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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landeskriminalamt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk
Beschreibung: Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), vertreten durch die Autorisierte Stelle Bayern, beabsichtigt Rahmenvereinbarungen zur Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) abzuschließen. Gegenstädnlich wird bei insgesamt dreizehn (13) Fachlosen, je Los eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen.
Kennung des Verfahrens: 08f3f41f-eecd-44dd-a1f0-be359dff5d05
Interne Kennung: 124-8010-035/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 110 710 131,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 13
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 13
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: „Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen“: Die Vergabestelle prüft das Vorliegen von zwingenden sowie fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB, als auch von Ausschlussgründen gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, §§ 22, 24 LkSG sowie nach den jeweils aktuellen Russland-Sanktionen, insbesondere gem. der Verordnung 833/2014 EU in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Betriebsunterstützung – IT-Technik
Beschreibung: Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten. Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1.) Vordruck 11: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 13: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 18: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 3.000.000,00 Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 800.000,00 Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Unternehmens, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an die Qualifikation „Pro“ und/oder „Expert“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Arbeitnehmerüberlassung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens zwei (2) Leiharbeitnehmer (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügt, welche die Qualifikation „Pro“ bzw. „Expert“ erfüllen müssen (Mindestanforderung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung zur Betriebsunterstützung in den Bereichen: • IT-Technik: Unterstützung im Betrieb und Technik, insbesondere bei dem Betrieb der technischen IT-Infrastruktur (Software und Hardware) und • Nutzermanagement: Unterstützung im Betrieb und Nutzermanagement, insbesondere bei dem Betrieb und der Betreuung einer Endgeräte-spezifischen Updatesoftware in einem Umfang von mindestens 220 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung), b) Referenzauftraggeber war eine Behörde i.S.d. § 1 Abs. 1 BayVwVfG oder ein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung zur Betriebsunterstützung in den Bereichen: • IT-Technik: Unterstützung im Betrieb und Technik, insbesondere bei dem Betrieb der technischen IT-Infrastruktur (Software und Hardware) und • Nutzermanagement: Unterstützung im Betrieb und Nutzermanagement, insbesondere bei dem Betrieb und der Betreuung einer Endgeräte-spezifischen Updatesoftware in einem Umfang von mindestens 220 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die aktuell gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG bzw. im Falle einer Befristung zusammen mit einer Verpflichtungserklärung, dass die Verlängerung der Erlaubnis gem. § 2 Abs. 4 Satz 2 AÜG rechtzeitig beantragt wird, um eine gültige Erlaubnis während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewährleisten und mit einer Eigenerklärung darüber, dass aktuell keine Ablehnung des Verlängerungsantrages i.S.d. § 2 Abs. 4 Satz 3 AÜG vorliegt, ist mit dem Angebot einzureichen (Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskennzahl (L)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen je Los einen Mindestnutzen von 60 % für das Hauptkriterium „Fachkonzept Arbeitnehmerüberlassung“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % je Anforderungsprofil (Los 1: Anforderungsprofil 1, 2 und 3) zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Anforderungsprofilen nicht erreichen, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landeskriminalamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Betriebsunterstützung – Verwaltung
Beschreibung: Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten. Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1.) Vordruck 11: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 13: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 18: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 3.000.000,00 Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 1,2 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an die Qualifikation „Pro“ und/oder „Expert“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Arbeitnehmerüberlassung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens vier (4) Leiharbeitnehmer (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügt, welche die Qualifikation „Pro“ bzw. „Expert“ erfüllen müssen (Mindestanforderung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung zur Betriebsunterstützung in den Bereichen: • Büro: Einfache Buchhaltung und Haushalt, Terminkoordination, Büroorganisation, Schriftwechsel und Aktenverwaltung • Sicherheitskartenverwaltung: Mitwirkung und Unterstützung bei der Verwaltung der Sicherheitskarten, Personalisierung und Logistik von Sicherheitskarten, und • Vertragsverwaltung: Gehobener Schriftverkehr mit Behörden, Privatpersonen und Unternehmen, Vertragsverwaltung (z.B. Überwachung von Fristen, etc.), Dateneingabe in Vertrags- bzw. Datenmanagementsystem, Vor-Ort Termine mit Vertragspartnern inkl. Vertragsverhandlungen in einem Umfang von mindestens 440 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung), b) Referenzauftraggeber war eine Behörde i.S.d. § 1 Abs. 1 BayVwVfG oder ein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung zur Betriebsunterstützung in den Bereichen: • Büro: Einfache Buchhaltung und Haushalt, Terminkoordination, Büroorganisation, Schriftwechsel und Aktenverwaltung • Sicherheitskartenverwaltung: Mitwirkung und Unterstützung bei der Verwaltung der Sicherheitskarten, Personalisierung und Logistik von Sicherheitskarten, und • Vertragsverwaltung: Gehobener Schriftverkehr mit Behörden, Privatpersonen und Unternehmen, Vertragsverwaltung (z.B. Überwachung von Fristen, etc.), Dateneingabe in Vertrags- bzw. Datenmanagementsystem, Vor-Ort Termine mit Vertragspartnern inkl. Vertragsverhandlungen in einem Umfang von mindestens 440 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die aktuell gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG bzw. im Falle einer Befristung zusammen mit einer Verpflichtungserklärung, dass die Verlängerung der Erlaubnis gem. § 2 Abs. 4 Satz 2 AÜG rechtzeitig beantragt wird, um eine gültige Erlaubnis während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewährleisten und mit einer Eigenerklärung darüber, dass aktuell keine Ablehnung des Verlängerungsantrages i.S.d. § 2 Abs. 4 Satz 3 AÜG vorliegt (Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskennzahl (L)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen je Los einen Mindestnutzen von 60 % für das Hauptkriterium „Fachkonzept Arbeitnehmerüberlassung“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % je Anforderungsprofil (Los 2: Anforderungsprofil 4, 5 und 6) zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Anforderungsprofilen nicht erreichen, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landeskriminalamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - IT-Technik
Beschreibung: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung und in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Interne Kennung: 0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 11,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 4,6 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens zehn (10) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für IT-Technik in den Bereichen: • System-/Serveradministration: Konzeptionierung, Planung, Aufbau und Betriebsüberführung von dezidierten Server-Client Systemen. • IT-Netze: Konzeptionierung, Planung, Aufbau und Betriebsüberführung von Netzwerken und VPN-Einwahlstrukturen. • Applikationsbetreuung: Administration und Konfiguration von Applikationen einschließlich Fehleranalyse und –behebung. • Infrastrukturentwicklung: Definition, Beschreibung, Realisierung und Dokumentation von Hardware- und/oder Softwareschnittstellen in einem Umfang von mindestens 1.100 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für IT-Technik in den Bereichen: • System-/Serveradministration: Konzeptionierung, Planung, Aufbau und Betriebsüberführung von dezidierten Server-Client Systemen. • IT-Netze: Konzeptionierung, Planung, Aufbau und Betriebsüberführung von Netzwerken und VPN-Einwahlstrukturen. • Applikationsbetreuung: Administration und Konfiguration von Applikationen einschließlich Fehleranalyse und –behebung. • Infrastrukturentwicklung: Definition, Beschreibung, Realisierung und Dokumentation von Hardware- und/oder Softwareschnittstellen in einem Umfang von mindestens 1.100 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskennzahl (L)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landeskriminalamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Nutzermanagement
Beschreibung: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Interne Kennung: 0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 9 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 3,7 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens acht (8) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Nutzermanagement in den Bereichen: • Tests: Testplanung, Testautomatisierung und Testdurchführung • Rolloutplanung: Planung der Umsetzung neuer Programmstände • Dienste-Management: Einführung neuer Dienste und Funktionen sowie Erstellung, Prüfung und Fortschreibung von Leistungsmerkmalen • Fachliche Applikationsberatung: Einbringung und Bewertung von Änderungswünschen, Fehleranalyse (einschl. Nachverfolgung) sowie Prozessüberwachung in einem Umfang von mindestens 880 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Nutzermanagement in den Bereichen: • Tests: Testplanung, Testautomatisierung und Testdurchführung • Rolloutplanung: Planung der Umsetzung neuer Programmstände • Dienste-Management: Einführung neuer Dienste und Funktionen sowie Erstellung, Prüfung und Fortschreibung von Leistungsmerkmalen • Fachliche Applikationsberatung: Einbringung und Bewertung von Änderungswünschen, Fehleranalyse (einschl. Nachverfolgung) sowie Prozessüberwachung in einem Umfang von mindestens 880 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskennzahl (L)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landeskriminalamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 - Bau und Infrastruktur
