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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising in zwei (2) Losen; Referenznummer der Bekanntmachung: StwM_WAFIV_EU-048_23
Beschreibung: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS), LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 2).
Kennung des Verfahrens: 44c61084-c38f-4f16-967a-775e5495248f
2.1.1.
Zweck
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 2: HLS
Beschreibung: Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen: - der Technischen Ausrüstung, entsprechend HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53, Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, - Wärmeversorgungsanlagen, - Lufttechnische Anlagen, - Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen), - Gebäude- und Anlagenautomation; - sowie der folgenden Technischen Anlagen in Außenanlagen der Anlagengruppen 1, 2 und 7 i. S. § 54 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-9: - Abwasser-, Wasseranlagen (KG 551-552 nach DIN 276:2018-12), - Wärmeversorgungsanlagen (KG 554 nach DIN 276:2018-12); - Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen, KG 559 nach DIN 276:2018-12). Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert: Kostengruppe 410: Die Abhangdecke im Parkgeschoss entfällt. Die bestehende Trinkwasseranlage muss geändert werden, da Verkeimungen aufgetreten sind. Im Waschraum von Haus 2 müssen zusätzliche Waschmaschinen aufgestellt werden. Kostengruppe 420: Das Heizungskonzept muss geändert werden. Aufgrund des neuen Heizungskonzepts müssen in den Bädern Elektroheizkörper vorgesehen werden. Aufgrund der Mehrmengen an Heizungs- und Sanitär-Leitungen ist auch die Menge der Dämmung gestiegen. Kostengruppe 430: Die raumlufttechnischen Anlagen zur mechanischen Belüftung von Räumen (RLT) müssen komplett ausgetauscht werden. Anstelle der Drosselklappen müssen konstante Volumenstromregler verbaut werden. Kostengruppe 470: Die Feuerlöschanlage muss gegenüber dem Bestand grundlegend geändert werden. Kostengruppe 480: Bei einzelnen Komponenten kam es zu leichten Anpassungen / Änderungen gegenüber den Bestands-Komponenten. Kostengruppen 551, 552: Infolge der Änderung der Feuerlöschanlage ändert sich auch die Anschlusssituation an das Feuerlöschwasser. Kostengruppe 554: Die Änderung der Feuerlöschanlage hat auch Auswirkungen auf die Löschwasserleitungen. Kostengruppe 559: Bei der Kostengruppe 559 kam es zu Änderungen, die im Rahmen einer Sanierung üblichen und unausweichlich sind. Schmutzwasserschacht: Bei Haus 1 muss der Schmutzwasserschacht mit den zugehörigen Leitungen umverlegt werden. Fensterfalzlüfter: Das Lüftungskonzept muss infolge der Fensterfalzlüfter angepasst werden. Überflutungsnachweis: Die Notüberläufe müssen erneuert werden. Müllraum: Das Müllhaus muss umgeplant werden.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 144 986,56 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ebert Ingenieure GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 2 - HLS
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 144 986,56 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 2 - HLS
Datum des Vertragsabschlusses: 17/12/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 649276-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Entfall der Abhangdecke im Parkgeschoss: Durch den Entfall der Abhangdecke sind Zusatzisolierungen und Rohrbegleitheizungen erforderlich. Es handelt sich um eine nachträgliche zusätzliche Leistung, die zwingend in die übergreifende HLS-Planung zu integrieren ist. Zusatzisolierung und Rohrbegleitheizung bilden mit dem Rohrsystem eine verfahrenstechnische Einheit, die nur gemeinsam funktionsfähig ist. Ein Wechsel des HLS-Planers würde zu unverhältnismäßigen