5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Stufenweise Beauftragung gemäß Architektenvertrag (Vergabeunterlage D – D.1.); 2. Besondere Leistungen gemäß Architektenvertrag (Vergabeunterlage D - D.1.)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Freising
Postleitzahl: 85354
Land, Gliederung (NUTS): Freising (DE21B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Eigenerklärung zu den Basisinformation des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) (Formblatt B.1).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis H geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Name der erklärenden Person des Bewerbergemeinschaftsmitglieds ist auf dem Formblatt anzugeben.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV). Dabei ist der Name der erklärenden Person des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten ist im Rahmen der Eignungsleiheerklärung anzugeben (Formblatt B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert (vgl. Formblatt B.4.).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie je Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B.5.). Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eine Versicherungssumme mit pauschal 3,0 Mio. EUR nicht ausreicht, soweit nicht eine Abdeckung je Versicherungsfall i.H.v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie je Versicherungsfall i.H.v. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden gewährleistet ist. Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: F) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Dienstleistungen (netto jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbare Dienstleistungen sind im vorliegenden Fall Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Freianlagenplanung (Formblatt B.6.).
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: G) Der Bieter hat nachzuweisen (z. B. durch Vorlage von Ausbildungsnachweisen), dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.7.)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten zehn (10) Kalenderjahren (seit 2015) erbrachten Leistungen der Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.8.)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: I) Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Teil 1 – Darstellung des Bewertungskriteriums: 1. Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. 2. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. Diese wird anhand von Referenzprojekten ermittelt. 3. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV wird hingewiesen. 4. Die Angaben der zu wertenden Referenzen sind im Formblatt B.9. einzutragen, das mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. 5. Für Wertung gemäß §17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV werden maximal drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen [hiervon a) zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und b) eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen] aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (Inbetriebnahme des Vorhaben nicht älter als 2015) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme), Leistungsumfang (ausgeführte Leistungsphasen (LPH), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung, des Projektvolumens (KGR 500 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) (Formblatt B.9.) zu Grunde gelegt. 6. Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Kriterien: a) Hinsichtlich der zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist: Die Referenzprojekte werden jeweils anhand des Projektvolumens und des ausgeführten Leistungsumfangs wie folgt gewertet: Projektvolumen (KGR 500) ≥ 700.000,00 EUR (netto): max. 5 Wertungspunkte, ausgeführter Leistungsumfang - Leistungsphasen 2 bis 8: max. 5 Wertungspunkte. b)Hinsichtlich der einen (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen. Das Referenzprojekt wird anhand des Projektvolumens und des ausgeführten Leistungsumfangs wie folgt gewertet: Projektvolumen (KGR 500) ≥ 700.000,00 EUR (netto): max. 5 Wertungspunkte, ausgeführter Leistungsumfang - Leistungsphasen 2 bis 8: max. 5 Wertungspunkte. 7. Es können darüber hinaus die folgenden Zusatzpunkte erreicht werden: a) Zwei (2) Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein (1) als Referenz genanntes Projekt die Planung und Umsetzung von Sportanlagen in den Freianlagen für einen Bildungsbau betraf. Bildungsbauten im Sinne der Referenzanforderung sind Schulen aller Stufen, Fachhochschulen, Hochschulen und Universtäten. b) Weitere zwei (2) Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn bei einem (1) als Referenz genannten Projekt die geplanten Maßnahmen der Objektplanungsleistungen für Freianlagen im laufenden Betrieb umgesetzt worden sind. Der Ablauf der Umsetzung der Maßnahmen im laufenden Betrieb ist kurz zu beschreiben. c) Darüber hinaus können weitere zwei (2) Zusatzpunkte erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz genannten Projekte die Planung und Umsetzung des sogenannten „Schwammstadtprinzips“ beinhaltet hat. Die Maßnahmen zur Planung und Umsetzung des Schwammstadtprinzips sind kurz zu beschreiben. d) Zusätzlich können weitere zwei (2) Zusatzpunkte erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz genannten Projekte die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität beinhaltet hat, durch die eine hohe ökologische Qualität der umgesetzten Planung erreicht wurde (z.B. durch Förderung der Vielfalt der Tierarten, Vermeidung invasiver Pflanzenarten, Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Entwicklungs- und Unterhaltspflege, generell Klimaangepasste und regionale Pflanzenwahl). Die geplanten und umgesetzten Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität sind kurz zu beschreiben. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie durch diese Maßnahmen eine hohe ökologische Qualität der umgesetzten Planung erreicht worden ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (dezimal, genau): 1
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Fortsetzung zu I) - Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Teil 2: 7. Weitere Hinweise zur Wertung: a) Je Referenzprojekt können somit max. zehn (10) Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. dreißig (30) Punkte (3 x 10 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkten 38 Punkte (30 Punkte + 2 Zusatzpunkte + 2 Zusatzpunkte + 2 Zusatzpunkte+ 2 Zusatzpunkte) erreicht werden. b) Geringere Projektvolumina oder eine geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. c) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte gewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn alle beauftragten Leistungen erbracht wurden. Im Fall der Beauftragung der Vollarchitektur (Leistungsphasen 1-9) gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden. Soweit nicht alle Leistungsphasen beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist. d) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten. e) Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben. f) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projekts gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt (vgl. abgefragte Angaben in Formblatt B.9.). g) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet wer-den. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt B.9) h) Wird an der maßgeblichen Stelle ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, aufgrund welcher anderweitigen Verpflichtung (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers) der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet war. i) Die Bewerber, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte erreichen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. j) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zunächst auf Grundlage der fachlichen Qualifikation und Erfahrung (Qualität) des eingesetzten Personals und damit auf Basis der persönlichen Referenzen für die folgenden Personen: der für das ausschreibungsgegenständliche Projekt vorgesehene Projektleiter sowie der für das ausschreibungsgegenständliche Projekt vorgesehene Bauleiter. Hinsichtlich der Anforderungen an die Referenzen sowie der genauen Wertungssystematik wird auf die Ziffern 5.3.3 und 5.5.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Fiktives Gesamtwertungshonorar
Beschreibung: Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt C.7.). Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Preisangaben zu machen. Gewertet wird der jeweilige fiktive Gesamtgrundhonorar (einschließlich Zuschlag und Nachlass) zzgl. des angebotenen Pauschalpreises für die Optionen. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf die Kalkulationshinweise in Ziffer 5.3.5 sowie auf die genauen Wertungssystematik in Ziffer 5.5.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/12/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bewerber- und Bieterunterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Auf § 56 VgV wird verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird bereits jetzt auf Folgendes hingewiesen: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher mit dem Angebot die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Vergabeunterlage C – Formblatt C.2.). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.