1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kaufbeuren
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integrietem Landschaftsplan
Beschreibung: Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im bayerischen Allgäu, am Rande der Europäischen Metropolregion München gelegen, ist die Stadt Kaufbeuren nicht nur ein prosperierendes Oberzentrum mit ca. 46.000 Einwohnern, sondern auch die viertgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben. Die verkehrsgünstige, überregionale Erschließung über die Bahnstrecke München Lindau, sowie über die B 12 und B 16 an die A 96, sowie nach Kempten und Füssen stellen einen bedeutenden Standortvorteil dar. Kaufbeuren ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und großem Freizeitwert. Neben einer intakten historischen Altstadt in reizvoller Lage, zeichnet sich Kaufbeuren auch durch ein gutes Angebot im kulturellen Bereich, im Sport, sowie durch eine attraktive Lage im Voralpengebiet aus. In Zeiten des Wandels und Wachstums gilt es diese Qualitäten zu bewahren. Ebenso sollen künftige Veränderungen wie beispielsweise die demographische Entwicklung, das Mobilitätsverhalten, sowie die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen aktiv gestaltet werden. Um der Stadt Kaufbeuren hervorragende Zukunftschancen zu gewährleisten, ist zudem sicherzustellen, dass die Ziele des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Erhalt und die Förderung der Biodiversität erreicht werden. Eine besondere Bedeutung kommt dem Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, insbesondere der erneuerbaren Energien, zu. Diese Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich zulässig, ihnen stehen jedoch in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan (oder als Ziele der Raumordnung) eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Grundlage der Darstellung solcher Flächen muss eine nachvollziehbare und begründete planerische Konzeption sein. Bei der Erstellung des LSP sollen auch die Ziele der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) berücksichtigt werden. All dies zu gewährleisten bedarf sorgfältiger planerischer Vorbereitung durch strategische und langfristige Konzeptplanungen, unter Einbeziehung von Fachplanungen, wie dem Innenentwicklungskonzept (mit dessen Bestandteilen Nachverdichtungskonzept, Mobilitätskonzept und dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept), sowie dem Klimaschutzkonzept. Hierbei soll der zu erstellende Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes (40 km²), dienen und die Grundzüge der beabsichtigten räumlichen, städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet darstellen. Insbesondere das gesamtstädtische Freiraumkonzept kann als Grundlage für den Landschaftsplan herangezogen werden. Der aktuelle Flächennutzungsplan gilt bereits seit 1984, der Landschaftsplan seit 2005. Der FNP wurde entsprechend der Erfordernisse der Stadtentwicklung in Teilbereichen geändert; eine gesamtstädtische Fortschreibung steht jedoch seit langer Zeit aus. Es ist daher nach über 40 Jahren notwendig, den FNP neu aufzustellen, weil er trotz Fortschreibung kaum mehr Hinweise zu anstehenden Aufgaben und Fragestellungen der Stadtentwicklung gibt. Terminschiene VgV- Verfahren Oktober 2025 - Januar 2026 Die Vergabeverhandlung wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. Beauftragung Januar/Februar 2026 Projektstart Februar 2026 Fertigstellung Dezember 2028 Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Stadtplanung gem. § 18 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 3, bei stufenweiser Beauftragung.
