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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität der Bundeswehr München (UniBw M)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Modernisierung der Universalprüfmaschine Z020
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Modernisierung (Retrofit) einer vorhandenen elektromechanischen Universalprüfmaschine (Zug-/Druckprüfung mit zusätzlichem Torsionsantrieb), Tischmodell, Nennkraft 20 kN, Nenndrehmoment 100 Nm, Baujahr ca. 1995. Die vorhandene Materialprüfmaschine ist fest in die Labor- und Forschungsinfrastruktur des Instituts integriert und wird vor Ort modernisiert. Die bestehende mechanische Grundstruktur (Maschinenrahmen, Traverse, Prüfraum, Grundgestell) bleibt erhalten, da sie keinen nennenswerten Verschleiß aufweist. Jedoch ist die alte Steuer- und Regeltechnik der Materialprüfmaschine altersbedingt störanfällig und nicht mehr dauerhaft wartbar. Zweck der Modernisierung ist daher die vollständige Erneuerung der Mess-, Steuer- und Regeltechnik einschließlich sicherheitstechnischer Integration, normkonformer Kalibrierung und digitaler Datenerfassung. Sie umfasst u. a. den Austausch der Steuer-, Regel- und Messtechnik (testControl II, testXpert III), den Umbau des Torsionsantriebs, die Integration moderner Sensorik (Kraft-, Drehmoment- und Dehnungsmessung) sowie die Inbetriebnahme und Kalibrierung der Gesamtanlage. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 64898301-dffc-4afb-829a-52be4bb288c6
Interne Kennung: UniBw M dtec.bw FLAB3Dprint: QT098
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Stadt: Neubiberg
Postleitzahl: 85579
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D54MC8Q#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Modernisierung der Universalprüfmaschine Z020
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Modernisierung (Retrofit) einer vorhandenen elektromechanischen Universalprüfmaschine (Zug-/Druckprüfung mit zusätzlichem Torsionsantrieb), Tischmodell, Nennkraft 20 kN, Nenndrehmoment 100 Nm, Baujahr ca. 1995. Die vorhandene Materialprüfmaschine ist fest in die Labor- und Forschungsinfrastruktur des Instituts integriert und wird vor Ort modernisiert. Die bestehende mechanische Grundstruktur (Maschinenrahmen, Traverse, Prüfraum, Grundgestell) bleibt erhalten, da sie keinen nennenswerten Verschleiß aufweist. Jedoch ist die alte Steuer- und Regeltechnik der Materialprüfmaschine altersbedingt störanfällig und nicht mehr dauerhaft wartbar. Zweck der Modernisierung ist daher die vollständige Erneuerung der Mess-, Steuer- und Regeltechnik einschließlich sicherheitstechnischer Integration, normkonformer Kalibrierung und digitaler Datenerfassung. Sie umfasst u. a. den Austausch der Steuer-, Regel- und Messtechnik (testControl II, testXpert III), den Umbau des Torsionsantriebs, die Integration moderner Sensorik (Kraft-, Drehmoment- und Dehnungsmessung) sowie die Inbetriebnahme und Kalibrierung der Gesamtanlage. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: UniBw M dtec.bw FLAB3Dprint: QT098
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Stadt: Neubiberg
Postleitzahl: 85579
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die UniBw M hat am 11.08.2020 ein neues "Zentrum für Digitalisierung und Technologieforschung der Bundeswehr" (dtec.bw) gegründet. dtec.bw ist Bestandteil des Konjunkturprogrammes der Bundesregierung zur Überwindung der COVID19 Krise und wird über das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Forschungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm ausgestattet. dtec.bw wird von der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert. Das Projekt FLAB3Dprint wird durch dtec.bw finanziert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer 8.1 ORG-0002 genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität der Bundeswehr München (UniBw M)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung: Die UniBw M darf mit ZwickRoell ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV durchführen. Die UniBw M will zusätzliche Modernisierungsleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschaffen. Auftragsgegenstand