Beschreibung: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Interne Kennung: 0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72720000 Fernnetzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 16 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 6,5 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens zwanzig (20) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Bau und Infrastruktur in den Bereichen: • Planung, Organisation und Durchführung von baulichen Vorbegehungen (BVB), • Planung, Organisation und Durchführung von bautechnischen Begehungen (BTB), • Planung, Organisation und Durchführung von technischen Ortsbegehungen (TOB), • Planung, Organisation und Dokumentation der Abnahme von Bauleistungen und • Durchführung von Gewährleistungsbegehungen einschl. Kontrolle, Koordination und Dokumentation der Nacherfüllung von baulichen Mängeln in einem Umfang von mindestens 2145 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Bau und Infrastruktur in den Bereichen: • Planung, Organisation und Durchführung von baulichen Vorbegehungen (BVB), • Planung, Organisation und Durchführung von bautechnischen Begehungen (BTB), • Planung, Organisation und Durchführung von technischen Ortsbegehungen (TOB), • Planung, Organisation und Dokumentation der Abnahme von Bauleistungen und • Durchführung von Gewährleistungsbegehungen einschl. Kontrolle, Koordination und Dokumentation der Nacherfüllung von baulichen Mängeln in einem Umfang von mindestens 2145 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskennzahl (L)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landeskriminalamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6 - Netzhärtung
Beschreibung: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Interne Kennung: 0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72720000 Fernnetzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 3,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 1,3 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens drei (3) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Netzhärtung in den Bereichen: • Fachliche Beratung zur Vorbereitung und Begleitung von (EU-weiten) Ausschreibungen insbesondere bei der Erstellung von (funktionalen) Leistungsbeschreibungen, • Fachliche Beratung und Unterstützung für die Themengebiete Bauleitung, Baubegleitung, Projektsteuerung, Planungsüberwachung sowie Prüfung und Freigabe von (Bau-)Planungen und • Fachliche Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung und/oder Instandhaltung von Netzersatzanlagen auf Basis von Bleiakkumulatoren, Dieselaggregaten oder Brennstoffzellen, in einem Umfang von mindestens 330 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Netzhärtung in den Bereichen: • Fachliche Beratung zur Vorbereitung und Begleitung von (EU-weiten) Ausschreibungen insbesondere bei der Erstellung von (funktionalen) Leistungsbeschreibungen, • Fachliche Beratung und Unterstützung für die Themengebiete Bauleitung, Baubegleitung, Projektsteuerung, Planungsüberwachung sowie Prüfung und Freigabe von (Bau-)Planungen und • Fachliche Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung und/oder Instandhaltung von Netzersatzanlagen auf Basis von Bleiakkumulatoren, Dieselaggregaten oder Brennstoffzellen, in einem Umfang von mindestens 330 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskennzahl (L)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landeskriminalamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7 - Funknetzmessung
Beschreibung: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Interne Kennung: 0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72720000 Fernnetzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 3,0 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 1,1 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens drei (3) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Funknetzmessung in den Bereichen: • Planung, Organisation, Koordination und Durchführung von qualifizierten Funkmessungen (sog. Netzversorgungsmessungen), • Problembezogene Aufbereitung und Dokumentation von Funkmessdaten sowie deren Analyse und • Konzeptionelle Erarbeitung und Weiterentwicklung von Mess- und Einsatzkonzepten, Prozessen sowie deren Dokumentation in einem Umfang von mindestens 330 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Funknetzmessung in den Bereichen: • Planung, Organisation, Koordination und Durchführung von qualifizierten Funkmessungen (sog. Netzversorgungsmessungen), • Problembezogene Aufbereitung und Dokumentation von Funkmessdaten sowie deren Analyse und • Konzeptionelle Erarbeitung und Weiterentwicklung von Mess- und Einsatzkonzepten, Prozessen sowie deren Dokumentation in einem Umfang von mindestens 330 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskennzahl (L)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landeskriminalamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 8 - Funknetzplanung
