5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: je nach Los Niedersachsen oder Schleswig-Holstein
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: See documentation in Mercell
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister einzureichen. Für den Fall, dass der Bieter nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister seines Sitzstaates verpflichtet ist, ist die Berufsausübung anderweitig nachzuweisen (zweite Antwortoption).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensorganisation Darstellung der Unternehmensorganisation: •Rechtsform des Bieters •Angabe, ob die Rechtsform des Bieters Teil einer Unternehmensgruppe ist •Zahl eigener Mitarbeiter und deren Qualifikationen •Auflistung des/r Zulieferer(s) •Standorte sowie Ausstattung •Relevante Entsorgungsstandorte •Unternehmensorganigramm Hinweis zur Konsortialbildung: Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Ausschlussgründen Hinweis des Auftraggebers: An dem Auftrag interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu erklären. Es sind folgende vergaberechtliche Ausschussregelungen zu beachten: - § 123 GWB - § 124 GWB ☐ keiner der in den vorstehend genannten Regelungen enthaltenen Ausschlussgründe trifft auf mich / auf uns zu; ☐ insbesondere wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt. Ebenfalls wurde kein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt. Weiterhin liegt keine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO) vor; ☐ Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation Vorliegende Ausschlüssgründe Folgende in den §§ 123, 124 GWB enthaltenen Ausschlussgründe treffen auf uns zu: Erklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Ich habe / Wir haben Maßnahmen zur Selbstreinigung oder zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit gemäß § 125 GWB ergriffen. Zu weiteren Einzelheiten beziehen wir uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.) Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen bei Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich habe / Wir haben Selbstreinigungsmaßnahmen vorgenommen. Wir beziehen uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. Konkret weisen wir nach, dass den Verpflichtungen dadurch nachgekommen wurde, dass die säumigen Zahlungen vorgenommen worden sind oder wir uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.) Erklärung zum Nichtvorliegen von Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG Mit der Markierung der verschiedenen Aussagen bestätigen Sie, dass keine entsprechenden Verstöße oder Geldbußen vorliegen. Ich erkläre / Wir erklären, dass ☐ Ich/Wir wurde/n nicht rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße von 175.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 1.500.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 2.000.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt Vorliegende Geldbußen Folgende Geldbußen wurden rechtskräftig gegen uns festgestellt. (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Verstößen beantwortet werden.)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket 1. Der Bieter ist mit der Verordnung EU/833/2014 und geändert durch EU/2022/576 vertraut. Diese Verordnung verhängt unter anderem Sanktionen gegen Russland, russische Unternehmen, russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen und aus Russland stammende Produkte und Materialien. 2. Der Bieter gehört nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen, die mit Russland verbunden sind im Sinne von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung EU/2014/833 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung EU/2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren: Der Bieter ist kein(e) russische(r) Staatsangehörige(r) oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung; Nicht mehr als 50 % der Eigentumsrechte/Anteilen des Bieters befinden sich direkt oder indirekt im Besitz eines russischen Staatsangehörigen oder einer in Russland niedergelassenen natürlichen oder juristischen Person oder eines Unternehmens auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft; Der Bieter handelt nicht im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen. Die Personen oder Unternehmen die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen beteiligt sind und auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in dieser Erklärung genannten Personenkreis oder stehen in einem Bezug zu Russland im Sinne dieser Erklärung. 4. Der Bieter bestätigt und stellt sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen eingesetzt werden, auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht dem Personen/ Unternehmenskreis gemäß Nr. 3 dieser Erklärung zuzuordnen sind. 3. Der Bieter stimmt zu, dass, wenn sich (zu einem späteren Zeitpunkt) herausstellt, dass unrichtige und/oder unvollständige Angaben gemacht wurden, der Bieter von der weiteren Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen und/oder eine (möglicherweise) bereits aus diesem Grund geschlossene Vereinbarung ohne finanzielle Folgen für TenneT aufgehoben bzw. aufgelöst werden kann.