1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Dillingen a.d.Donau
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen des Landkreis Dillingen, der Kreisklinken Dillingen und der KDL Di
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für den Landkreis Dillingen, der Kreisklinken Dillingen und der KDL Dillingen in Bayern. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2027, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahre). Insgesamt 44 Abnahmestellen mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 5.269.243 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 5.500.243 kWh/a. Im Rahmen der Angebotsabgabe für Los 1 fordert die ausschreibende Stelle zusätzlich zum Hauptangebot ein Nebenangebot „Ökostrom“ an. Das Hauptangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Strom ohne Gestehungsvorgaben. Das Nebenangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Ökostrom. Als Zulassungsvoraussetzung für das Nebenangebot wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Bei der Angebotswertung wird der Zuschlag auf das Nebenangebot erteilt, sofern der Angebotspreis des Nebenangebots den Preis des Hauptangebots um maximal 3 % übersteigt. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
    
    
     Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d459590050
    
    
     Interne Kennung: LK Dillingen S/08-2
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
     
      2.1.5. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
      
      
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
     
     
      Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Unternehmen, bei denen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden vom Verfahren ausgeschlossen (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Unternehmen, bei denen ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren eingeleitet wurde, können ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
     
     
      Zahlungsunfähigkeit: Unternehmen, bei denen Zahlungsunfähigkeit vorliegt, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
     
     
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Unternehmen, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
     
     
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Unternehmen, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
     
     
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Unternehmen, deren Vorbefassung zu Wettbewerbsverzerrungen führt, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Unternehmen, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachkommen, werden ausgeschlossen (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB).
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Los 1 Landkreis Dillingen & KDL Dillingen
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für den Landkreis Dillingen und der KDL Dillingen in Bayern. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2027, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahre). Insgesamt 42 Abnahmestellen mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 2.655.595 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 2.886.595 kWh/a. Im Rahmen der Angebotsabgabe für Los 1 fordert die ausschreibende Stelle zusätzlich zum Hauptangebot ein Nebenangebot „Ökostrom“ an. Das Hauptangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Strom ohne Gestehungsvorgaben. Das Nebenangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Ökostrom. Als Zulassungsvoraussetzung für das Nebenangebot wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Bei der Angebotswertung wird der Zuschlag auf das Nebenangebot erteilt, sofern der Angebotspreis des Nebenangebots den Preis des Hauptangebots um maximal 3 % übersteigt. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
    
    
     Interne Kennung: Los 1
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Dillingen
     
     
      Postleitzahl: 89407
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2026
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: 
      
       Teilnahme ist nicht vorbehalten.
      
      
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
      Zusätzliche Informationen: 8. Bieterfragen: Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17.11.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 20.11.2025 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über die bereitgestellten Antworten zu informieren. Hinweis der ausschreibenden Stelle: Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass Bieter dazu angehalten werden, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen nach erfolgter Registrierung oder nach dem Einloggen herunterzuladen. Nur durch die Registrierung ist sichergestellt, dass die Bieter über die Bereitstellung von Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen oder etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen rechtzeitig informiert werden. - Bildung von Preisgruppen: Im Rahmen der Ausschreibung werden drei Preisgruppen gebildet: o Preisgruppe 1: SLP-Abnahmestellen: Abnahmestellen, deren Durchleitung gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber im Standardlastprofilverfahren (SLP) abgerechnet wird. o Preisgruppe 2: RLM-Abnahmestellen: Abnahmestellen, bei denen eine registrierende ¼-Stunden-Leistungsmessung (RLM) gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber durchgeführt wird. o Preisgruppe 3: SBL-Abnahmestellen (Straßenbeleuchtung): Abnahmestellen für Straßenbeleuchtung sowie Ampelanlagen und Verkehrszeichenanlagen. - Abgabe von Dienstleistungspreisen: Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und SBL getrennt für die Lieferjahre 2026 und 2027 ab. Diese Preise werden im Rahmen der Ausschreibung bewertet. - Energiebespreisung und Tranchenaufteilung: Die Energiebespreisung erfolgt durch die Energie-Beschaffung (Einkauf) und wird für die Lieferjahre 2026 und 2027 in einer Tranche durchgeführt: o 1. Tranche: Beschaffung von 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2026 sowie 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2027. Die Preisfestlegung erfolgt gemäß dem Settlementpreis der EEX Phelix-DE Futures am letzten Tag der Bindefrist, den 09. Dezember 2025 - Referenzpreise für das Lieferjahr 2026: Grundlage der Energiebespreisung für 2026 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2026. Die Anteile von Base und Peak werden von der ausschreibenden Stelle vorgegeben und betragen 70 % Base und 30 % Peak. - Referenzpreise für das Lieferjahr 2027: Grundlage der Energiebespreisung für 2027 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2027. Auch hier werden die Anteile von Base und Peak mit 70 % Base und 30 % Peak festgelegt. - Toleranzband: Im Rahmen des Los 1 wird für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±10 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart. Im Rahmen des Los 2 wird für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±20 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart. - Mehr-/Mindermengenabrechnung: Es erfolgt eine Abrechnung von Mehr- und Mindermengen. - Mindestabnahmemenge: Die Mindestabnahmemenge für Los 1 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 90 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. Die Mindestabnahmemenge für Los 2 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 80 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. - Maximalabnahmemenge: Die Maximalabnahmemenge für Los 1 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 110 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. Die Maximalabnahmemenge für Los 2 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 120 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. - Eigenerklärung zur Liefergarantie: Der Bieter ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abzugeben. - Absicherung durch Lieferkontrakte: Der Bieter verpflichtet sich, mindestens 75 % der Referenzmenge vor Beginn des Lieferjahres durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern abzusichern.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
     
     
      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
      
       Beschreibung: Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. Zusätzlich müssen Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. In die Referenzliste sind mindestens zwei bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich "Lieferantenanzeige" einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert. Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen. Sollten einzureichende Unterlagen, wie Nachweise oder Erklärungen, bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Die fehlenden Unterlagen sind in einem solchen Fall innerhalb eines Tages nach Aufforderung elektronisch via E-Mail einzureichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Aufforderung durch die Vergabestelle nachgereicht werden. Die Nachforderung betrifft ausschließlich Unterlagen, die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlich sind und deren Nachreichung den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht beeinträchtigt. Kommt ein Bieter der Nachforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, bleibt das Angebot unberücksichtigt. Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich der Anlagen verwiesen.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung der Bedingungen der Ausschreibung als wirtschaftlichstes bewertet wird. Das alleinige Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis. Sollte kein Angebot eingehen, das die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt und den Ausschreibungsbedingungen entspricht, behält sich die Vergabestelle vor, die Ausschreibung aufzuheben. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung und Einreichung der Angebote erfolgt nicht. Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
     
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Zulässig
      
      
       Varianten: Zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 14 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0002
    
    
     Titel: Los 2: Kreisklinken Dillingen
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für die Kreisklinken Dillingen in Bayern. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2027, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahre). Insgesamt 2Abnahmestellen mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 2.613.648 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 2.613.648 kWh/a.
    
    
     Interne Kennung: Los 2
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Dillingen
     
     
      Postleitzahl: 89407
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/12/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: 
      
       Teilnahme ist nicht vorbehalten.
      
      
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
      Zusätzliche Informationen: 8. Bieterfragen: Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17.11.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 20.11.2025 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über die bereitgestellten Antworten zu informieren. Hinweis der ausschreibenden Stelle: Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass Bieter dazu angehalten werden, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen nach erfolgter Registrierung oder nach dem Einloggen herunterzuladen. Nur durch die Registrierung ist sichergestellt, dass die Bieter über die Bereitstellung von Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen oder etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen rechtzeitig informiert werden. 9. Maximalmenge der Beziehenden Energie Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Urteilen vom 19. Dezember 2018 (Rs. C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und vom 17. Juni 2021 (Rs. C-23/20) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. v. 12. Dezember 2022 – Verg 3/22) gilt, dass eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der festgelegten Höchstgrenze ihre Wirkung verliert. Vor diesem Hintergrund erfolgt folgende Festlegung: Die maximale beziehbare Energiemenge pro Jahr und je Los beträgt 150 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge. Bei der ausgeschriebenen Referenzmenge des jeweiligen Lieferjahres handelt es sich um den Basisverbrauch des jeweiligen Teilnehmers. Dieser Basisverbrauch kann im Rahmen eines Toleranzbandes schwanken. Innerhalb dieses Toleranzbandes ist eine Preisanpassung bei Über- oder Unterschreitung der Referenzmenge möglich. Insgesamt bleibt jedoch sichergestellt, dass die beziehbare Energiemenge die festgelegte Maximalmenge von 150 % der Referenzmenge nicht überschreitet. 10. Wichtige Eckpunkte der Ausschreibung: - Bildung von Preisgruppen: Im Rahmen der Ausschreibung werden drei Preisgruppen gebildet: o Preisgruppe 1: SLP-Abnahmestellen: Abnahmestellen, deren Durchleitung gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber im Standardlastprofilverfahren (SLP) abgerechnet wird. o Preisgruppe 2: RLM-Abnahmestellen: Abnahmestellen, bei denen eine registrierende ¼-Stunden-Leistungsmessung (RLM) gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber durchgeführt wird. o Preisgruppe 3: SBL-Abnahmestellen (Straßenbeleuchtung): Abnahmestellen für Straßenbeleuchtung sowie Ampelanlagen und Verkehrszeichenanlagen. - Abgabe von Dienstleistungspreisen: Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und SBL getrennt für die Lieferjahre 2026 und 2027 ab. Diese Preise werden im Rahmen der Ausschreibung bewertet. - Energiebespreisung und Tranchenaufteilung: Die Energiebespreisung erfolgt durch die Energie-Beschaffung (Einkauf) und wird für die Lieferjahre 2026 und 2027 in einer Tranche durchgeführt: o 1. Tranche: Beschaffung von 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2026 sowie 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2027. Die Preisfestlegung erfolgt gemäß dem Settlementpreis der EEX Phelix-DE Futures am letzten Tag der Bindefrist, den 09. Dezember 2025 - Referenzpreise für das Lieferjahr 2026: Grundlage der Energiebespreisung für 2026 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2026. Die Anteile von Base und Peak werden von der ausschreibenden Stelle vorgegeben und betragen 70 % Base und 30 % Peak. - Referenzpreise für das Lieferjahr 2027: Grundlage der Energiebespreisung für 2027 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2027. Auch hier werden die Anteile von Base und Peak mit 70 % Base und 30 % Peak festgelegt. - Toleranzband: Im Rahmen des Los 1 wird für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±10 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart. Im Rahmen des Los 2 wird für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±20 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart. - Mehr-/Mindermengenabrechnung: Es erfolgt eine Abrechnung von Mehr- und Mindermengen. - Mindestabnahmemenge: Die Mindestabnahmemenge für Los 1 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 90 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. Die Mindestabnahmemenge für Los 2 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 80 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. - Maximalabnahmemenge: Die Maximalabnahmemenge für Los 1 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 110 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. Die Maximalabnahmemenge für Los 2 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 120 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. - Eigenerklärung zur Liefergarantie: Der Bieter ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abzugeben. - Absicherung durch Lieferkontrakte: Der Bieter verpflichtet sich, mindestens 75 % der Referenzmenge vor Beginn des Lieferjahres durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern abzusichern. Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, sowie auf das Angebot nebst Erklärungen, verwiesen.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
     
     
      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
      
       Beschreibung: Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. Zusätzlich müssen Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. In die Referenzliste sind mindestens zwei bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich "Lieferantenanzeige" einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert. Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen. Sollten einzureichende Unterlagen, wie Nachweise oder Erklärungen, bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Die fehlenden Unterlagen sind in einem solchen Fall innerhalb eines Tages nach Aufforderung elektronisch via E-Mail einzureichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Aufforderung durch die Vergabestelle nachgereicht werden. Die Nachforderung betrifft ausschließlich Unterlagen, die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlich sind und deren Nachreichung den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht beeinträchtigt. Kommt ein Bieter der Nachforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, bleibt das Angebot unberücksichtigt. Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich der Anlagen verwiesen.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung der Bedingungen der Ausschreibung als wirtschaftlichstes bewertet wird. Das alleinige Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis. Sollte kein Angebot eingehen, das die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt und den Ausschreibungsbedingungen entspricht, behält sich die Vergabestelle vor, die Ausschreibung aufzuheben. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung und Einreichung der Angebote erfolgt nicht. Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
     
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 14 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Dillingen a.d.Donau
    
    
     Registrierungsnummer: 04163 818 100
    
    
     Abteilung: FB Z02: Kommunaler Hochbau mit Gebäudemanagement
    
    
     Postanschrift: Große Allee 24
    
    
     Stadt: Dillingen an der Donau
    
    
     Postleitzahl: 89407
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49907151162
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
    
    
     Registrierungsnummer: +49 89 2176-2411
    
    
     Abteilung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
    
    
     Postanschrift: Maximilianstraße 39
    
    
     Stadt: München
    
    
     Postleitzahl: 80538
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 10d38501-f1b7-4bf1-b999-43ba0c7cbe26  -  01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 16
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2025 22:06:54 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 709160-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 206/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 27/10/2025