1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung regionaler Emissionsminderungsgutschriften zum Ausgleich nicht vermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung (2029 - 2040 sowie Verlängerungsoption bis 2045)
Beschreibung: Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese sollen nunmehr auch regionale CO2-Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) umfassen. Die gesamte Beschaffung gliederte sich in mehrere Verfahren und umfasste insgesamt 18 Einzellose, die in Teil- und Fachlose (allgemeiner naturbasierter Bereich und im speziellen Moore) unterteilt wurden. Vier Lose des allgemeinen naturbasierten Bereichs (Ausschreibung bereits abgeschlossen) sowie die Lose für die Bedarfsjahre 2029-2040 (Bestandteil des hiesigen Vergabeverfahrens; inkl. Verlängerungsoption bis 2045) wurden dem 80%-Kontigent zugeordnet. Vier Fachlose "Moore" wurden dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen. Mit dieser Ausschreibung werden nun die verbliebenen 10 Lose beschafft. Die Gutschriften sollen aus dem Bereich Moorbodenwiedervernässung stammen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: ca45015b-78a2-45b4-8db5-66c8bad2f9a4
Interne Kennung: 2025000461
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90731210 Erwerb von CO2-Emissionsrechten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Deutschland
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich. ------------------------------------------------------------------------------------ Erklärung für die lange Angebotsfrist und Vertragslaufzeit: Gemäß Ministerratsbeschluss vom 28.06.2022 sollen zum Zweck des Ausgleichs nicht vermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung zusätzlich zur Beschaffung von internationalen Emissionsminderungsgutschriften durch die LENK, zunehmend in Bayern umgesetzte Minderungsmaßnahmen einbezogen werden. Zum Ausgleich der Emissionen des Jahres 2023 wurden 2024 erstmals Gutschriften aus regionalen Ausgleichsmaßnahmen im Umfang von 1000 t CO2e beschafft. Diese decken bislang einen geringen Teil der aus der THG-Bilanzierung auszugleichenden Emissionen von ca. 40.000 t CO2e ab. Aufgrund des sich noch entwickelnden Marktes im Bereich regionaler, zertifizierter Ausgleichsmaßnahmen, ist davon auszugehen, dass diese, jedenfalls in absehbarer Zeit, einen lediglich kleineren Teil der auszugleichenden Emissionen abbilden können. Das im Art.3 Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) verankerte Ziel der klimaneutralen Verwaltung bis 2028 lässt ab diesem Zeitpunkt einen höheren Bedarf an Emissionsminderungsgutschriften erwarten. Moorböden stellen einen wichtigen natürlichen Kohlenstoffspeicher dar, solange sie wassergesättigt sind. Allerdings sind 90 % der bayerischen Moorböden entwässert und tragen durch die Oxidation des organischen Kohlenstoffs bis zu 7 % der gesamten territorialen Treibhausgasemissionen Bayerns bei. Gleichzeitig besteht bei entwässerten Moorböden ein sehr hohes Einspar- bzw. Emissionsminderungspotential bis hin zu einem perspektivischen Kohlenstoffsenkenpotential. Diese Potentiale sollen mit der vorliegenden Ausschreibung adressiert werden. Die Wiedervernässung von Moorböden ist ein langwieriges und komplexes Verfahren und bedarf umfangreicher Vorbereitungen sowie der Einbeziehung vieler Akteure. Demnach ist die Projektenwicklung mit einer umfangreichen Vorleistung verbunden. Eine grundlegende Herausforderung ist die Sicherung der oft kleinteiligen Flächen einer hydrologisch zusammenhängenden Einheit. Dazu gehen Projektentwickler in der Regel ein langfristiges Vertragsverhältnis mit jedem einzelnen Flächeneigentümer ein. Da der Nachweis der vertraglichen Flächensicherung eine Mindestanforderung für ein gültiges Angebot (siehe Kapitel 2.15b) ist, soll die verlängerte Angebotsfrist (9 Monate) Projektentwicklern ausreichend zeitlichen Spielraum geben, die dazu notwendigen Verhandlungen abzuschließen. Für kleinräumige Moorflächen ist eine Wiedervernässung oft leichter umsetzbar. Daher werden durch die Aufteilung in mehrere Einzellose unterschiedlichen Volumens ggf. verschiedenen Projektentwicklern die Möglichkeit gegeben, ein Angebot abzugeben. Dieses Vorgehen ermöglicht sowohl Initiatoren neuer Projekte als auch Trägern von in der Umsetzung fortgeschrittenen Projekten unter Beachtung der finanziellen Zusätzlichkeit (siehe Bayern-Standard) Angebote einzureichen und die Wiedervernässung finanziell abzusichern. Die Wiedervernässung ist in der Regel mit einer langfristigen Reduktion der Nutzungs- bzw. Einkommensmöglichkeiten der Flächeneigentümern verknüpft. Änderungen landwirtschaftlicher Prozesse sind oft gleichbedeutend mit hohen Investitionen, die erst durch langfristige Einkommensmöglichkeiten refinanziert werden können. Die mit dieser Beschaffung verbundene langfristige Abnahme von Emissionsminderungszertifikaten (Vertragslaufzeit bis 2040 mit Verlängerungsoption bis 2045) schafft daher einen geeigneten Planungshorizont zur Nutzungsumstellung und die damit verbundenen Prozessänderungen. Gegenwärtig ist in Bayern noch kein Prozess zur Moorbodenwiedervernässung unter Einbeziehung von Emissionsminderungszertifikaten etabliert. Diese Beschaffung soll Impulse für Projekte in Bayern setzen, um möglichst schnell viele Moorbodenflächen wieder zu vernässen, Emissionen zu reduzieren und lebenswerte Bedingungen zu erhalten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 10
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: (Mengenlos 1) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e
Beschreibung: Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.500 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Interne Kennung: 0ecd81b0-3a04-433c-b288-ce96b884e5c2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90731210 Erwerb von CO2-Emissionsrechten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf der Vertragsdauer bis 2045 zu verlängern, indem er dem Auftragnehmer dies in schriftlicher Form 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Deutschland
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2040
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: (Mengenlos 2) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e
Beschreibung: Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.500 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Interne Kennung: eaf5818b-e3cb-4610-91dc-f17bd6432b91
