1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Auhausen als Mitglied der VGem. Oettingen i. Bay.
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Sanierung, Reaktivierung und Umnutzung des historischen Prälaturgebäudes optional mit Nebengebäuden; Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung
Beschreibung: Die Gemeinde Auhausen plant im Rahmen einer städtebaulichen Förderung die Sanierung, Reaktivierung und Umnutzung des historischen Prälaturgebäudes und optional der Nebengebäude. Das Prälaturgebäude inkl. des nördlichen Anbaus ist ein Einzeldenkmal, dass saniert, umgebaut und um einen Erweiterungsbau ergänzt werden soll. Die Nebengebäude können in einem optionalen zweiten Bauabschnitt entweder saniert und für die neue Nutzung umgebaut werden oder abgerissen und durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Das Areal wird der öffentlichen Nutzung zugeführt und soll als Ortszentrum und Begegnungsort fungieren.
Kennung des Verfahrens: f3d381af-0902-4e25-856a-77e976afc730
Vorherige Bekanntmachung: 120780-2025
Interne Kennung: AV23EF1C-EU
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71220000 Architekturentwurf, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klosterhof 1
Stadt: Auhausen
Postleitzahl: 86736
Land, Gliederung (NUTS): Donau-Ries (DE27D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche Informationen: Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich. a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form-oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, — der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sanierung, Reaktivierung und Umnutzung des historischen Prälaturgebäudes, optional mit Nebengebäuden; Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Objekplanungsleistung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung, für das historische Prälaturgebäude und optional drei weiterer Nebengebäude auf dem Anwesen Klosterhof 1, 86736 Auhausen. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ---- Die Gemeinde Auhausen (Kreis Donau-Reis, ca. 1000 EW) möchte im Zuge der laufenden Ortskernsanierung im Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" ihren historischen Ortskern aufwerten und zielgerichtet weiterentwickeln. Teil der geplanten Maßnahmen ist die Beseitigung von Leerständen und die Inwertsetzung unter Wert genutzter Liegenschaften. Gegenstand des Auftrags ist im 1. Bauabschnitt die Sanierung, Reaktivierung und Umnutzung des zur ehemaligen Klosteranlage gehörenden Prälaturgebäudes, sowie die Realisierung eines Anbaus an das denkmalgeschützte Prälaturgebäude, optional, als 2. Bauabschnitt einschließlich der dazugehörigen Nebengebäude. Beim Prälaturgebäude handelt es sich um einen im Kern im 13. Jahrhundert errichteten, zweigeschossigen Walmdachbau mit ca. 370 m² Bruttogeschossfläche, der ursprünglich als Amts- und Wohngebäude für den Abt des früher dort befindlichen Benediktinerklosters vorgesehen war. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal unter der Nummer D-7-79-117-2 im bayerischen Denkmalatlas gelistet und befindet sich im Bodendenkmalbereich, der im Wesentlichen den ehemaligen Kernbereich des Klosters umschreibt, sodass die Maßnahme in Zusammenarbeit mit der archäologischen Betreuung erfolgt. Das Gebäude erfuhr bereits während des Bestehens des Klosters Umbauten und Erneuerungen (14./15. Jh). In der Zeit nach Auflösung des Klosters 1537 wurde das Gebäude als Rentamt und seit dem 19. Jahrhundert schließlich als bäuerliches Wohnhaus genutzt und währenddessen abermals mehrfach baulich überformt. Das Baudenkmal wurde entkernt und weist sowohl Systemschäden als auch Substanzschäden auf, die in erster Linie die Statik betreffen. Das Baudenkmal soll aufgrund seines Baualters und seiner herausragenden geschichtlichen Bedeutung in jedem Fall erhalten werden. Der Umbau der Liegenschaft soll im Rahmen der denkmalpflegerisch zulässigen Eingriffe erfolgen. Zum näheren Umfeld gehören drei leerstehende bzw. mindergenutzte Nebengebäude, die jedoch keinen Denkmalstatus aufweisen. Im Sinne einer Um- oder Neunutzung des Areals kommt daher in einem optionalen 2. Bauabschnitt auch die Errichtung von Ersatzbauten für die Nebengebäude in Betracht. Als Zielsetzung sieht das ISEK der Gemeinde Auhausen für das Areal um die Prälatur die Entwicklung der neuen Ortsmitte vor, die zur Belegung vorrangig öffentliche Nutzungen aufnehmen soll. ---- In diesem Verfahren sollen in der 2. Verfahrensstufe Lösungsvorschläge in Form eines Fassadenkonzepts für das Prälaturgebäude inkl. Anbau eingereicht werden (Mehrfachbeauftragung). Die Lösungsvorschläge sind auf der bereits sehr umfangreichen Machbarkeitsstudie (MBS) eines vorbefassten Büros aufzubauen (MBS Variante III inkl. Nutzungskonzept). Die Umsetzung dieser Vorzugsvariante ist noch nicht beschlossen, die Lösungsvorschläge sollen jedoch auf dieser Variante aufbauen, um eine Vergleichbarkeit der Fassadenkonzepte zu gewährleisten. Das planerische Fassadenkonzepts für das Bestandsgebäude mit Anbau soll vorrangig den denkmalverträglichen Umgang mit der Bausubstanz und der Umgebung ersichtlich machen. Für das Konzept werden folgende Teilleistungen erwartet: Bestandsgebäude mit Anbau: - 2 Hauptfassaden, M 1:200; - 1 schematischer Hauptschnitt bzgl. Höhenentwicklung, M 1:200; Der Auftraggeber vergütet diese Lösungsvorschläge für das Fassadenkonzept mit 6.000 EUR netto je Bieter. Die Tiefe der Ausarbeitung ist der Honorierung anzupassen. Nach Beauftragung wird bei den Teilleistungen der LPH 2 das Honorar für das Fassadenkonzept in Abzug gebracht