-Zentrum (EKiZ) zwingend geboten. Vermeidung von Fehlbedienungen durch Software-Homogenität: In der hochsensiblen pädiatrischen Radiologie müssen Notfallprozesse unter extremem Zeitdruck sicher beherrscht werden. Eine identische Bedienlogik, grafische Benutzeroberfläche (GUI) und Workflow-Struktur beider Anlagen ist essentiell, um das Risiko von Anwendungsfehlern bei Personalrotation zu minimieren. Unterschiedliche Systemumgebungen würden die kognitive Belastung des medizinischen Fachpersonals erhöhen und damit die Patientensicherheit unmittelbar gefährden. Sicherstellung des ALARA-Prinzips (Strahlenschutz): Die Leistungsverzeichnisse fordern spezifische pädiatrische Dosisreduktions-Technologien und ein integriertes Dosismanagement. Eine einheitliche Systemlandschaft garantiert eine konsistente Protokollführung und die fehlerfreie Übertragung der Strahlendosen an das DMS-System. Die Vermeidung von Schnittstellenbrüchen zwischen verschiedenen Herstellern ist hierbei ein entscheidendes Kriterium für den Strahlenschutz der minderjährigen Patienten. Hardware-Interoperabilität als Sicherheitsredundanz: Das geforderte 'Detektor-Sharing' dient nicht nur der Wirtschaftlichkeit, sondern stellt eine kritische Sicherheitsredundanz dar. Im Falle eines Detektordefekts ermöglicht nur die volle Hardware-Kompatibilität innerhalb eines Herstellerverbunds den sofortigen Austausch der Komponenten, um die diagnostische Betriebsbereitschaft ohne Zeitverzug aufrechtzuerhalten. Wirtschaftliche Synergien bei der klinischen Anbindung: Die 10-jährige Vollwartung (inkl. 4h-Reaktionszeit) durch einen einzigen Servicepartner sichert die geforderte Systemverfügbarkeit von 95 %. Eine Aufsplittung würde zu unkalkulierbaren Verzögerungen bei der Störungsbeseitigung an den komplexen IT-Schnittstellen (KIS/PACS) führen. Der Auftraggeber kommt nach Abwägung zu dem Schluss, dass die fachspezifischen Anforderungen an die Patientensicherheit und die technische Prozessintegrität im pädiatrischen Kontext eine Gesamtvergabe rechtlich zwingend erfordern.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung von einer Durchleuchtungsanlage und einer Röntgenanlage für das Klinikum Nürnberg
Beschreibung: Lieferung, Bereitstellung und Inbetriebnahme von einer Durchleuchtungsanlage und Röntgenanlage für das Institut für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin Klinikum Nürnberg im Eltern-Kind-Zentrum am Campus Süd.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33111000 Röntgengeräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: MINDESTANFORDERUNGEN: (1) Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. (2) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht gemäß §21 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzt, gemäß §21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder §19 Absatz 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. (3) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. (4) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (5) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und dass das Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. (6) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (7) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (8) Eigenerklärung darüber, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. (9) Eigenerklärung darüber, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. (10) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. (11) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. (12) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte und nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (13) Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: MINDESTANFORDERUNG: (14) Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Der Bieter erklärt in einem Berufs-/ Handelsregister eingetragen zu sein bzw. nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet zu sein, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen zu können. Der Bieter/die Bietergemeinschaft werden aufgefordert, eine entsprechende Kopie des Berufs-/Handelsregisterauszugs oder Kopien über anderweitige Bescheinigungen und Erlaubnisse zur Befähigung der Berufsausübung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: MINDESTANFORDERUNG: (15) Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 15.000.000,00 Euro, Sach- und Umweltschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 Euro und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 je Schadensereignis versichert, jährlich jedoch höchstens bis zum jeweils zweifachen Betrag pro Schadensart. Weiterhin erklärt der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass im Falle einer Zuschlagserteilung