2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: An der Ilz 12
Stadt: Hutthurm
Postleitzahl: 94116
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Landkreis (DE228)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Verfahren ist zweistufig in einen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) und eine Angebotsphase mit Verhandlungen (2. Stufe) aufgeteilt. Sowohl die Teilnahmeanträge in der ersten 1. Stufe als auch die Angebote in der 2. Stufe dürfen ausschließlich verschlüsselt über die Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Rückfragen sind ausschließlich elektronisch als über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist (1. Stufe) bzw. Angebotsfrist (2. Stufe) an den AG zu richten, der die Fragen an alle zu diesem Zeitpunkt registrierten Bewerber bzw. die Bieter beantwortet. Nicht registrierte Teilnehmer werden nicht informiert und müssen sich selbst über Aktualisierungen/Antworten auf Bewerberfragen auf der Vergabeplattform informieren. Im Rahmen der 2. Stufe erhalten die ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe die zu diesem Zeitpunkt aktualisierten, weitergehenden Vergabeunterlagen sowie sämtliche in der Maßnahmenbeschreibung genannten weiteren Unterlagen. Die Durchführung der 2. Stufe soll bis Ende November beginnen, so dass mit einer Angebotsabgabe bis Ende Januar, etwaigen Verhandlungsgesprächen im Februar 2026 (der Auftraggeber behält sich vor auf die Erstangebote den Zuschlag zu erteilen, vgl. § 17 Abs. 11 VgV) und einer Auftragserteilung bis Ende Februar 2026 gerechnet werden kann
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters im Formblattes Teilnahmeantrag (Bewerberbogen, zugleich Eigenerklärung zur Eignung) oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt: (1) Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (2) Erklärung, dass a) keine schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen den Bewerber oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschl. der Überwachung der Geschäftsführung oder sonstiger Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB) oder Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB) auch in Verbindung mit § 335a StGB, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde (einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich) und b), dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. (3) Erklärung, dass das Unternehmen a) weder bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen, b) noch hat es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB, wonach das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person einem Unternehmen zuzurechnen ist, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, wozu auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung gehört, ist entsprechend anzuwenden, b) noch mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, c) noch ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, d) noch eine Wettbewerbsverzerrung daraus besteht, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, e) noch eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, f) noch das in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder g) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wegen Verstoßses gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen erfolgt durch Erklärung des Bieters im Formblattes Teilnahmeantrag (zugleich Eigenerklärung zur Eignung) oder Verweis auf den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt: Der Bewerber bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter ist in den letzten zwei Jahren weder • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2chwarzarbeitsbekämpfungsgesetz noch • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden.