1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Neu-Ulm
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von ÖPNV-Leistungen des Linienbündels Nord im Landkreis Neu-Ulm
Beschreibung: Der Landkreis Neu-Ulm ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien im Linienbündel Nord einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit für - Los 1: vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036 - Los 2: vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2031 Los 1: Regionalverkehr Linie 59 Ulm – Elchingen – Langenau Linie 78 Ulm – Neu-Ulm – Finningen – Weißenhorn Linie 86 Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Nersingen – Straß – Unterfahlheim (- Echlishausen) (ersetzt die Linie 850 im Abschnitt Ulm - Nersingen komplett) Linie 597 Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Elchingen Linie 763 Ulm – Neu-Ulm – Pfaffenhofen – Wallenhausen – Weißenhorn Linie 850 entfällt: Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Nersingen (geht in Linie 86 auf) Pfiffibus 5 Gemeinden Elchingen und Nersingen mit Gemeindeteilen Los 2: Ortsverkehr (Optional) 591 Thalfingen – Oberelchingen – Unterelchingen Die vorgenannten Linien werden als zwei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben. Einzelne Linien dürfen nicht über einen eigenwirtschaftlichen Antrag aus einem der Lose herausgelöst werden. Die Linienverläufe können dem aktuellen Nahverkehrsplan (Anhang 1; siehe Link unten) entnommen werden. Die heutige Verkehrsleistung auf den genannten Linien beträgt rund 890.000 Fahrplan-km pro Jahr im Linienverkehr zuzüglich der in Anspruch genommenen Leistungen im Bedarfsverkehr beim Pfiffibus (bisher rund 70.000 km pro Jahr 2024; die tatsächliche Nachfrage kann schwanken). Sämtliche quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die zukünftige Verkehrsbedienung (insbesondere Linienwege, Beförderungsentgelte, aktuelle Bedienungsstandards und zukünftige Anforderungen) ergeben sich aus einer ergänzenden Information, welche unter https://www.landkreis-nu.de/oePNV/Informationen-fuer-Vorabbekanntmachungen abrufbar ist. Unter dem genannten Link sind auch die ebenfalls zu beachtenden Nahverkehrspläne der benachbarten Aufgabenträger hinterlegt. Dem zukünftigen Betreiber wird im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG für die Bedienung der benannten Linien erteilt werden. Der Landkreis Neu-Ulm behält sich vor, weitergehende Anforderungen und Standards in das hier angekündigte Vergabeverfahren aufzunehmen. Während der Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge können sich Änderungen des Inhaltes, des Umfangs, der definierten und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen wird der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Anschlüsse von und zur Bahn sind nach Möglichkeit in Thalfingen, Nersingen und Weißenhorn herzustellen. Anschlüsse zwischen den Bussen sind in Weißenhorn (Bahnhof), Pfuhl (Schulzentrum) sowie in Pfaffenhofen (Kirche/Rathaus) (Relationen Wallenhausen <-> Finningen) anzubieten und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Verspätungen sind dabei im Rahmen der Möglichkeiten abzuwarten. Am Bahnhof Nersingen wartet der Pfiffibus außerhalb der Verkehrszeiten der Linienbusse mindestens zweistündlich auf die Zugankunft, so dass ankommende Fahrgäste ohne Anmeldung im Bedienungsgebiet nach Hause gefahren werden. Andere Fahrgäste können Pfiffibusfahrten im Bedienungsgebiet telefonisch oder per App buchen. Die Schüler im heutigen Bedienungsgebiet sind weiterhin zu den Schulen zu befördern. Die heutigen Fahrpläne und heute bedienten Schulstandorte sind unter https://www.landkreis-nu.de/oePNV/Informationen-fuer-Vorabbekanntmachungen zu finden. Es sind Fahrzeuge des Typs „Bn“ (Niederflur-Solobus) einzusetzen. Dabei handelt es sich um eine Mindestgröße. Es können auch größere Fahrzeuge eingesetzt werden, sofern (städte-)bauliche Gegebenheiten und verkehrsrechtliche Anforderungen dies zulassen und der Einsatz größerer Fahrzeuge vom Verkehrsunternehmen als unbedenklich angesehen wird. Im Bedarfsverkehr des Pfiffibus können der Nachfrage angepasste Fahrzeuggrößen (z.B. 8-Sitzer mit Rollstuhlplatz) eingesetzt werden. Abweichend sind für die Taktfahrten auf der Linie 591 Fahrzeuge des Typs „Mn“ (Niederflur-Midibus mit ca. 18 Sitzplätzen) einzusetzen. Ein auf die Anforderungen der Linienwege angepasstes Fahrzeug (u.a. Breite max. 2,30m) ist erforderlich. Für alle Fahrzeuge (Linienbusse) gelten Mindestausstattungsmerkmale, die detailliert dem Anhang des Nahverkehrsplans zu entnehmen sind. Unabhängig davon sind die Vorgaben durch das SaubFahrzeugBeschG umzusetzen, wie im Nahverkehrsplan beschrieben. Der Betreiber ist verpflichtet, den Verbundtarif der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH (DING) in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der gemeinsamen Richtlinie über die Allgemeinen Vorschrift der Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm und der Stadt Ulm über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den DING als Höchsttarif anzuwenden bzw. Fahrscheine anderer Verbundunternehmen einschließlich des Deutschlandtickets anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung im DING Verkehrsverbund teilzunehmen. Download unter: https://ding.eu/Richtlinie-Hoechsttarif Das Verkehrsunternehmen hat zur Anwendung des Tarifes und der Teilnahme an der Einnahmenaufteilung geeignete Kooperationsverträge mit der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH abzuschließen, sofern diese nicht bereits vorhanden sind.
