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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb CEB
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines neuen SAT-TV-Fahrzeuges
Beschreibung: Markterkundung - Freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung Zur Untersuchung von Hausanschlusskanälen, aus dem Hauptkanal heraus, soll ein neues Fahrzeug mit SAT-Kameratechnik angeschafft werden. Lieferung komplett, incl. Trägerfahrzeug, Kameratechnik und Einbau. Lieferung/Erstellung eines komplett aufgebauten und einsatzbereiten SAT-TV-Fahrzeuges incl. aller notwendigen Einbauten. Im Zuge einer Unterweisung wird das Fahrzeug vom AG beim AN abgeholt. Kanal-TV Technik zur Inspektion von Kanalhausanschlüssen bestehend aus Bedienstand, einer Kabeltrommel mit mindestens 300m Videokabel, einer Kabeltrommel für die Kanalanschlusskamera mit mindestens 150m Videokabel und mind. 30m Schubkabel, ein Trägerfahrwagen für die Inspektionskamera sowie die Inspektionskamera selbst. Der Bedienstand muss den Vorgaben der Ergonomie sowie Arbeitssicherheit entsprechen. Zusätzlich zu der festen Belegung von Funktionstasten zur generellen Steuerung der Anlage, müssen mindestens 8 frei belegbare Funktionstasten vorhanden sein, um eine effiziente Bedienung sicherzustellen. Zudem soll die freie Belegung für mindestens zwei Mitarbeiter individuell belegbar sein. Die Anzeige wichtiger Systemparameter (Innendruck, Neigung, Kippgefahr, Geschwindigkeit, sowie zur Trommel und Kamerasteuerung sollen jederzeit sichtbar auf einem separaten Statusmonitor erkennbar sein). Die beiden Kabeltrommeln müssen synchron laufen, um eine störungsfreie und punktgenaue Positionierung der Kamera zu gewährleisten. Beide Kabeltrommeln sollen über eine Funk-Fernbedienung steuerbar sein. Sämtliche Anbauteile am Trägerfahrwagen müssen werkzeugfrei montierbar sein. Insbesondere gilt dies für Räder, Zusatzbeleuchtung sowie das Anbringen der Inspektionskamera. Das an und abstecken der Inspektionskamera bzw. des Trägerfahrwagens vom jeweiligen Videokabel, darf nicht zum Verlust des Innendrucks führen. Die Inspektionskamera muss endlos rotierbar, schwenkbar und abbiegefähig sein. Ein aufrechtes HD-Bild ist Grundvoraussetzung, ebenso wie eine integrierte Ortungsspule mit 512Hz, 640Hz und 33kHz. Zur Vermessung von Schäden ist ein integrierter Doppellaser erforderlich. Die Inspektionskamera und die Anwendersoftware muss eine 3D Verlaufsmessung für die Hausanschlusskanäle ermöglichen. Damit das Kamerasystem möglichst wenig Stillstandzeiten hat, muss es möglich sein, das Schubkabel der Inspektionskamera ohne externe Unterstützung neu anzusetzen.
Interne Kennung: VI-2026-0001
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114000 Spezialfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zweck der Veröffentlichung: Das Kommunalunternehmen Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (kurz: KU CEB) vertritt die Auffassung, dass die Ehle-HD Entwicklungs- und Vertriebs GmbH (Gewerbestraße 2, 04827 Machern, OT Gerichshain) der einzige Anbieter am Markt ist, der die Leistung anbieten kann. Sinn und Zweck dieser Markterkundung im Sinne des § 28 VgV ist die Vorbereitung der Auftragsvergabe und die Unterrichtung der Unternehmen über die Auftragsvergabepläne und -anforderungen. Sie soll somit ein Kommunikationsinstrument sein, das dem KU CEB die Zurverfügungstellung von Informationen über Inhalte einer Auftragsvergabe vor Beginn eines förmlichen Beschaffungsverfahrens erlaubt. Das KU CEB nutzt die Markerkundung, um zu erkunden, ob es einen für die zu beschaffende Leistung relevanten Markt gibt und ob neben der Fa. Ehle-HD Entwicklungs- und Vertriebs GmbH weitere Unternehmen die Leistung mit den genannten Anforderungen anbieten können. Das KU CEB möchte sich im Vorfeld des Vergabeverfahrens eine Übersicht über Erzeugnisse, Bezugsquellen und auch über die Unternehmen, die für die Erbringung der auszuschreibenden Leistung geeignet sind, verschaffen. Im Ergebnis verfolgen die Markterkundungen das Ziel, potentielle Bieter zu ermitteln und das zukünftige Vergabeverfahren zu strukturieren. Interessierte Unternehmen werden gebeten, der ausschreibenden Stelle mit der Interessensbekundung aussagekräftig Unterlagen über die angebotenen Produkte zuzusenden. Weiterhin wird um Mitteilung gebeten, ob bzw. inwieweit die dargestellten Anforderungen an die Leistung mit dem angebotenen Produkt erfüllt werden können. Interessensbekundungen ohne aussagekräftige Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Das Vergabeverfahren wird umgehend nach Beendigung der Markterkundung durchgeführt. Soweit keine weiteren Interessensbekundungen bei der ausschreibenden Stelle eingehen, so beabsichtigt der Auftraggeber eine Direktvergabe im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV durchzuführen. Der Auftraggeber trägt die Beweislast, dass die Voraussetzungen einer Direktvergabe erfüllt sind. Dazu müssen "ernsthafte Nachforschungen auf europäischer Ebene" angestellt werden, um Unternehmen zu ermitteln, die zur Lieferung in der Lage gewesen wären (EuGH v. 15.10.2009 - C-275/08 - Tz. 61). Das bedeutet für den Auftraggeber, dass auf europäischer Ebene entsprechende ernsthafte Ermittlungen angestellt und dokumentiert werden müssen. Die Vergabekammer Leipzig stellte jüngst auf den relevanten Angebotsmarkt für die nachgefragte Leistung ab und verlangte ebenfalls, dass sich der öffentliche Auftraggeber im Wege einer sorgfältigen "Markterforschung" eine europäische Marktübersicht verschafft (VK Leipzig v. 04.12.2018 - 1/SVK/023-18). Nachdem die Markterkundung dem Nachweis dienen soll, dass ggf. nur ein Unternehmen in der Lage ist, den Auftrag auszuführen, so gebietet das Vergaberecht, dass die Markterkundung jedenfalls so durchgeführt wird, dass sie den sicheren Schluss zulässt, dass andere Anbieter die nachgefragte Leistung nicht erbringen können. Die durchgeführte Markterkundung soll auf Basis des genutzten Datenmaterials den sicheren Schluss auf ein aktuelles Alleinstellungsmerkmal zulassen. Frist für Interessensbekundungen: Freitag, 20.02.2026 um 12:00 Uhr Aktenzeichen / Vergabenummer: 1200-0452-2026/000205 Anschrift für Interessenbekundungen: Name: Stadt Coburg - Beschaffungsamt Straße: Steingasse 18 PLZ, Ort: 96450 Coburg Telefon: 09561 /89-3155 Fax: 09561 /896-3155 E-Mail: Beschaffungsamt@Coburg.de Internet: www.coburg.de/Vergabeseite Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt die Markterkundung namens und im Auftrag des KU CEB durch.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
Teil: PAR-0000
Titel: Beschaffung eines neuen SAT-TV-Fahrzeuges
Beschreibung: Beschaffung eines neuen SAT-TV-Fahrzeuges Aus nachfolgenden Gründen ist ein Wettbewerb aus technischen Gründen nicht vorhanden. Die Leistung kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: Der Trägerfahrwagen muss den Anforderungen des Coburger Kanalsystems gerecht werden. Durch das Trennsystem sind die Rohrquerschnitte zum großen Teil <=250mm. Der regelmäßige Einsatzbereich der Technik beginnt bei DN150 - hierfür muss der Trägerfahrwagen zwingend geeignet sein. Die Rohre bestehen zum größten Teil aus Steinzeug (Ton). Damit die Inspektionskamera samt Trägerfahrwagen punktgenau positioniert werden kann, und keine durch Rohrversätze erzwungenen Inspektionsabbrüche vorkommen können, muss der Achsabstand mit der kleinsten Bereifung (DN150-DN200) ein Aufsetzen des Trägerfahrwagens auch an größeren Versätzen wirksam verhindern. Idealerweise verfügt der Trägerfahrwagen über mindestens 4 angetriebene Achsen in kurzem Abstand. Um die Traktion an einem größeren Versatz nicht zu verlieren, sollte der Trägerfahrwagen ein Knick-Gelenk haben. So bleibt der hintere Teil stets stabil in der Rohrsohle stehen. Ein Knickgelenk ermöglicht dem Mitarbeiter ein variables Einsetzen der Anlage, auch in beengten Verhältnissen und/oder nicht sohlgleich ankommenden Rohren. Da in Coburg Hausanschlusskanäle mit Nennweiten <DN150 weit verbreitet sind (z.B. DN125 Guss), muss die Inspektionskamera möglichst klein und bogengängig sein. Erwartet wird, dass auch in verkrusteten oder sanierten DN125 Guss-Rohren eine Bogengängigkeit von mind. zwei aufeinanderfolgenden 87° Bögen erreicht wird. • Die Inspektionskamera und die Anwendersoftware muss eine 3D Verlaufsmessung für die Hausanschlusskanäle ermöglichen • Damit das Kamerasystem möglichst wenig Stillstandzeiten hat, muss es möglich sein, das Schubkabel der Inspektionskamera ohne externe Unterstützung neu anzusetzen. • Um möglichst wenig Verschleiß am Schubkabel zu erzeugen, soll der Vortrieb über ein Bandsystem erfolgen. Ein Vortrieb über Zahnräder ist nicht zweckmäßig.
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114000 Spezialfahrzeuge
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Markterkundung - Freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung Frist für Interessensbekundungen: Freitag, 20.02.2026 um 12:00 Uhr
3.1.7.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb CEB
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb CEB
Registrierungsnummer: t:095617495555
Postanschrift: Bamberger Straße 2-6
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9561-893155
Fax: +49 9561-8963159
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift: Steingasse 18
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002- 61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 70235f24-16e5-4efb-b345-4f2896a98f44 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/02/2026 10:17:29 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 96390-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 28/2026
Datum der Veröffentlichung: 10/02/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 02/03/2026