5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zwei (2) mal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung vorzeitig endete.
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Abgabe formell und inhaltlich beanstandungsfreier Eigenerklärungen gemäß Abschnitt 4 des Begleitdokuments, insbes. zu Ausschlussgründen und in Sachen „Russland-Sanktionen“. Final fehlende bzw. nicht ausgefüllte und nicht entsprechend gekennzeichnete (mind. Textform) Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bewerber bestätigt, dass der Jahresumsatz seines Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2022, 2023 und 2024 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Bereich Digitale Dienstleistungen) jeweils mindestens 800.000 Euro betrug (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert. (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bewerber verpflichtet sich, für Personen-, Sach-, (IT-) Vermögens-, Obhut- und Bearbeitungsschäden im Falle des Zuschlags eine Betriebshaftpflichtversicherung auf seine Kosten abzuschließen, während der gesamten Vertragsdauer aufrecht zu erhal-ten und dem Auftraggeber nach Aufforderung – in jedem Fall aber sofort nach Zuschlagserteilung – nachzuweisen. Folgende Mindestsummen je Schadensfall müssen abgedeckt werden: − Personenschäden 2.500.000,00 EUR − Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1.000.000,00 EUR − Obhut- und Bearbeitungsschäden 500.000,00 EUR − IT-Vermögensschaden-Haftpflichtschutzes 1.000.000,00 EUR Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine zwei-fache Maximierung handeln. Der Nachweis dieser Versicherungen ist jährlich zu erbringen. Der Bewerber verpflich-tet sich ferner, dem Auftraggeber sofort nach Zuschlagserteilung eine Bestätigung seines Versicherers vorzulegen, in der dieser bestätigt, dass der Versicherer den Auf-traggeber bei Erlöschen des Versicherungsschutzes unmittelbar und unverzüglich be-nachrichtigt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Bestätigen Sie, dass Sie Ihre Eignung entsprechend Ihren Angaben über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aufrechterhalten werden? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja / Nein“) Bestätigen Sie, dass Sie keinerlei Interessen haben, die mit dem angestrebten Vertragsabschluss im Widerspruch stehen und dieses zum Nachteil des Auftraggebers beeinflussen könnten? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja / Nein“) Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden sicherzustellen, dass alle zur Leistungserbringung direkt gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen dessen anwenden werden; dies umfasst auch alle etwaig zu erstellenden – also nicht bereits vorhandene technische Dokumentationen oder ähnliches – Unterlagen? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“) Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden sicherzustellen, dass die zugänglich gemachten Daten des Auftraggebers im Rahmen der Leistungserbringung das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. eines datenschutzrechtlich als sicher anzusehenden EU-27-Mitgliedsstaates nicht verlassen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben des BayDSG, des BDSG und der DSGVO eingehalten werden? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Der Bewerber bestätigt, dass ihm für die Leistungserbringung Fachpersonal aus folgenden Fachbereichen zur Verfügung steht: - Digital Strategy Manager:in / Consultant und/oder Data Consultant und/oder Digital Transformation Manager:in - Projektmanager:in / Key Account Manager:in - (Online-) Marketing Manager:in / Performance Marketing Manager:in / SEA/SEO-Manager:in / Mediaplaner - Social Media Manager:in - Creative Videoproducer / Cutter (Vor-Ort) / Content Creator - Texter/ Copywrighter - Research Engineer / UX Tester / UX Design - UI Designer / Motion Designer - Frontend Developer und Backend Developer - Solution/System Architect / Software-Architect Hinweise: Dies ist durch die Vorlage einschlägiger Personalprofile zu belegen. Es ist das Dokument „5.3_OMG_Digital-Agentur_Eigenerklärung_zu_Personal“ zu nutzen. Sofern der Bewerber diese Personalprofile anonymisiert, sind Aliasse zu verwenden, die bei Bedarf eine eindeutige Zuordnung im Falle der Überprüfung durch den Auftraggeber ermöglicht. Diese Überprüfung behält sich der Auftraggeber vor. Mindestanforderung: Eine (1) entsprechende Personalien aus jedem genannten Fachbereich zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags. Eine (1) weitere/zusätzliche entsprechende Personalie aus jedem genannten Fachbereich muss für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Bewertung: Je weitere vergleichbare Personalie, die bereits mit dem Teilnahmeantrag als verfügbar zugesichert werden kann, erhält der Bewerber einen (1) Bewertungspunkt (BP). Maximal können hierfür zehn (10) BP erreicht werden. Je Mitwirkung der Personalie in einem aufgeführten Referenzprojekt erhält der Bewerber pro Mitwirkung einen (1) Bewertungspunkt (BP). Pro Personalie können maximal zwei (2) Bewertungspunkte (BP) erreicht werden. Maximal jedoch 20 BP. Maximal können bei diesem A/B-Kriterium 30 BP erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 0
