1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Goethe-Institut e.V. - Zentrale
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2.1.
Verfahren
Titel: Herstellersupport und Beratung für alle Microsoft Produkte Proaktive Informationen über Sicherheitsrelevante Veränderungen
Beschreibung: Gegenstand des Vertrags ist der Microsoft Unified Enterprise Support für das gesamte Microsoft-Produktportfolio des Goethe-Instituts.
Kennung des Verfahrens: 825ca745-ba65-4fc3-801a-92785b170288
Interne Kennung: 71/202601
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 18
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXM4DZ#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Herstellersupport und Beratung für alle Microsoft Produkte Proaktive Informationen über Sicherheitsrelevante Veränderungen
Beschreibung: Der Supportvertrag stellt den 24/7-Hersteller-Support mit definierten Reaktionszeiten, globalem "Follow-the-Sun"-Eskalationsmodell, Zugriff auf Microsoft-Entwicklergruppen, proaktive Sicherheits- und Infrastrukturanalysen, Schulungs- und Trainingsangebote sowie einen dedizierten Customer Success Account Manager (CSAM) bereit. Die Leistung dient der Aufrechterhaltung eines sicheren, verfügbaren und stabilen IT-Betriebs für alle weltweit eingesetzten Microsoft-Systeme des Goethe-Instituts.
Interne Kennung: 71/202601
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 18
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Vertrag ist bislang noch nicht geschlossen worden. Das unter V.2.1) genannte Datum bezeichnet den Tag, an dem sich der öffentliche Auftraggeber endgültig dazu entschlossen hat, den Vertrag mit dem Auftragnehmer (V.2.3) zu schließen. Im Einklang mit § 135 Absatz 3 Nummer 3 GWB wird der öffentliche Auftraggeber den Vertrag mit dem Auftragnehmer (V.2.3) nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abschließen. Während dieses Zeitraums steht anderen Marktteilnehmern der Weg offen, gegen den beabsichtigten Vertragsschluss im Wege des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens vorzugehen. In Ergänzung der bevorstehenden Erläuterungen wird auf Folgendes verwiesen: Gemäß § 135 Absatz 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach § 135 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Goethe-Institut e.V. - Zentrale
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 500 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: "Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV kann ein öffentlicher Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführen, wenn der Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann und kein Wettbewerb vorhanden ist. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt. Der zu vergebende Auftrag betrifft den herstellerseitigen Support für das gesamte Microsoft Produktportfolio des Goethe Instituts. Aus technischen Gründen kann dieser Support zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich durch Microsoft selbst erbracht werden. Nur der Hersteller verfügt über die notwendigen technischen Rechte, den vollständigen Zugriff auf den Quellcode sowie über die exklusiven proprietären Werkzeuge und internen Eskalationsmechanismen (u. a. produktinterne Fehleranalysen, Code basierte Ursachenanalysen, Produktteam Eskalationen, Mission Critical Support und das Microsoft Services Hub). Der sichere, stabile und kontinuierliche Betrieb der eingesetzten Microsoft Plattformen, der darauf aufbauenden Individualsoftware sowie der angebundenen Fachverfahren erfordert einen unmittelbaren Zugriff auf herstellerinterne Sicherheits- , Update- und Eskalationsprozesse. Eine Einbindung nicht herstellerautorisierter Dritter würde Risiken für die Informations- und Systemsicherheit sowie für die Verfügbarkeit geschäftskritischer IT Systeme begründen. Diese Leistungen sind untrennbar mit den herstellereigenen geistigen Eigentumsrechten und besonderen technischen Fähigkeiten von Microsoft verbunden und können nicht durch Drittanbieter substituiert werden. Ein funktionierender Wettbewerb ist daher aus objektiven technischen Gründen nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund ist eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV sachlich und rechtlich gerechtfertigt. Sie dient der Wahrung der Systemsicherheit, der Minimierung technischer und wirtschaftlicher Risiken, der Vermeidung von Know how Verlusten sowie der Sicherstellung eines durchgängigen, verlässlichen Betriebs und der langfristigen Weiterentwicklung der bestehenden IT Landschaft."
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Microsoft
Angebot:
Kennung des Angebots: 71/202601-01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 500 000,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 71/202601
Titel: Herstellersupport und Beratung für alle Microsoft Produkte
Datum der Auswahl des Gewinners: 21/01/2026
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Goethe-Institut e.V. - Zentrale
Registrierungsnummer: DE129516430
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 18
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8915921-185
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 53133
Postanschrift: Villemombler Str 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-562
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Microsoft
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE129415943
Stadt: München
Postleitzahl: 80807
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a36903fd-bff1-49fa-910c-badb24ec53e5 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/01/2026 09:26:40 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 55522-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 17/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/01/2026