1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Ingolstadt GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von IT-Hardware
Beschreibung: Beschaffung von Laptops und Desktop PCs des Herstellers Dell.
Kennung des Verfahrens: e3ed153d-04bb-455c-b0b6-990f20c600b6
Interne Kennung: 09-2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213300 Tischcomputer, 30213100 Tragbare Computer
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: 85049
Stadt: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DLY5285# Begründung der Herstellerbindung 1. Kompatibilität mit bestehender Infrastruktur Die bestehende IT-Infrastruktur basiert vollständig auf Endgeräten und Peripheriekomponenten des Herstellers Dell (u. a. Dockingstations, Netzteile, Firmware-/BIOS-Management). Ein Einsatz anderer Hersteller würde umfangreiche Anpassungen, Kompatibilitätstests und Neuanschaffungen erfordern, die mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wären und die Betriebskontinuität gefährden würden. 2. Zentrale Verwaltung und Betriebssicherheit Die Dell-Geräte sind vollständig in die bestehende Systemlandschaft integriert und werden zentral über Microsoft Endpoint Manager (SCCM/Intune) verwaltet. Hierbei kommen Dell-spezifische Funktionen und Treiber zum Einsatz, die für den sicheren und effizienten Betrieb zwingend erforderlich sind. Andere Hersteller bieten diese Integrationsmöglichkeiten nicht in gleicher Form, sodass ein deutlich erhöhter Verwaltungsaufwand und ein höheres Fehlerrisiko entstehen würden. 3. Einhaltung von Sicherheitsvorgaben Die eingesetzten Dell-Geräte erfüllen spezifische sicherheitsrelevante Anforderungen (TPM 2.0, Secure Boot, BIOS-Schutzfunktionen, BSI-nahe Standards), die in den internen IT-Sicherheitsrichtlinien sowie externen Vorgaben (z. B. IT-Grundschutz, Datenschutz) zwingend vorgeschrieben sind. Gleichwertige Sicherheitsmerkmale anderer Hersteller sind nicht nachweisbar bzw. erfordern zusätzliche Zertifizierungen und Prüfverfahren, die den Beschaffungsprozess erheblich verzögern würden. 4. Service- und Supportqualität Mit Dell besteht ein direkter Hersteller-Pro-Support mit einer Laufzeit von 5 Jahren und definierten SLAs (z. B. Vor-Ort-Service am nächsten Werktag). Diese Leistungen sind für den störungsfreien Betrieb der IT-Infrastruktur unerlässlich. Andere Hersteller können diese Servicequalität und Reaktionszeiten nachweislich nicht in gleicher Form gewährleisten. 5. Wirtschaftlichkeit (Total Cost of Ownership) Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse hat ergeben, dass eine Umstellung auf ein anderes Herstellerumfeld sowohl kurzfristig als auch langfristig zu höheren Gesamtbetriebskosten führen würde. Gründe hierfür sind u. a. zusätzlicher Schulungsbedarf für IT-Personal, Anpassungen von Verwaltungsprozessen, Neuanschaffungen von Peripherie sowie ein erhöhtes Risiko für Ausfälle und Fehlkonfigurationen. 6. Nachhaltigkeit Durch die Serien- und Markengleichheit können defekte Bauteile gezielt ersetzt werden, ohne dass ein vollständiger Austausch des Geräts erforderlich ist. Dies trägt zur Ressourcenschonung bei und ermöglicht eine nachhaltige Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Ergebnis Aufgrund der dargestellten zwingenden technischen, sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Gründe ist eine produktneutrale Ausschreibung nicht möglich. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der IT-Infrastruktur ist die Vorgabe des Herstellers Dell erforderlich. Die Leistungsbeschreibung wird daher mit Bezug auf Dell-Geräte formuliert. Der Zusatz "oder gleichwertig" wird aufgenommen, wobei die Gleichwertigkeit durch geeignete technische Nachweise (z. B. Zertifikate, Testberichte, Integrationsnachweise) zu belegen ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von IT-Hardware
Beschreibung: Es werden 80 Laptops und 300 Desktop-PCs der Marke Dell beschafft. Die vollständige und mängelfreie Lieferung der Geräte inklusive der Dienstleistung muss bis spätestens 15.12.2025 abgeschlossen sein.
Interne Kennung: 09-2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213300 Tischcomputer, 30213100 Tragbare Computer
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: 85049
Stadt: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter erklärt den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer beruflichen Risikohaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 2.000.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden jeweils pro Versicherungsjahr und Schadensfall.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregistereintrag: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung bei ausländischen Unternehmen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Herstellerautorisierung und Lizenzierung: Schriftliche Bestätigung des Herstellers, dass der Bewerber zur Lieferung und Installation der angebotenen Produkte autorisiert und lizenziert ist.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis
Beschreibung: Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des im Anlage 4 Preisblatt angegebenen Angebotspreises. Das Kriterium wird mit einer Gewichtung von 100 % berücksichtigt. Diese Festlegung ergibt sich aus den in Anlage 3 der Leistungsbeschreibung dargelegten sachlichen und technischen Gründe, die eine ausschließliche Bewertung nach dem Preis rechtfertigen. Qualitative Merkmale sind entweder durch Mindestanforderungen vorgegeben oder für die ausgeschriebene Leistung nicht differenzierungsrelevant. (Niedrigster Gesamtpreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters) × 100, gerundet auf zwei Nachkommastellen. Das Angebot mit dem höchsten Wert gemäß dieser Formel erhält die beste Bewertung. Bei Preisgleichheit entscheidet das Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/11/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 81 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/11/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferfähigkeit: Vollständige Lieferung in vollem Umfang erfolgt bis 12/2025.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Klinikum Ingolstadt GmbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Ingolstadt GmbH
Registrierungsnummer: DE128601139
Postanschrift: Krumenauerstraße 25
Stadt: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
Telefon: 0841
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilian Str. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5167b328-2247-4d43-9d3a-87eb4932665e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/10/2025 16:57:19 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 675847-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 198/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/10/2025