1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterung Beihilfe-App
Beschreibung: Bereitstellung einer weiteren Beihilfe-App, basierend auf dem Funktionsumfang der Beihilfe-App des Freistaats Bayern, für den Freistaat Sachsen. Die bereitgestellte Beihilfe-App für den Freistaat Sachsen basiert auf der gleichen IBM Gesundheits-App, die auch durch das Landesamt für Finanzen in Bayern verwendet wird und hat somit den identischen Funktionsumfang.
Kennung des Verfahrens: 8df97638-4bd5-488f-91e6-a7c9c2294e8e
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Erweiterung Beihilfe-App
Beschreibung: Bereitstellung einer weiteren Beihilfe-App, basierend auf dem Funktionsumfang der Beihilfe-App des Freistaats Bayern, für den Freistaat Sachsen. Die bereitgestellte Beihilfe-App für den Freistaat Sachsen basiert auf der gleichen IBM Gesundheits-App, die auch durch das Landesamt für Finanzen in Bayern verwendet wird und hat somit den identischen Funktionsumfang.
Interne Kennung: O 1080/2019.34-1-1 Beihilfe-App SaaS
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (135 Abs. 2 GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: IBM Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: DE1906044534160
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 624 788,84 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: DE1906044534160
Datum des Vertragsabschlusses: 27/10/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 170547-2019
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist zuständig für die Automatisierung bzw. Digitalisierung der Beihilfebearbeitung im Freistaat Bayern. Ein Teil dieser Digitalisierung ist auch die Einführung einer Beihilfe-App zur elektronischen Einreichung von Beihilfeanträgen. Es wurde 2019 ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt. Die Zuschlagserteilung erfolgte am 13.12.2019 an die Firma IBM Deutschland GmbH. Der mit Zuschlagserteilung geschlossene EVB-IT Vertrag hat noch eine Laufzeit bis zum 18.11.2027. Mit dem Freistaat Sachsen wurde 2020 eine Kooperationsrahmenvereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb des Beihilfeverfahrens für den Freistaat Sachsen sowie die Digitalisierung in der Beihilfe (Einführung der papierlosen Sachbearbeitung, Einführung einer computergestützten Rechnungsprüfung, Einführung einer Beihilfe-App) geschlossen. Die Einführung der papierlosen Sachbearbeitung (PSB) ist für November 2025 geplant. Die Beihilfe-App soll Ende 2026 im Freistaat Sachsen produktiv eingeführt werden, analog zu der bereits im Produktivbetrieb befindlichen Beihilfe-App für den Freistaat Bayern. Somit sind zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen notwendig, die vorab nicht vorhergesehen werden konnten, da die Kooperationsrahmenvereinbarung erst 2020 geschlossen wurde und die Entscheidung für die Einführung einer Beihilfe-App für das Bundesland Sachsen nochmals zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte. Somit wird eine weitere Beihilfe-App, basierend auf dem Funktionsumfang der Beihilfe-App des Freistaats Bayern, für den Freistaat Sachsen benötigt. Die bereitgestellte Beihilfe-App für den Freistaat Sachsen basiert auf der gleichen IBM Gesundheits-App, die auch durch das LfF in Bayern verwendet wird und hat somit den identischen Funktionsumfang. Mit dem derzeitigen Anbieter könnte somit das Customizing/Anpassung auf ein Minimum reduziert werden. Ein Wechsel des bisherigen Anbieters (IBM Deutschland GmbH) wäre aus wirtschaftlicher und technischer Sicht nicht sinnvoll da mit erheblichen zusätzlichen Aufwänden zu rechnen ist. Aus technischer Sicht müsste mit einem anderen/neuen Anbieter das Customizing/Anpassung von Grund auf neu erfolgen, da eine andere App eingesetzt wird. Da das LfF eine „SaaS“ Variante nutzt ist auch eine Anbindung an die Infrastruktur (Rechenzentrum) des anderen/neuen Anbieters notwendig. Auf Grund der IT-Sicherheitsbestimmungen des Behördennetz ist hier mit einem entsprechendem Aufwand zu rechnen. Je nachdem welche Technologie der andere/neue Anbieter verwendet, muss im IT-DLZ bzw. beim LfF entsprechende Infrastruktur für die Verarbeitung der Einreichungen per App eingerichtet werden. Ferner muss eine neue Schnittstelle zum Verfahren PSB entwickelt werden, sollte der andere/neue Anbieter die bereits bestehende Schnittstelle zum Verfahren PSB nicht abbilden können. Das Personal in der Technik (Hotline, Administration) müssten sich auf einen weiteren Anbieter und dessen Beihilfe-App einstellen was mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden ist. Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine weitere Beihilfe-App des derzeitigen Anbieters basierend auf dem Funktionsumfang der Beihilfe-App des Freistaats Bayern wesentlich günstiger als die ursprüngliche Beihilfe-App des Freistaates Bayern. Auf Grund des vorliegenden Angebots kostet eine weitere Beihilfe-App inkl. Customizing/Anpassung 415.776,- EUR netto. Die ursprüngliche Beihilfe-App des Freistaats Bayern hat mit 855.408,- EUR netto zu Buche geschlagen. Dies ist eine Ersparnis von 439.632,- EUR netto. Transaktionskosten und Wartung wurden nicht berücksichtigt, da diese Kosten bei beiden Varianten identisch sind. Da bei einem neuen Anbieter das Customizing/Anpassung von Grund auf neu erfolgen wird da eine neue App zum Einsatz kommt, ist hier von den ursprünglichen Kosten auszugehen, die wesentlich höher sind. Ferner bekommt das LfF bei der Auftragserweiterung von dem bisherigen Anbieter (IBM Deutschland GmbH) dieselben Konditionen wie bei Vertragsschluss im Jahr 2019.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Bereitstellung einer weiteren Beihilfe-App, basierend auf dem Funktionsumfang der Beihilfe-App des Freistaats Bayern, für den Freistaat Sachsen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg
Registrierungsnummer: 09-0615500-75
Abteilung: 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: IBM Deutschland GmbH
Registrierungsnummer: DE145178813
Postanschrift: Schönaicher Straße 220
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ba2dbf69-f2cc-49ae-ba67-beda265b1451 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/10/2025 13:29:41 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 720830-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 210/2025
Datum der Veröffentlichung: 31/10/2025