5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45111300 Abbauarbeiten, 45262660 Asbestbeseitigungsarbeiten, 45262690 Modernisierung von Altbauten, 90740000 Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung, 45262700 Umbau von Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81667
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 22/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Eigenerklärung zu den Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden) Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden), Kontaktdaten, Leistungsanteil, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) (Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt A).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: B) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A) (Formblatt T0-01-05).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: C) Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soweit Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, ist dies vom Bewerber anzuzeigen (Formblatt T0-01-05).
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: D) Eigenerklärung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (Formblatt T0-01-05).
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: E) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (Formblatt T0-01-05).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: F) Eigenerklärung des Bewerbers, dass in Bezug auf den Bewerber ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Formblatt T0-01-05). Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bewerber verpflichtet, dies mitzuteilen und den Insolvenzplan vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: G) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat (Formblatt T0-01-05).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: H) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt sowie den Namen der erklärenden Person einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt T0-01-06-Bewerbergemeinschaft). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis N geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen soweit im Einzelnen nicht anders vorgegeben ist.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: I) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe und den Namen der erklärenden Person(Formblatt T0-01-07-Eignungsleihe). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Unternehmen, deren Kapazität in Anspruch genommen werden sollen, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt T0-01-05). 2. Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soweit Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen (Formblatt T0-01-05). 3. Eigenerklärung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (soweit einschlägig) (Formblatt T0-01-05). 4. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (soweit zutreffend) (Formblatt T0-01-05). 5. Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts, je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A). Dasselbe gilt, wenn bei dem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 6 VOB/A). Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: J) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens (Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt J).Vergleichbar mit der verfahrensgegenständlichen Leistung sind Maßnahmen, die die Umsetzung von Schadstoffrückbau und Abbruchmaßnahmen eines Hochbauvorhabens zum Inhalt hatten.MINDESTANFORDERUNG UMSATZ FÜR VERGLEICHBARE LEISTUNGEN:Gefordert wird ein Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 10,00 Mio. EUR (netto) pro Geschäftsjahr. Der Bewerber muss also für JEDES der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen von 10,00 Mio. EUR (netto) vorweisen.Vergleichbar mit der verfahrensgegenständlichen Leistung sind Maßnahmen, die die Umsetzung von Schadstoffrückbau und Abbruchmaßnahmen eines Hochbauvorhabens zum Inhalt hatten.Soweit der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft ist, kann diese Mindestanforderung durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden.Wir weisen darauf hin, dass eine Nachforderung von Angaben zum Nachweis der Mindestanforderungen nicht zulässig ist.