Kennung des Verfahrens: f75348d4-da0e-4f86-a927-4706ad2bc728
Interne Kennung: 5433010_1
Verfahrensart: Sonstiges zweistufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kaufbeuren
Postleitzahl: 87600
Land, Gliederung (NUTS): Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt (DE272)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe gemäß § 123 bis § 126 GWB sowie § 56 bis § 57 VgV, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Die ausgefüllten Teilnahmeanträge/Angebote sind mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform, in Textform, einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht form- oder fristgerecht eingegangene Angebote, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integrietem Landschaftsplan
Beschreibung: Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im bayerischen Allgäu, am Rande der Europäischen Metropolregion München gelegen, ist die Stadt Kaufbeuren nicht nur ein prosperierendes Oberzentrum mit ca. 46.000 Einwohnern, sondern auch die viertgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben. Die verkehrsgünstige, überregionale Erschließung über die Bahnstrecke München Lindau, sowie über die B 12 und B 16 an die A 96, sowie nach Kempten und Füssen stellen einen bedeutenden Standortvorteil dar. Kaufbeuren ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und großem Freizeitwert. Neben einer intakten historischen Altstadt in reizvoller Lage, zeichnet sich Kaufbeuren auch durch ein gutes Angebot im kulturellen Bereich, im Sport, sowie durch eine attraktive Lage im Voralpengebiet aus. In Zeiten des Wandels und Wachstums gilt es diese Qualitäten zu bewahren. Ebenso sollen künftige Veränderungen wie beispielsweise die demographische Entwicklung, das Mobilitätsverhalten, sowie die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen aktiv gestaltet werden. Um der Stadt Kaufbeuren hervorragende Zukunftschancen zu gewährleisten, ist zudem sicherzustellen, dass die Ziele des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Erhalt und die Förderung der Biodiversität erreicht werden. Eine besondere Bedeutung kommt dem Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, insbesondere der erneuerbaren Energien, zu. Diese Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich zulässig, ihnen stehen jedoch in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan (oder als Ziele der Raumordnung) eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Grundlage der Darstellung solcher Flächen muss eine nachvollziehbare und begründete planerische Konzeption sein. Bei der Erstellung des LSP sollen auch die Ziele der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) berücksichtigt werden. All dies zu gewährleisten bedarf sorgfältiger planerischer Vorbereitung durch strategische und langfristige Konzeptplanungen, unter Einbeziehung von Fachplanungen, wie dem Innenentwicklungskonzept (mit dessen Bestandteilen Nachverdichtungskonzept, Mobilitätskonzept und dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept), sowie dem Klimaschutzkonzept. Hierbei soll der zu erstellende Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes (40 km²), dienen und die Grundzüge der beabsichtigten räumlichen, städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet darstellen. Insbesondere das gesamtstädtische Freiraumkonzept kann als Grundlage für den Landschaftsplan herangezogen werden. Der aktuelle Flächennutzungsplan gilt bereits seit 1984, der Landschaftsplan seit 2005. Der FNP wurde entsprechend der Erfordernisse der Stadtentwicklung in Teilbereichen geändert; eine gesamtstädtische Fortschreibung steht jedoch seit langer Zeit aus. Es ist daher nach über 40 Jahren notwendig, den FNP neu aufzustellen, weil er trotz Fortschreibung kaum mehr Hinweise zu anstehenden Aufgaben und Fragestellungen der Stadtentwicklung gibt. Terminschiene VgV- Verfahren Oktober 2025 - Januar 2026 Die Vergabeverhandlung wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. Beauftragung Januar/Februar 2026 Projektstart Februar 2026 Fertigstellung Dezember 2028 Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Stadtplanung gem. § 18 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 3, bei stufenweiser Beauftragung.
Interne Kennung: 5433010_1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kaufbeuren
Postleitzahl: 87600
Land, Gliederung (NUTS): Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt (DE272)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 29/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: - Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis über eine gültige Eintragung in das Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 1 Jahr), gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L94/65), bzw. eine Kammermitgliedschaft gemäß § 44 VgV.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Auftragnehmers und Projektleiters, die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" oder glw. zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 VgV). Der o. g. Geschäftsführer oder die o. g. Führungskraft muss die geforderte Berufserfahrung von mindestens 10 Jahre (Mindestanforderung) durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs als Anlage nachweisen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Erklärung über durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmers (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) Der Bewerber muss mindestens 3,00 technische Vollzeitmitarbeiter im Durchschnitt beschäftigen. Vollzeitmitarbeiter sind, z. B. Vollzeitkräfte und werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bsp.: Eine Halbtageskraft mit 20 h/Woche wird mit 0,5 berücksichtigt. Unter technischen Mitarbeitern sind zu verstehen: Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister und weitere technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche. Teilzeitstellen dürfen aufaddiert werden.