technischen und haftungsrechtlichen Schnittstellen sowie zu unangemessenem Koordinationsaufwand und Mehrkosten führen. Hygienespülungsvorrichtungen und Strömungsteiler: Die Maßnahmen dienen der Behebung nachträglich erkannter Defizite der Trinkwasseranlage. Sie betreffen das gesamte Trinkwassersystem und sind als verfahrenstechnische Einheit zwingend einheitlich zu planen. Eine Aufspaltung der Planung würde zu unzumutbaren Erschwernissen bei der Gewährleistung führen. Zusätzliche Waschmaschinen und größere Hebeanlage (Haus 2): Die nachträglich bekannt gewordenen technischen Anforderungen sind integraler Bestandteil der HLS-Planung für Haus 2. Eine getrennte Beauftragung eines weiteren HLS-Planers würde unverhältnismäßig komplexe Haftungsschnittstellen, erhöhten Koordinationsaufwand und Mehrkosten verursachen. Änderung des Heizungskonzepts: Auf dringende Empfehlung des Fördermittelgebers nach Ortsbegehung am 13. Juni 2024 musste das Heizungskonzept geändert werden, um Förderkonformität und langfristige Sanierungssicherheit zu gewährleisten. Vorgesehen ist die vollständige Erneuerung aller Heizkörper einschließlich Leitungen, Strangleitungen entlang der Außenfassaden sowie der Anschlüsse über Sockelleisten. Es handelt sich um einen nachträglich eingetretenen, dem Studierendenwerk nicht zuzurechnenden Sachverhalt, der eine umfassende Anpassung der bestehenden HLS-Planung erfordert. Die genannten Komponenten bilden eine technische Gesamteinheit. Eine isolierte Beauftragung eines weiteren Planers würde unverhältnismäßige Haftungs- und Koordinationsprobleme verursachen. Hinzu kommt ein erhebliches Terminrisiko, da eine tiefgehende Umplanung erforderlich ist. Elektroheizkörper in Bädern: Zur Einhaltung der normativen Innentemperatur von 24 °C in Bädern und Duschen ist eine zusätzliche Beheizung erforderlich. Es werden daher Elektroheizkörper vorgesehen. Die Maßnahme ist technisch begründet und integraler Bestandteil der Heizungsplanung. Eine getrennte Planung würde zu unzumutbaren Erschwernissen bei der einheitlichen Gewährleistung führen. Dämmung: Die Mehrmengen an Heizungs- und Sanitärleitungen bedingen eine erhöhte Dämmleistung. Dämmung und Leitungen sind planerisch einheitlich zu behandeln und in der übergreifenden HLS-Planung abzubilden. Austausch der RLT-Geräte: Im Rahmen der Grundlagenermittlung (LPH 1 HOAI) wurde festgestellt, dass die bestehenden RLT-Geräte das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben und ein sicherer Betrieb über weitere 30 Jahre nicht gewährleistet ist. Zudem entsprechen sie nicht dem Stand der Technik hinsichtlich Energieeffizienz. Der technisch gebotene Austausch ist in die HLS-Gesamtplanung zu integrieren. Eine isolierte Beauftragung würde unverhältnismäßige Haftungs- und Koordinationsprobleme, auch gegenüber der ELT-Planung, verursachen. Regelkomponenten der Raumlufttechnik: Der Ersatz von Drosselklappen durch konstante Volumenstromregler ermöglicht eine präzisere Luftmengenregelung, besseren hydraulischen Abgleich sowie geringere Druck- und Leistungsverluste. Die Komponenten sind Teil einer verfahrenstechnischen Einheit. Eine getrennte Planung würde erhebliche Gewährleistungsprobleme nach sich ziehen. Entfall der Entnahmearmaturen im Erdgeschoss: Die Entnahmearmaturen sind Bestandteil der Brandschutzvorrichtungen und können nur gesamthaft unter Beachtung des Brandschutzkonzepts geplant werden. Sonstige Kostengruppen (480, 551, 552, 554, 559): Die Erhöhung der anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 551 und 552 ist auf das geänderte Brandschutzkonzept und die Anpassungen der Feuerlöschanlage zurückzuführen; entsprechendes gilt für den Entfall der Entnahmearmaturen. Gleiches trifft auf die entfallene Löschwasserversorgung über erdverlegte