2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72212180 Entwicklung von Medizinsoftware
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5MDKT# Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung oder dem wettbewerblichen Dialog eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert die drei bis fünf Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Auswahl-/Bewertungskriterien zur Teilnahme am Dialog auf (§ 18 Abs. 4 und 5 VgV). Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. *** Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt: Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. III 2 Nr. 3 im Dokument "Anlage 0_MüK_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags KIS" gemäß Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung - max. 100 Punkte möglich. *** Auswahlkriterium 2: Anzahl der eingereichten wertbaren Referenzen nach Ziffer C III 3 Nr. 6 im Dokument "Anlage 0_MüK_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags KIS" gemäß Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung - max. 65 Punkte möglich. *** Auswahlkriterium 3: Qualität der eingereichten wertbaren Referenzen nach Ziffer C III 3 Nr. 6 im Dokument "Anlage 0_MüK_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags KIS" gemäß Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung - max. 735 Punkte möglich. *** Auswahlkriterium 4: Mitarbeiterverhältnis nach Ziffer C III 3 Nr. 10a und 10b im Dokument "Anlage 0_MüK_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags KIS" gemäß Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung - - max. 100 Punkte möglich. *** Es werden mindestens drei und maximal fünf Unternehmen zur Teilnahme am Dialog zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei und maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand die erreichte Punktzahl im Auswahlkriterium Nr. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Aufforderung zum Dialog ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es keinen Lösungsvorschlag abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Betrug: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Korruption: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.