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (nur soweit einschlägig), aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ein von dieser bevollmächtigter Vertreter ergeben. Eigenerklärung zur Eignungsanleihe gemäß § 47 VgV (ggf. einheitliche europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV, (nur soweit einschlägig). Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Es ist der Gesamtjahresumsatz des Unternehmens sowie der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt worden ist, zu benennen. Der Mindestjahresumsatz des Unternehmens muss im Mittel 250.000 EUR netto im Tätigkeitsbereich des Auftrags betragen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bewerber muss Versicherungsschutz (Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung) durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung nachweisen. Eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme je Schadenereignis von 1.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert. Bei Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz in der vorbenannten Höhe für jedes Mitglied nachgewiesen werden. Die entsprechenden aktuellen Nachweise sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. 1. Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenz 1 - Abschluss der Maßnahme zwischen 09/2020 bis 09/2025 - Projektbezeichnung - verantwortliche/r Projektleiter/in - weitere am Projekt Beteiligte (ARGE/Unterauftragnehmer) - Die geplante Maßnahme ist mit der Referenz vergleichbar und wurde der mind. Honorarzone II zugeordnet - Für das Referenzprojekt wurden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt und vollständig erbracht. - Das Referenzprojekt hat ein vergleichbare Fläche von mind. 4.000 € brutto.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenz 2 - Abschluss der Maßnahme zwischen 09/2020 bis 09/2025 - Projektbezeichnung - verantwortliche/r Projektleiter/in - weitere am Projekt Beteiligte (ARGE/Unterauftragnehmer) - Die geplante Maßnahme ist mit der Referenz vergleichbar und wurde der mind. Honorarzone II zugeordnet - Für das Referenzprojekt wurden die Leistungsphasen 1-3 bzw. 1-4 beauftragt und vollständig erbracht. - Das Referenzprojekt hat ein vergleichbare Fläche von mind. 4.000 € brutto.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenz 3 - Abschluss der Maßnahme zwischen 09/2018 bis 09/2025 - Projektbezeichnung - verantwortliche/r Projektleiter/in - weitere am Projekt Beteiligte (ARGE/Unterauftragnehmer) - Die geplante Maßnahme ist mit der Referenz vergleichbar und wurde der mind. Honorarzone II zugeordnet - Für das Referenzprojekt wurden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt und vollständig erbracht. - Das Referenzprojekt hat ein vergleichbare Fläche von mind. 2.000 € brutto.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorarermittlung im Rahmen der HOAI (s. h. Vergabeunterlagen). Das günstigste Honorarangebot wird mit 250 Punkten bewertet. Falls ein Angebot um 100 % oder mehr davon abweicht, erhält es 0 Punkte. Dazwischen wird linear Interpoliert.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1 Auftragsbezogene Qualifikationen und Organisation des Projektteams: 1.1 Projektleitung FNP - max. mögl. Punktzahl 40 1.2 stellvertretende Projektleitung FNP - max. mögl. Punktzahl 40 1.3 Organisation Projektteam FNP - max. mögl. Punktzahl 45 1.4 Projektleitung LSP - max. mögl. Punktzahl 40 1.2 stellvertretende Projektleitung LSP - max. mögl. Punktzahl 40 1.3 Organisation Projektteam LSP - max. mögl. Punktzahl 45 2 Qualität der Herangehensweise zur Umsetzung der Aufgabenstellung 2.1 Herangehensweise - max. mögl. Punktzahl 250 2.2 Darlegung der geplanten Zusammenarbeit - max. mögl. Punktzahl 100 2.3 Terminkontrolle / Optimierung - max. mögl. Punktzahl 75 3 Qualität der fachlich-inhaltlichen Antworten 3.1 Qualität der fachlich-inhaltlichen Antworten - max. mögl. Punktzahl 75
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/11/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen nach § 56 VgV und siehe Angaben in den Unterlagen des Offenes Verfahren/des Verfahrens.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Kaufbeuren
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Kaufbeuren
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Kaufbeuren
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Kaufbeuren
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Kaufbeuren
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kaufbeuren
Registrierungsnummer: 09-9007626-47
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Max-Straße 1
Stadt: Kaufbeuren
Postleitzahl: 87600
Land, Gliederung (NUTS): Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt (DE272)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle Stadt Kaufbeuren
Telefon: +49 8341437587
Fax: +49 8341437609
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
Telefon: +498921762411
Fax: +498921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4fe7043a-7780-4a00-907a-9d7d1d294bad - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/10/2025 14:41:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 665209-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 195/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/10/2025