5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2030 abgeschlossen und beginnt am 01.09.2026. Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis zwei mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern. Die Verlängerung erfolgt einseitig durch den Auftraggeber und wird dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre und endet spätestens am 31.08.2032. In den Schulen erfolgt eine Grundreinigung in den Sommerferien. Diese Grundreinigung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses, wird jedoch vor dem 01.09.2026 beauftragt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Burghausen
Stadt: Burghausen
Postleitzahl: 84489
Land, Gliederung (NUTS): Altötting (DE214)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1) Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder DIN EN ISO 14001 ff oder einer gleichwertigen Bescheinigung. 2) Eigenerklärung über die Leistungserbringung: Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt. Alternativ: Nachweis über die Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Soweit möglich, führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der aufgeführten Anforderungen durch den Eintrag in die Liste bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit die Präqualifikation und/oder das Formblatt 124 die erforderlichen Erklärungen nicht beinhalten, hat der Bieter die entsprechenden Erklärungen mit dem hierfür vorgesehenen Formblatt abzugeben.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer hat qualifiziertes und kompetentes sowie sozialversichertes Reinigungspersonal einzusetzen. Die Kenntnisse der deutschen Sprache A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 werden vorausgesetzt, um– einfache Arbeits-, Sicherheits- und Hygieneanweisungen zu verstehen, – betriebliche Hinweise zu befolgen sowie – eine grundlegende Kommunikation mit dem Auftraggeber zu ermöglichen. Der Auftragnehmer hat das Personal darauf hinzuweisen, dass die Benutzung von Fernsprechapparaten sowie Fotokopiergeräten in den Gebäuden sowie die Einsichtnahme von Akten untersagt sind. Vor dem ersten Arbeitseinsatz hat eine umfassende und gründliche Einweisung zu erfolgen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1) Eigenerklärung zu Referenzen Bieter haben mindestens drei vergleichbare Referenzen für die ausgeschriebene Leistungsart aus den letzten drei Jahren anzugeben. Dabei sind folgende Angaben erforderlich: Ansprechpartner einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Art der ausgeführten Leistung, jährlicher Leistungsumfang (in qm) sowie Ausführungszeitraum. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Auswahl des Bieters in die engere Wahl, eine Bestätigung der genannten Referenzen durch den jeweiligen Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung anzufordern. 2) Sprache der Nachweise und des Schriftverkehrs Alle Bescheinigungen sind in deutscher Sprache vorzulegen; fremdsprachige Bescheinigungen sind gegebenenfalls durch einen zertifizierten Übersetzer ins Deutsche zu übersetzen. Der gesamte Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen 3) Nachweis der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 („Eigenerklärung zur Eignung“) vorzulegen. Sollte die Präqualifikation und/oder das Formblatt 124 die geforderten Erklärungen nicht vollständig abdecken, hat der Bieter die fehlenden Erklärungen mit dem dafür vorgesehenen Formular nachzureichen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1) Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen müssen einen Nachwis über eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall vorlegen: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden: 5 Mio. € je Schadensfall, Bearbeitungsschäden: 100.000 € je Schadensfall, Schlüsselschäden: 250.000 € je Schadensfall. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreicht oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. die Versicherung abzuschließen. 2) Nachweis über die Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungsbereich. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1) Erklärung zum Umsatz Erklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Dabei ist auch der Anteil von Leistungen, die gemeinsam mit anderen Unternehmen erbracht wurden, einzuschließen. 2) Nachweis der Präqualifikation Nachweis über die Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 („Eigenerklärung zur Eignung“) vorzulegen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1)Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, behält sich der Auftraggeber vor, bei nicht präqualifizierten Unternehmen die Vorlage folgender Nachweise anzufordern: - Gewerbeanmeldung - Handelsregisterauszug - Eintragung bei der Handwerkskammer - Erklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - Eintragung in die Handwerksrolle, soweit für die angebotenen Leistungen nach der Handwerksordnung erforderlich. - Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben stattdessen eine Bescheinigung ihres zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. 2) Nachweis der Präqualifikation Nachweis über die Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 („Eigenerklärung zur Eignung“) vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen und Nachweise zur Ausschluss- und Zuverlässigkeit: 1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen. Soweit Ausschlussgründe bestehen, ist nachzuweisen, dass der Bieter Maßnahmen zur Wiederherstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat. 2) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. 