ist die Modernisierung und Inbetriebnahme der vorhandenen ZwickRoell Materialprüfmaschine Z020/TH für das Forschungsprojekt FLAB-3Dprint. Zwar sind damit auch Dienstleistungen vom Auftragsgegenstand erfasst. Der Hauptgegenstand des Auftrages ist jedoch gemäß § 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB die Modernisierungsleistung. Die Dienstleistungen sind nicht der Hauptzweck des Vertrages. Die Dienstleistungen sind bloßes Annex zu den Lieferleistungen und ihnen kommt keine ausschlaggebende, sondern eine vollkommen untergeordnete Bedeutung zu. Der geschätzte Auftragswert der Dienstleistungen beträgt weniger als 20 % des geschätzten Wertes der Lieferleistungen. Die Modernisierung ist zur Erweiterung und Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt. Die Modernisierung muss der teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits gelieferter Produkte dienen, also in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der ursprünglichen Leistung stehen. Die Erneuerung erfasst die Anpassung der ursprünglichen Leistung an den neuesten Stand der Technik oder den Austausch oder die Reparatur von Teilen. Eine Erweiterung ist die Ausdehnung des Umfangs oder der Stückzahl der vorhandenen Leistung. Die zusätzliche Lieferung darf in beiden Fällen die ursprüngliche Leistung nicht als Ganzes ersetzen. Die Modernisierung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der ursprünglichen Leistung. Sie umfasst u. a. den Austausch der altersbedingt störanfälligen Steuer-, Regel- und Messtechnik (testControl II, testXpert III), den Umbau des Torsionsantriebs, die Integration moderner Sensorik (Kraft-, Drehmoment- und Dehnungsmessung) sowie die Inbetriebnahme und Kalibrierung der bestehenden Gesamtanlage. Es handelt sich um eine Anpassung der ursprünglichen Lieferung an den aktuellen Stand digitaler Prüftechnik. Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass der Auftraggeber eine Leistung mit abweichenden technischen Merkmalen beschaffen müsste. Der Auftraggeber darf als Verfahrensart ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wählen, wenn die Lieferung durch ein anderes Unternehmen mit der ursprünglichen Leistung technisch absolut inkompatibel, das heißt zu einer technischen Unvereinbarkeit von zusätzlicher Lieferung und ursprünglicher Leistung, führen würde. Das ist der Fall, wenn der Gebrauchszweck durch die abweichenden technischen Merkmale vereitelt würde. Die Modernisierung muss in die bestehende ZwickRoell-Systemarchitektur integriert werden. Alternative Systeme anderer Anbieter verfügen über eine abweichende Maschinenstruktur. Die Integration herstellerfremder und nicht spezifisch auf ZwickRoell-Maschinen ausgelegter Komponenten würde daher eine technisch nicht homogene Systemarchitektur schaffen. Ein alternativer Anbieter müsste: - sicherheitsrelevante Steuerungskomponenten eines Fremdsystems ersetzen oder überlagern, - eine vollständige Neubewertung der CE-Konformität der Gesamtmaschine vor-nehmen, - umfangreiche Reverse-Engineering- und Anpassungsleistungen erbringen, - die Kompatibilität mit vorhandenen Sensoren, Antrieben und Softwarestrukturen eigenständig herstellen, - Haftungs- und Gewährleistungsrisiken für die Gesamtmaschine übernehmen. Ein Wettbewerber von ZwickRoell könnte die Leistungen nicht fristgerecht bis spätestens zum 30.05.2026 erbringen. Zudem würde die Leistungserbringung durch ein anderes Unternehmen erhebliche technische Risiken, verlängerte Ausfallzeiten sowie unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen. Der Gebrauchszweck der vorhandenen Materialprüfmaschine sowie der Modernisierung würde hierdurch vereitelt werden. Die Beschaffung technisch abweichender Systeme würde technische Unvereinbarkei-ten sowie unverhältnismäßige Schwierigkeiten und Verzögerungen bei Betrieb, War-tung und Weiterentwicklung nach sich ziehen. Technische Unvereinbarkeiten liegen vor, wenn ein drittes Unternehmen rechtlich und technisch nicht in der Lage ist, Waren zu liefern, ohne dass die Lieferung mit der ursprünglichen Leistung technisch inkompatibel wäre