Beschreibung: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Interne Kennung: 0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72720000 Fernnetzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 15,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 6,4 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens neunzehn (19) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Funknetzplanung in den Bereichen: • Planung, Organisation und Koordination sowie Durchführung von Funkmessungen, • Planung, Organisation und Koordination sowie Durchführung von Funknetzoptimierungsmaßnahmen und • Analyse, Auswertung und Bewertung von Funkmessdaten, in einem Umfang von mindestens 2090 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Funknetzplanung in den Bereichen: • Planung, Organisation und Koordination sowie Durchführung von Funkmessungen, • Planung, Organisation und Koordination sowie Durchführung von Funknetzoptimierungsmaßnahmen und • Analyse, Auswertung und Bewertung von Funkmessdaten, in einem Umfang von mindestens 2090 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskennzahl (L)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landeskriminalamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 9 - Zugangsnetz
Beschreibung: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Interne Kennung: 0009
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72720000 Fernnetzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 18,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 7,5 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens neunzehn (19) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen: • Netzplanung (Festnetz/Accessnetz): Prüfen vorhandener und zukünftiger Anbindungsmöglichkeiten durch festnetzgebundene Leitungen, Planung und Definition von Netztopologien unter Berücksichtigung von Streckentopologien, Konzeptionierung der Netzwerkarchitektur • Transmissionsplanung (Festnetz/Accessnetz), Richtfunkplanung: Beratung bei der Definition der Anforderungen an das Netzdesign, Planung von Streckentopologien, Definition der notwendigen Richtfunk-Systemkomponenten, Definition der wesentlichen Standortparameter, und • Migrationsplanung: Definition von typischen Migrationssituationen, Beratung bei standortbezogener Definition der Migrationsmaßnahmen, Erarbeitung und Dokumentation von Abläufen und Migrationsprozessen in einem Umfang von mindestens 2040 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen: • Netzplanung (Festnetz/Accessnetz): Prüfen vorhandener und zukünftiger Anbindungsmöglichkeiten durch festnetzgebundene Leitungen, Planung und Definition von Netztopologien unter Berücksichtigung von Streckentopologien, Konzeptionierung der Netzwerkarchitektur • Transmissionsplanung (Festnetz/Accessnetz), Richtfunkplanung: Beratung bei der Definition der Anforderungen an das Netzdesign, Planung von Streckentopologien, Definition der notwendigen Richtfunk-Systemkomponenten, Definition der wesentlichen Standortparameter, und • Migrationsplanung: Definition von typischen Migrationssituationen, Beratung bei standortbezogener Definition der Migrationsmaßnahmen, Erarbeitung und Dokumentation von Abläufen und Migrationsprozessen in einem Umfang von mindestens 2040 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskennzahl (L)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landeskriminalamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 10 - Projektmanagement
Beschreibung: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Interne Kennung: 0010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LsKG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 35 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 14,5 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens zweiunddreißig (32) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen: • Projektsteuerung, Projektleitung, Projektplanung, Projektberatung und Projektmanagement • Entwicklung von Strategien zur Lösung komplexer Probleme im Digitalfunk BOS und IT • Beratung bei der Koordination und besseren Verzahnung von mehreren Projekten und • Konzeptentwicklung in einem Umfang von mindestens 3465 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen: • Projektsteuerung, Projektleitung, Projektplanung, Projektberatung und Projektmanagement • Entwicklung von Strategien zur Lösung komplexer Probleme im Digitalfunk BOS und IT • Beratung bei der Koordination und besseren Verzahnung von mehreren Projekten und • Konzeptentwicklung in einem Umfang von mindestens 3465 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskennzahl (L)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landeskriminalamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Los 11 - Sicherheitsmanagment