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: "Benennen Sie mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare und erfolgreich abgeschlossene Referenzaufträge aus den letzten fünf (5) Jahren, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist. Vergleichbar sind solche Aufträge, … (1) … bei denen eine ganzheitliche Betreuung digitaler Kommunikationsprojekte mit modernen Projektmanagement-Methoden (z. B. agile Methoden, Scrum, Kanban) zum Einsatz kamen und … (2) … mindestens (2) der nachfolgend dargestellten Leistungen/Leistungsbereiche umfassten: a) Beratung und Entwicklung einer ganzheitlichen digitalen Strategie für öffentliche Auftraggeber oder Unternehmen in den Branchen Kultur/Tourismus. b) Entwicklung und Umsetzung von digitalen Marketingkampagnen zur Steigerung der Bekanntheit und/oder Vermarkung von Produkten c) Unterstützung bei der Produktion und Optimierung von hochwertigem Content in verschiedenen Formaten (Grafiken, Bewegtbild und Text) und Betreuung von Social-Media-Communities mit über 50.000 Followern. d) Kontinuierliche Weiterentwicklung (UX/UI, Backend- und Frontendprogrammierung) einer digitalen Architektur-Landschaft und Unterstützung im Betrieb einer Pimcore-basierten Weblösung oder App. SOWIE vom Bieter inhaltlich und verantwortlich erbracht worden sind. Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag: • Rückabwicklung des Vertrages • Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund • Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen • Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten. • Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises. Hinweise: Es ist zwingend erforderlich, dass jede der mindestens drei (3) geforderten Referenzen mindestens zwei (2) der Leistungen/Leistungsbereiche a) bis d) erfüllt sowie vom Bewerber inhaltlich und verantwortlich erbracht worden ist. Es ist das Dokument „5.2_OMG_Digital-Agentur_Eigenerklärung_zu_Referenzen“ zu nutzen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zur Abwertung oder zum Ausschluss des Antrages. Es wird der fachliche Ansprechpartner des Referenzkunden (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) verlangt. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden. [BEACHTE: Die DSGVO sieht keinen Ausnahmetatbestand vor, der es den Bewerbern erlauben würde, für die Abgabe der Teilnahmeanträge in einem Vergabeverfahren auf die Einholung einer Zustimmung bei den konkreten Ansprechpartnern des Referenzauftraggebers zu verzichten (vgl. OLG München, Beschl. v. 13.03.2017 – Verg 15/16)]. Mindestanforderung: Drei (3) entsprechende Projekte aus den vergangenen fünf (5) Jahren (gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist). Bewertung: Je weiterem vergleichbarem Referenzprojekt erhält der Bewerber einen (1) BP. Maximal können 10 BP erreicht werden."
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 0
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: "Benennen Sie mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare und erfolgreich abgeschlossene Referenzaufträge aus den letzten fünf (5) Jahren, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist. Vergleichbar sind solche Aufträge, die die konzeptionell-grafische und/oder technische Umsetzung barrierefreier Web- und App-Lösungen (nach EU-Richtlinie 2016/2102 oder mindestens nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA) zum Gegenstand hatten SOWIE vom Bieter inhaltlich und verantwortlich erbracht worden sind. Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag: • Rückabwicklung des Vertrages • Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund • Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen • Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten. • Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises. Hinweise: Es ist das Dokument „5.2_OMG_Digital-Agentur_Eigenerklärung_zu_Referenzen“ zu nutzen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zur Abwertung oder zum Ausschluss des Antrages. Es wird der fachliche Ansprechpartner des Referenzkunden (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) verlangt. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden. [BEACHTE: Die DSGVO sieht keinen Ausnahmetatbestand vor, der es den Bewerbern erlauben würde, für die Abgabe der Teilnahmeanträge in einem Vergabeverfahren auf die Einholung einer Zustimmung bei den konkreten Ansprechpartnern des Referenzauftraggebers zu verzichten (vgl. OLG München, Beschl. v. 13.03.2017 – Verg 15/16)]. Bewertung: Je vergleichbarem Referenzprojekt erhält der Bewerber zwei (2) BP. Maximal können vier (4) BP erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 0
