1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Neubau Somméquartier Reese-Ost in Augsburg, Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen gem. Paragraph 38 ff und Paragraph 45 ff der HOAI 2021, LPH 2-3 und 5-9, bei stufenweiser Beauftragung
Beschreibung: Die Stadt Augsburg plant das Wohnquartier – Somméviertel – auf dem Gelände der ehemaligen Reese-Kaserne in Augsburg im Stadtteil Kriegshaber. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 38 ff und Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI 2021, LPH 2-3 und 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Eine Zusammenarbeit eines Freianlagenplaner mit einem Verkehrsanlagenplaner ist zwingend erforderlich, wobei der Freianlagenplaner der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem Verkehrsanlagenpartner als Nachunternehmer) bzw. der Freianlagenplaner trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE.
Kennung des Verfahrens: b3c1b74a-31dc-4dd7-acdc-8b8c68ddc41e
Interne Kennung: 610 25 7 03 001
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen/mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs, Aktualisierungs oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs, Aktualisierungs oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs, Aktualisierungs oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, der alte eilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs, Aktualisierungs oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird. f) In der zweiten Verfahrensstufe (Angebotsphase) sind Bieterfragen ausschließlich elektronisch bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsphase über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. g) Die Bindefrist an das Angebot beträgt 90 Tage ab Angebotssubmission.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; ---- b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister; ---- c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; ---- d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen; ---- e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt; ---- f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben; ---- g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben; ---- h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften; ---- i) Erklärung Bezug Russland
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Neubau Somméquartier Reese-Ost in Augsburg, Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen gem. Paragraph 38 ff und Paragraph 45 ff der HOAI 2021, LPH 2-3 und 5-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Beschreibung: Städtebaulicher Entwurf – Quartier Sommeviertel: Als Teil des ehemaligen Reese-Areals soll mit dem Somméviertel, welches östlich an den Reesepark angrenzt, ein Modellquartier geplant werden, welches durch ein multimodales Mobiliätsangebot sowie eine urbane, autoarme Konzeption neue Maßstäbe setzen soll. Dazu hat die Stadt Augsburg in Jahr 2021 einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt, bei dem das Büro Hähnig Gemmeke, Architekten und Stadtplaner aus Tübingen den 1. Preis erzielen konnte. Die Leistungsphase 3 ist nun durch dieses Büro abgeschlossen und dient als bindende Grundlage für die weitere Planung. Der Entwurf zeigt vier Höfe, die um eine zentral gestellte Quartiersgarage, „das grüne Herz“ angeordnet sind, in der alle Mobilitätsthemen verankert werden. Die offene Blockstruktur mit einer Vielzahl an Typologien und Gebäudetiefen beherbergt die Funktionsbereiche Wohnen, Schule, Kindergarten, Kulturhaus. Die Freiraumgestaltung zeigt z.B. großzügige Höfe, eine Ringstraße als quartiersinterne Erschließung sowie einen öffentlichen Platz mit Sitzstufen im Zentrum des Quartiers. Die Quartiersgarage im Zentrum des Quartiers erfüllt verschiedenste Funktionen wie PKW- und Fahrradstellplätze, E-Mobility-Hub und Grünraum mit großzügigen Sitzstufen. Derzeit erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das beschriebene Gebiet, welcher in 1-2 Jahren in Kraft treten soll. ----- Auftragsgegenstand: Der Realisierungsbereich der ausgeschriebenen Leistung begrenzt sich auf die im beigefügten Plan benannten Abschnitt 'Reese - Ost' begrenzt vom Kulturhaus Abraxas im Norden, von der Sommestraße im Osten, vom „Am Exerzierplatz“ im Süden sowie dem Reesepark im Westen. Auftragsgegenstand sind die öffentliche Erschließung – Straßen, Plätze, Wege – sowie die Außenfläche der vorgesehenen Kindertagesstätte im Quartier. Die Bauflächen für die Gebäude werden von der Stadt Augsburg verkauft und privat bebaut. Sie sind somit nicht Teil des Auftragsgegenstandes. Besonderes Augenmerk bei der Freianlagenplanung wird auf eine wasser- und klimasensible Freiraumgestaltung gelegt. Entsprechende Kenntnisse in d. Planung u. d. Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips, sowie des Klimaleitfadens Augsburg sind erforderlich. ----- Optionale Ergänzungen zum Auftragsgegenstand: Die KiTa umfasst nach derzeitigem Stand 2 Krippen-, 2 Kiga- und 2 Hortgruppen mit folgenden Mindestaußenspielflächen, die vom Freianlagenplaner optional zu beplanen sind: - Krippe: mindestens 120 m² - Kiga: mindestens 500 m² - Hort: mindestens 1.000 m² Über den aktuellen Planungsstand hinaus gibt es derzeit Überlegungen, das „Märchenzelt“ des Kulturhaus Abraxas an die Somméstraße zu versetzten. Dies gilt als Option in der LPH 2 zum Auftragsgegenstand, und wird zur Angebotsabfrage (also erst in der 2. Verfahrensstufe) ggf. abgefragt werden. ---- Eine Zusammenarbeit mit einem Verkehrsanlagenplaner ist zwingend erforderlich, wobei der Freianlagenplaner der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem Verkehrsanlagenpartner als Nachunternehmer) bzw. der Freianlagenplaner trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. Gegebenenfalls werden auch besondere Leistungen beauftragt, wie z.B.: Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung; Zuarbeit für die Erstellung eines Gestaltungshandbuches für private Freiflächen. Die Objektplanung Freianlagen wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI 2021 Anlage 11 in die Honorarzone IV, die Objektplanung Verkehrsanlagen entsprechend HOAI 2021 Anlage 13 in die Honorarzone III eingestuft. ----- Die Leistungsphase 1 wird aufgrund der vorliegenden Planung nicht beauftragt. Die Leistungsphase 2 wird mit einem reduziertem Leistungsbild beauftragt (Freianlagen: 2 reduziert auf 6%; Verkehrsanlagen: LPH 2 reduziert auf 14%) ----- Voraussichtliche Planungs- und Bauzeiten (die Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel vorausgesetzt): Planungsbeginn voraussichtlich: Februar 2026 Ausschreibung voraussichtlich: Ende 2027 Nach Abschluss des B-Plans beginnt die Bauausführung voraussichtlich Mitte / Ende 2028. ----- Stufenweise Beauftragung: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung gem. Architektenvertrag: - Stufe 1: LPH 2-3, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021 (mit reduziertem Leistungsbild bei LPH 2), - Stufe 2: LPH 5-7, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021, - Stufe 3: LPH 8-9, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021. Hinweis: Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht. Die Leistungsphase 4 wird nicht beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. ----- Die Büros, welche an den Ergebnissen des Wettbewerbs bzw. an den Voruntersuchungen beteiligt waren, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. ----- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Weitere Informationen zur Verlängerung: Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Genehmigung durch Behörden und Gremien nicht erreicht werden kann.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar: Honorarermittlung im Rahmen der HOAI.
Beschreibung: Die Wertung erfolgt nach den in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darlegung des für die Durchführung des Projekts vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien A1 bis A5)
Beschreibung: Die Wertung erfolgt nach den in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/11/2025 10:30:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg
Registrierungsnummer: 09-9007618-71
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentralstelle Vergabewesen
Telefon: +49 821 324 4654
Fax: +49 821 324 3084
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilanstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80438
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 42f7de47-e481-4862-934b-c596460d99ca - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/10/2025 08:52:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 669820-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 196/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/10/2025