1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt (Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayer. Polizeiverwaltungsamt)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten vom Typ POLISCAN FM1 sowie optional bestellbaren Zubehörteilen
Beschreibung: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 5 mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten vom Typ POLISCAN FM1 sowie optional bestellbaren Zubehörteilen
Kennung des Verfahrens: 0fbd692d-3233-47fb-9ba0-e5a32a58bd7f
Interne Kennung: 13-8019/02/25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land, Gliederung (NUTS): Straubing, Kreisfreie Stadt (DE223)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) und Nr. 5 VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten vom Typ POLISCAN FM1 sowie optional bestellbaren Zubehörteilen
Beschreibung: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fünf mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten vom Typ POLISCAN FM1 sowie optional bestellbaren Zubehörteilen
Interne Kennung: 13-8019/02/25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
Menge: 5 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land, Gliederung (NUTS): Straubing, Kreisfreie Stadt (DE223)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 13/11/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat (§ 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB), ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Hat der Auftraggeber die Informations- und Wartepflicht gem. § 134 Abs. 2 GWB missachtet oder hat er einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 Satz 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Stellung eines Nachprüfungsantrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt (Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayer. Polizeiverwaltungsamt)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung: Es handelt sich um einen Ersatz von Altgeräten vom Typ POLISCAN FM1 durch neuere Geräte. Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass die Bayer. Polizei eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Eine Kompatibilität bzgl. des digitalen Imports der Falldatei, der mechanischen Befestigungsmöglichkeiten, der elektrischen Anschlussmöglichkeiten, der bereits mit dem Vorgängergerät erworbenen Zubehörkomponenten, der bestehenden Fahrzeugausbauten, Messkabinen, semistationären Messanhänger und Rotlicht-Geschwindigkeits-Messsäulen ist nur für das Messgerät POLISCAN FM1 gegeben. Andere Gerätetypen würden Neubeschaffungen bzw. Neuausbauten notwendig machen. Auch die Wartung anderer Messgeräte würde zu unverhältnismäßigen Problemen führen, da lediglich für das Messgerät POLISCAN FM1 der notwendige Eichstand vorhanden ist. Außerdem ermöglicht der ausschließliche Gebrauch von Geschwindigkeitsmessgeräten des Typs POLISCAN FM1 aufgrund der o.g. einheitlichen technischen Infrastruktur bei der Bayer. Polizei ein kurzfristiges Verleihen und Tauschen von Messgeräten zwischen Dienststellen, wenn einzelne Messgeräte aufgrund Wartungen oder notwendigen Reparaturen nicht verwendet werden können und ansonsten der Messbetrieb bei der Dienststelle zum Erliegen käme.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt (Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayer. Polizeiverwaltungsamt)
Registrierungsnummer: 09-0305003-75
Postanschrift: Hirschberger Ring 38
Stadt: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land, Gliederung (NUTS): Straubing, Kreisfreie Stadt (DE223)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Sachgebiet 13 - Zentraleinkauf
Telefon: +49 9421 178
Fax: +49 9421 159
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 89 21762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: VITRONIC Machine Vision GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE113885635
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 880f6054-902c-468c-95b7-279a00bb42bd - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/10/2025 12:44:33 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 724233-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 211/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/11/2025