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Benennen Sie mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare und erfolgreich abgeschlossene Referenzaufträge aus den letzten fünf (5) Jahren, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist. Vergleichbar sind solche Aufträge, die a) den Bereich Content-Marketing zum Gegenstand hatten, b) einschließlich der Entwicklung und Umsetzung eines kanalübergreifenden Content-Plans (z. B. Website-Landingpage, SEA, Social Media). SOWIE vom Bieter inhaltlich und verantwortlich erbracht worden sind. Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag: • Rückabwicklung des Vertrages • Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund • Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen • Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten. • Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises. Hinweise: Es ist das Dokument „5.2_OMG_Digital-Agentur_Eigenerklärung_zu_Referenzen“ zu nutzen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zur Abwertung oder zum Ausschluss des Antrages. Es wird der fachliche Ansprechpartner des Referenzkunden (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) verlangt. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden. [BEACHTE: Die DSGVO sieht keinen Ausnahmetatbestand vor, der es den Bewerbern erlauben würde, für die Abgabe der Teilnahmeanträge in einem Vergabeverfahren auf die Einholung einer Zustimmung bei den konkreten Ansprechpartnern des Referenzauftraggebers zu verzichten (vgl. OLG München, Beschl. v. 13.03.2017 – Verg 15/16)]. Bewertung: Je vergleichbarem Referenzprojekt erhält der Bewerber zwei (2) BP. Maximal können vier (4) BP erreicht werden."
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 0
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Benennen Sie mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare und erfolgreich abge-schlossene Referenzaufträge aus den letzten fünf (5) Jahren, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist. Vergleichbar sind solche Aufträge, die a) die Erstellung von Reports und Analysen für digitale Kampagnen oder Web-Projekte zum Gegenstand hatten, b) basierend auf KPIs (z. B. aus Matomo, Social Media Insights). SOWIE vom Bieter inhaltlich und verantwortlich erbracht worden sind. Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag: • Rückabwicklung des Vertrages • Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund • Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen • Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten. • Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftrags-wertschätzung) bzw. Angebotspreises. Hinweise: Es ist das Dokument „5.2_OMG_Digital-Agentur_Eigenerklärung_zu_Referenzen“ zu nutzen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zur Abwertung oder zum Ausschluss des Antrages. Es wird der fachliche Ansprechpartner des Referenzkunden (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) verlangt. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauf-tragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt wer-den. [BEACHTE: Die DSGVO sieht keinen Ausnahmetatbestand vor, der es den Bewerbern erlau-ben würde, für die Abgabe der Teilnahmeanträge in einem Vergabeverfahren auf die Einho-lung einer Zustimmung bei den konkreten Ansprechpartnern des Referenzauftraggebers zu verzichten (vgl. OLG München, Beschl. v. 13.03.2017 – Verg 15/16)]. Bewertung: Je weiterem vergleichbarem Referenzprojekt erhält der Bewerber zwei (2) BP. Maximal können vier (4) BP erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 0
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Benennen Sie mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare und erfolgreich abgeschlossene Referenzaufträge inkl. deren Auszeichnungen aus den letzten fünf (5) Jahren, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist. Vergleichbar sind solche Aufträge, die eine Auszeichnung im Bereich a) Digitale Produkte und Plattformen oder b) Content-Marketing, Social Media oder c) Digitale Kampagnen erhalten haben. SOWIE vom Bieter inhaltlich und verantwortlich erbracht worden sind. Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag: • Rückabwicklung des Vertrages • Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund • Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen • Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten. • Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises. Hinweise: Es ist das Dokument „5.2_OMG_Digital-Agentur_Eigenerklärung_zu_Referenzen“ zu nutzen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zur Abwertung oder zum Ausschluss des Antrages. Es wird der fachliche Ansprechpartner des Referenzkunden (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) verlangt. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden. [BEACHTE: Die DSGVO sieht keinen Ausnahmetatbestand vor, der es den Bewerbern erlauben würde, für die Abgabe der Teilnahmeanträge in einem Vergabeverfahren auf die Einholung einer Zustimmung bei den konkreten Ansprechpartnern des Referenzauftraggebers zu verzichten (vgl. OLG München, Beschl. v. 13.03.2017 – Verg 15/16)]. Bewertung: Je weiterem vergleichbarem Referenzprojekt erhält der Bewerber einen (1) BP. Maximal können vier (4) BP erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 0
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/01/2026 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsdienstleister: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH