5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwölf Monate vor dem Vertragsende um weitere 12 Monate zu verlängern. Eine stillschweigende Verlängerung, z.B. durch die Weiterführung der Beförderung, ist ausgeschlossen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kempten
Postleitzahl: 87439
Land, Gliederung (NUTS): Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt (DE273)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Eigenerklärung zu den Basisinformation des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) (Formblatt B.2.).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.).Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht. Dabei ist die erklärende Person des Mitglieds der Bietergemeinschaft zu nennen (Formblatt B.4.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis J geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.5.). Dabei ist der Name der erklärenden Person des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten im Rahmen der Eignungsleiheerklärung anzugeben. Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechend Erklärung wird verlangt (vgl. Formblatt B.5.)
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: E) Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme (2fach maximiert) je Versicherungsfall i. H. v. 5 000 000 EUR für Personenschäden, sowie von 5 000 000 EUR für sonstige Schäden gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV oder (falls die aktuelle Deckung nicht ausreicht) eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur entsprechenden Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.7.).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters für vergleichbare Dienstleistungen (Beförderungsleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.8). Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Beförderungsleistungen der Beförderung von Menschen mit Behinderung bis 18 Jahren und/oder der Beförderung von erkrankten Menschen bis 18 Jahren.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: H) Liste der wesentlichen in den letzten drei (3) Jahren (seit 2023; gesondertes Formblatt für jedes Los) erbrachten mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (km) sowie des Auftraggebers (einschließlich Nennung der Kontaktdaten; eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich), Nennung des Referenzinhabers soweit der Auftrag als Bietergemeinschaft ausgeführt wurde oder der Bieter nicht selbst Hauptauftragnehmer war. Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.9a). Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Beförderungsleistungen der Beförderung von Menschen mit Behinderung bis 18 Jahren und/oder der Beförderung von erkrankten Menschen bis 18 Jahren. MINDESTANFORDERUNG (Formblatt B.9a): Eine (1) Referenz über die Beförderungsleistungen der Beförderung von Menschen mit Behinderung bis 18 Jahren und/oder der Beförderung von erkrankten Menschen bis 18 Jahren in einem Umfang von mindestens 70 Beförderungsteilnehmern, die mit mindestens 20 Kleinbussen bzw. Kleintransportern (bis 10 Sitzplätze), hiervon mindestens 5 Rollstuhlfahrzeuge, befördert wurden. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Hinweis: Soweit der Bieter sich für Los 1 und Los 2 bewirbt, kann die Erfüllung der Mindestanforderung für die Lose 1 und 2 durch dieselbe Referenz erfolgen. Es sind trotzdem die Formblätter 9a und 9b abzugeben. Die Referenz, die im Rahmen der Erfüllung der Mindestanforderung für Los 1 und Los 2 verwendet, ist in diesem Fall in beiden Formblättern unter Ziffer 2 einzutragen.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: I) Nachweis einer Zertifizierung gem. DIN ISO 9001:2015 (KEIN DECKBLATT; eigene Unterlage des Bieters vorzulegen).
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: J) Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz unter Nennung des Unterauftragnehmers (Firmenname, Anschrift), Angabe der zu übergebenden Teilleistung (soweit zutreffend) (Formblatt B.10.). Für jeden Unterauftragnehmer ist das Formblatt B.3. einzureichen sowie ggf. (auf Anforderung) weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen vorzulegen: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B. 11.). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preisangebot
Beschreibung: Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Preisblatt (Formblatt B.12.a.). Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Preisangaben zu machen. Gewertet wird der jeweilige fiktive Gesamtwertungspreis für das erste Vertragsjahr. Sofern für alle Fahrten lediglich ein Steuersatz gilt, ist dieser in der dafür vorgesehenen Spalte „MwSt.-Satz“ im Preisblatt anzugeben. Sofern Sie mehrere unterschiedliche Steuersätze verwenden, ist die Spalte „MwSt.-Satz“ im Preisblatt freizulassen (alle weiteren gelb markierten Felder des Preisblattes, insbesondere auch der Bruttopreis für die jeweiligen Positionen, sind zwingend auszufüllen). In diesem Fall ist dem Angebot eine detaillierte Aufschlüsselung der Umsatzsteuer je Preisposition gemäß dem Muster in Vergabeunterlage B.12.c.(Aufschlüsselung Umsatzsteuer) beizulegen. Die Kalkulationshinweise in den Verfahrensbedingungen sind zwingend zu beachten (Ziffer I.8.3.). Der jeweilige Preis wird wie folgt mit maximal 500 Leistungspunkten bewertet. Die Wertung der Preise erfolgt in der Weise, dass zunächst der niedrigste Preis 500 Punkte erhält; alle weiteren Angebote werden in der Weise linear interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigs-ten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Dabei wird eine Rundung auf die zweite Nachkommastelle erfolgen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Darstellung der Fahr- und Auftragsorganisation
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage des jeweiligen Konzepts zur Darstellung zur Fahr - und Auftragsorganisation. In dem Konzept erwartet der Auftraggeber eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den in Ziffer 8.4 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) aufgeführten Aspekten. Die konkreten Unterkriterien zur Bewertung des Konzepts sind der Konzept-Wertungsmatrix, Vergabeunterlage A.3, zu entnehmen. Die Konzepte werden wie in den Vergabeunterlagen in Ziffer 9.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) vorgesehen gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kommunikationskonzept
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage des jeweiligenKommunikationskonzepts. In dem Konzept erwartet der Auftraggeber eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den in Ziffer 8.5 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) aufgeführten Aspekten. Die konkreten Unterkriterien zur Bewertung des Konzepts sind der Konzept-Wertungsmatrix, Vergabeunterlage A.3, zu entnehmen. Die Konzepte werden wie in den Vergabeunterlagen in Ziffer 9.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) vorgesehen gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungssicherheit: Für die Vertragserfüllung ist spätestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn Sicherheit in Höhe von 2 % der Auftragssumme zu leisten, die wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden kann. Siehe zu den Details § 13 des Vertragsentwurfs (Vergabeunterlage D.1).
Frist für den Eingang der Angebote: 26/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bieterunterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Auf § 56 VgV wird verwiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber schreibt aus eigener Entscheidung europaweit auf Grundlage der VgV aus. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer wegen Unzuständigkeit abgelehnt werden, übernimmt der Auftraggeber hierfürkeine Haftung. Rein vorsorglich weist der Auftraggeber zudem auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB hin, insbesondere auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach richtet sich die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen nach § 160 GWB. Daher gilt: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Körperbehinderte Allgäu gGmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Körperbehinderte Allgäu gGmbH