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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Miesbach
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verhandlungsverfahren, Operative Betriebsführung für das Warmfreibad Miesbach
Beschreibung: Zur Vergabe steht die operative Betriebsführung des Warmfreibades Miesbach in Abstimmung mit der Stadt Miesbach. Die Stadt Miesbach bleibt Eigentümerin des Freibades. Im Zuge dieses Verfahrens wird der Betreiber gesucht.
Kennung des Verfahrens: 99bd624a-9b8e-48ba-af63-498d4583c868
Interne Kennung: EU-3-2-af-25-367
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92600000 Dienstleistungen im Sport, 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Miesbach
Postleitzahl: 83714
Land, Gliederung (NUTS): Miesbach (DE21F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Verhandlungsverfahren, Operative Betriebsführung für das Warmfreibad Miesbach
Beschreibung: Zur Vergabe steht die operative Betriebsführung des Warmfreibades Miesbach in Abstimmung mit der Stadt Miesbach. Die Stadt Miesbach bleibt Eigentümerin des Freibades. Im Zuge dieses Verfahrens wird der Betreiber gesucht.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92600000 Dienstleistungen im Sport, 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Miesbach
Postleitzahl: 83714
Land, Gliederung (NUTS): Miesbach (DE21F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Gesamtwirtschaftlichkeit / Zuschuss, Die niedrigste Zuschusshöhe erzielt die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Eine Punktzahl von 0 Punkten entspricht einem (hypothetischen) Angebot, dass 50.000 € über dem niedrigsten Zuschussbetrag liegt („Nulllinie“). Angebote zwischen niedrigstem Angebotspreis und Nulllinie werden linear interpoliert. Gewichtung: 40%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Attraktivitäts und ServicekonzeptPunkteskala von 0 – 100 %, Erfüllt die Anforderungen der Stadt Miesbach hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 %. ▪ Erfüllt die Anforderungen der Stadt Miesbach hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Anforderungen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 %.***********+ ▪ Erfüllt die Anforderungen der Stadt Miesbach hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Anforderungen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 %.********* ▪Erfüllt die Anforderungen der Stadt Miesbach hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Anforderungen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 %.********** ▪Erfüllt die Anforderungen der Stadt Miesbach hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Anforderungen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 %.************* ▪Erfüllt die Anforderungen der Stadt Miesbach hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 %.********* Gewichtung: 10%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bäderlife GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Bäderlife GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: EU-3-2-af-25-367
Titel: Verhandlungsverfahren, Operative Betriebsführung für das Warmfreibad Miesbach
Datum der Auswahl des Gewinners: 23/01/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 03/02/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
Registrierungsnummer: 173793
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Stadt: DE216
Postleitzahl: 83646
Land, Gliederung (NUTS): Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZV KD Oberland-Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +4980414417700
Fax: +4980414417999
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49892176-2411
Fax: +49892176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: t:080414417700
Abteilung: Verfahrensstelle gem. § 120 Absatz 4 GWB
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Stadt: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land, Gliederung (NUTS): Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
Land: Deutschland
Telefon: +4980414417700
Fax: +4980414417999
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0052
Offizielle Bezeichnung: Stadt Miesbach
Registrierungsnummer: t:080252830
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Miesbach
Postleitzahl: 83714
Land, Gliederung (NUTS): Miesbach (DE21F)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZV KD Oberland-Zentrale-Beschaffungsstelle
Telefon: +4980414417700
Fax: +498041441999
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: Bäderlife GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: t0802528300
Postanschrift: Josef-Reiert-Str. 4
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Bäderlife GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Josef-Reiert-Str. 4
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 852b23d7-933b-4d91-b27b-e6475c2034f7 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/02/2026 14:38:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 102709-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 30/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/02/2026