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Art der Transportdienstleistungen: Sonstige Beförderungsdienste
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen Erteilungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bei der Genehmigungsbehörde: Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste kann gemäß § 12 Abs. 6 PBefG innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung im TED ein eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag gestellt werden. Eine Definition, welche Voraussetzungen eine Verkehrsleistung aufweisen muss, damit sie als eigenwirtschaftlich gilt, findet sich in § 8 Abs. 4 PBefG. Der Antrag ist nicht bei dem Landkreis Neu-Ulm, sondern bei der Genehmigungsbehörde im Sinne des PBefG zu stellen. Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist die Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg Tel: +49 (0)821 327-01, www.reg-schw.bayern.de Eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge, die erst nach Ablauf der oben genannten Ausschlussfrist bei der Genehmigungsbehörde eingehen, müssen versagt werden. Genehmigungsanträge, die nicht die in der vorliegenden Vorabbekanntmachung einschließlich in der ergänzenden Information beschriebenen wesentlichen Anforderungen an die ausreichende Verkehrsbedienung erfüllen oder sich nur auf Teilleistungen dieser Veröffentlichung beziehen, können nach § 13 Abs. 2a PBefG versagt werden. 2) Informationen zum Rechtsschutz: Die Vergabe der öffentlichen Dienstleistungsaufträge unterliegt der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständig für das Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de, Tel. 0 89 2176-2411 Ein Antrag auf Rechtsschutz ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 160 Abs. 2 GWB). 3) Änderungen und Berichtigungen dieser Vorabbekanntmachung. Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden Informationen wesentlich ändern, so wird so rasch wie möglich eine Berichtigung veröffentlicht.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Regionalverkehr
Beschreibung: Das Los 1 umfasst die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036: 59 Ulm – Elchingen – Langenau 78 Ulm – Neu-Ulm – Finningen – Weißenhorn 86 Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Nersingen – Straß – Unterfahlheim (- Echlishausen) (ersetzt die Linie 850 im Abschnitt Neu-Ulm - Nersingen komplett) 597 Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Elchingen 763 Ulm – Neu-Ulm – Pfaffenhofen – Wallenhausen – Weißenhorn 850 entfällt: Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Nersingen (geht in Linie 86 auf) Pfiffibus 5 Gemeinden Elchingen und Nersingen mit Gemeindeteilen Die heutige Verkehrsleistung auf den genannten Linien beträgt rund 840.000 Fahrplan-km pro Jahr im Linienverkehr zuzüglich einiger heutiger Leistungen der Linie 850 und zuzüglich der in Anspruch genommenen Leistungen im Bedarfsverkehr beim Pfiffibus (bisher rund 70.000 km pro Jahr 2024; die tatsächliche Nachfrage kann schwanken). Es gelten die in Ziffer 2.1 genannten verbindlichen Anforderungen und Standards für die Durchführung der Personenbeförderungsleistung.
Interne Kennung: 26-41-02-EU-L1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Landkreis Neu-Ulm
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neu-Ulm
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Ortsverkehr (Optional)
Beschreibung: Das Los 2 umfasst die optionale Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgende Linie einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2031: 591 Thalfingen – Oberelchingen – Unterelchingen Die heutige Verkehrsleistung auf den genannten Linien beträgt rund 50.000 Fahrplan-km pro Jahr. Es gelten die in Ziffer 2.1 genannten verbindlichen Anforderungen und Standards für die Durchführung der Personenbeförderungsleistung.
Interne Kennung: 26-41-02-EU-L2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Landkreis Neu-Ulm
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neu-Ulm
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Neu-Ulm
Registrierungsnummer: 09-0378174-73
Abteilung: Vergabestelle
Stadt: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 731704031201
Fax: +49 731 704031998
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c3b0b9cc-bb4b-4f2c-983c-93331c52295a - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/11/2025 16:50:53 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 746273-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 217/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/11/2025