und der Gebrauchszweck durch die abweichenden technischen Merkmale vereitelt würde. Das ist hier der Fall. Ein alternativer Anbieter müsste: - sicherheitsrelevante Steuerungskomponenten eines Fremdsystems ersetzen oder überlagern, - eine vollständige Neubewertung der CE-Konformität der Gesamtmaschine vornehmen, - umfangreiche Reverse-Engineering- und Anpassungsleistungen erbringen, - die Kompatibilität mit vorhandenen Sensoren, Antrieben und Softwarestrukturen eigenständig herstellen, - Haftungs- und Gewährleistungsrisiken für die Gesamtmaschine übernehmen. Ein alternativer Anbieter würde das Risiko längerer Ausfallzeiten, einer unklaren Haftungslage und nicht kompatibler Ersatzteile erheblich erhöhen. Damit wären unverhältnismäßige Schwierigkeiten und Verzögerungen bei Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung zu erwarten und der Gebrauchszweck würde erheblich beeinträchtigt. Die Laufzeit des Auftrags überschreitet die zeitliche Grenze des § 14 Abs. 5 VgV von drei Jahren nicht. Bei der Modernisierung handelt es sich um Leistungen, die bis zum 30.06.2026 vollständig erbracht sein müssen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die UniBw M darf mit ZwickRoell ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV durchführen. Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden. Technische Gründe schließen einen Wettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV aus und bedingen den Abschluss des Vertrages mit ZwickRoell. Nur die Modernisierung durch ZwickRoell erfüllt die gestellten Anforderungen der UniBw M. Das Ergebnis der europaweiten Markterkundung ist, dass eine Modernisierung durch andere Hersteller innerhalb der Frist technisch nicht möglich ist. Aus Kompatibilitätsgründen kommt daher nur die von ZwickRoell angebotene Modernisierung in Betracht. Die Vorschrift entspricht inhaltlich den Ausnahmevorschriften nach § 3 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EG-VOB/A sowie § 3 Abs. 4 lit. c) EG-VOL/A. Zwar sind diese Ausnahmevorschriften nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung eng auszulegen. Besteht ein - wenn auch überschaubarer - Kreis von Anbietern und damit ein Markt, kann der Auftrag nicht nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden. Der Auftraggeber muss nach einer Entscheidung des EuGH auf europäischer Ebene ernsthafte Nachforschungen anstellen, ob Unternehmen die ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Vorausgesetzt wird, dass der Auftraggeber vorab mittels einer sorgfältigen Markterforschung feststellt, dass ausschließlich ein Unternehmen in der Lage ist, den Auftrag durchzuführen. Die Markterforschung muss ergeben, dass ein Unternehmen gleichsam Monopolist für die Erbringung der nachgefragten Leistung ist. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist insbesondere dann nicht zulässig, wenn der Auftraggeber lediglich subjektiv zu der Auffassung gelangt, dass nur ein bestimmtes Unternehmen die wirtschaftlichste Leistungserbringung erwarten lässt. Die UniBw M hat im Rahmen der Markterforschung festgestellt, dass lediglich ZwickRoell in der Lage ist, die Modernisierung durchzuführen. Die zu erbringenden Maßnahmen müssen zwingend folgende Anforderungen erfüllen: - vollständige Integration in die vorhandene Prüfmaschine (Baujahr ca. 1995), - Kompatibilität mit vorhandener mechanischer Rahmenstruktur und bestehen-dem Torsionsantrieb, - Einbindung und Synchronisation vorhandener Kraft- und Drehmomentaufnehmer, - sicherheitstechnische Integration in die bestehende Not-Halt- und Schutzarchitektur, - Erhalt des bisherigen Konformitätsstatus der Gesamtmaschine, - normkonforme Kalibrierfähigkeit nach DIN EN ISO 7500-1 und ISO 9513, - modulare Erweiterbarkeit innerhalb der bestehenden Systemarchitektur. Ein alternativer Anbieter müsste: - sicherheitsrelevante Steuerungskomponenten eines Fremdsystems ersetzen oder überlagern, - die CE-Konformität der Gesamtmaschine vollständig neu bewerten, - umfangreiche Reverse-Engineering- und Anpassungsleistungen erbringen, - die Kompatibilität mit vorhandenen Sensoren, Antrieben und Softwarestrukturen eigenständig