5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Studentenstadt Freimann
Stadt: München
Postleitzahl: 80805
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 615 383,11 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Das Höchstabrufvolumen für das Los 2 beträgt: 1.230.767,- EUR (netto)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Planung sind unter anderem: - die Regelungen des § 34 BauGB und der Baunutzungsverordnung, sowie alle einschlägigen Vorschriften der BayBO (Anlage 920_02), der Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR) des Landes Bayern (Anlage 920_04), Richtlinie für die Förderung von Wohnraum für Studierende (Anlage 920_01), die Anforderungen der Barrierefreiheit, Leitfaden Nachhaltiges Bauen (Anlage 920_05), die Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV auf europäischer und nationaler Ebene sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen und - die anerkannten Regeln der Technik und - die für das Bauvorhaben einschlägigen Gesetze, Erlasse, Verordnungen, regionale und kommunale Satzungen und sonstigen Bestimmungen sowie - soweit nicht hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleibend - die technischen Vorschriften der VOB/C sowie alle DIN-Normen (Regelungen und Empfehlungen) sowie die Gelbdrucke der DIN-Normen (letztere vorrangig vor den DIN-Normen), die einschlägigen TÜV-Vorschriften, VDE- und VDI-Richtlinien und die Verarbeitungs- und die Anbindungsvorschriften der Herstellerwerke einzuhalten.
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretenden Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. a) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters (i.) und Angaben zur Bewertung (ii.) (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2, und 7 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7, mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Angaben zur Bewertung Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren / Punkte >= 15 Jahre: 2 Punkte = 10 Jahre: 0 Punkte < 10 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 10 Jahre und 15 Jahre liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. bb) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters (i.) und Angaben zur Bewertung (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre entweder als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7, oder als stellvertretender Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7, jeweils mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Angaben zur Bewertung Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren / Punkte >= 15 Jahre: 2 Punkte = 10 Jahre: 0 Punkte < 10 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 10 Jahre und 15 Jahre liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. cc) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters (i.) und Angaben zur Bewertung (ii.) (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter muss über einen Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens fünf (5) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektmitarbeiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7, mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Angaben zur Bewertung Fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters in Jahren / Punkte >= 7 Jahre: 2 Punkte = 5 Jahre: 0 Punkte < 5 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 5 Jahren und 7 Jahren liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. dd) Die Punkte für die fachspezifische Berufserfahrung werden addiert. Ein Bieter kann für die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Projektmitarbeiters maximal 6,00 Punkte erzielen (2 + 2 + 2). Hinweis: Die Gewichtung für dieses Zuschlagskriterium beträgt einheitlich 25 %. Fortsetzung dieses Kriteriums sogleich als neues Kriterium**
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2
Beschreibung: **Fortsetzung des Kriteriums "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2" b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils einem persönlichen Referenzprojekten. - Der Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 (Heizung / Lüftung / Sanitär) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 (Heizung / Lüftung / Sanitär) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: - Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2015 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar (netto) des Referenznehmers in dem angegebenen Referenzprojekt, welches der angegebene Projektleiter als Projektleiter (bzw. der angegebene stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) persönlich geleitet hat, von mindestens 300.000,- EUR (netto). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters diese weiteren Mindestanforderungen nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben: - Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stellvertretenden Projektleiters); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt; - Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens (Referenznehmer), welches die Leistungen für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, mindestens Leistungsphase 2 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Ansprechpartner des Bauherren; - Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, mindestens Leistungsphase 2 bis 8; - die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2015 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar (netto) des Referenznehmers in dem angegebenen Referenzprojekt, welches der angegebene Projektleiter als Projektleiter (bzw. der angegebene stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) persönlich geleitet hat, von mindestens 300.000,- EUR (netto). d) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Kriterium 1 Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters betrifft die versorgungstechnische Erschließung von mindestens drei (3) Gebäuden der Gebäudeklasse 3 oder höher: Ja = 1 Punkt, Nein = 0 Punkte; Kriterium 2 Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters betrifft die Leistungserbringung während des laufenden Betriebs oder im bewohnten Zustand des Gebäudes: Ja = 1 Punkt, Nein = 0 Punkte; Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert. Der Bieter kann bei einem persönlichen Referenzprojekt insgesamt 2 Punkte erzielen: (Kriterium 1) 1 Punkt + (Kriterium 2) 1 Punkte = 2 Punkte. Zur punktemäßigen Bewertung - Die Punkte für die fachspezifische Berufserfahrung werden addiert. Ein Bieter kann für die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Projektmitarbeiters maximal 6,00 Punkte erzielen (2 + 2 + 2). - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 6 Punkte erzielen; das heißt 12 Punkte zusammengerechnet für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter. Hinweis: Die Gewichtung für dieses Zuschlagskriterium beträgt einheitlich 25 %. Fortsetzung dieses Kriteriums sogleich als neues Kriterium**
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2
Beschreibung: - Gesamtpunkte: Die Punkte aus der fachspezifischen Berufserfahrung (maximal 6,00 Punkte) und die Punkte aus den Referenzprojekten (maximal 12 Punkte) werden zusammengerechnet. Maximal kann ein Bieter hier 18 Punkte erzielen. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem Gewichtungsfaktor 1,667 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht. Sollte die Anlage 600_02 fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter und der Projektmitarbeiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Projektmitarbeiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Projektmitarbeiter angeboten worden wäre. Hinweis: Die Gewichtung für dieses Zuschlagskriterium beträgt einheitlich 25 %. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungskonzept - Los 2
Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. a) Unterkriterium 1 - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat in dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um bestmöglich während und nach Ende der Baumaßnahme eine ausfallsichere (zum Beispiel Provisorien, etc.) und zukunftsfähige (zum Beispiel hohe Flexibilität, Erweiterbarkeit oder Anpassungsfähigkeit, Austauschbarkeit, etc.) Versorgung und Instandhaltung der Infrastruktur durchgehend gewährleisten zu können. b) Unterkriterium 2 - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat ferner anhand konkreter zukünftiger und geeigneter Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um eine Schnittstellenkoordination zu allen Beteiligten (siehe Anlage 802_Leistungsbeschreibung, Punkt 4.) während der gesamten Vertragslaufzeit bestmöglich sicherzustellen, so dass die Baumaßnahme fristgerecht fertiggestellt werden kann. c) Unterkriterium 3 - 0 bis 5 Bewertungspunkte Außerdem hat der Bieter auszuführen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen erbringen wird, um während der Ausführung der Leistungsphase 8 eine hohe Verfügbarkeit und soweit erforderlich eine hohe Vor-Ort-Präsenz bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat das Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform DTVP einzureichen. Das Ausführungskonzept ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter hat das Ausführungskonzept wie folgt zu bezeichnen: Anlage 602_02_Ausführungskonzept_Los 2 Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von maximal einer (1) DIN-A4-Seite nicht überschreiten. Angaben, die jeweils darüber hinausgehen (ab Seite 2 je Unterkriterium), bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend des Konzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber hierzu nicht abweichende Vorgaben macht. Die in dem Konzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Die erzielten Bewertungspunkte je Unterkriterium werden addiert. Maximal kann ein Bieter für das Ausführungskonzept 15 Bewertungspunkte erzielten (3 Unterkriterium x 5 Bewertungspunkte). Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 2. Insgesamt kann ein Bieter in dem Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 2
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_02 "Preisblatt_Los 2" Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk München Oberbayern AöR