1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit U-Bahnen auf der Linie U6 West von Klinikum Großhadern bis Campus Martinsried
Beschreibung: Die Landeshauptstadt München ist auf Grundlage der Zweckvereinbarung zur Zusammenarbeit im ÖPNV auf der Linie U6 (West) zwischen dem Landkreis München und der Landeshauptstadt München (OBABl vom 30.12.2025) zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1, 2 BayÖPNVG i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigt, für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 30.06.2047 öffentliche Personenverkehrsdienste mit der U-Bahnlinie U 6 (West) in den am 01.01.2025 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag Stadtverkehr München (ÖDLA) an die Münchner Verkehrsgesellschaft mbh (MVG; Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, E-Mail: wicher.juergen@swm.de, Telefon: +49 89 2191 2168, Fax: +49 89 2191702168) einzubeziehen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA ist der Betrieb des Streckenabschnitts der Linie U6 Klinikum Großhadern bis Campus Martinsried. Der ÖDLA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG. Er verpflichtet zur Erbringung der Beförderungsleistung im U-Bahnverkehr. Daneben ist der Betrieb der Schieneninfrastruktur Gegenstand des ÖDLA. In Summe belaufen sich die zum Betriebsbeginn zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 84.081 Zugkilometer pro Jahr. Der ÖDLA wird Anforderungen in Bezug auf Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der umfassten Verkehrsdienste enthalten. Dem Betreiber wird für die Verkehre ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann. Die Landeshauptstadt München kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.3) A) verwiesen. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Grund für die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt zu vergeben, liegt darin, dass eine zulässige Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. Art. 12 RL 2014/24/EU i.V.m. § 108 Abs. 1 GWB vorliegt. Die LHM übt über die MVG eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle aus, an ihr bestehen keine privaten Kapitalanteile und die MVG erbringt unter 20% ihres Umsatzes für fremde Dritte. Die Integration der U-Bahnlinie U6 (West) in den ÖDLA kann nach Ablauf eines Jahres erfolgen (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007). Damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten. Gegen die geplante Direktvergabe kann bis zum Ablauf der Jahresfrist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Telefon: +49 89 21762411, Fax: +49 89 21762847) eingereicht werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl., v. 28.04.2020 VI Verg 27/19). (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Interne Kennung: Personenbeförderungsleistung
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: U-Bahnverkehr
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Hinweis zum Verfahren: Die Vergabe erfolgt direkt an einen internen Betreiber (Artikel 5 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007). Die Angabe der Verfahrensart „Wettbewerbliches Vergabeverfahren“ erfolgt nur, da aus technischen Gründen die Angabe „Sonstiges Einstufiges Verfahren" als Verfahrensart in diesem Portal nicht zur Verfügung steht. A) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linie ist zu dem in Abschnitt II.2.7 genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in einem dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten neuen Verkehrsdienste wird nach objektiven Maßstäben nicht kostendeckend unter Einhaltung der Anforderungen der Vorinformation möglich ist. Aus Sicht der Landeshauptstadt München bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. B) Anforderungen an die Verkehrsdienste: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit der beabsichtigten Integration der U-Bahnlinie U6 (West) in den ÖDLA Stadtverkehr Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Einzuhalten sind folgende Anforderungen: - Anwendung des zum 01.01.2027 gültigen Fahrplans: Montag – Freitag (Werktag): ca. 5.00 – ca. 6.00 Uhr: 3 Fahrtenpaare pro Stunde / ca. 6.00 – ca. 20.00 Uhr: 6 Fahrtenpaare pro Stunde / ca. 20.00 – ca. 1.00 Uhr: 3 Fahrtenpaare pro Stunde Samstag (Werktag): ca. 5.30 – ca. 7.30 Uhr: 3 Fahrtenpaare pro Stunde / ca. 7.30 – ca. 20.00 Uhr: 6 Fahrtenpaare pro Stunde / ca. 20.00 – ca. 1.00 Uhr: 3 Fahrtenpaare pro Stunde Sonn- und Feiertag: ca. 5.30 - ca. 1.00 Uhr: 3 Fahrtenpaare pro Stunde - Anerkennung und Anwendung des MVV-Gemeinschaftstarifs - Anwendung der im Münchner U-Bahn-Netz üblichen Qualitätsstandards (u.a. bzgl. Fahrzeuge, Fahrgastinformation, Fahrzeugsauberkeit, Fahr- und Verkaufspersonal, Betriebs- und Servicequalität). - Die Infrastruktur ist in Übereinstimmung mit den Standards im Münchner U-Bahnnetz und dem Stand der Technik betriebsbereit vorzuhalten. Hierbei handelt es sich um verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s.o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorinformation angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
§108 GWB -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit U-Bahnen auf der Linie U6 West von Klinikum Großhadern bis Campus Martinsried
Beschreibung: Die Landeshauptstadt München ist auf Grundlage der Zweckvereinbarung zur Zusammenarbeit im ÖPNV auf der Linie U6 (West) zwischen dem Landkreis München und der Landeshauptstadt München (OBABl vom 30.12.2025) zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1, 2 BayÖPNVG i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigt, für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 30.06.2047 öffentliche Personenverkehrsdienste mit der U-Bahnlinie U 6 (West) in den am 01.01.2025 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag Stadtverkehr München (ÖDLA) an die Münchner Verkehrsgesellschaft mbh (MVG; Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, E-Mail: wicher.juergen@swm.de, Telefon: +49 89 2191 2168, Fax: +49 89 2191702168) einzubeziehen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA ist der Betrieb des Streckenabschnitts der Linie U6 Klinikum Großhadern bis Campus Martinsried. Der ÖDLA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG. Er verpflichtet zur Erbringung der Beförderungsleistung im U-Bahnverkehr. Daneben ist der Betrieb der Schieneninfrastruktur Gegenstand des ÖDLA. In Summe belaufen sich die zum Betriebsbeginn zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 84.081 Zugkilometer pro Jahr. Der ÖDLA wird Anforderungen in Bezug auf Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der umfassten Verkehrsdienste enthalten. Dem Betreiber wird für die Verkehre ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann. Die Landeshauptstadt München kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.3) A) verwiesen. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Grund für die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt zu vergeben, liegt darin, dass eine zulässige Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. Art. 12 RL 2014/24/EU i.V.m. § 108 Abs. 1 GWB vorliegt. Die LHM übt über die MVG eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle aus, an ihr bestehen keine privaten Kapitalanteile und die MVG erbringt unter 20% ihres Umsatzes für fremde Dritte. Die Integration der U-Bahnlinie U6 (West) in den ÖDLA kann nach Ablauf eines Jahres erfolgen (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007). Damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten. Gegen die geplante Direktvergabe kann bis zum Ablauf der Jahresfrist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Telefon: +49 89 21762411, Fax: +49 89 21762847) eingereicht werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl., v. 28.04.2020 VI Verg 27/19). (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Interne Kennung: 93/21/80
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Herzog-Wilhelm-Straße 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80331
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Laufzeit: 246 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München
Registrierungsnummer: DE129524000
Abteilung: Referat für Arbeit und Wirtschaft
Postanschrift: Herzog-Wilhelm-Straße 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80331
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Frank Duschner
Telefon: +49 089233-24909
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BBG und Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 216
Postanschrift: Contrescarpe 75
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Fax: +494213354155
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 51cd0106-70de-4ebf-9878-16aa51cc0732 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/12/2025 14:39:33 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 867590-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 251/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/12/2025