herstellen, - Haftungs- und Gewährleistungsrisiken für die Gesamtmaschine übernehmen. Innerhalb der Frist kann ein Wettbewerber von ZwickRoell die Leistungen nicht erbringen. Zudem ist die Leistungserbringung durch ein anderes Unternehmen nicht mit den Zielen der UniBw M vereinbar, denn dies würde erhebliche technische Risiken, verlängerte Ausfallzeiten sowie unverhältnismäßige wirtschaftliche Mehrkosten verursachen. Aufgrund der zwingenden Systemkompatibilität, der herstellergebundenen Steuerungsarchitektur sowie der sicherheitsrelevanten Integration besteht damit faktisch kein Wettbewerb. Die technischen Gründe sind der UniBw M auch nicht zuzurechnen. In einer aktuellen Entscheidung hat der EuGH festgestellt, dass der Auftraggeber nachweisen muss, dass ihm das Vorliegen der technischen Gründe bzw. der Gründe des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand nicht zuzurechnen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Auftraggeber über tatsächliche und wirtschaftlich vertretbare Mittel verfügte, um die Ausschließlichkeitssituation im genannten Zeitraum zu beenden. Diese Anforderungen erfüllt die UniBw M. Die UniBw M hat die Ausschließlichkeitssituation, in der nur ZwickRoell für die Durchführung der Modernisierung in Betracht kommt, nicht zu vertreten. Denn es ist der UniBw M nicht vorzuwerfen, dass sich nur ZwickRoell mit dem bestehenden System hinreichend auskennt und als einziges Unternehmen die Modernisierung sowie die ungestörte Funktionsweise der modernisierten Prüfmaschine im Anschluss an die Modernisierung garantieren kann. Vielmehr liegt es in der Natur der Sache, dass ein Unternehmen eine Prüfmaschine und anschließend dessen Aufbau, Infrastruktur, Komponenten und Funktionsweise am besten kennt. Auch war es der UniBw M nicht zuzumuten, seit der Anschaffung der vorhandenen Prüfanlage vor 30 Jahren andere Unternehmen - vorsorglich, dass spätere Aufträge folgen würden - mit dem System vertraut zu machen und Einblicke in dessen Aufbau und Funktionsweise zu ermöglichen. Das hätte - letztlich anlasslos bzw. nur auf Verdacht - zu erheblichen Kosten geführt. Eine Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zu der Leistung von ZwickRoell besteht nicht. Nur eine Modernisierung durch ZwickRoell erfüllt alle Anforderungen der UniBw M und ermöglicht ihr, die im Rahmen des Projekts FLAB-3Dprint verfolgten Ziele zu erreichen und Spitzenforschung zu betreiben. Die Ziele von FLAB-3Dprint lassen sich nur erreichen, wenn die im Rahmen der Modernisierung zu verbauenden Komponenten so in der bestehenden ZwickRoell-Systemstruktur integriert werden, dass auch künftig alle Teile nahtlos ineinandergreifen. Die Bestimmungen der Leistungsbeschreibung sind sachlich gerechtfertigt, beruhen auf objektiven, nachvollziehbaren und auftragsbezogenen Gründen, die Entscheidungen der UniBw M sind willkürfrei und die Gründe tatsächlich vorhanden.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ZwickRoell GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: AN00119111-5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 162 066,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: QT098
Titel: Modernisierung der Universalprüfmaschine Z020
Datum der Auswahl des Gewinners: 02/03/2026
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität der Bundeswehr München (UniBw M)
Registrierungsnummer: DE 811246937
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Stadt: Neubiberg
Postleitzahl: 85579
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2114174-910
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +4922894990
Fax: +492289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ZwickRoell GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 147 043343
Postanschrift: August-Nagel-Straße 11
Stadt: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5f232680-7dc8-454a-8ec4-c628575793ae - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/03/2026 12:55:49 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 151799-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 44/2026
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2026