werden, sofern der Auftraggeber die Umsetzung der Variante III der Machbarkeitsstudie beschließt und die Variante III auch aus denkmalschutzrechtlicher Sicht umgesetzt werden kann. Es liegen umfangreiche Pläne, Gutachten und Untersuchungen vor (statisch-konstruktiv, orientierende Bausubstanzuntersuchung, Bodengutachten, dendrochronologische Berichte, Vermessungspläne, Bestandspläne, Bauphasenpläne, Flächen-Rauminhalt, Baualterspläne, historischer Bauplan, Höhenpläne, Abbruchuntersuchung, MBS mit Nutzungskonzepten, ISEK, Abbildungen). Die Büros, die mit den Untersuchungen und der Erstellung der MBS beauftragt wurden und zur Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021 qualifiziert sind, gelten, sofern sie am Verfahren teilnehmen, als vorbefasste Bewerber. Die Unterlagen der ISEK, der MBS, der Gutachten und Untersuchungen werden vom Auftraggeber, auch ohne Teilnahme vorbefasster Büros, allen Teilnehmern in der 2. Verfahrensstufe bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Aufgrund der umfangreichen bereits erstellten Unterlagen werden die LPH 1+2 prozentual reduziert werden. ----- Zeitplan: Für die Angebotsphase inkl. Fassadenkonzepterstellung werden ca. 45 Tage veranschlagt. Die Auftragsvergabe ist für Ende Juni / Anfang Juli 2025 geplant. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss. Für die Maßnahme werden städtebauliche Förderungen im Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ beantragt. Beim Fördermittelantrag und der Zusammenarbeit mit dem Fördergeber soll mitgewirkt werden. Die Entwurfsplanung ist frühzeitig mit dem Fördergeber, der Regierung von Schwaben, abzustimmen. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Interne Kennung: AV23EF1C-EU, OBJ
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71220000 Architekturentwurf, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: Stufe 1: 1. BA: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021, reduzierter Leistungsumfang; Stufe 2: 1. BA LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 3: 1. BA LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 4: 1. BA LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 5: 2. BA: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 6: 2. BA: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 7: 2. BA: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 8: 2. BA: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021; Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klosterhof 1
Stadt: Auhausen
Postleitzahl: 86736
Land, Gliederung (NUTS): Donau-Ries (DE27D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 7
Weitere Informationen zur Verlängerung: Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 im 1. BA (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann bzw. wenn der zweite BA umgesetzt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)
Beschreibung: Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)
Beschreibung: Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 45,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: C) Honorar
Beschreibung: Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Eignungsnachweises und des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Auhausen als Mitglied der VGem. Oettingen i. Bay.
Beschaffungsdienstleister: Meixner + Partner Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Architekturbüro Feulner & Häffner GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: FH-OBJ-LOT001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: --
Datum der Auswahl des Gewinners: 02/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 30/09/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Auhausen als Mitglied der VGem. Oettingen i. Bay.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten Unregelmäßigkeit: Keine ausreichend detaillierte Beschreibung der Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer: 1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Auhausen als Mitglied der VGem. Oettingen i. Bay.
Registrierungsnummer: 004998327654
Postanschrift: Klosterstraße 12
Stadt: Auhausen
Postleitzahl: 86736
Land, Gliederung (NUTS): Donau-Ries (DE27D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verfahrensbetreuung: Meixner+Partner GmbH; Gögginger Str. 93, 86199 Augsburg
Telefon: +49 82150105-120
Fax: +49 82150105-10
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 2176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Meixner + Partner Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH
Registrierungsnummer: DE 226852359
Postanschrift: Gögginger Straße 93
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86199
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Achim, Frau Winkler
Telefon: +49 82150105143
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Architekturbüro Feulner & Häffner GbR
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE 236489432
Postanschrift: Schloßstraße 19
Stadt: Ellingen
Postleitzahl: 91792
Land, Gliederung (NUTS): Weißenburg-Gunzenhausen (DE25C)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Hans-Heinrich Häffner Architekturbüro Feulner & Häffner GbR
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Stadt: Ellingen
Land, Gliederung (NUTS): Weißenburg-Gunzenhausen (DE25C)
Land: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d91c97bc-e745-4b4a-955a-d82be12a8d7d - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/11/2025 13:42:35 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 788653-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 229/2025
Datum der Veröffentlichung: 27/11/2025