5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Günzburg (DE278)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu den jährlichen Umsätzen (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für unter Verwendung des Formblattes E-4 anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein; Stichtag ist der Einsendeschluss für die Teilnahmeanträge. Bewerber aus anderen Ländern haben vergleichbare Unterlagen der für sie zuständigen Institutionen vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe ist ein aktueller Handelsregisterauszug auch von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem eignungsleihenden Unternehmen abzugeben. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001-2015 oder vergleichbar mittels Eigenerklärung unter Verwendung des Formblattes E-8. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen zum Bestehen oder dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung unter Verwendung des Formblattes E-9 Mindestanforderungen: Es ist eine Versicherung spätestens ab dem Beginn der Auftragsdurchführung abzuschließen, die mindestens eine Absicherung für Personen- und Sachschäden von jeweils 3 Millionen Euro gewährleistet. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Referenzprojekten über Leistungen, die der Art und dem Umfang nach mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind unter Verwendung des Formblattes E-6. Mindestanforderungen: Es werden die folgenden allgemeinen und teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen an die Referenzen vorgegeben. I. Allgemeine Mindestanforderungen an alle Referenzen: 1. Es müssen mindestens zwei unterschiedliche Referenzen über die Errichtung und den Betrieb eines vergleichbaren Systems (vgl. teilbereichsbezogene Mindestanforderungen) vorgelegt werden. 2. Die Leistungen müssen mit einem Gerät mit integrierten Komponenten realisiert worden sein. 3. Die Systeme müssen vollständig eingerichtet und durch den Auftraggeber abgenommen worden sein. 4. Die Systeme müssen für einen Zeitraum von 6 Monaten durchgängig in Betrieb gewesen sein. 5. Zulässig sind nur Referenzprojekte, die auf dem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder Großbritannien durchgeführt werden/wurden. 6. Die Referenzen müssen im Zeitraum seit dem 01.01.2017 mit vergleichbaren Leistungen erfolgreich (d.h. inkl. Abnahme durch den Referenzauftraggeber) vom Bewerber erbracht worden sein. II. Teilbereichsbezogene Mindestanforderungen: Die nachfolgenden teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen können in mehreren geeigneten Referenzen zusammengefasst werden, z. B. wurden in einer Referenz mobile bargeldlose Ticketautomaten und in einer anderen Referenz elektronische Einstiegskontrollsysteme geliefert. Die beiden nachgenannten Mindestanforderungen müssen aber zumindest in der jeweils genannten Mindestanzahl an Referenzen erfüllt sein: 1. Mobile bargeldlose Ticketautomaten mit cEMV UPOS Terminals zur direkten bargeldlosen und kontaktlosen Bezahlung durch den Fahrgast mittels EMV Bankkarte am mobilen bargeldlosen Ticketautomaten: • Mindestens zwei (2) Referenzen • mit je mind. 150 ausgerüsteten Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene) und • mindestens 250 mobilen Ticketautomaten. Hinweis: Lösungen, bei denen neben der EMV Bankkarte ein zusätzliches Medium für den Zahlungsprozess notwendig ist, erfüllen die Anforderung nicht. 2. Elektronisches Einstiegskontrollsystem: • Mindestens eine (1) Referenz • mit mind. 150 Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene). Die Referenzanforderungen müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, gem. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung betreffend Referenzen zu IDBT unter Verwendung des Formblattes E-7. Anzugeben sind Referenzprojekte, ggf. auch Pilotprojekte im ÖPNV über Leistungen, die als IDBT-Projekte (EMV open Loop) zu qualifizieren sind. Bei diesen Projekten kann es sich um dieselben Referenzprojekte handeln, die bereits in dem Formblatt E-6 angegeben worden sind. Die Referenzanforderungen müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, gem. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Mittel und Kapazitäten unter Verwendung des Formblattes E-11. Vor dem Hintergrund der beantragten und bewilligten Fördermittel sowie der deshalb einzuhaltenden Durchführungs- und Umsetzungsfristen ist zu erklären, dass der Bewerber über ausreichende Mittel und Kapazitäten verfügen, um die zu vergebende Auftragsleistung innerhalb der der im Rahmenterminplan benannten Projektdurchführungszeit abnahmereif abzuwickeln. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen die geforderten Erklärung abgeben. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen unter Verwendung des Formblattes E-2. Zu erklären ist, dass für den Bewerber die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG) sowie nach § 22 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) nicht vorliegen. Im Falle einer Eignungsleihe oder einer Bewerbergemeinschaft sind für das eignungsverleihende Unternehmen bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen unter Verwendung des Formblattes E-2 einzureichen. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen unter Verwendung des Formblattes E-3. Im Falle einer Eignungsleihe oder einer Bewerbergemeinschaft sind für das eignungsverleihende Unternehmen bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen unter Verwendung des Formblattes E-3 einzureichen. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formblattes E-1. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 13/03/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Hier ist Folgendes geregelt: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Günzburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Günzburg