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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Ansbach
Beschreibung: Durchführung von Beförderungsleistungen - Freigestellter Schülerverkehr
Kennung des Verfahrens: 8c9bda37-da13-4774-8f44-76ba830a64ab
Interne Kennung: LRA-2024-0020
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße), 60140000 Bedarfspersonenbeförderung, 60100000 Straßentransport/-beförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: verschiedene Orte im Landkreis Ansbach
Stadt: Landkreis Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Sebastian-Strobel-Schule Herrieden (Los 3) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße), 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Omnibusverkehr Genthner
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Omnibus Genthner
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1 220,94 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: LRA-2024-0020 Los 3
Datum des Vertragsabschlusses: 29/11/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 773747-2024
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens LRA-2024-0020 (Los 3) ist die Beförderung eines Schülers im freigestellten Schülerverkehr zur Sebastian-Strobel-Schule Herrieden. Nun besteht ein zusätzlicher Bedarf über die Beförderung eines weiteren Schülers ebenfalls zur Sebastian-Strobel-Schule Herrieden. Die zusätzliche Beförderungsleistung wurde bereits in einem separaten Verfahren ausgeschrieben, jedoch ohne Ergebnis. Eine Integration des zusätzlichen Schülers in die bestehende Linie stellt somit die wirtschaftlichste und effektivste Lösung dar. Gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Im vorliegenden Fall ist der Tatbestand einer zusätzlichen Leistung, welche in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen war, erfüllt. Gemäß den ursprünglichen Vergabeunterlagen war lediglich die Beförderung eines Schülers im Rahmen der Linie vorgesehen. Zukünftig sollen insgesamt zwei Schüler befördert werden. Die Beförderung des zweiten Schülers war in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen und soll daher als zusätzliche Leistung in den bestehenden Vertrag aufgenommen werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann zudem aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre zudem mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden. Hierzu lassen sich folgende Gründe aufführen: Die zusätzliche Beförderungsleistung wurde bereits in einem separaten Vergabeverfahren im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgeschrieben. Für die Durchführung der Beförderungsdienstleistung ist jedoch weder eine Interessenbekundung noch ein Angebot eingegangen. Zudem wird bei der Durchführung einer weiteren Ausschreibung von deutlich höheren Kosten ausgegangen im Vergleich zur Erweiterung der bestehenden Linie: Kosten Neuausschreibung pro Woche: ca. 3.620,70 € (netto) // Kosten Erweiterung bestehende Linie: ca. 2.029,05 € (netto) Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sind somit erfüllt. Gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 darf in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 und 3 der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Im vorliegenden Fall ändert sich der Preis im Vergleich zum ursprünglichen Auftragswert um 12,08 %. Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB sind somit ebenfalls erfüllt.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Gegenstand des Verfahrens LRA-2024-0020 (Los 3) ist die Beförderung eines Schülers im freigestellten Schülerverkehr zur Sebastian-Strobel-Schule Herrieden. Nun besteht ein zusätzlicher Bedarf über die Beförderung eines weiteren Schülers ebenfalls zur Sebastian-Strobel-Schule Herrieden. Die zusätzliche Beförderungsleistung wurde bereits in einem separaten Verfahren ausgeschrieben, jedoch ohne Ergebnis. Eine Integration des zusätzlichen Schülers in die bestehende Linie stellt somit die wirtschaftlichste und effektivste Lösung dar. Gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Im vorliegenden Fall ist der Tatbestand einer zusätzlichen Leistung, welche in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen war, erfüllt. Gemäß den ursprünglichen Vergabeunterlagen war lediglich die Beförderung eines Schülers im Rahmen der Linie vorgesehen. Zukünftig sollen insgesamt zwei Schüler befördert werden. Die Beförderung des zweiten Schülers war in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen und soll daher als zusätzliche Leistung in den bestehenden Vertrag aufgenommen werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann zudem aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre zudem mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden. Hierzu lassen sich folgende Gründe aufführen: Die zusätzliche Beförderungsleistung wurde bereits in einem separaten Vergabeverfahren im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgeschrieben. Für die Durchführung der Beförderungsdienstleistung ist jedoch weder eine Interessenbekundung noch ein Angebot eingegangen. Zudem wird bei der Durchführung einer weiteren Ausschreibung von deutlich höheren Kosten ausgegangen im Vergleich zur Erweiterung der bestehenden Linie: Kosten Neuausschreibung pro Woche: ca. 3.620,70 € (netto) // Kosten Erweiterung bestehende Linie: ca. 2.029,05 € (netto) Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sind somit erfüllt. Gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 darf in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 und 3 der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Im vorliegenden Fall ändert sich der Preis im Vergleich zum ursprünglichen Auftragswert um 12,08 %. Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB sind somit ebenfalls erfüllt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 09-5015710-45
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 981468-1104
Fax: +49 981468-181101
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 090358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Omnibusverkehr Genthner
Registrierungsnummer: DE338814756
Postanschrift: Binzwangen 73
Stadt: Colmberg
Postleitzahl: 91598
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
Telefon: +49 980394110
Fax: +49 980394112
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2f6d2a7e-3230-4897-8097-8631ce0a468b - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/12/2025 10:01:50 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 830390-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 241/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/12/2025