der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine entsprechende Bescheinigung von dessen/deren Versicherungsträger für die oben erklärte Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von 14 Tagen vorlegen wird. Eine Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: MINDESTANFORDERUNG: (17) Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten nach. Für die geforderten Gerätetypen gelten dabei folgende spezifische Mindestanforderungen: 1. Referenzen Durchleuchtungsanlage: Nachweis von mindestens einer Installation eines bodenmontierten Systems in Obertisch-Anordnung, die für die Untersuchung pädiatrischer Patienten (alle Altersklassen) geeignet und im Einsatz sind. 2. Referenzen Konventionelle Röntgenanlage: Nachweis von mindestens einer Installation eines deckengeführten Digitalsystem, jeweils ausgestattet mit Buckytisch und Rasterwandstativ. Die Referenzprojekte müssen die erfolgreiche Umsetzung folgender technischer Standards belegen (Vergleichbarkeit im Sinne der Komplexität): • DMS-Integration: Anbindung an ein Dosismanagementsystem (DMS) via DICOM RDSR zur automatisierten Dosisüberwachung. • IT-Infrastruktur: Integration der Modalitäten in eine Active Directory-Umgebung sowie Umsetzung automatisierter Sicherheits-Updates und Endpoint-Security-Konfigurationen (Antiviren-Software) unter Einhaltung definierter Kennwortrichtlinien. • Netzwerkanbindung: Kommunikation mit einem Krankenhausinformationssystem (KIS) und einem PACS mittels aktueller DICOM-Standards. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Abnahme oder Inbetriebnahme (betriebsfertige Übergabe) nach dem 01.01.2022 erfolgte. Die Projekte müssen in Bezug auf den Leistungsumfang (Lieferung, betriebsfertige Montage, IT-Anbindung sowie Applikationsschulung) mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die Anlagen müssen sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in einem EU-Mitgliedstaat (oder einem Vertragsstaat des EWR) im ungestörten klinischen Betrieb befinden. Weitere erforderliche Angaben pro Referenz: • Name und Anschrift des Referenzgebers sowie Benennung eines Ansprechpartners. • Auftragswert der Leistungen in Euro (netto). • Bestätigung, dass die Leistungserbringung ohne erhebliche oder fortlaufende Mängel erfolgte (insbesondere keine vorzeitige Vertragsbeendigung oder Geltendmachung von Schadensersatz wegen Schlechtleistung). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben im Rahmen der Angebotsaufklärung durch Rückfrage beim Referenzgeber oder durch eine Besichtigung der Anlage zu verifizieren. Referenzobjekte aus dem gesamten Bundesgebiet oder dem europäischen Ausland sind gleichermaßen zugelassen und führen zu keinerlei Nachteil in der Bewertung. Für den Nachweis der Referenzen ist zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zur Referenzbeschreibung zu verwenden und vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Verwendung bietereigener Formulare oder bloße Verweise auf allgemeine Referenzlisten sind nicht zulässig und können zum Ausschluss des Angebots führen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: MINDESTANFORDERUNG: (18) Eigenerklärung zum Masernschutzgesetz: Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bieter/der Bietergemeinschaft vorliegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: MINDESTANFORDERUNG: (19) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft zum Bezug Russland. Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: MINDESTANFORDERUNG: (20) Gefordert wird eine Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Bieter/die Bietergemeinschaft sichert zu, dass die Herstellung bzw. die Bearbeitung der eingesetzten bzw. zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist.
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (21) Nachweis der allgemeinen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, Anlage 2 aus den Vergabeunterlagen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Qualität
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Nürnberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Klinikum Nürnberg
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Nürnberg
Registrierungsnummer: 8783
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90419
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9113983196
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 179b1562-0462-482f-b7e2-7a569bc672cd
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 101287f8-c223-4791-a6ce-958a68d9a1aa - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/03/2026 16:55:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 167397-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/03/2026