2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: A 3 BW 430a Ersatzneubau Talbrücke Pilsach
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es werden 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auf der Grundlage der unten aufgeführten Auswahlkriterien aufgefordert. Falls eine größere Anzahl von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften als geeignet anzusehen ist, behält sich der Aufraggeber vor, daraus eine Anzahl von drei Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften auszuwählen und zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dies sind die drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, deren Teilnahmeanträge nach dem nachfolgenden Punkteschema die höchsten Punktwerte erzielen. Die Punktwerte bestimmen also nicht über die Eignung, sondern kommen nur bei einem größeren Kreis von Bewerbern zur Anwendung, um ggf. aus diesem Kreis die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auszuwählen. Kommt es zu Punktgleichheit mit der Folge, dass sich mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die Angebotsphase qualifizieren, werden alle Bewerber mit Punktgleichstand zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Hierdurch ist es möglich, dass mehr als drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Weitere Ränge werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber kann - hinsichtlich der Anzahl - nach freiem Ermessen auch eine größere Anzahl von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern. Verbleiben nach der Eignungsprüfung drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften im Verfahren, so werden diese zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten weniger als drei ordnungsgemäße Teilnahmeanträge eingehen bzw. weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften als geeignet angesehen werden, ist der Auftraggeber berechtigt, das weitere Vergabeverfahren auch mit weniger als drei Bewerbern durchzuführen oder das Verfahren mangels hinreichendem Wettbewerb aufzuheben oder zurückzuversetzen. Punkteschema Auswahlverfahren - In einem ersten Schritt wird je Bewerber/Bewerbergemeinschaft die erreichte Gesamtpunktzahl für jedes - mit Punktzahlen versehenes - Eignungskriterium gesondert errechnet durch Addition der erzielten Einzelpunkte je Eignungskriterium oder durch Anwendung einer beim Eignungskriterium hinterlegten Formel. - Die auf diese Weise je Eignungskriterium erzielte Gesamtpunktzahl wird sodann mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3 nach folgender Berechnungsformel bewertet, so dass je zu bewertenden Eignungskriterium max. 3 Punkte erzielt werden können: Punkte je Eignungskriterium = (3) / (Maximale Gesamtpunktzahl in diesem Eignungskriterium) x (erreichte Gesamtpunktzahl zu bewertender Bewerber) Nachkommastellen werden kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Die auf diese Weise erzielten Punkte je zu bewertenden Eignungskriterium werden addiert und ergeben den für das oben beschriebene Auswahlverfahren maßgeblichen Punktewert. - Kriterium 1 (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen gem. § 46 (3) Nr. 2 VgV (Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung) - Kriterium 2 (§ 46 Abs. 3 Nr.1 VgV): Referenzen (1) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Leistung aus den letzten fünf Jahren. Gewertet werden die projektspezifischen Angaben, die über die Mindeststandards hinausgehen. Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zuverwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung in Verbindung mit dem Dokument "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung". Die im Formblatt Eigenerklärung zurEignung geforderten Erklärungen sind von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit bekannt) und anderen Unterauftragnehmern abzugeben. - Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. - Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen als gesonderte Anlage. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit zutreffend, einzureichen: - Erklärung Bewerbergemeinschaft Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.