1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gersthofen
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: öffentliche Personenbeförderung Gersthofen
Beschreibung: Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsleistungen an den internen Betreiber gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Interne Kennung: 2025-RFÖ-ÖPNV-01
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: i.V.m §108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
§108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - In-House-Vergabe
Nachprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München - Gem. §12 Abs.6 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Omnibussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Deutschland-Gersthofen: Liniennetz (Straße) Stadtgebiet Gersthofen einschließlich ein- und ausbrechende Linien
Beschreibung: Erbringung von öffentlichen Personenbeförderungsdienstleistungen gemäß der Verordnung (EG) 1370/2007 mit Kraftfahrzeugen (Bussen) im Linienverkehr auf dem Gebiet der Stadt Gersthofen einschließlich ausbrechender Linien auf dem Gebiet der Stadt Augsburg und des Landkreises Augsburg. Erfasst von dieser Vorabbekanntmachung sind öffentliche Personenbeförderungsleistungen auf den Linien: - Nr. 27 von Rettenbergen-Edenbergen-Batzenhofen-Hirblingen-Täfertingen-Neusäß Bahnhof-Oberhausen nach Augsburg/Oberhausen Nord - Nr. 51/54 von Augsburg-Oberhausen-Nord über Gersthofen nach Langweid - Nr. 52 von Augsburg-Oberhausen-Nord nach Gersthofen/Ballonstartplatz - Nr. 55 von Gersthofen-Stifter-Siedlung - Am Ballonstartplatz - Gersthofen-Zentrum nach Gersthofen Bahnhof - Nr. 56 von Augsburg-Oberhausen-Nord – Gersthofen Mitte - Hirblingen – Batzenhofen – Edenbergen nach Rettenbergen - Nr. 57 von Augsburg-Oberhausen-Nord - Gersthofen-Industriegebiet - Nr. 58 von Augsburg-Oberhausen-Nord über Augsburg-IKEA nach Gersthofen-Bahnhof - Nr. 59 von Augsburg-Oberhausen-Nord über Gersthofen-Güterverkehrszentrum nach Gersthofen-Bahnhof - Nr. 95 Nachtbuslinie von Augsburg-Staatstheater über Gersthofen-Langweid nach Biberbach - Nr. 459 von Lützelburg über Gablingen-Stettenhofen nach Gersthofen Die Liniengenehmigungen sollen jeweils für die maximal zulässige Genehmigungslaufzeit von zehn Jahren gemäß § 16 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes an die Gersthofer Verkehrsgesellschaft mbH erteilt werden. Maßgebliche Anforderungen für die Durchführung der öffentlichen Personenbeförderungsleistung ist dabei das derzeitige Bedienungsangebot, wie es im geltenden Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Augsburg 2015 Plus in Verbindung mit dem zum Beschluß anstehenden neuen Nahverkehrsplan 2025 beschrieben wird. Hinsichtlich der Angebotsgestaltung und der einzuhaltenden Betriebsqualität sind insbesondere die im Nahverkehrsplan geforderten quantitativen und qualitativen Anforderungen an die öffentliche Personenbeförderungsleistung sowohl bei der Antragstellung im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren als auch bei der Durchführung der Beförderungsdienstleistung zwingend einzuhalten. Ferner gelten für die Durchführung der öffentlichen Personenbeförderungsleistungen die folgenden qualitativen Anforderungen an die Verkehrsbedienung: - Mindesttakt und Mindestbetriebszeiten entsprechend dem heutigen Fahrplanangebot (im Internet abrufbar unter https://www.avv-augsburg.de/verbindungen/liniennetzplaene). - Die Reinigung und Sicherung der von dem Verkehrsunternehmen genutzten Haltestellen im Stadtgebiet Gersthofen übernimmt das Verkehrsunternehmen. - Busflotte komplett barrierefrei/behindertengerecht (Niederflur, Rampe, Kompatibilität der ITCS-Daten mit den System des AVV) - Gewährleistung von Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit mit dem Ziel der Einhaltung des gültigen Fahrplans unter Einhaltung der Anforderungen der Anschlusssicherung. - Gestellung von Ersatzfahrzeugen < 10 Minuten. - Ausstattung des Fahrpersonals mit einheitlicher Dienstkleidung. - Telefonische Erreichbarkeit einer Servicestelle während des Linienbetriebs - Der Verkauf von Fahrscheinen erfolgt über eine Fahrerkasse und externe Verkaufsstellen - Durchführung von Fahrscheinkontrollen weitere Angaben: Bedingungen für den Auftrag: Kostenparameter für Ausgleichszahlungen: finanzieller Nettoeffekt gem. Ziff. 2 Anhang der VO (EG) Nr. 1370/2007 Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein Soziale Standards: -Einhaltung mindestens des Lohn- und Manteltarifvertrags für das private Omnibusgewerbe in Bayern - ansonsten Einhaltung des Mindestlohngesetztes Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: - Anwendung des AVV-Gemeinschaftstarifs und Beteiligung am Einnahmeaufteilungsverfahren des AVV einschließlich notwendiger Fahrgastzählungen usw. - Einsatz von barrierefreien Fahrzeugen (Niederflur) - räumliche und zeitliche Erschließung des Stadtgebiets mindestens im Umfang des derzeitigen Fahrplans unter Berücksichtigung der Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans für den AVV Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja - Vorhaltung der Infrastruktur zur Gewährleistung von Reparatur- und Pflegearbeiten einschließlich kurzfristiger ERsatzgestellung bei Fahrzeugausfällen - Übernahme von Vertriebsaufgaben - Erhaltung von Busbeschleunigungsmaßnahmen - Erhaltung der Haltestelleninfrastruktur - Organisation und Abrechnung des Anruf-Sammel-Taxis Zusätzliche Angaben: 1. Die Stadt Gersthofen beabsichtigt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Gersthofen eine Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 an ihren internen Betreiber, Gersthofer Verkehrsgesellschaft mbH, und gibt dies mit der vorliegenden Vorabinformation vorab bekannt. Sollten sich die im Rahmen dieser Vorabinformation bekannt gegebenen Umstände ändern, wird die Stadt Gersthofen gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 3 VO (EG) 1370/2007 schnellstmöglich eine Berichtigung veröffentlichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die VO (EG) Nr. 1370/2007 angewandt wird. 2. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, Omnibussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. 3. Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt als Gesamtleistung (vgl. § 8 a Abs. 2a Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung, nicht aber auf Teilleistungen beziehen (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
Interne Kennung: 2025-RFÖ-ÖPNV-01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge: 950 000 Kilometer
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Gersthofen
Postleitzahl: 86368
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Gersthofen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gersthofen
Registrierungsnummer: 09772147
Registrierungsnummer: Stadt Gersthofen
Registrierungsnummer: Stadt Gersthofen
Abteilung: Stadt Gersthofen
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Gersthofen
Postleitzahl: 86368
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle Stadt Gersthofen
Telefon: 082124910
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9c9524d5-6991-484a-8358-5bfd4897e0f5 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/12/2025 11:47:53 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 829232-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 241/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/12/2025