Beschreibung: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Interne Kennung: 0011
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75240000 Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 2,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 1,0 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens zwei (2) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Sicherheitsmanagement in den Bereichen: • Planung und Durchführung von Penetrationstests, • Planung und Erstellung von Sicherheitskonzepten und -richtlinien sowie • Vorbereitung und Durchführung von Audits, Revisionen und/oder Zertifizierungen nachIT-Grundschutz (BSI), in einem Umfang von mindestens 200 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Sicherheitsmanagement in den Bereichen: • Planung und Durchführung von Penetrationstests, • Planung und Erstellung von Sicherheitskonzepten und -richtlinien sowie • Vorbereitung und Durchführung von Audits, Revisionen und/oder Zertifizierungen nach IT-Grundschutz (BSI), in einem Umfang von mindestens 200 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskennzahl (L)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landeskriminalamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Los 12 - Landesweite IT-Verfahren
Beschreibung: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Interne Kennung: 0012
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75240000 Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 11,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 4,6 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens zehn (10) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für IT-Verfahren in den Bereichen: • Planung, Spezifikation und Durchführung von Testfällen für IT-Gesamtsysteme, • Dokumentation und (Ursachen-)Analyse von gemeldeten Störungen sowie Koordination und Durchführung von Störungsbeseitigung für IT-Gesamtsysteme • Erstellung und Pflege von Webanwendungen und • Erstellung und Pflege von mobilen Applikationen („Apps“), in einem Umfang von mindestens 1100 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für IT-Verfahren in den Bereichen: • Planung, Spezifikation und Durchführung von Testfällen für IT-Gesamtsysteme, • Dokumentation und (Ursachen-)Analyse von gemeldeten Störungen sowie Koordination und Durchführung von Störungsbeseitigung für IT-Gesamtsysteme • Erstellung und Pflege von Webanwendungen und • Erstellung und Pflege von mobilen Applikationen („Apps“), in einem Umfang von mindestens 1100 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskennzahl (L)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landeskriminalamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Los 13 - Verwaltung und Betriebswirtschaft
Beschreibung: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Interne Kennung: 0013
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 5,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 2,2 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens sieben (7) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen: • Verwaltung (inkl. Standortverwaltung): Unterstützung bei dem Auf-, Um- und Rückbau, sowie der Mitnutzung (aktiv/passiv) von Standorten, Prüfung der Standortpläne, Beratung bei der Koordinierung der Maßnahmen auf fremden Mitnutzungsgrundstücken, Kontrolle der Standortdokumentation und • Betriebswirtschaft: Beratung bei Vertragsverhandlungen mit Eigentümern und fachliche Beratung bei der Vertragserstellung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Einholung von Genehmigungen, finanztechnische Abwicklung von Verträgen in einem Umfang von mindestens 770 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen: • Verwaltung (inkl. Standortverwaltung): Unterstützung bei dem Auf-, Um- und Rückbau, sowie der Mitnutzung (aktiv/passiv) von Standorten, Prüfung der Standortpläne, Beratung bei der Koordinierung der Maßnahmen auf fremden Mitnutzungsgrundstücken, Kontrolle der Standortdokumentation und • Betriebswirtschaft: Beratung bei Vertragsverhandlungen mit Eigentümern und fachliche Beratung bei der Vertragserstellung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Einholung von Genehmigungen, finanztechnische Abwicklung von Verträgen in einem Umfang von mindestens 770 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskennzahl (L)
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landeskriminalamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landeskriminalamt
Registrierungsnummer: 2699
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80636
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89-12122698
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 12f708a6-ce02-4530-9d5c-404f064369dc
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ba432586-0e4d-483c-889a-8b9b51115ab8-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Text- und Frist-Änderungen
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c11202c9-7907-41d3-bc9a-31f920eacbcd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/12/2025 11:02:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 829451-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 241/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/12/2025