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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ELT Starkstrom, Neubau Gymnasium Herrsching
Beschreibung: Elektroinstallationsarbeiten für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Freianalagen. Um die Aula entsprechend bespielen zu können sind zusätzliche Ausstattungen für das Rednerpult erforderlich (Mikrofon, Beleuchtung). Aufgrund von geänderten und/oder ansteigenden Leitungslängen sind in Teilbereichen Querschnittsanpassungen erforderlich. Für diverse Stromkreise ist somit ein Kabelschnitt von 4 mm² erforderlich.
Kennung des Verfahrens: ed44a7a1-3d80-41e9-bd70-f00743245f25
Interne Kennung: NGH_EU_38/22
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mühlfeld
Stadt: Herrsching am Ammersee
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: ELT Starkstrom, Neubau Gymnasium Herrsching
Beschreibung: Elektroinstallationsarbeiten für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Freianalagen. Um die Aula entsprechend bespielen zu können sind zusätzliche Ausstattungen für das Rednerpult erforderlich (Mikrofon, Beleuchtung). Aufgrund von geänderten und/oder ansteigenden Leitungslängen sind in Teilbereichen Querschnittsanpassungen erforderlich. Für diverse Stromkreise ist somit ein Kabelschnitt von 4 mm² erforderlich.
Interne Kennung: NGH_EU_38/22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mühlfeld
Stadt: Herrsching am Ammersee
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Klaus Schöffmann GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: NGH_EU_38/22_2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 35 343,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NGH_EU_38/22
Datum des Vertragsabschlusses: 25/08/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 261153-2022
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Aufgrund von geänderten und/oder ansteigenden Leitungslängen sind in Teilbereichen Querschnittsanpassungen erforderlich, welche nicht vom Auftraggeber zu verantworten sind. Es ist eine Änderung der Bauleistung notwendig. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus technischen Anforderungen ergeben (Querschnittsanpassungen). Diese Anpassungen führen dazu, dass teilweise auf alternative Materialien zurückgegriffen werden muss. Zudem entstand teilweise ein Mehraufwand durch nicht vorhersehbare Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren und daher nicht ausgeschrieben wurden. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Im Hinblick auf die geplante Teil-/Inbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Planung geänderte Leistungen. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus technischen Anforderungen ergeben. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen des Gewerkes ELT Starkstrom nicht vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Planungsanpassungen vorgenommen werden müssen, konnte nicht vorhergesehen werden und ist technisch notwendig, um die technischen Anforderungen zu erfüllen. Die Leistungen sind für den Werkerfolg notwendig. Die Anpassungen waren aufgrund sich geänderten Gegebenheiten erforderlich. Dass sich die Gegebenheiten geändert haben, konnte der Auftragegeber nicht vorhersehen und es wurde bei der Ausschreibung von der vorhandenen Planung ausgegeangen Zudem entstand teilweise ein Mehraufwand durch nicht vorhersehbare Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren und daher nicht ausgeschrieben wurden. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um Arbeiten des Gewerkes ELT Starkstrom handelt. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Teilinbetriebnahme handelt es sich teilweise um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Containerfläche für Container als Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 4.833.212,89 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 35.343,00 EUR (brutto).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Elektroinstallationsarbeiten für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Freianalagen. Um die Aula entsprechend bespielen zu können sind zusätzliche Ausstattungen für das Rednerpult erforderlich (Mikrofon, Beleuchtung). Aufgrund von geänderten und/oder ansteigenden Leitungslängen sind in Teilbereichen Querschnittsanpassungen erforderlich. Für diverse Stromkreise ist somit ein Kabelschnitt von 4 mm² erforderlich.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
Registrierungsnummer: 11711450175
Abteilung: Team 12.21
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8151 14877985
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klaus Schöffmann GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE131665649
Stadt: Weilheim in Oberbayern
Postleitzahl: 82362
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 28b860fa-9180-4dfc-b619-1832c0aec0a0 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/02/2026 15:17:38 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 114346-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 34/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/02/2026