1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Unterhaching
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen
Beschreibung: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs im Planungsabschnitt II in zwei (2) Losen.
Kennung des Verfahrens: c4e2b30f-092c-481e-8057-9451e6f75810
Interne Kennung: GUH100.0003_Hachinger Bach
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Leistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs werden im Wege des beschleunigten offenen Verfahrens beschafft, weil dringliche Gründe vorliegen. Die Dringlichkeit liegt hier vor, weil eine Durchführung des Verfahrens mit den üblichen Fristen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen würde, die den planmäßigen Fortgang des Projekts gefährden. Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem baulichen Zustand der bestehenden Ufermauerbefestigung. In mehreren Abschnitten weist diese erhebliche Schäden auf, die eine akute Gefahr des Einsturzes einzelner Mauerteile begründen. Ein Einbrechen von Mauerteilen in den Bach kann zu einer Behinderung des Abflusses, im Extremfall zu einem Aufstauen des Wassers und zu Überschwemmungen oder zumindest zu einem unkontrollierten Wasseraustritt führen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass infolge eines Mauerabbruchs angrenzende Anbauten oder befestigte Uferbereiche in Mitleidenschaft gezogen werden. Diese Risiken erfordern ein zeitnahes planerisches Eingreifen, um die notwendigen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen unverzüglich vorbereiten und umsetzen zu können. Da das Vergabeverfahren die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 betrifft, ist die zeitnahe Beauftragung erforderlich, um die Ausführungsplanung rechtzeitig abzuschließen und die Bauausführung im geeigneten jahreszeitlichen Zeitfenster vorbereiten zu können. Eine Verzögerung der Planungsleistungen würde dazu führen, dass die anschließenden Bauarbeiten nicht mehr innerhalb der witterungsabhängigen Ausführungsperiode am Gewässer begonnen oder abgeschlossen werden könnten. Dies hätte eine Verschiebung in das nächste Baujahr und damit verbundene Mehrkosten und Verzögerungen zur Folge. Die saisonalen Beschränkungen der Bauausführung sowie die damit verbundene Notwendigkeit, die planerischen Grundlagen rechtzeitig bereitzustellen, begründen daher die Dringlichkeit.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 7
Stadt: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 112 077,77 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMYQB# 1. Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzu-lässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftrag-gebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV).
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Objektplanung Ingenieurbauwerke
Beschreibung: Die Gemeinde Unterhaching beabsichtigt die Beschaffung von Architektenleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen. Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben mit Fördermitteln nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14. März 2025, Az. 58g-U4454.11-2024/1-21 (Anlage 807a) einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) (Anlage 807b) zu realisieren. a) Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 3 - Ingenieurbauwerk im Sinne des § 41 Nr. 3 HOAI, § 43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Die ingenieurtechnischen Leistungen betreffen die Sanierung und Erneuerung der Uferbefestigungen des Hachinger Bachs. b) Los 2 - Objektplanung Freianlagen Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 2 - Freianlagen, § 39 Leistungsbild Freianlagen, Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Die Leistungen der Freianlagenplanung umfassen die ökologische und gestalterische Aufwertung des Gewässers und der Uferbereiche. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: Leitungsbeschreibung für Los 1 und 2 einheitlich: - Anlage 802_Leistungsbeschreibung Leistungs- und Vergütungskatalog: - Anlage 801_01_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1 - Anlage 801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2 Vertrag: - Anlage 906_01_Vertrag_Los 1 - Anlage 906_02_Vertrag_Los 2 Planunterlagen: - Anlage 910_Unterlagen zum Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG_Erläuterungsbericht_Entwurfs-_Genehmigungsplanung_Blaueintragungen vom 04.12.2024_Ergänzungen vom 24.04.2025 (Dateibezeichnung: Plangenehmigung und weitere Unterlagen). - Anlage 911_Anlage 7_Statische Berechnung vom 10.05.2017. - Anlage 912_Anlage 8_Baugrundgutachten vom 24.05.2016_ohne An-lagen 2_3. - Anlage 913_Anlage_1 Baugrund- und Schadstoffgutachten vom Au-gust 2024. - Anlage 914_Wasserrechtsbescheid vom 08.10.2025. - Anlage 915_Tragwerksplanung_Vorplanungsbericht vom 09.07.2025. - Anlage 916_Lageplan Baustellenlogistik_Entwurfsplanung vom 30.04.2014. - Anlage 917_Querschnitt Bach_exemplarisch_vom 19.09.2024.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: -- Ausführungsplanung (Leistungsphase 5); -- Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); -- Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7). - Leistungsstufe 2: -- Bauoberleitung (Leistungsphase 8); -- Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_01) der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der Leistungsstufe 1 und / oder Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 und / oder Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der Leistungsstufe 2 zu beauftragen. Der Auftraggeber wird Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 und / oder Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der Leistungsstufe 2 beauftragen, wenn ein Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Klargestellt wird, dass eine Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 2 nur wirksam ist, wenn die aufschiebende Bedingung - dass die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt - eingetreten ist. Für weitergehende Ausführungen wird auf den Vertrag (Anlage 906_01) verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 7
Stadt: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 95 622,37 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Bedingungen für den Auftrag: Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2033 vom 23. Oktober 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B: Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8 einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8; - Kurzbeschreibung des Projekts zum Umfang der Leistungen; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 5 nicht vor dem 01.01.2022 2020 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das alle aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben, das in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_01 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 1" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus einem Projektleiter, und einem stellvertretenden Projektleiter anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Der benannte Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter müssen jeweils über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung). Begriffsbestimmung: - Ein "Projektleiter" ist die zentrale Führungskraft des Projekts und trägt die Gesamtverantwortung für dessen erfolgreiche Umsetzung. Er ist der Hauptansprechpartner für den Auftraggeber und verantwortlich für die Planung, Steuerung und Überwachung aller Projektphasen. - Ein "stellvertretender Projektleiter" unterstützt den Projektleiter in allen Aufgabenbereichen und vertritt ihn bei dessen Abwesenheit. Er sorgt dafür, dass der Projektfortschritt auch ohne die direkte Anwesenheit des Projektleiters reibungslos weiterläuft. - C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse gemäß des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen": Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden. a) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt über Dienstleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8. - Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben und über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojektgeleitet als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter haben und über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Die (weiteren) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und an persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: - Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Dienstleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI umfasst haben, mindestens in den Leistungsphasen 5 bis 8 der HOAI. - Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2020 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben bzw. mit folgendem Inhalt: - Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stellvertretenden Projektleiters); - Angabe, ob der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen. -Rolle des Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt; - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter); - Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI, für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI, mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Ansprechpartner des Bauherren; - Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8, mit mindestens folgendem Inhalt: - Kurzbeschreibung des Projekts zum Umfang der Leistung; - Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2020 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet. Fortsetzung folgt:
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung
Beschreibung: Fortsetzung persönliche Erfahrung des Projektteams: b) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Kriterium 1 Dem Auftraggeber kommt der Realisierung und Absicherung von Fördermitteln in dem gegenständlichen Projekt eine zentrale Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist es für den Auftraggeber entscheidend, einen Projektleiter sowie einen stellvertretenden Projektleiter zu gewinnen, die über eine Erfahrung in der Begleitung von nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) geförderten Projekten verfügen. Bewertet wird daher, ob das angegebene persönliche Referenzprojekt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) gefördert wurde. Für jedes nach den RZWas geförderte persönliche Referenzprojekt wird ein (1) Punkt vergeben. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt fünf (5) Punkte. Für die Punktetabelle wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen. Der Bieter hat zu informatorischen Zwecken den Betrag anzugeben, der in dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt gefördert worden ist. Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters umfasste Maßnahmen im innerörtlichen Kontext. Ja = 1 Punkt. Nein = 0 Punkte. Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert. Der Bieter kann bei einem persönlichen Referenzprojekt insgesamt 2 Punkte erzielen: (Kriterium 1) 1 Punkt + (Kriterium 2) 1 Punkt = 2 Punkte Zur punktemäßigen Bewertung - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 10 Punkte erzielen; das heißt 20 Punkte zusammengerechnet für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem Gewichtungsfaktor 2,5 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_ Los 1" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Projektmitarbeiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Projektmitarbeiter angeboten worden wäre. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" beträgt einheitlich 50 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (netto)
Beschreibung: Der wertungsrelevante Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis (netto) gemäß Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1". Hinweis: Es besteht für die Bieter die Möglichkeit jeweils ein (1) Angebot für beide Lose abzugeben und hierbei einen Rabatt anzubieten, für den Fall, dass sie den Auftrag für diese beiden Lose erhalten. Gibt der Bieter ein sogenanntes Kopplungsangebot mit einem Preisvorteil [Kopplungsabschlag in Prozent (%)] ab, so ist der hierdurch entstandene Preisvorteil wertungsrelevant. Für die Angabe des Kopplungsabschlags in Prozent verwendet der Bieter die Anlage 300 "Anschreiben Angebote". Ergänzende Angaben zu den Zuschlagskriterien sowie Angaben zu der Wertung der Angebote ergeben sich aus Kapitel 6.7.5 sowie Kapitel 6.7.6 für das Los 1; Kapitel 6.8.5 sowie Kapitel 6.8.6 für das Los 2 der Anlage 900 "Vergabeleitfaden".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los ein Vertrag geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02 für das Los 2]. 2. Auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Anlage 900 "Vergabeleitfaden" (dort zu finden unter 6.5.3.1.) wird hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Unterhaching
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Unterhaching
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Objektplanung Freianlagen
Beschreibung: Die Gemeinde Unterhaching beabsichtigt die Beschaffung von Architektenleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen. Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben mit Fördermitteln nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14. März 2025, Az. 58g-U4454.11-2024/1-21 (Anlage 807a) einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) (Anlage 807b) zu realisieren. a) Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 3 - Ingenieurbauwerk im Sinne des § 41 Nr. 3 HOAI, § 43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Die ingenieurtechnischen Leistungen betreffen die Sanierung und Erneuerung der Uferbefestigungen des Hachinger Bachs. b) Los 2 - Objektplanung Freianlagen Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 2 - Freianlagen, § 39 Leistungsbild Freianlagen, Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Die Leistungen der Freianlagenplanung umfassen die ökologische und gestalterische Aufwertung des Gewässers und der Uferbereiche. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: Leitungsbeschreibung für Los 1 und 2 einheitlich: - Anlage 802_Leistungsbeschreibung Leistungs- und Vergütungskatalog: - Anlage 801_01_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1 - Anlage 801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2 Vertrag: - Anlage 906_01_Vertrag_Los 1 - Anlage 906_02_Vertrag_Los 2 Planunterlagen: - Anlage 910_Unterlagen zum Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG_Erläuterungsbericht_Entwurfs-_Genehmigungsplanung_Blaueintragungen vom 04.12.2024_Ergänzungen vom 24.04.2025 (Dateibezeichnung: Plangenehmigung und weitere Unterlagen). - Anlage 911_Anlage 7_Statische Berechnung vom 10.05.2017. - Anlage 912_Anlage 8_Baugrundgutachten vom 24.05.2016_ohne An-lagen 2_3. - Anlage 913_Anlage_1 Baugrund- und Schadstoffgutachten vom Au-gust 2024. - Anlage 914_Wasserrechtsbescheid vom 08.10.2025. - Anlage 915_Tragwerksplanung_Vorplanungsbericht vom 09.07.2025. - Anlage 916_Lageplan Baustellenlogistik_Entwurfsplanung vom 30.04.2014. - Anlage 917_Querschnitt Bach_exemplarisch_vom 19.09.2024.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: -- Ausführungsplanung (Leistungsphase 5); -- Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); -- Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7). - Leistungsstufe 2: -- Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation (Leistungsphase 8); -- Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_02) der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_02)) der Leistungsstufe 2 zu beauftragen. Der Auftraggeber wird Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_02)) der Leistungsstufe 2 beauftragen, wenn ein Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Klargestellt wird, dass eine Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 2 nur wirksam ist, wenn die aufschiebende Bedingung - dass die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt - eingetreten ist. Für weitergehende Ausführungen wird auf den Vertrag (Anlage 906_02) verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 7
Stadt: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 16 455,40 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Bedingungen für den Auftrag: Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2033 vom 23. Oktober 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B: Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Freianlagen, mindestens Leistungsphase 5 bis 8 einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Freianlagen, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8; - Kurzbeschreibung des Projekts zum Umfang der Leistungen; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 5 nicht vor dem 01.01.2020 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das alle aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben, das in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_02 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 2" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter. anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Der benannte Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter müssen jeweils über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung). Begriffsbestimmung: - Ein "Projektleiter" ist die zentrale Führungskraft des Projekts und trägt die Gesamtverantwortung für dessen erfolgreiche Umsetzung. Er ist der Hauptansprechpartner für den Auftraggeber und verantwortlich für die Planung, Steuerung und Überwachung aller Projektphasen. - Ein "stellvertretender Projektleiter" unterstützt den Projektleiter in allen Aufgabenbereichen und vertritt ihn bei dessen Abwesenheit. Er sorgt dafür, dass der Projektfortschritt auch ohne die direkte Anwesenheit des Projektleiters reibungslos