5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht; Besondere Leistungen nach Bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schulstraße 1
Stadt: Münchsmünster
Postleitzahl: 85126
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingehen und bei denen alle notwendigen Anlagen vollständig ausgefüllt sind. Enthalten die Angebotsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern. Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten An- gaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien: Personal Anzahl aktuell beschäftigter Fachkräfte (max. 3 Punkte) Die aktuelle Anzahl der beim Bieter / der Bietergemeinschaft ständig beschäftigten Fachkräfte. Hier: Dipl.-lng., Master oder vergleichbarer Abschluss im Fachbereich Architektur, einschließlich der Inhaber bzw. Führungskräfte. 4 Fachkräfte oder mehr = 3 Punkte 2 Fachkräfte oder mehr = 2 Punkte weniger als 4 Fachkräfte = 0 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Referenzprojekte Mit jedem Referenzprojekt können nach folgender Verteilung Punkte (in Klammern: maximal erreich- bare Punktzahl in diesem Kriterium für alle eingereichten Referenzenprojekte) erreicht werden. Je nach Aktualität des Referenzprojekts wird die erreichte Punktzahl mit dem angegebenen Faktor multipliziert. Brutto-Grundfläche (Insgesamt max. 6 Punkte; es werden nur die 3 Referenzen, die unter Berücksichtigung des Aktualitäts- faktors die höchsten Punktzahlen erreichen berücksichtigt.) 1.500 m² oder mehr = 2 Punkte 1.000 m² oder mehr = 1 Punkte weniger als 1.000 m² = 0 Punkte Aufgabenstellung Umbau/Modernisierung/Instandsetzung = 4 Punkte (insgesamt max. 12 Punkte) Schulbau = 3 Punkte (insgesamt max. 9 Punkte) Maßnahme während des lfd. Betriebs = 3 Punkte (insgesamt max. 9 Punkte) Leistungsumfang, beauftragte und abgeschlossene Leistungsphasen (insgesamt max. 29,4 Punkte) Leistungsphase 1 = 0,2 Punkte (insgesamt max. 0,6 Punkte) Leistungsphase 2 = 0,7 Punkte (insgesamt max. 2,1 Punkte) Leistungsphase 3 = 1,5 Punkte (insgesamt max. 4,5 Punkte) Leistungsphase 4 = 0,3 Punkte (insgesamt max. 0,9 Punkte) Leistungsphase 5 = 2,5 Punkte (insgesamt max. 7,5 Punkte) Leistungsphase 6 = 1,0 Punkte (insgesamt max. 3,0 Punkte) Leistungsphase 7 = 0,4 Punkte (insgesamt max. 1,2 Punkte) Leistungsphase 8 = 3,2 Punkte (insgesamt max. 9,6 Punkte) Aktualität der Referenzprojekte Zeitpunkt der Fertigstellung der letzten vollständig erbrachten Leistungsphase nach dem 31.12.2020 = Faktor 1, nach dem 31.12.2015 = Faktor 0,5 oder vor dem 31.12.2015 = Faktor 0. Es können maximal 128,4 Punkte je Bewerbung erreicht werden. Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Die Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber ist 4. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der Auftraggeber vor die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Nachweis, dass der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staats eingetragen ist (für Bewerber mit Sitz in Deutsch- land: Auszug aus dem Handelsregister oder Pannerschaftsregister, soweit der Bewerber zur Ein- tragung verpflichtet ist); Nachweis der Bauvorlageberechtigung einer für die Genehmigungsplanung verantwortlichen Per- son (z. B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2,0 Mio. € und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2,0 Mio. € bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Ver- sicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen,bei Bewerbergemein- schaften von jedem Mitglied. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungs- maklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Personen und Sachschäden bzw. sonstigen Schäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auf- tragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Mindestanforderung • Vorliegen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: A. Benennung von Referenzprojekten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft. Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Objektplanung (Gebäude, § 34 HOAI) bei denen die Nutzungsaufnahme bereits erfolgt ist. Zu den Referenzprojekten sind im Formular folgende Angaben zu machen: a. Name des Unternehmens b. Name des Referenzprojekts c. Name des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Anschrift d. Zeitpunkt der Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr) e. Umfang der bearbeiteten Leistungsphasen f. Brutto-Grundfläche (BGF) in m² g. Aufgabenstellung Zusätzlich zum Referenz-Formular ist eine individuelle Beschreibung der Referenz (Text und Bild) auf max. einer DIN A4 Seite mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Mindestanfordeungen an die Referenzprojekte • Das Gebäude ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits in Betrieb genommen. B. Angabe der aktuellen Anzahl der ständig beschäftigten Fachkräfte, einschließlich der Inhaber bzw. Führungskräfte. Als Fachkräfte zählen ausschließlich Dipl.-lng. oder Personen mit einem vergleichbaren Abschluss in der Fachrichtung Architektur. C. Bei Einsatz eines Nachunternehmens ist eine formlose Angabe der Leistungen, für die dieser vorgesehen ist, im Bewerbungsbogen erforderlich. Eine Benennung des Nachunternehmens ist mit Vorlage des Teilnahmeantrags nur nötig, sofern eine Eignungsleihe vorgesehen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Für die vergleichende Wertung wird von fiktiven anrechenbaren Kosten in Höhe von 4,2 Mio. € netto im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, jeweils für die Leistungsphasen 1-9, ausgegangen. Daraus resultiert für die vergleichende Wertung ein fiktives Grundhonorar in Höhe von 417.991,27 € in Honorarzone III für den Neubau Erweiterung Schule und für den Umbau Schule im Anschlussbereich zum Neubau und Instandsetzung der Mittagsbetreuung Der Umbauzuschlag wird nur auf 7,0 % des angebotenen Grundhonorars angerechnet! Zur Bewertung des Honorars werden die Stundensätze jeweils mit dem Faktor 100 multipliziert und ebenfalls in Ansatz gebracht. Das in die vergleichende Wertung eingestellte Honorar wird wie folgt in Punkte umgerechnet: Bewertung = 5 * (2-Angebotspreis/Bestpreis) Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Honorars oder darüber erhält 0 Punkte. Die Punktwertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Organisation des Projektteams in Form eines Organigramms und Text
Beschreibung: Dem Auftraggeber kommt es auf eine für das Projekt sinnvolle interne Organisation (u. a. Hierarchie, Vertretungsregelungen, interne Kommunikation) des Projektteams an.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Besetzung des Projektteams
Beschreibung: Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass die benannten Personen in ihrem Aufgabenbereich über eine hohe Qualifikation und Erfahrung (u. a. Referenzprojekte) verfügen und nachvollziehbar darge- stellt wird, dass diese für die Bearbeitung der Aufgabe verfügbar sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 28/11/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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