1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Ingolstadt GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterung der Cloudian S3-Storage Umgebung
Beschreibung: Cloudian Storage Erweiterung, Inbetriebnahme und Wartung: Aktuell wird im Projekt ´Langzeitarchiv´ Cloudian S3 Storage betrieben. Die Installation hat eine kapazitive Begrenzung, um weitere Arbeiten im Projekt und der Langzeitdatenhaltung zu realisieren und einen großen Teil der Daten unter direkter Anbindung und Steuerung von NODEUM auslagern und verwalten zu können, soll eine weitere Cloudian-Infrastruktur aufgebaut werden.
Kennung des Verfahrens: e04970cd-c50c-4ae3-aabc-0d9d07fea8bf
Interne Kennung: 18-2025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30234000 Speichermedien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72317000 Datenspeicherung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Krumenauerstraße 25
Stadt: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DLYMYAZ#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erweiterung der Cloudian S3-Storage Umgebung
Beschreibung: 6 Stück 10/25Gb NIC (2-port) - PCIe Dual-port PCIe 10/25GbE Network Card PCIe alternate card option for the HSA-16xx, HSA-41xx, HSA-42xx, HSA-44xx, and HSF-10xx appliance models; compatible with customer supplied SFP28 transceivers. Qty of 1 required for the HSA-16xx and HSF-10xx and Qty 2 required for HSA-41xx, HSA-42xx, and HSA-44xx (1 dual-port card per node). Serves as a possible spare 10/25GbE card for the HBL- 1xxx and HSX-4500 series models. 6 Stück 7.68TB 7mm NVMe Drives Option Includes two 7.68TB U.2 7mm NVMe drives as an option. Select Qty 1 for HFA-11xx, HSA-16xx/17xx models and Qty 2 for the HSA- 41xx, HSA-42xx/43xx, and HSA-44xx models. If being used to upgrade existing metadata drives, then the inclusion of additional PS 6 Stück HSA-1724 Hardware Server 1U HyperStore Appliance with 288TB RAW capacity. The Cloudian HyperStore License is sold separately based on the usable capacity. Order requires the selection of a networking card (NIC) and NVMe Flash option for metadata (separate line items that get added to the quote). 1 Stück Installation und Inbetriebnahme 502 Stück / 60 Monate: Cloudian HyperStore 60 Month Subscription, Standard Support 1TiB Usable (500TiB-1PiB) 1TiB Cloudian HyperStore Subscription License for customers with a total of 500TiB to 1PiB, including 60 months 24x7 Standard Support. 1 Stück / 60 Monate: Cloudian HyperStore ObjectLock 60 Month Subscription, Total Usable (500TB-1PB band) Cloudian HyperStore ObjectLock Subscription cluster-wide License for customers with a total usable capacity within the 500TB to 1PB band, entitlement for 60 months including 24x7 support. 6 Stück / 60 Monate: HSA-1700 60 Month NBD Onsite Support (US/EU) 60 Month Next Business Day Onsite Hardware Support for HSA-1700 in the US and Europe 6 Stück / 60 Monate: HSA-1700 Appliance Series, 60 Month Standard Hardware Support 60 Month Hardware Only Support, part replacement for HSA-1700 Series Appliances
Interne Kennung: 18-2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30234000 Speichermedien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72317000 Datenspeicherung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Krumenauerstraße 25
Stadt: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Gefordert ist eine störungsfreie und sichere IT-Infrastruktur, die durch weitere S3-Spei-cherelemente erweitert werden soll. Diese Leistung ist bereits ihrer Art nach nicht in unabhängig voneinander zu erbringende und funktionierende Teilleistungen zu unter-teilen, sondern einheitlich: Der Auftragnehmer muss die Viel-zahl einzelner Elemente sowie Konfigurationsleistungen beherrschen und so steuern, dass die S3-Speicher-systeme, welche Speicher-Ressourcen vereinen, einwandfrei funktionieren. Seine Leistung besteht also gerade nicht darin, abgrenzbare Einzelkomponenten zu steuern. Dies ist im Hinblick auf die Erweiterung der bestehenden Speicher-Infrastruktur nur dann möglich, wenn die Leistungen im Zusammenhang mit den Appliances einheitlich an einen Dienstleister vergeben werden und die Verantwortung für die Systeme einheitlich wahrgenommen wird. Der konkrete Beschaffungsbedarf des Auftraggebers wird somit nur dann erfolgreich gedeckt, wenn nicht nur die einzelnen Komponenten, sondern die IT-Infrastruktur insgesamt störungsfrei funktioniert. Vorliegend handelt es sich um eine Einrichtung mit kritischer Infrastruktur, die von zentraler Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen ist und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe eintreten würden. Eine Störung des IT-Systems stellt somit auch immer eine empfindliche Störung der Gesundheitsversorgung dar. Die Bedeutung einer zuverlässigen IT-Infrastruktur ist daher von enormer Tragweite. Bei Beeinträchtigungen oder Ausfällen können auch potenzielle Sicherheitsrisiken auftreten, die sowohl durch unsachgemäße Nutzung seitens der Anwender als auch durch externe Bedrohungen wie Viren oder Hacking-Angriffe verursacht werden können. Hierbei muss dem Schutz personenbezogener Patientendaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da der Auftraggeber als Klinikum sensible Informationen der Patienten verwaltet, die vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen sind. Ein reibungsloser Betrieb eines Klinikums ist in der heutigen Zeit eng mit der ununterbrochenen Verfügbarkeit digitaler Ressourcen verknüpft. Die Gewährleistung einer kontinuierlichen Funktionsfähigkeit der IT-Systeme ist von grundlegender Bedeutung, um einen effektiven Betrieb zu ermöglichen. Dies erfordert eine hohe Ausfallsicherheit der IT-Infrastruktur, um sicherzustellen, dass die Anwender jederzeit uneingeschränkten und sicheren Zugang zu den benötigten Ressourcen haben. Anhand der dargelegten Begründung hat sich das Klinikum Ingolstadt für die Vergabe der Leistung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV §14 Abs.4 Punkt 5 entschieden.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: akquinet health service GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Version 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 18-2025
Titel: Erweiterung der Cloudian S3-Storage Umgebung
Datum der Auswahl des Gewinners: 05/11/2025
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Ingolstadt GmbH
Registrierungsnummer: DE128601139
Postanschrift: Krumenauerstraße 25
Stadt: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
Telefon: 0841
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilian Str. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: akquinet health service GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 232 835 231
Postanschrift: Werner-Otto-Str. 6
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22179
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b4dadff1-d376-4014-b996-c72bcb31f506 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/11/2025 09:20:48 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 736326-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 214/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/11/2025