weiterläuft. - C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse gemäß des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen": Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden. a) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters: Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt über Dienstleistungen der Objektplanung Freianlagen, mindestens Leistungsphasen 5 bis 8. - Der Projektleiter muss für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben und über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss für ihn angegebene persönliche Referenzprojektgeleitet als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter haben und über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Die (weiteren) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und an die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: - Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Dienstleistungen der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 umfasst haben. - Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2020 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben bzw. mit folgendem Inhalt: - Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stellvertretenden Projektleiters); - Angabe, ob der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen; - Rolle des Projektleiters in dem persönlichen Refe-renzprojekt als Projektleiter; - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt; - Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen für die Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI, mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Ansprechpartner des Bauherren; - Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI, mindestens Leistungsphasen 5 bis 8, mit mindestens folgendem Inhalt: - Kurzbeschreibung des Projekts zum Umfang der Leistung; - Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet. b) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Fortsetzung unter "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung
Beschreibung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung: Kriterium 1: Dem Auftraggeber kommt der Realisierung und Absicherung von Fördermitteln in dem gegenständlichen Projekt eine zentrale Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist es für den Auftraggeber entscheidend, einen Projektleiter sowie einen stellvertretenden Projektleiter zu gewinnen, die über eine Erfahrung in der Begleitung von nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) geförderten Projekten verfügen. Bewertet wird daher, ob das angegebene persönliche Referenzprojekt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) gefördert wurde. Für jedes nach den RZWas geförderte persönliche Referenzprojekt wird ein (1) Punkt vergeben. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt fünf (5) Punkte. Für die Punktetabelle wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen. Der Bieter hat zu informatorischen Zwecken den Betrag anzugeben, der in dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt gefördert worden ist. Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters umfasste Maßnahmen zur ökologischen oder gestalterischen Aufwertung eines Gewässers (z. B. naturnahe Ufergestaltung, Vegetationskonzepte, Wege- oder Aufenthaltsgestaltung). Ja = 1 Punkt. Nein = 0 Punkte. Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert. - Der Bieter kann bei einem persönlichen Referenzprojekt insgesamt 2 Punkte erzielen: (Kriterium 1) 1 Punkt + (Kriterium 2) 1 Punkt = 2 Punkte Zur punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 10 Punkte erzielen; das heißt 20 Punkte zusammengerechnet für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem Gewichtungsfaktor 2,5 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Projektmitarbeiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Projektmitarbeiter angeboten worden wäre. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" beträgt einheitlich 50 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (netto)
Beschreibung: Der wertungsrelevante Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis (netto) gemäß Anlage 801_02 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2". Es besteht für die Bieter die Möglichkeit jeweils ein (1) Angebot für beide Lose abzugeben und hierbei einen Rabatt anzubieten, für den Fall, dass sie den Auftrag für diese beiden Lose erhalten. Gibt der Bieter ein sogenanntes Kopplungsangebot mit einem Preisvorteil [Kopplungsabschlag in Prozent (%)] ab, so ist der hierdurch entstandene Preisvorteil wertungsrelevant. Für die Angabe des Kopplungsabschlags in Prozent verwendet der Bieter die Anlage 300 "Anschreiben Angebote". Ergänzende Angaben zu den Zuschlagskriterien sowie Angaben zu der Wertung der Angebote ergeben sich aus Kapitel 6.7.5 sowie Kapitel 6.7.6 für das Los 1; Kapitel 6.8.5 sowie Kapitel 6.8.6 für das Los 2 der Anlage 900 "Vergabeleitfaden".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los ein Vertrag geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02 für das Los 2]. 2. Auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Anlage 900 "Vergabeleitfaden" (dort zu finden unter 6.5.3.1.) wird hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Unterhaching
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Unterhaching
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Unterhaching
Registrierungsnummer: 09184148-82008-23
Postanschrift: Rathausplatz 7
Stadt: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Sachbereich Tiefbau
Telefon: +49 89 665-510
Fax: +49 89 66551-166
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2d3d7d62-54da-42da-b9d4-ea75fa21f9c4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2025 18:33:51 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 859061-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 247/2025
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2025