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch den Nachweis der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre zu erbringen. Dabei ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass der Jahresumsatz jeweils mindestens EUR 1.500.000,00 betrug. Der Umsatz muss aus Leistungen stammen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind. Die vorgenannten Umsätze sind im Fall einer Konsortialbildung auf die kumulierten Umsätze der Konsortialpartner bezogen, wobei für jeden einzelnen Bieter oder Konsortialpartner im Fall einer Konzerneinbindung der Gesamtumsatz des Konzerns unter der Voraussetzung gilt, dass der Bieter oder Konsortialpartner sich zu 100% im Eigentum der Konzernobergesellschaft befindet. Die Nachweise für die in den Folgefragen genannten Umsätze sind hier mit entsprechenden Dokumenten (Bspw. Jahresabschlüssen) zu erbringen. Hinweis zur Konsortialbildung; Im Falle einer Konsortialbildung sind die Fragen 3.1.2. bis 3.1.4. nicht zu beantworten. Stattdessen ist ein separates Dokument unter dieser Frage 3.1.1. hochzuladen, in welchem eine tabellarische Darstellung der Umsätze jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft enthalten ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Versicherungen Bitte weisen Sie hier das Vorliegen folgender Versicherungen nach: Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme je Schadenfall für Sach-, Personen- und Vermögensschäden EUR 3.000.000,00) Betriebshaftpflichtversicherung Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 3.000.000,00 ist im Auftragsfall erforderlich. Der Bewerber hat zwei Optionen seine Eignung in diesem Bereich nachzuweisen: Option 1: Der Bieter hat bereits eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen. Der Nachweis erfolgt in der Frage 3.2.2 durch Upload einer entsprechenden Versicherungsbestätigung. Option 2: Der Bieter hat bisher noch keine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen. Er verpflichtet sich jedoch, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzet aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert zu, Beginn der Vertragslaufzeit vorzulegen. Als Sicherheit weist der Bieter, soweit möglich, mit einer Absichtserklärung seines Versicherers nach, dass dieser ihn mit der geforderten Versicherung und Deckungssumme (im Falle des Zuschlages) ausstatten wird. Die Absichtserklärung wird in der Frage 3.2.2. hochgeladen. Hinweis zur Konsortialbildung: Bei einer Bewerbergemeinschaft/einem Konsortium muss jeweils mind. eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/des Konsortiums die jeweils geforderten Versicherungsanforderungen erfüllen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungsleihe (wirtschaftlich und finanziell) Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird. Durch den Dritten sind dabei die entsprechenden in der EU-Bekanntmachung geforderten Mindestkriterien in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen. Darüber hinaus sind durch den Dritten die Anforderungen in Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung zu erfüllen und nachzuweisen. Berufen Sie sich im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers?
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die mindestens 3 Referenzen über die fachgerechte Entsorgung von Leiterseilen oder vergleichbarem, recyclebarem Metallschrott mit einem Auftragsvolumen von je mindestens 200.000,00 € in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nachweisen können (siehe auch „Ressourcen“). Die benannten Referenzen müssen mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sein. Können Sie die oben genannten Anforderungen erfüllen?
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Subunternehmern Erklärung bzw. Auflistung der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen bei denen beabsichtigt wird, Subunternehmer einzusetzen. Wird beabsichtigt, Subunternehmer einzusetzen?
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HSE-Anforderungen Onshore und landseitiger Offshore-Bereich Deutschland Für TenneT ist Sicherheit ein unumgänglicher Bestandteil des täglichen Bewusstseins, deshalb verwenden wir für alle Arbeitsbereiche unsere verpflichtende HSE-Richtlinie. Bitte bestätigen Sie, dass Sie die beigefügte HSE-Anforderungen Onshore und landseitiger Offshore-Bereich Deutschland. vollständig zur Kenntnis genommen haben und akzeptieren sowie diese im Auftragsfall einhalten werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sprache während der Auftragsabwicklung Bitte bestätigen Sie, dass die komplette Auftragsabwicklung im Auftragsfall in Deutsch erfolgen wird und die gesamte Dokumentation und andere Unterlagen in Deutsch übergeben werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Verfahrensanweisung Materialbewegung und Lagerung Sind Sie in der Lage die Bedingungen der anhängenden Verfahrensanweisung (Mercell) vollständig umzusetzen?
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Rechtliches Bitte bestätigen Sie die Einhaltung des deutschen Rechts und des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks: Die Entsorgung muss unter Einhaltung deutschen Rechts und des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks erfolgen, insbesondere: Kreislaufwirtschaftsgesetzt, Abfallverzeichnis-Verordnung, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, DGUV V1, DGUV V3, DVUV V38. Besitzen Sie alle dafür notwendigen Zertifikate (z.B. EFB)?
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungsleihe (technisch) Im Fall, dass sich der Bewerber auf die Eignung eines Subunternehmers (eines Dritten) bezieht, sind die Unterlagen entsprechend durch den Subunternehmer zu erstellen und zu unterschreiben. Eine Bestätigung des Subunternehmers, dass er seine technische Leistungsfähigkeit im Auftragsfall zur Verfügung stellt, ist einzureichen. Detaillierte Informationen zum Subunternehmer wie vollständiger Name, Adresse, Kontaktperson und dessen Kontaktdaten sind dabei mit anzugeben (Das Formblatt "Angaben zum Bewerber" kann verwendet werden). Außerdem ist durch den jeweiligen Dritten eine Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen, abzugeben. Die technische Eignungsleihe kann für die Erfüllung der Teilnahmekriterien auch durch mehrere potentielle Subunternehmen erfolgen. Berufen Sie sich im Bereich der technischen Leistungsfähigkeit auf die Eignung von Subunternehmern?