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90731210 Erwerb von CO2-Emissionsrechten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf der Vertragsdauer bis 2045 zu verlängern, indem er dem Auftragnehmer dies in schriftlicher Form 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Deutschland
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2040
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: (Mengenlos 3) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e
Beschreibung: Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.500 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Interne Kennung: 4e9b0521-eb16-4023-8af5-46c8dab30f8d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90731210 Erwerb von CO2-Emissionsrechten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf der Vertragsdauer bis 2045 zu verlängern, indem er dem Auftragnehmer dies in schriftlicher Form 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Deutschland
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2040
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: (Mengenlos 4) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e
Beschreibung: Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Interne Kennung: 1059625c-8075-4602-9b6b-34f176750035
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90731210 Erwerb von CO2-Emissionsrechten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf der Vertragsdauer bis 2045 zu verlängern, indem er dem Auftragnehmer dies in schriftlicher Form 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Deutschland
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2040
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: (Mengenlos 5) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e
Beschreibung: Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Interne Kennung: ee4ab1e1-4863-45a8-a02e-a481e4994bd9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90731210 Erwerb von CO2-Emissionsrechten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf der Vertragsdauer bis 2045 zu verlängern, indem er dem Auftragnehmer dies in schriftlicher Form 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Deutschland
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2040
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: (Mengenlos 6) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Beschreibung: Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v.17.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Interne Kennung: 7bb4e8b2-98ec-453a-8a72-058256e26410
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90731210 Erwerb von CO2-Emissionsrechten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf der Vertragsdauer bis 2045 zu verlängern, indem er dem Auftragnehmer dies in schriftlicher Form 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Deutschland
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2040
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: (Mengenlos 7) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Beschreibung: Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v.17.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Interne Kennung: 1681b554-23cd-4c1e-b71c-5822c1e4b39d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90731210 Erwerb von CO2-Emissionsrechten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf der Vertragsdauer bis 2045 zu verlängern, indem er dem Auftragnehmer dies in schriftlicher Form 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Deutschland
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2040
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: (Mengenlos 8) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Beschreibung: Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Interne Kennung: 9df867d5-0ecc-4f6e-a45b-46cbbb3f5b14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90731210 Erwerb von CO2-Emissionsrechten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf der Vertragsdauer bis 2045 zu verlängern, indem er dem Auftragnehmer dies in schriftlicher Form 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Deutschland
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2040
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: (Mengenlos 9) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Beschreibung: Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Interne Kennung: f9db74a8-b6cd-4506-9d01-35f5a680bf90
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90731210 Erwerb von CO2-Emissionsrechten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf der Vertragsdauer bis 2045 zu verlängern, indem er dem Auftragnehmer dies in schriftlicher Form 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Deutschland
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2040
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: (Mengenlos 10) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Beschreibung: Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Interne Kennung: adc0bc58-e3ba-4392-9bc3-2a6349e3ea87
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90731210 Erwerb von CO2-Emissionsrechten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf der Vertragsdauer bis 2045 zu verlängern, indem er dem Auftragnehmer dies in schriftlicher Form 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Deutschland
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2040
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt
Registrierungsnummer: 9410875b-aed0-4a85-afd7-b27159cc007f
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Telefon: +49 928118000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof)
Registrierungsnummer: 16171123-8fff-438a-be14-5d81ae12bd4d
Abteilung: Referat Z4 - Vergabestelle
Postanschrift: Hans-Högn-Straße 12
Stadt: Hof
Postleitzahl: 95030
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat Z4 - Vergabestelle
Telefon: +49 928118000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 694f30d4-4b08-4930-b387-ee9b447d2165 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/12/2025 15:03:09 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 802319-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 233/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/12/2025