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: K) Nachweis der Zulassung als Fachbetrieb – Asbest – gem. § 11 a Abs. 3 Anhang I Nr. 3 Ziffer 3.4 Abs. 1 der Gefahrenstoffverordnung (Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt K).Für die Tätigkeit mit Asbest ist der Nachweis als Fachbetrieb für Asbestarbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandhaltung - ASI) durch eine Zulassung vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zwingend erforderlich.Einzureichen ist der Nachweis der Zulassung als Fachbetrieb für Asbestarbeiten (Zulassung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamts). Die bloße Eigenerklärung reicht NICHT aus. Auf die Möglichkeit einer Eignungsleihe wird hingewiesen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: L) Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers: Liste der wesentlichen in den letzten fünf (5) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2021) ausgeführten vergleichbaren Leistungen, unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Umfang der Abbruchmaßnahmen; soweit durchgeführt: Realisierung von Schadstoffrückbaumaßnahmen nach TRGS), Größe des Abbruchvorhabens in Bezug auf das Bauwerksvolumen (= m³ umbauter Raum) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt L).Vergleichbare Leistungen sind Abbrucharbeiten und Abbrucharbeiten inkl. Schadstoffrückbau nach TRGS. Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird hingewiesen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: M) MINDESTANFORDERUNG BETREFFEND DIE BERUFLICHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT - REFERENZEN: Einzureichen sind mindestens zwei (2) Referenzen betreffend Abbrucharbeiten, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:1. Mindesten zwei (2) Referenzen betreffend die Realisierung von Abbruchmaßnahmen EINSCHLIEßLICH von Schadstoffrückbaumaßnahmen nach TRGS aus den letzten zehn (10) abgeschlossenen Geschäftsjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2016), die vom Bewerber als Hauptauftragnehmer ausgeführt worden sind und eine Mindestgröße des Abbruchsvorhabens in Bezug auf das Bauwerksvolumen (= m³ umbauter Raum) von ≥ 100.000,00 m³ aufweisen. 2. Abbruchmaßnahmen im Sinne der Mindestanforderung sind: a) Entkernungen (Rückbau von Innenausbau z.B. Böden, Isolierungen, Installationen) UND/ODER b) Sanierungen (gezielte Entfernung von belastetem Material) UND/ODER c) Abbruch im Bestand.3. Notwendige Angaben für die im Rahmen der Mindestanforderungen einzureichenden Referenzen: Für die im Rahmen der Mindestanforderungen einzureichenden Referenzen sind zusätzlich die folgenden Angaben zu machen: Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, beauftragte Umfang der Abbruchmaßnahmen; soweit durchgeführt: Realisierung von Schadstoffrückbaumaßnahmen nach TRGS), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Rechtsgeschäftliche Abnahme für die Referenzprojekte betreffend Bauleistungen (Monat/Jahr)]), Größe des Abbruchvorhabens in Bezug auf das Bauwerksvolumen (= m³ umbauter Raum) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse).Die Schadstoffrückbaumaßnahmen sind gesondert zu beschreiben.4. Hinweise zur Bewertung:a) Für die Angaben zu den Mindestanforderungen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt M: „Referenzen zur Erfüllung der Mindestanforderung“ zu verwenden.b) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte anerkannt. Die Referenzen gelten als abgeschlossen, wenn die rechtsgeschäftliche Abnahme erfolgt ist. c) Die Referenzen, die im Rahmen der Mindestanforderungen abgefragt werden, dienen der Prüfung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird daher nochmals hingewiesen. d) Es sind mindestens zwei (2) Referenzen zu nennen, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Es ist jedoch auch möglich, mehrere Referenzen zu nennen. Sollten Sie mehr Referenzen nennen, bitten wir um Vervielfältigung des Formblatts in diesem Bereich.e) Soweit der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft ist, müssen die Mindestanforderungen an die Referenzen durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder durch gemeinsame Referenzen der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. f) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projekts gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Rechtsgeschäftliche Abnahme für die Referenzprojekte betreffend Bauleistungen bzw. Abschluss der Leistungsphase 5 für die Referenzprojekte betreffend Planungsleistungen (Monat/Jahr)), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt (Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt M: „Referenzen zur Erfüllung der Mindestanforderung).g) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt M: „Referenzen zur Erfüllung der Mindestanforderung.h) Wir weisen darauf hin, dass eine Nachforderung von Referenzen zum Nachweis der Mindestanforderung nicht zulässig ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: N) Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden - Referenzen – Teil 1 – Darstellung des Bewertungskriteriums:1. Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. 2. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. Diese wird anhand von Referenzprojekten ermittelt. 3. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird hingewiesen. 4. Der Wertung werden gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 3 VOB/A maximal drei (3) Referenzen über vergleichbare Abbruchmaßnahmen (ggf. inkl. Schadstoffrückbaumaßnahmen nach TRGS) aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2016), unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, beauftragter Umfang der Abbruchmaßnahmen; soweit durchgeführt: Realisierung von Schadstoffrückbaumaßnahmen nach TRGS), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), rechtsgeschäftliche Abnahme (Monat/Jahr)]), Größe des Abbruchvorhabens in Bezug auf das Bauwerksvolumen (= m³ umbauter Raum) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse) zu Grunde gelegt. Hiervon: a) eine (1) Referenz betreffend die Realisierung von Abbruchmaßnahmen aus den letzten zehn (10) abgeschlossenen Geschäftsjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2016), die vom Bewerber als Hauptauftragnehmer ausgeführt worden ist undb) Zwei (2) Referenzen betreffend die Realisierung von Abbruchmaßnahmen einschließlich von Schadstoffrückbaumaßnahmen nach TRGS aus den letzten zehn (10) abgeschlossenen Geschäftsjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2016), die vom Bewerber als Hauptauftragnehmer ausgeführt worden sind. Die erbrachten Schadfstoffrückbaumaßnahmen sind gesondert zu beschreiben. 5. Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Kriterien (weitere Bewertungshinweise siehe nächster Punkt „Fortsetzung zu N“): a) Hinsichtlich der einen (1) Referenz betreffend die Realisierung von Abbruchmaßnahmen aus den letzten zehn (10) abgeschlossenen Geschäftsjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2016), die vom Bewerber als Hauptauftragnehmer ausgeführt worden ist, erfolgt die Bewertung anhand der Größe der realisierten Abbruchmaßnahmen in Bezug auf das Bauwerksvolumen (= m³ umbauter Raum) wie folgt: Bauwerksvolumen ≥ 300.000,00 m³: max. 3 Punkte; Referenzen mit Bauwerksvolumen ≤ 100.000,00 m³ umbauter Raum werden insgesamt mit 0 Punkten bewertet. b) Hinsichtlich der zwei (2) Referenzen betreffend die Realisierung von Abbruchmaßnahmen einschließlich von Schadstoffrückbaumaßnahmen nach TRGS aus den letzten zehn (10) abgeschlossenen Geschäftsjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2016), die vom Bewerber als Hauptauftragnehmer ausgeführt worden sind, erfolgt die Bewertung anhand der Größe der realisierten Abbruchmaßnahmen in Bezug auf das Bauwerksvolumen (= m³ umbauter Raum) wie folgt: Bauwerksvolumen≥ 300.000,00 m³: max. 3 Punkte; Referenzen mit Bauwerksvolumen ≤ 100.000,00 m³ umbauter Raum werden insgesamt mit 0 Punkten bewertet. c) Abbruchmaßnahmen im Sinne der Mindestanforderung sind: (1) Entkernungen (Rückbau von Innenausbau z.B. Böden, Isolierungen, Installationen) UND/ODER (2) Sanierungen (gezielte Entfernung von belastetem Material) UND/ODER (3) Abbruch im Bestand.d) Zusatzpunkte: Es können je zur Wertung eingereichter Referenz zwei (2) Zusatzpunkte erreicht werden, wenn die Referenz auf beengtem Raum ausgeführt worden ist.Beengter Raum im Sinne der Anforderung liegt vor, wenn für die Baustelleneinrichtung sowie für das Aufstellen von Containern und die Entsorgung nur geringe Flächen zur Verfügung gestanden haben und der Abtransport des Abbruchmaterials mit erheblichen baulogistischen Überlegungen verbunden war. Die Referenzanforderung ist erfüllt, wenn (1) das Grundstück in großen Teilen bis an die Grundstücksgrenze bebaut ist und keine Nachbargrundstücke als Ausweichfläche zur Verfügung stehen und/oder (2) Flächen für die Sortierung und witterungsbeständige Lagerung von Ausbaumaterialien nicht ausreichend zur Verfügung, um diese über mittlere Zeiträume zu lagern; d.h. es müssen durch organisatorische Maßnahmen ausreichend Flächen geschaffen werden (Abfolge des Abbruchs/Leistungsinhalt und/oder genaue Taktung des Abtransports), und/oder (3) die Verkehrsregelung ohne Irritation des Verkehrsflusses bei Ein- und Ausfahrten in den öffentlichen Straßenverkehr organisiert wurde; sowie Sauberhaltung der öffentlichen Straßen und Geh- und Fahrradwege (Verkehrssicherungspflicht) und/oder (4) der Platzmangel bei Aufbau und die Vorhaltung von Baumaschinen, Bauaufzügen, sowie Tagesunterkünfte und Sanitäranlagen für die Baustellenarbeiter durch Organisation kompensiert wird. Die konkreten Umstände der beengten Lage sind für jedes Projekt (soweit vorliegend) gesondert zu beschreiben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Fortsetzung zu N) - Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden - Referenzen – Teil 2 -Weitere Hinweise zur Wertung: 1. Die Angaben der zu wertenden Referenzen sind im Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt N: „Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Referenzen“ einzutragen, das mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. 2. Es können maximal einschließlich Zusatzpunkte 15 (3 + 3 + 3 + 2 + 2 + 2) Punkte erreicht werden. 3. Wertungssystematik zu den Referenzvolumina hinsichtlich des Bauwerksvolumen:a) Referenzvolumina über 300.000,00 m³ Bauwerksvolumen erhalten die Maximalpunktzahl. Soweit die Referenz das angegebenen Mindestvolumen (≤ 100.000,00 m³) unterschreitet, erhält das gesamte Referenzprojekt 0 Punkte. b) Der Bereich zwischen 100.000,00 m³ und 300.000,00 m³ Bauwerksvolumen (=200.000,00 m³) wird wie folgt gewertet: Ein geringerer Leistungsumfang (Bauwerksvolumen = m³ umbauter Raum unter 300.000,00 m³) wird bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. Dabei wird nur das Volumen gewertet, das 100.000,00 m³ überschreitet. c) Berechnungsbeispiel: Die vom Bewerber zur Bewertung eingereichte Referenz hat ein Bauwerksvolumen (= m³ umbauter Raum) von 150.000,00 m³. Bewertet wird nur das Volumen, das 100.000,00 m³ überschreitet , mithin in der angegeben Referenz 50.000,00 m³ (150.000,00 m³ - 100.000,00 m³). Die Punkteberechnung erfolgt dann wie folgt: (50.000,00 m³/200.000,00 m³) x 3 Punkte = 0,75 Punkte. 4. Eine Mehrfachverwertung von Referenzprojekten ist nicht zulässig. Um die volle Punktzahl erreichen zu können, sind mindestens drei (3) unterschiedliche Referenzprojekte zu nennen. 5. Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Die als Referenz anzugebenden Projekte gelten als abgeschlossen, wenn die rechtsgeschäftliche Abnahme erfolgt ist. 6. Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten. 7. Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projekts gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt. 8. Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat. 9. Die Bewerber, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte erreichen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 10. Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Fiktiver Gesamtpreis
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt unter anderem auf Grundlage des angebotenen Preises für die ausgeschriebene Leistung. Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Preisblatt (Formblatt T1-01-09). Dabei hat der Bieter geforderten Preisangaben zu machen. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 5.5.3 der Verfahrensbedingungen (T0-01-01) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Konzept zur Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage des auftragsbezogenen Konzepts zur Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik. Erwartet wird ein Konzept der Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik, das plausible Strategien und Lösungsvorschläge für die beengte Situation vor Ort im Rahmen des Auftrags vorsieht. In dieser Konzeptdarstellung hat der Bieter bezogen auf die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen sein konkretes auftragsbezogenes Vorgehen darzustellen. Es kommt dem Auftraggeber darauf an, dass der Bieter darstellt, wie er im Auftragsfall die komplizierte beengte Situation löst und den Auftrag ohne Verzögerungen abschließt. Diese Darstellung muss plausibel und nachvollziehbar sein. Hinsichtlich des Inhalts des Konzepts wird auf Ziffer 5.3.3 und hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 5.5.2 der Verfahrensbedingungen (T0-01-01) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/03/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bewerber- und Bieterunterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Auf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird bereits jetzt auf Folgendes hingewiesen: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher mit dem Angebot die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt T1-01-06). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH