1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neu-Ulm
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Umrüstung Digitalfunk Lichtsignalanlage
Beschreibung: Die Stadt Neu-Ulm betreibt derzeit im Stadtgebiet 61 Lichtsignalanlagen (LSA). An vielen dieser Anlagen ist eine ÖPNV-Bevorrechtigung eingerichtet, die den Bus schneller durch den Knotenpunkt schleust, und somit einen attraktiven und wirtschaftlicheren Linienverkehr ermöglicht. Dies erfolgt momentan durch eine Analogfunk-Kommunikation der Fahrzeuge mit der FEA (Funk- und Auswerteeinheit), die mit dem LSA-Steuergerät in Hard- und Software verbunden ist. Gemäß Mitteilung der Bundesnetzagentur (253/2018; 418/2018; Vfg. 64/2024) wird der Analogfunk in der Kabelbandbreite 20 kHz mit Ablauf des Jahres 2028 abgeschaltet und der Frequenzbereich für den Digitalfunk bereitgestellt. Das betrifft auch die Kommunikation der ÖPNV-Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen. Die Stadt Neu-Ulm steht daher vor der Aufgabe, die Lichtsignalanlagen, die eine ÖPNV-Bevorrechtigung haben, auf die Kommunikation mit Digitalfunk umzurüsten. Da die vorhandenen FEA dazu nicht geeignet sind, müssen sie durch modernere Geräte, sogenannte „Road Side Units“ (RSU), ersetzt werden. Zusätzlich sind die neue Linieneinteilung und deren Verläufe ab dem 1.1.2027 (ÖV-Zielnetz 2027) zu berücksichtigen.
Kennung des Verfahrens: 27c0b815-0444-4f0a-ad7a-5d21ac16acd0
Interne Kennung: 25-VgV005
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Lizenzierung und Zertifizierung der RSU erfolgt ausschließlich über den Steuergerätehersteller, um die Einhaltung dieser Anforderungen sicherzustellen. Die RSU bildet zusammen mit dem LSA-Steuergerät eine Einheit. Sie muss die Kommunikation mit dem Steuergerät sicher, vollständig und echtzeitfähig unterstützen. Die Funktionen sind tief in die Steuergerätearchitektur eingebunden. Nur der Steuergerätehersteller kann garantieren, dass die von ihm zertifizierte RSU die Anforderungen in vollem Umfang erfüllt und korrekt mit der Steuergerätefirmware interagiert. Darüber hinaus müssen sicherheitsrelevante Anforderungen gewährleistet sein, wie der Schutz vor Manipulation und Fremdzugriff, sowie die Einhaltung von Datenschutz- und IT-Sicherheitsrichtlinien. Diese Anforderungen bedingen, dass die Nach- bzw. Umrüstung bestehender Anlagen nur durch den Steuergerätehersteller selbst erfolgen kann. Es werden RSU im Zeitraum von 2025 - 2027 beauftragt
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Hersteller Swarco
Beschreibung: Bei der Stadt Neu-Ulm betreiben wir insgesamt 61 Lichtsignalanlagen (LSA), wovon 36 LSA mit einer RSU ausgestattet werden. Von den 36 LSA sind 24 Stk von der Fa. Yunex (ehemals Siemens) und 8 LSa von der Fa. Swarco. Die 36 Anlagen, die mit einer RSU (Road Side Unit) ausgestattet werden sollen, werden in 3 Chargen aufgeteilt. Die erste Charge beträgt 16 Anlagen, die in 2025 noch beauftragt werden sollen. Hierbei werden alle LSA entlang der Reuttier Str. und Memminger Str. mit RSU ausgerüstet. Die Chargen 2 und 3 werden bestehen jeweils aus 10 Anlagen, die dann 2026 und 2027 beauftragt werden.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Beschaffung erfolgt aufgrund von technischen Alleinstellungsmerkmalen gem. §§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Diese freiwillige Vorinformation erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Der hiermit angekündigte beabsichtigte Vertragsschluss erfolgt nicht vor Ablauf einer Wartefrist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Innerhalb dieser Frist müsste ein Unternehmen rügen, wenn es die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union für unzulässig erachtet.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Neu-Ulm
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Neu-Ulm
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Hersteller Yunex
Beschreibung: Die Stadt Neu-Ulm betreibt derzeit im Stadtgebiet 61 Lichtsignalanlagen (LSA). An vielen dieser Anlagen ist eine ÖPNV-Bevorrechtigung eingerichtet, die den Bus schneller durch den Knotenpunkt schleust, und somit einen attraktiven und wirtschaftlicheren Linienverkehr ermöglicht. Dies erfolgt momentan durch eine Analogfunk-Kommunikation der Fahrzeuge mit der FEA (Funk- und Auswerteeinheit), die mit dem LSA-Steuergerät in Hard- und Software verbunden ist. Gemäß Mitteilung der Bundesnetzagentur (253/2018; 418/2018; Vfg. 64/2024) wird der Analogfunk in der Kabelbandbreite 20 kHz mit Ablauf des Jahres 2028 abgeschaltet und der Frequenzbereich für den Digitalfunk bereitgestellt. Das betrifft auch die Kommunikation der ÖPNV-Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen. Die Stadt Neu-Ulm steht daher vor der Aufgabe, die Lichtsignalanlagen, die eine ÖPNV-Bevorrechtigung haben, auf die Kommunikation mit Digitalfunk umzurüsten. Da die vorhandenen FEA dazu nicht geeignet sind, müssen sie durch modernere G
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Beschaffung erfolgt aufgrund von technischen Alleinstellungsmerkmalen gem. §§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Diese freiwillige Vorinformation erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Der hiermit angekündigte beabsichtigte Vertragsschluss erfolgt nicht vor Ablauf einer Wartefrist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Innerhalb dieser Frist müsste ein Unternehmen rügen, wenn es die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union für unzulässig erachtet.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Neu-Ulm
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Neu-Ulm
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 468 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Beschaffung erfolgt aufgrund von technischen Alleinstellungsmerkmalen gem. §§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neu-Ulm
Registrierungsnummer: 4973170500
Postanschrift: Augsburger Straße 15
Stadt: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fedc1f88-6c9e-43cd-bb8c-0de56581a50e - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/11/2025 16:29:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 791183-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 230/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/11/2025