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Bewertung des Kriteriums „Preis“ erfolgt in einer vergleichenden Bewertung des jeweils angebotenen Preises inklusive der Optionen und Transportkosten zwischen allen Anbietern. Der Gesamtpreis wird vergleichend zum Wettbewerb bewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält mit 100 % die beste Bewertung. Der niedrigste Preis – multipliziert mit dem Faktor 1,4 – bildet die Schwelle, ab welcher eine Bewertung mit 0 % erfolgt. Die Bewertung der übrigen Angebotspreise erfolgt durch lineare Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisches Konzept/Qualität
Beschreibung: Die Bewertung des Kriteriums „Technisches Konzept“ erfolgt anhand der nachfolgenden Punkte, die das von Ihnen einzureichende Konzept enthalten soll: - Entsorgungskonzept (7,5 %) Bitte reichen Sie (auf beigefügtem Formular) ein vereinfachtes Entsorgungskonzept ein, das die vorgesehenen Entsorgungswege für alle zu erwartenden Abfälle aufzeigt und u.a. spezifiziert: Welche Mengen von welchem Abfall fallen an: Abfallschlüsselnummer mit ungefährer Gewichtsangabe. Wie erfolgt der Transport: ausführende Firma, verwendete Transportmittel, Beförderungserlaubnis, behördliche Nummer, Dokumente nach ADR Wir der Abfall weiter behandelt? Wenn ja: wo, von wem, wie: Arbeitsverfahren inkl. zugehöriger Schutzmaßnahmen, ggf. Nachweise über Sach- und Fachkunde (z.B. DGUV R 101-004) Was geschieht mit dem (behandelten) Abfall? Benennung der annehmenden Stelle des (behandelten) Abfalls. Für die beteiligten Unternehmen sind die EfB Zertifikate nach Kreislaufwirtschaftsgesetz beizufügen - Frequentierung der Baustelle (7,5 %) Es wird im Bedarfsfall eine Frequentierung der drei Baulose von jeweils bis zu drei Containerwechsel pro Woche gefordert. Bitte nennen Sie die maximale Anzahl von Anfahrten je Woche und Los durch ihr Unternehmen. - Reaktionszeit nach Containerabruf (5 %) Wie viele Tage benötigen Sie nach dem Containerabruf um diesen abzuholen? - Zugriff auf eigenes oder fremdes Netz zur Reduzierung von Anfahrtswegen (5 %) Beschreiben Sie Ihr Entsorgungsnetzwerk mit eigenen Entsorgungsstandorten und fremden Entsorgungsstandorten und geben Sie die Entfernung vom Lager zur Entsorgungsstelle an.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragsbedingungen
Beschreibung: Die Bewertung des Kriteriums "Vertragsbedingungen" erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der Abweichungen zu den von TenneT vorgeschlagenen Bedingungen im veröffentlichten Vertragsentwurf. Das Ergebnis ist ein Punktewert zwischen 0 und 4.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: HSE
Beschreibung: Die Bewertung des Kriteriums „HSE“ besteht aus den Einzelkriterien „SCL“ und „HSE-Selbstauskunftsbogen II“: SCL light (davon 80%) Gefordert ist eine Zertifizierung nach „Safety Culture Ladder light“ mit der Zertifizierungsstufe 3. Differenziert wird, ob Sie eine solche oder eine bessere Zertifizierungsstufe haben, ob sie ansonsten dazu bereit sind sich dem Zertifizierungsprozess innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsunterzeichnung zu unterwerfen, oder ob SCL in Gänze abgelehnt wird. HSE Selbstauskunftsbogen II (davon 20%). Die Bewertung erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der Antworten des „HSE Selbstauskunftsbogen II“
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/03/2026 11:00:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vor Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung (siehe Ziffer 2.1 dieses Verfahrensleitfadens – NDA) geschlossen werden. In diesem Zusammenhang behält sich der Auftraggeber vor, die Bewerber dahingehend zu prüfen, ob diese ein berechtigtes Interesse an der Auftragsausführung darlegen können.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft akzeptiert. Ferner ist ein eindeutiger und vertretungsberechtigter Führer der Gemeinschaft zu benennen.
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Angaben in Mercell
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer 8.2 des Verfahrensleitfaden genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber über die unter Ziffer 8.2 des Verfahrensleitfaden genannte Kontaktstelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: TenneT TSO GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: TenneT TSO GmbH