Leitungen (KG 554) zu. Die Reduzierung der KG 559 sowie Änderungen der KG 480 sind nicht näher aufschlüsselbar und typischer Bestandteil unvermeidlicher Sanierungsanpassungen. Schmutzwasserschacht (Haus 1): Die Umverlegung des Schmutzwasserschachts einschließlich Leitungen erfordert eine enge Verzahnung von Bestands- und Neuplanung. Eine getrennte Planung durch einen weiteren HLS-Planer würde unverhältnismäßigen Koordinationsaufwand verursachen. Fensterfalzlüfter: Die Anpassung des Lüftungskonzepts infolge der Fensterfalzlüfter erfordert eine Überarbeitung der bestehenden Planung. Die Einschaltung eines neuen HLS-Planers würde unnötige Haftungsschnittstellen und erheblichen Mehraufwand durch Einarbeitung verursachen. Überflutungsnachweis: Aufgrund der Erneuerung der Notüberläufe musste der Überflutungsnachweis angepasst werden. Eine erneute Einarbeitung eines weiteren HLS-Planers wäre unverhältnismäßig aufwendig. Müllraum: Das ursprünglich abgestimmte Müllhaus musste nachträglich aufgrund geänderter Anforderungen der Genehmigungsbehörde umgeplant werden. Die Integration in die bestehende Planung ist erforderlich; die Beauftragung eines weiteren HLS-Planers würde zusätzlichen Abstimmungs- und Kostenaufwand ohne sachlichen Mehrwert verursachen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Folgende Leistungen waren bei Auftragsvergabe nicht vorgesehen: Kostengruppe 410: Die Abhangdecke im Parkgeschoss entfällt. Die bestehende Trinkwasseranlage muss geändert werden, da Verkeimungen aufgetreten sind. Im Waschraum von Haus 2 müssen zusätzliche Waschmaschinen aufgestellt werden. Kostengruppe 420: Das Heizungskonzept muss geändert werden. Aufgrund des neuen Heizungskonzepts müssen in den Bädern Elektroheizkörper vorgesehen werden. Aufgrund der Mehrmengen an Heizungs- und Sanitär-Leitungen ist auch die Menge der Dämmung gestiegen. Kostengruppe 430: Die raumlufttechnischen Anlagen zur mechanischen Belüftung von Räumen (RLT) müssen komplett ausgetauscht werden. Anstelle der Drosselklappen müssen konstante Volumenstromregler verbaut werden. Kostengruppe 470: Die Feuerlöschanlage muss gegenüber dem Bestand grundlegend geändert werden. Kostengruppe 480: Bei einzelnen Komponenten kam es zu leichten Anpassungen / Änderungen gegenüber den Bestands-Komponenten. Kostengruppen 551, 552: Infolge der Änderung der Feuerlöschanlage ändert sich auch die Anschlusssituation an das Feuerlöschwasser. Kostengruppe 554: Die Änderung der Feuerlöschanlage hat auch Auswirkungen auf die Löschwasserleitungen. Kostengruppe 559: Bei der Kostengruppe 559 kam es zu Änderungen, die im Rahmen einer Sanierung üblichen und unausweichlich sind. Schmutzwasserschacht: Bei Haus 1 muss der Schmutzwasserschacht mit den zugehörigen Leitungen umverlegt werden. Fensterfalzlüfter: Das Lüftungskonzept muss infolge der Fensterfalzlüfter angepasst werden. Überflutungsnachweis: Die Notüberläufe müssen erneuert werden. Müllraum: Das Müllhaus muss umgeplant werden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762 411
Fax: +49 8921762 847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ebert Ingenieure GmbH
Registrierungsnummer: DE 290413463
Stadt: München
Postleitzahl: 81379
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 33 98 95-0
Fax: +49 341 33 98 95-70
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-9115114-11
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8938196-1738
Fax: +49 8938196-1714
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 42262f79-9ef6-46f6-86a7-083ccf7ce5f2 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/02/2026 12:43:22 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 105914-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 31/2026
Datum der Veröffentlichung: 13/02/2026