3)Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen; ausländische Bieter erklären, dass keine vergleichbaren Ausschlussgründe nach den Rechtsvorschriften ihres Landes vorliegen (Formblatt „Weitere Ausschlussgründe“). 4) Erklärung, dass gegen das Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder beantragt wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ist ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, hat der Bieter dies mitzuteilen; auf Verlangen ist der Insolvenzplan vorzulegen. 5) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Zusätzlich von nicht-präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher eine Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt 127). Handelt es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft, ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unterauftragnehmer Verzeichnis der Leistungen, die der Bieter an Unterauftragnehmer vergeben will (Art und Umfang) – Formblatt 233. Soll das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung: - Namen der Nachunternehmer inkl. ggf. Präqualifikationsnummer - Für präqualifizierte Unterauftragnehmer: Formblatt „Weitere Ausschlussgründe“ und Formblatt 237 (Verpflichtungserklärung für vorzeitige Vertragsbeendigung) - Für nicht-präqualifizierte Unterauftragnehmer: Formblatt 124 + Formblatt „Weitere Ausschlussgründe“ Formblatt 237 (Verpflichtungserklärung für vorzeitige Vertragsbeendigung) Bietergemeinschaft (BIGE) (soweit erforderlich) - Erklärung aller Mitglieder, einschließlich Benennung des Vertreters – Formblatt 234. - Alle Mitglieder müssen die Eignung wie der Hauptbieter nachweisen: - Berufsausübung - Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische/berufliche Leistungsfähigkeit - Berufliche Leistungsfähigkeit - Sonstiges: Erklärung Nichtvorliegen eines Russlandsbezugs (Formblatt 127) sowie Ziffer 5.1.12 (Bedingungen für die Ausführung des Auftrags) genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Eignungsleihe (soweit erforderlich): - Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) - Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: - Verbindliche Verpflichtungserklärung der Bereitstellung der Mittel bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 VgV) - Erklärung der gemeinsamen Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Zusätzliche Nachweise des Drittunternehmens: - Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und 134 GWB nicht vorliegen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, bei dem sich der Bieter die Eignung leihen möchte, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die das Unternehmen zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung). - Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. - Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften vergleichbar sind (Formblatt weitere Ausschlussgründe). - Erklärung zur Registereintragung: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung folgende Belege vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, - Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. - Erklärung Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. - Nachweis der Eignung in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer). Nicht- präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung – soweit nicht anders benannt auf Anforderung - die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Leistung 40% Die Gesamtleistungspunktzahl für das Kriterium Leistung ist die Summe der erreichten Punkte aus den Unterkriterien 1.1 Produktivstunden. Maximal können 1.000 Punkte für das Kriterium Leistung erreicht werden. Das Angebot mit den höchsten produktiven Jahresplanstunden erhält die maximale Punktzahl von 1.000 Punkten. Alle niedrigeren produktiven Jahresplanstunden werden mit den höchsten Jahresplanstunden ins Verhältnis gesetzt, in dem die produktiven Jahresplanstunden des jeweiligen Angebotes durch die höchsten produktiven Jahresplanstunden dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 1.000 multipliziert wird. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Leistungspunkte = (produktive Jahresplanstunden Angebot/produktive Jahresplanstunden höchstes Angebot) multipliziert mit 1.000 Es wird auf volle Zahlen gerundet. Dabei wird die kaufmännische Rundung angewendet, d.h. falls die Ziffer der ersten (danach wegfallenden) Dezimalstelle eine 0,1,2,3 oder 4 ist, wird abgerundet, ist die Ziffer eine 5,6,7,8 oder 9 wird aufgerundet.
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Gesamtpreis 60% Für das Zuschlagskriterium Gesamtpreis können maximal 1.000 Preispunkte erreicht werden. Um das Kriterium Preis mit dem Kriterium Leistung vergleichbar zu machen, wird dieses wie folgt normiert: Preispunkte = (günstigste Angebotspreis / Angebotspreis des zu wertenden Angebots) * 1.000 Gesamtwertung Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der gewichteten Summe der Leistungs- und Preispunkte: Gesamtpunktzahl = (Leistungspunkte × 0,40) + (Preispunkte × 0,60) Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt der Auftraggeber eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 16/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt 127). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.